DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Endet Ernst an der Saar?

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 29. Dezember 2010

Das ist die große Frage dieser Tage

File:Ernst, Klaus (1954).jpg

Seit dem sich Klaus Ernst zum Verteidiger der Satzungsänderung des Landesverband Saarland stark gemacht hat, bekommt er keine Ruhe mehr und wird von allen Seiten mit Kritik überhäuft. Die Kritiker gehen mit seinem Führungsstil  hart in Gericht.

Ernst, erst im Mai Nachfolger des zurückgetretenen Bundesvorsitzenden Oskar Lafontaine geworden, zeigt nur allzu offen seine  Sympathien für die Satzungsänderung aus Lafontaines Heimat, dem Saarland. Darin wird die Möglichkeit vorgesehen, Mitglieder wegen „parteischädigenden Verhaltens“ auszuschließen. Und zu solchem Verhalten zählt auch, wenn ein Mitglied Medien „dazu nutzt“, Genossen zu „diffamieren“ oder „vertrauliche Parteivorgänge“ öffentlich zu machen. Presseberichte werfen der saarländischen Führungsspitze ein abgleiten in den Stalinismus vor. Der Schatzmeister der Linken, Raju Sharma, erklärte empört, eine Partei mit einer solchen Ausschlussklausel sei nicht mehr seine.

In einem ausführlichen Artikel berichtet heute auch die Sächsische Zeitung darüber. Das auch Katja Kipping und Dietmar Bartsch zu den Ernst Kritikern zählen besagt schon vieles.

Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen sehe ich nicht so sehr einen Riss zwischen den ehemaligen Ursprungsparteien von PDS und WASG sondern  in den eigentlichen Übeltätern die Gruppierung der Sozialistischen Linken welche mit aller Macht, alles andere beiseite schiebend zur beherrschenden Gruppierung werden will.

Heute konnten wir auch wieder einmal einen Artikel in der Bild-Saarland lesen. Fast schon genüsslich wird dort an die Worte von Konrad Adenauer erinnert welcher einmal die Wortfolge „Feind, Erzfeind, Parteifreund“ kreierte.

Es ist doch als Kompliment an Gilbert Kallenborn zu werten sich von unfähigen Parteibonzen nicht auf den Kopf herum tanzen zu lassen. Zeigt doch eine über aller Maßen gut honorierte Parteispitze an, zum großen Teil mit Mandaten ausstaffiert,  nicht im Sinne ihrer Mitglieder zu arbeiten. Ist das der Pluralismus und die Demokratie mit welchen die Mitglieder einst in die Partei gelockt wurden?

Da es sich bei dieser Satzungsänderung um einen Verstoß gegen das Grundgesetz handelt, wird Gilbert Kallenborn diesem Gerichtsentscheid in aller Ruhe entgegensehen können. Die Politmafia wird wieder eine Niederlage erleiden und anschließend über die nächsten Schikanen gegen die Mitglieder nachdenken, wenn denn dann noch welche vorhanden sind.

IE

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10 Kommentare zu “Endet Ernst an der Saar?”

  1. Bundesdemokrat sagt:

    Allein wegen dieser Satzungsänderung ist eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt. Wenn dieses Vorhaben so durchgeht, welche Folgen hätte das im Falle einer Regierungsbeteiligung. Die Linke ruft immer wenn es ihr passt die Bürger zum Widerstand gegen die Regierung. Rufen wir also zum Widerstand gegen die Linke. Sie darf mit so einer undemokratischen Haltung nie gesetzgeberische Kraft erlangen. Gut das es Wahlen gibt. Es geht um den Schutz unserer Grundrechte. Als Demokraten ist es unser legitimes Recht diesen Angriff abzuwehren. Mit Hilfe aller Möglichkeiten.
    Eine Diskussion ob unsere Verfassung an der einen oder anderen Stelle reformiert, ergänzt oder geändert werden sollte, will ich an dieser Stelle nicht führen. Das muss ernsthaft ohne Polemik geführt werden. Aber die Grundrechte dürfen NIE zur Debatte stehen. Auch nicht durch eine sogenannt Linke.

  2. Jens-Uwe Habedank sagt:

    Leider, leider ist es so, dass die LINKE auch schon die Beobachtung durch ihr mehr oder weniger systematisiertes Doppelleben zwischen Satzung und Gier nach Macht provoziert: Wo etwas von „freien Wahlen“ steht und eigene Mitglieder daran mit allen Mitteln gehindert werden, wo etwas von „Mitgliedsrechten“ steht und diese ständig verletzt werden – ob nun mit Satzungspassus oder ohne – …. genau da provoziert man den Verfassungsschutz. Da kann kein Jammern mit “ wie ungerecht“ und so ablenken.
    Wesentlicher Progressiver wäre es, solche Zustände des Mobbings und der Entrechtung zu beenden – wenn man will!

