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RENTENANGST

Ein Breites Bündnis

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 12. April 2017

Breites Bündnis stellt sich mit Deklaration für die Meinungsfreiheit gegen Hate-Speech-Gesetz

„Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft.“ heißt es in der Erklärung, die sich gegen das NetzDG wendet.

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. Zu der Allianz gehören sowohl Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtsorganisationen sowie Rechtsexperten. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG in seiner jetzigen Fassung vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Wirtschaftsverbände Bitkom und eco, der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, Reporter ohne Grenzen, Wikimedia und der Deutsche Journalisten-Verband. Pikant für die große Koalition: Sowohl der SPD-nahe Digitalverein D64 als auch der konservative cnetz e.V. haben die Erklärung unterschrieben.


Wir dokumentieren anbei die Erklärung auf deutsch und englisch:

Deklaration für die Meinungsfreiheit

in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017:

Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.

Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, das vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:

Gegen strafrechtlich relevante / rechtswidrige Inhalte muss effektiv vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern. Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.

Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.

Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch weiterhin von Gerichten übernommen werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, sind aber der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht dem Anspruch genügt, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.

Declaration on Freedom of Expression

In response to the adoption of the Network Enforcement Law („Netzwerkdurchsetzungsgesetz”) by the Federal Cabinet on April 5, 2017:

Freedom of expression has an essential and indispensable role in a society shaped by democratic values. The basic right to free expression is protected under the freedom of communication clause and under the freedoms granted to the press and broadcasters. The right to free expression finds its limits only where the rights and dignity of others are violated. The right to free expression and its restrictions, apply online as well as offline.

Recently, the permissible scope of freedom of expression has been highly debated due to a number of incidents, which claim that false statements and hate speech often shape public discourse. To cope with this phenomenon, the Federal Cabinet has presented the Network Enforcement Law (NetzDG), which is set for adoption by the German Bundestag in the summer. Against this background, the signatories of this declaration wish to express their support for the following three principles:

It is important to be able to effectively deal with criminal or illegal content. With all the necessary and proportionate resources at the disposal of the state. It is the responsibility of the judiciary to decide what is unlawful or punishable and what is not. The enforcement of such decisions must not fail due to a lack of provision of justice. Internet service providers play an important role in combating illegal content by deleting or blocking it. However, they should not be entrusted with the governmental task of making decisions on the legality of content.

Freedom of expression is a precious asset. It goes so far as to make a society withstand content that is difficult to bear, but it operates within the framework of the legal regulation. Democracy feeds on a plurality of views.

Any legislation should ensure that a balance is struck between constitutionally protected interests. Free expression and free information for all must not be affected by the existence of unlawful or criminal content being dealt with. This is particularly the case for content, in which illegality cannot be determined quickly enough, certain enough or at all to begin with. „When in doubt delete / block“ should not be a fallback option, since such an approach would have catastrophic consequences on the freedom of expression.

The Network Enforcement Law adopted by the Cabinet questions these principles by transferring mainly state tasks of enforcement to private companies. The threat of high fines in connection with short reaction times increases the risk that platform operators will delete or block such contents, which fall in a gray area – to the detriment of free expression. The examination of the illegality of content also requires careful consideration of context and the intent of expression. This task must continue to be carried out by the court system.

We believe that an overall political strategy is necessary to curb the proliferation of hate speech and deliberate fake news on the Internet. We recognise that there is a need for action; however, the draft law does not meet the requirement to adequately protect the freedom of expression. On the contrary – it jeopardises the core principles of free expression. Therefore, we call for a cross-societal approach which intensifies criminal prosecution and law enforcement while also strengthening counter speech, fostering media literacy, and preserving a regulatory framework that respects freedom of expression in the deletion or blocking of unlawful content.

Quelle : Artickel übernommen und stellen uns voll auf die Seite der Deklaration. DL/Red. IE

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Fotoquelle : CC-BY-SA 2.0 araña702

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