DL – Tagesticker 09.02.2021
Erstellt von Redaktion am Dienstag 9. Februar 2021
Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap
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Das neueste vom Grußonkel aus Berlin. So geht es mit Präsidenten, welche viel reden, obwohl sie politisch gar keine Meinung haben dürfen ! So ließe sich auch noch posthum die Rolle der Ex – Präsidentin Wilhelmine Lübke interpretieren.
Ukraine empört über Steinmeiers Aussagen zur Ostseepipeline
1.) Streit über Nord Stream 2
Mit der Erinnerung an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion hat Bundespräsident Steinmeier die Ostseepipeline Nord Stream 2 verteidigt. Die Ukraine nennt das »fragwürdige historische Argumente«. »fragwürdigen historischen Argumente« des deutschen Staatsoberhaupts seien »mit Befremden und Empörung« in Kiew aufgenommen worden, schreibt der ukrainische Botschafter in Berlin, Andrij Melnyk, in einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In einem Interview mit der »Rheinischen Post« hatte Steinmeier die Ostseepipeline mit dem Argument verteidigt, dass die Energiebeziehungen fast die letzte verbliebene Brücke zwischen Russland und Europa seien. Er wies darauf hin, dass Deutschland dabei auch die historische Dimension im Blick behalten müsse und erinnerte an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion, der sich am 22. Juni zum 80. Mal jährt. »Mehr als 20 Millionen Menschen der damaligen Sowjetunion sind dem Krieg zum Opfer gefallen. Das rechtfertigt kein Fehlverhalten in der russischen Politik heute, aber das größere Bild dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren«, sagte Steinmeier.
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Die Macht versucht alles sehr geschickt in zu Händeln, in Schland. Man wartet bis gewisse Täter ihr Lebensziel fast erreicht haben, um diese dann auf die Anklagebank zu ziehen. Sollten so nicht mutmaßliche, gewisses Ziel verfolgt werden? Die C-Clan-Parteien vor ihrer eigenen Vergangenheit zu schützen? So wird man später einmal sagen können: „Wir haben alles zur Aufklärung der Vergangenheit beigetragen“. Ganz geschickt Ein-gefädelt! 70 Jahre warten um dann die Keule zu schwingen. Gleich wohl Mord immer Mord bleibt. Nur daran sollte man auch denken, wenn heut die Uniformierten wieder zu schlagen und schießen!
Anklage gegen früheren Wachmann im KZ Sachsenhausen erhoben
2.) Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen
Die Staatsanwaltschaft wirft einem ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen Beihilfe zum Mord vor. Der Mann ist 100, soll aber verhandlungsfähig sein. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Das teilte sie am Montag auf Nachfrage mit. Zuvor hatte der „Norddeutsche Rundfunk“ darüber berichtet. Der Angeklagte ist dem NDR zufolge 100 Jahre alt, aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft verhandlungsfähig. Der Sender berichtete unter Berufung auf das Landgericht Neuruppin, der Mann solle von 1942 bis 1945 im KZ Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Dem Bericht zufolge geht es um Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. Ob es zu der Verhandlung kommt, war zunächst offen. Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden.Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.
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Müsste in diesen Land, mit solch einer schlechte Regierung nicht eher das Outing der politischen Gegner als Vorbilder für die Freiheit gelobt werden ? So wie es unsere politischen Kleingeister in Russland, Myanmar, China oder auch in vielen anderen Ländern fast tagtäglich zeigen ?