  3. Wiki sagt:

    Das ist alles Schall und Rauch.
    Diese neue Satzung wurde zwar beschlossen, sie ist aber nicht veröffentlicht mit Tag des in Krafttretens.(14.11.2010)
    Sie wird auch nicht angewendet:
    http://www.dielinke-saar.de/partei/dokumente/satzungen_und_ordnungen/
    Dort steht, sie wird in Kürze erscheinen….
    Eine etwas „lange Kürze“!
    Der schlimme Anwalt von der CSU, (oder wars die FDP?) verhandelt auch munter weiter…
    Stattdessen ist dort aber die alte Satzung zu finden und nur diese ist gültig:
    http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Dokumente/Landessatzung_offiziell.pdf (Datum: 9.9.2007) Dort stand diese Satzung seit 2007 und dort steht sie jetzt noch!
    Der Grund:
    Die Sache ist vor Gericht, die neue Satzung wird einkassiert.
    Nun lobt doch mal die vorausschauende Weitsicht des Landesvaters.
    Der Verfassungsschutz kann also zuhause bleiben, bei dem Wetter sollte man selbst den nicht raus jagen.

  4. Alois Faulhuber sagt:

    Oh Wiki, die Blauäugigkeit dass Politiker auch nur auf eine der Ihnen gebotenen Möglichkeiten verzichten und das noch zum Vorteil einer Basis, habe ich mir lange abgeschminkt. Bevor ich eine Bundesmutter oder einen Landesvater als Elternteil akzeptiert hätte, würde ich den Aufwuchs als Waise vorziehen. Könnte mir auch schwer vorstellen Sohn einer siebenfachen Rabenmutter zu sein, welche andere Kinder hungern lässt.

  5. saarländische Asterix sagt:

    Heute, 31.12.2010 ist zu lesen:

    Die Landessatzung wurde zuletzt auf den Landesparteitag am 14. November 2010 in einigen Punkten verändert. Die geänderte Fassung wird in kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
    (mit Flüchtigkeitsfehlern so abgeschrieben)

    http://www.dielinke-saar.de/partei/dokumente/satzungen_und_ordnungen/

    offensichtlich hat Mr. Horch + Guck von Prof. Dr. Bierbaum
    hier mitgelesen und seine allerbesten Kontakte zum Landesvorstand spielen lassen; eine andere Erklärung habe ich für das plötzliche Korrigieren des bisherigen Textes nicht.

  6. RoteZora sagt:

    Neuigkeiten – Neuigkeiten – Neuigkeiten !!!

    Die BSK verhandelt am 15.01.2011 über die Beschwerden betreffend des Landesparteitages am 14.11.2010 in Neunkirchen.

    Die BSK wird zunächst in mehreren Verfahren über die Befangenheit der LSK entscheiden und danach die Anfechtungen zur Satzungsänderung entweder selbst entscheiden oder an die LSK abgeben.

    Hoffentlich wird den Satzungsbrechern und „Stalinisten“ von der Saar die

    ROTE KARTE

    gezeigt

  7. Jens-Uwe Habedank sagt:

    Oha – da ist die BSchK ja einmal schnell! Hoffentlich auch satzungsfest genug!

  8. ichbins sagt:

    na herzlichen Glückwunsch, CJ als Anwalt der Linken, mich wundert gar nix mehr jetzt, bin nur noch geschockt

  9. RoteZora sagt:

    Kann CJ Dankesschreiben der LINKEN vorweisen?

  10. Kallenborn Gilbert sagt:

    Gegenrede zu Wiki vom 30.12.2010:

    Die neue DDR-Satzungsänderung der Saar-Linken unter Diktat Lafontaine/Bierbaum/Linsler WIRD bereits von der bezahlten Parteijuristin der Partei,
    Rechtsanwältinn Julia Maus ,die im Nebenjob zuwider § 2 Schiedsordnung der Linken (siehe insbesoders aaO: Zusammensetzung der Schiedskommission!)
    auch noch als Vorsitzende der LSK fungiert (und pariert!) wird bereits de facto wie de jure angewendet.Von wegen,die steht nur auf Papier!
    Einer Genossinn aus dem Raum St.Íngbert /Saar,profilierte Kritikerin,wurde bereits SCHRIFTLICH „von der Maus“ mitgeteilt,ihr zuvoriger Rechtswalt dürfe sie NICHT WEITERHIN vor der Saar-LSK vertreten,weil er kein Mitglied der Linkspartei ist.Derselbe Rechtswnalt aber trat wenige Wochen zuvor in Berlin für die Genossin auf und siegte vor der BSchK 6:4 -gegen Heinz Bierbaum,der es nicht für notwenig hielt,persönlich zu erscheinen.
    Das ist die pure Anwendung eines verfassungswidrigen Berufsverbotes für Rechtsanwälte,es kann/muss mir-genauso demGegner!-doch egal sein,welches Parteibuch (oder kein Parteibuch!)ein Rechtsanwalt hat,ein Rechtsanwalt hat das Grundgesetz zu befolgen und seine Arbeit zu tun,ohne poltisches Dogma wie in der DDR unter der SED mit den Abnicker-Anwälten der Stalinisten.Von wegen „wird nicht angewendet!“
    Die neue Satzung der Saar-Linken,der faktische Bruch der Bundssatzung wurde angewendet,da war die Tinte noch nicht trocken,zudem gilt die jetzige LSK Chefin „die Maus“ selber als Architektin der Satzungsbrüche.Sie ist die Rechtsanwältin der Saarbonzen in Rot und sorgt gerade verfassungswidrig dafür,daß die eigenen Berufs- undStandeskollegen nicht mehr frei arbeiten und die Genossen nicht mehr frei den Anwalt aussuchen dürfen.Wie in der DDR.Heute ,hier und jetzt.Die Bunedsatzungsbrüche sind da-mitschreiben!Und nicht belügen lassen.

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