DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Eine Lizenz zum Morden

Erstellt von Redaktion am Montag 5. November 2018

„Mitglieder einer Bande“

Heckler & Koch Oberndorf 01.jpg

Von Martin Himmelheber

Verantwortliche von Heckler & Koch wussten genau, dass illegale Waffenexporte in mexikanische Unruheprovinzen gingen. Dennoch könnte es im Prozess gegen die Oberndorfer Waffenfirma vor dem Stuttgarter Landgericht Freisprüche geben. Ein Überblick über die Verhandlungstage und ihre Vorgeschichte.

Alles ist zäh an diesem Verfahren: Als der Friedensaktivist Jürgen Grässlin im April 2010 seine Anzeige gegen zahlreiche Verantwortliche bei Heckler & Koch an die Rottweiler Staatsanwaltschaft geschickt hat, da hat er sich nicht vorstellen können, dass es acht Jahre dauern würde, bis das Ganze in einen Prozess mündet. Seit dem 15. Mai 2018 verhandeln nun der Vorsitzende Richter Frank Maurer und seine Kammer am Landgericht Stuttgart den Fall der mutmaßlich illegalen Waffenlieferungen nach Mexiko durch die Oberndorfer Waffenfirma.

Fünf ehemalige Manager und Mitarbeiter von Heckler & Koch müssen sich verantworten, weil sie im Verdacht stehen, gewerbs- und bandenmäßigen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Ein sechster Angeklagter, Markus B., der frühere H&K-Verkaufsrepräsentant in Mexiko, ist nicht vor Ort erschienen, sein Verfahren will das Gericht daher abgetrennt behandeln. Mittlerweile wird B. per internationalem Haftbefehl gesucht. Wahrscheinlich ohne Erfolg, da er mexikanischer Staatsbürger ist und nicht ausgeliefert werden muss.

Den übrigen fünf Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, bewusst mehrere tausend G-36-Gewehre und Ersatzteile in Unruheprovinzen in Mexiko geliefert zu haben. Am 16. August 2010 meldete „Der Spiegel“ erstmals, dass Staatsanwälte den Verdacht prüften, Heckler & Koch könne mit „Exporten in mexikanische Unruheprovinzen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen“ haben. Am selben Tag bestätigte der damalige Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft Jürgen Rasenack auf Anfrage, es sei „ein größeres Wirtschaftsstrafverfahren“ anhängig, das die Rottweiler an ihre Stuttgarter Kollegen weiter gereicht hätten, diese seien „Spezialisten für Wirtschaftsstraftaten“.

Gewehr G36.jpg

Ebenfalls an diesem Tag war auch Peter Beyerle zu sprechen. Der ehemalige Präsident des Rottweiler Landgerichts hatte nach seiner Pensionierung 2005 zunächst als Justiziar und dann als Geschäftsführer bei Heckler & Koch gearbeitet. Er teilte auf Rückfrage mit, er habe überhaupt erst vom „Spiegel“ von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Überdies sei Mexiko ein „völlig unbedeutender Markt“ für sein Unternehmen. Dennoch nahm Beyerle die Sache ernst: „Ich habe meinen Urlaub unterbrochen wegen dem ‚Spiegel‘.“

Erst nach fünf Jahren Ermittlungen wurde Anklage erhoben

Nun waren also die Spezialisten aus Stuttgart dran und ermittelten akribisch. Fanden sie. Anzeigenerstatter Grässlin und sein Anwalt Holger Rothbauer sahen das anders, wurden von Jahr zu Jahr saurer, vermuteten eine Verschleppungstaktik. Es ging einfach nicht voran: Personalwechsel, eine monatelange Auszeit für den ermittelnden Staatsanwalt Peter Vobiller, neue Ermittlungsansätze, Akten kamen nicht bei. Zwischendurch gab es eine Großrazzia in Oberndorf und in den Privathäusern einiger Beschuldigter.

Schließlich, am 5. November 2015, erhebt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen sechs Beschuldigte, gegen 13 weitere stellt sie das Verfahren ein. Es dauert noch einmal ein halbes Jahr, bis das Landgericht Stuttgart am 18. Mai 2016 einen „Eröffnungsbeschluss“ verkündet. Dass es sich dann noch weitere zwei Jahre hinzieht, bis Richter Maurer fünf der sechs Angeklagten und ihre Anwälte vor sich sitzen hat, das liegt an der Vielzahl von Verfahren, die die Stuttgarter Spezialisten zu bearbeiten haben: von Porsche über Schlecker bis hin zu einer Autoschieberbande.

Nun sitzen hier unter anderem zwei ehemalige H&K-Geschäftsführer auf der Anklagebank. Vier der fünf Beschuldigten sollen laut Staatsanwaltschaft in unterschiedlicher Beteiligung „als Mitglieder einer Bande“ ohne Genehmigung Kriegswaffen ausgeführt haben. Der fünfte habe fahrlässig gehandelt. Die Angeklagten waren zwischen 2005 und 2009 zu unterschiedlichen Zeiten bei Heckler & Koch und hätten dafür gesorgt, dass etwa 4700 G-36-Gewehre im Wert von mehr als vier Millionen Euro in vier mexikanische Bundesstaaten – Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas – geliefert wurden, obwohl der Waffenexport in diese Unruhe-Regionen illegal ist. Alle hätten, wie die Staatsanwaltschaft ausführt, gewusst, dass die Ausfuhren nicht erlaubt waren, es aber geduldet oder nicht verhindert, weil sie sich „eine nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle“ versprachen.

Karikatur Merkel Politikerdiäten.jpg

Gretchenfrage: Was war der Inhalt der Exportgenehmigung?

Die Anwälte der Angeklagten weisen das samt und sonders zurück. Ihre Mandantin – auch eine ehemalige Sachbearbeiterin sitzt auf der Anklagebank – oder Mandanten seien nicht schuldig, oder die Anklage sei „fragwürdig und falsch“, oder die vorgeworfenen Taten seien bereits verjährt. Wie Richter Maurer bereits am ersten Verhandlungstag meinte, sei die Gretchenfrage des Verfahrens: Was war der Inhalt der Exportgenehmigung? Gehörte eine Endverbleibserklärung dazu? Sollte diese gefehlt haben, läge der Fehler nach der Argumentation des Richters nicht bei der Waffenschmiede, sondern den Bundesbehörden.

Quelle     :           KONTEXT-Wochenzeitung          >>>>>       weiterlesen

——————————————————————-

Grafikquelle         :

Oben       —         Heckler & Koch, Oberndorf-Lindenhof, Germany

———————————-

2.) von Oben    —        Heckler & Koch – Gewehr G36

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>