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Ein Denkzettel auf Werte?

Erstellt von Redaktion am Sonntag 6. September 2020

Über die Würde des zivilen Ungehorsam

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Von Simon Quirin Bieli 

Was bedeutet ziviler Ungehorsam eigentlich genau? Was zeichnet ihn aus? Was unterscheidet ihn von obstinaten Revolten?

Der Begriff wird im öffentlichen Diskurs meist falsch eingeordnet, leidet aufgrund seiner unscharfen Grenzen unter negativer Konnotation und wird deshalb von weiten Bevölkerungsteilen pauschalisierend abgelehnt. Dieser Kommentar soll an die konstitutive Daseinsnotwendigkeit des zivilen Ungehorsams im demokratischen Rechtstaat erinnern und gleichzeitig einen Anstoß zum Umdenken liefern: die (Handlungs-)Bereitschaft zur erneuten Beratung und Willensbildung, über eine geltende Norm oder eine rechtskräftig beschlossene Politik, wecken.

Damit dies Umdenken auch Früchte trägt und dessen Entfaltungspotential breiteren Gesellschaftsschichten eröffnet werden kann, bedarf es einer gewissen Resonanz. Systemkritische Diskussionen finden jedoch meist in radikalen Ansätzen statt, was – aufgrund historisch aufgeladener Begrifflichkeiten – großen Bevölkerungsteilen den Zugang erschwert. Nahezu jedes revolutionäre Gedankengut in Bezug auf gesellschaftliche Reorganisation ist in der Vergangenheit entweder gescheitert oder wurde zweckoperationalisiert und mündete in autoritären Regimen. Mit entsprechender Skepsis wird nun damit umgegangen. Revolution muss also neu gedacht werden. Es braucht keinen harten, unmittelbaren Bruch der gesellschaftlichen Verhältnisse, diese müssen stattdessen in einem kontinuierlichen Prozess, kollektiv gestaltet werden, um Bestand zu haben. Es bedarf also mehr als exklusiver Interventionsgruppen die kurzsichtigen Aktionismus betreiben, es muss sich eine tiefgreifende, strukturelle soziale Reorganisation etablieren, um aufnahme- und entwicklungsfähig zu sein. Dies kann nicht von heute auf morgen geschehen, sondern erfordert die Zeit umfassende soziale Gegeninstitutionen zu gestalten, über welche ein geordneter Übergang von statten gehen kann. Allerdings soll hier nicht im Detail auf politische Mobilisierungsprozesse eingegangen werden, sondern vor allem an den bedeutungsvollen Gehalt des zivilen Ungehorsams erinnert werden.

Es bedarf also einer geeigneten Kommunikationsplattform, einem Sprachrohr der BürgerInnen. Hier tritt der (aufgeklärte) zivile Ungehorsam ins Licht. Aufgeklärt im Sinne einer angemessenen Form; einer Form, in welcher dem gesellschaftspolitischen Gewicht und seiner menschenrechtlichen Verankerung Geltung getragen wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Geschichte der europäischen Grundrechte ein von Rückschlägen unterbrochener kollektiver Lernprozess ist, war, und – wie alle anthropogenen Konstruktionen der Realität – immer bleiben wird. Folgt man dem Philosophen Jürgen Habermas, so erscheint der Rechtsstaat im Ganzen aus historischer Perspektive nicht als ein fertiges Gebilde, sondern als ein anfälliges, irritierbares Unternehmen, das darauf angelegt ist unter wechselnden Umständen eine legitime Rechtsordnung herzustellen, aufrechtzuerhalten, zu erneuern oder zu erweitern – diese historische Tatsache muss in den Köpfen der BürgerInnen wieder an Präsenz gewinnen. Darüber hinaus bedarf es einer Konkretisierung des Begriffs des zivilen Ungehorsams, sowie einer Darstellung seiner moralischen Rechtfertigung – herrscht diesbezüglich einmal breites Verständnis, so kann der zivile Ungehorsam in weiterer Folge auch unterstützt, oder zumindest akzeptiert werden. Somit wüchsen automatisch auch seine (politischen) Handlungsspielräume. Aktionismus würde sukzessive in einem neuen Licht erscheinen; die Öffentlichkeit muss (und will – aus Eigeninteresse) die angeprangerten Verhältnisse ernster zur Kenntnis nehmen und dementsprechend verfahren. Ziviler Ungehorsam könnte, insofern er spezifisch legitim ist, die Entwicklung zu einem zentralen politischen Instrument nehmen, welches sich aus einer Kombination verschiedener Interessen- & Selbstverwaltungsstrukturen speist, und diese im Umkehrschluss auch fördert. Um dies auf Meso- bzw. Makroebene zu bewerkstelligen, bedarf es ob des “legalen” (zu dieser Akzentuierung gleich mehr) Zwielichts in dem man sich zum Zeitpunkt des Rebellierens bewegt, gewisser Rahmenbedingungen um dieser Vorstellung gerecht zu werden.

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Um zivilen Ungehorsam als Element einer reifen politischen Kultur anzuerkennen, muss zunächst einmal begriffen werden, dass er ein normalisierter (weil notwendiger!) Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Demokratie ist. Denn nur über die Identifikation mit den Verfassungsgrundsätzen einer demokratischen Republik ist es möglich, eine Protesthandlung, auch wenn diese die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet, ausschließlich in ihrem symbolischen Charakter zu begreifen. Allerdings sollte jene Protesthandlung nur ausgeführt werden, wenn sie an die Einsichtsfähigkeit und den Gerechtigkeitssinn der jeweiligen Mehrheit appelliert. Dieser Punkt ist zwar schwer nachvollziehbar, jedoch von zentraler Bedeutung, denn er distinguiert den zivilen Ungehorsam von starrsinnigen Revolten. Wer sich zum zivilen Ungehorsam entschließt, will sich angesichts der Tragweite einer für illegitim gehaltenen Regelung nicht damit zufriedengeben, dass die institutionell vorgesehenen Möglichkeiten etwas zu verändern, ausgeschöpft sind. John Rawls von der Harvard-University formulierte in diesem Zusammenhang drei Bedingungen des zivilen Ungehorsams:

1) Protest muss sich gegen wohlumschriebene Fälle schwerwiegender Ungerechtigkeit richten.
2) Die Möglichkeiten aussichtsreicher legaler Einflussnahme müssen erschöpft sein.
3) Die Aktivitäten des Ungehorsams dürfen kein Ausmaß annehmen, welches das Funktionieren der Verfassungsordnung gefährdet.

Quelle         :        Der Freitag           >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben          —      Demonstration von und Verschwörungsgläubigen und Rechtsextremen unter dem Motto „Tag der Freiheit – Das Ende der Pandemie“ gegen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, gegen die bei der Demonstration demonstrativ verstoßen wurde, was zur formalen Auflösung der Demonstration und anschließenden Kundgebung führte am 1. August 2020 in Berlin.

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