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EKLAT beim GERICHT

Erstellt von Redaktion am Samstag 3. Dezember 2011

EKLAT beim GERICHT wegen BILDUNGSPAKET

Datei:Der Scherer vor Gericht Karrikatur.jpeg

Richter verweist Bürgerinitiativen-Vertreterin als Beistand des Saales

und will Inhalt der Klage nicht verhandeln

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Klägerin nimmt Vollmacht für Brigitte Vallenthin nicht zurück
Verhandlung vor Landessozialgericht NRW kurzfristig beendet und vertagt

„Dass der Richter im Termin zur Verhandlung der Grundsatz-Klage in Sachen Bildungspaket wegen Verfassungswidrigkeit sowie Verstoßes gegen europäisches Antidiskriminierungsrecht und UN-Menschenrechtskonvention platzen ließ, weil er mich nicht als Beistand dabei haben wollte, stellt nach Einschätzung unserer Bürgerinitiative einen eklatanten Verstoß gegen das Recht der alleinerziehenden Klägerin dar,“ resümiert Brigitte Vallenthin den in dieser Woche beim Landessozialgericht NRW in Essen vertagten Erörterungstermin. „Darüber hinaus empfinden wir es als brüske Verweigerung der Rechte auf gleiche Bildungschancen und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe, dass der Richter gleich zu Verhandlungsbeginn erklärte, das umfangreich – nicht zuletzt auch mit Stellungnahmen des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie des Deutschen Kinderschutzbundes – begründete Klagevorbringen und damit auch den Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln zu wollen. – Was dann, wenn nicht den vorgetragenen Klagegegenstand, wollte er mit der alleinerziehenden Klägerin verhandeln, bei dem ich nicht hätte anwesend sein sollen?“ fragt sich Brigitte Vallenthin.

Der Eklat im Verfahren um die Verfassungswidrigkeit des sogenannten Bildungspakets hätte größer kaum sein können, so die Einschätzung der Hartz4-Plattform: denn mit seinem Eröffnungsstatement stieß der Richter alle armen Kinder und deren Eltern gleich zweimal vor den Kopf:

Der Richter erklärte seine Absicht, den Inhalt der Klageschriftsätze nicht zum Gegenstand der Verhandlung machen zu wollen.

– Das Landessozialgericht verweigert damit ausdrücklich eine
Überprüfung, ob das Bildungspaket mit der Verfassung vereinbar ist
und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.Februar
2010 darin tatsächlich umgesetzt wurden.

– Das Landessozialgericht lehnt es somit ab, die vom UN-Ausschuss über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seit 10 Jahren
angemahnte Erfüllung seiner Rechtspflichten bezüglich der
Ungleichbehandlung armer Kinder in Deutschland sowie die für die
deutsche Rechtsprechung verpflichtend bindenden Europäischen
Antidiskriminierungs-Rechtsnormen auf den Prüfstand zu stellen.

Der Richter verwies den von der Klägerin bevollmächtigten Beistand, Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, aus dem Gerichtssaal.

– Die Unzulässigkeit dieser Beistandschaft begründete er damit, dass
Vallenthin – selbst als Bürgerinitiativen-Vertreterin  diese
Unterstützung „gewerbsmäßig“ betreibe.

– Denn, so führte der Richter aus, die „Gewerbsmäßigkeit“ sei bereits
dann erfüllt, wenn sie mindestens zweimal Menschen in
Gerichtsverhandlungen begleitet hätte.

– Dabei spiele es auch keine Rolle, wenn eine solche Unterstützung wie
in diesem Falle nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen
Tätigkeit stehe.

– Während der von der Klägerin bevollmächtigte Beistand aus dem Saal
hinaus gewiesen wurde, hatte der Richter andererseits keine Probleme
mit der Anwesenheit einer von ihm weder für die eine noch für die
andere Partei aufgerufenen männlichen Person, die dort mit
Schreibblock und Stift gerüstet und mit welchem Recht auch immer in
der nicht öffentlichen Verhandlung offenbar geduldet war.

Nach dieser Eröffnung der Verhandlung stellte der Richter die Klägerin vor die Alternative,

– entweder Brigitte Vallenthin die Vollmacht wieder zu entziehen und
alleine ohne Beistand die Verhandlung fortzusetzen.

– Andernfalls werde er die Verhandlung vertagen, um zunächst eine
förmliche Zurückweisung der Anwesenheit der Hartz4-Plattform-
Sprecherin durch den Drei-Richter-Senat zu erwirken.

Und noch einen Affront musste die Klägerin hinnehmen, die wie eine Löwin gegen die Diskriminierung ihres Kindes am Gymnasium, im Sportverein und im Musikunterricht kämpft. Zum Schutze der Persönlichkeit ihres Kindes hatte sie beantragt, ihren Namen nicht öffentlich auf der Termintafel vor dem Gerichtssaal zu benennen. Selbst diesem Anliegen ist der Richter nicht gefolgt, sondern hat ihren Namen dort öffentlich preisgegeben.

Klägerin und Hartz4-Plattform sind nach allem umso mehr entschlossen, weiter für gleiche, diskriminierungsfreie Bildungschancen aller Kinder zu kämpfen, deren Eltern schuldlos unter Hartz IV leiden.

„Groß ist unsere Enttäuschung nicht nur darüber, dass das Gericht keinerlei Bereitschaft erkennen ließ, der Ungleichbehandlung und Diskriminierung armer Kinder in Deutschland einen Riegel vorzuschieben. Größer noch ist unsere Betrübnis über die in den Klageschriftsätzen mit großartigen Argumenten zitierten Kinder-Lobby-Verbände Verband alleinerziehender Mütter und Väter und Deutscher Kinderschutzbund, die zwar von uns über die Klage auf dem Laufenden gehalten werden, aber jegliche Unterstützung unseres Kampfes für benachteiligte Kinder vermissen lassen“, so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

Bitte unterstützen Sie auch die Durchführung unserer Musterklagen
zur Vorlage beim Bundesverassungsgericht gegen Sanktionen, Regelsatz und Bildungspaket.
Spendenkonto:
Kto-Nr: 6040683600, BLZ 500 909 00, PSD Bank Hessen-Thüringen,
Verwendungszweck: H4P-Spende/BVerfG, Empfänger: Brigitte Vallenthin

0611-172 12 21
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