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Ein Vorschlag, viele Irrtümer

Erstellt von Redaktion am Samstag 29. Dezember 2018

Diskussion über „Moschee-Steuer“

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Von Pascal Beucker

Die Berliner Imamin Seyran Ateş hat erneut eine „Moscheesteuer“ ins Gespräch gebracht. Dabei fußt die Idee auf einem deutschen Anachronismus.

Es gibt Ideen, die scheinen auf den ersten Blick einleuchtend. Aber bei näherer Betrachtung erweisen sie sich als ziemlicher Unsinn. Aktuelles Beispiel: In der nachrichtenarmen Weihnachtszeit hat die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş die Einführung einer „Moscheesteuer“ ins Gespräch gebracht.

Der erste Irrtum: Dem Vorschlag liegt offenkundig die Vorstellung zugrunde, der staatlich organisierte Einzug von Mitgliedsbeiträgen sei bislang ein Privileg der beiden Großkirchen. Doch auch wenn diese am meisten davon profitieren, ist das falsch. Genauso wie es die „Kultussteuer“ für die jüdische Gemeinden gibt, könnten schon jetzt islamische Gemeinschaften in den Genuss einer „Moscheesteuer“ kommen. Wenn sie denn wollten.

Sie müssen sich nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren. Dazu sind die großen islamischen Dachverbände jedoch nicht bereit, weil sie dann unter anderem gezwungen wären, eine feste Mitgliedschaft zu definieren. Das ist ihre Entscheidung. Der Körperschaftsstatus ist jedenfalls keine unüberwindliche Hürde, wie die Beispiele der kleinen Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaft und der Alevitischen Gemeinde Deutschland zeigen.

Die sind in verschiedenen Bundes­ländern als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt und haben dort schon jetzt das Recht, die Beiträge ihrer Mitglieder von den Finanzbehörden einziehen zu lassen. Sie verzichten allerdings freiwillig darauf – wie übrigens auch einige christliche Religionsgemeinschaften, zum Beispiel die Neuapostolische Kirche, die Methodisten, die Baptisten, die Mormonen, die Zeugen Jehovas oder die orthodoxen Kirchen.

Der zweite Irrtum: Mit einer analog zur Kirchensteuer organisierten Finanzierung könnte der als schädlich betrachtete ausländische Einfluss auf muslimische Gemeinden eingedämmt werden, behaupten Befürworter. Aber warum sollte das so sein?

Obwohl sie seit dem 19. Jahrhundert das Kirchensteuerprivileg in Anspruch nehmen kann, hat sich jedenfalls die deutsche Filiale der römisch-katholischen Kirche bis heute nicht vom Vatikan emanzipiert. Trotz finanzieller Unabhängigkeit entscheidet noch immer der Papst, wer einem Bistum vorsteht. Er ernennt die Bischöfe, nicht irgendeine kirchliche Institution in der Bundesrepublik.

Und selbst wenn es die Deutsche Bischofskonferenz oder das Zentralkomitee der deutschen Katholiken anders wollten, bliebe die grundgesetzlich verbriefte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihrer Kirche ein frommer Wunsch.

Quelle     :        TAZ           >>>>>          weiterlesen

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Grafikquelle     :

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