Gesetz gegen Feindeslisten und Doxing
3.) Beunruhigend unscharf
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sogenannte Feindeslisten oder das Outing politischer Gegner bestraft werden sollen. Der Entwurf liegt der taz vor. Seit zwei Jahren wird über die Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten diskutiert. Anlass waren Listen, die vor allem in rechtsextremen Kreisen zirkulieren, etwa eine Liste unter dem Titel #WirKriegenEuchAlle, die rund 200 Namen umfasste. Ende letzten Jahres erregte eine „Feindesliste“ mit gut 170 Politikern und Journalisten, die in Chatgruppen der sogenannten Querdenken-Bewegung kursierte, für Aufsehen. Das Bundeskriminalamt (BKA) forderte als Erstes die Schaffung eines neuen Straftatbestands. Dieser müsse dann auch das „Outing“ politischer Gegner umfassen, wie es Antifa-Gruppen teilweise regelmäßig praktizieren, so das BKA. Diese Praxis wird auch als „Doxing“ bezeichnet. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterstützte die BKA-Forderung. Im Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus fehlte dann jedoch ein entsprechendes neues Delikt. Die CDU/CSU protestierte und forderte Nachbesserungen. Koalitionspartner SPD zeigte sich offen, bestand jedoch wegen der möglichen Gefahr für die Meinungsfreiheit auf einer gründlichen Prüfung.
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Geht es um das Impfen gleichen Politiker den kleinen Pimpfen. In Corona-Zeiten muss alles nur schnell gehen, damit ein Jeder seinen Posten verteidigen kann. Ein armes Schland, in dem die große Politikerschnauze der Wissenschaft die Führung überlässt um plötzlich ganz Kleinlaut dazustehen !
DISKUSSION UM IMPFSTOFF-ZWANGSLIZENZEN
4.) Angriff auf das Patentsystem
Die Impfstoff-Produktion bleibt hinter den geschürten Erwartungen zurück. Immer wieder wird deshalb eine Diskussion um Zwangslizenzen geführt. Das zeugt nicht nur von wenig Fachkenntnis, sondern führt zu neuen Enttäuschungen. Die Begeisterung, mit der bis vor kurzem die Entwicklung und Zulassung nicht nur eines, sondern gleich mehrerer Impfstoffe gegen das Covid-19-Virus in Rekordgeschwindigkeit – völlig zu Recht – noch als eine phänomenale Erfolgsgeschichte gefeiert wurde, ist inzwischen weithin Ernüchterung gewichen. Zu wenig, zu langsam, vollendetes Impfchaos – so lauten die Stichworte der öffentlichen Kritik, deren Begleitmusik ein einigermaßen skurriles vertragliches Gezänk zwischen der EU-Kommission und dem Pharmakonzern AstraZeneca bildet. Seitdem ist immer wieder die Rede davon, gegen die Impfstoffknappheit sollten sogenannte Zwangslizenzen helfen. Doch so einfach und sinnvoll es auf den ersten Blick scheinen mag, ist es nicht. Die Sache hat gleich mehrere Haken. Patentschutz und öffentliches Interesse. In der Coronapandemie müsse öffentliches Interesse über Profitinteressen stehen, meinte etwa der gesundheitspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Achim Kessler, um seiner Forderung, Impfhersteller zu zwingen, Lizenzen an andere Hersteller zu erteilen, Nachdruck zu verleihen. Mit dieser Forderung steht er nicht alleine da. An sich ist die Aussage, lässt man einmal die Polemik beiseite, dann auch nicht falsch-
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Hannemann geh du voran, hieß es früher schon. Da fragte niemand wer denn dieser Hannemann sein könnte. Es war wohl ein arger Dummkopf – denn niemand konnte ihn später fragen.
IMPFSTOFF VON ASTRAZENECA
5.) Dann wäre Abwarten die bessere Lösung
Noch ist nicht geklärt, ob der AstraZeneca-Impfstoff auch gegen die Corona-Mutanten wirkt. Erste Studien deuten darauf hin, dass das Vakzin leichte Krankheitsverläufe nicht verhindern kann. Darauf muss die Politik mit ihren Impfkampagnen reagieren. Es scheint absurd: Während in Deutschland und Europa über die verzögerte Auslieferung der AstraZeneca-Impfstoffdosen gestritten wird, wollen andere Länder das Vakzin lieber gar nicht haben. So hatte die Schweiz in der vergangenen Woche verkündet, den Impfstoff nicht zuzulassen. Zumindest vorerst nicht. Die Zulassungsbehörde Swissmedic begründete ihr Zögern damit, dass noch nicht genügend Angaben zur Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität vorlägen. Man wolle erst noch Daten aus den in Nord- und Südamerika laufenden Phase-III-Studien abwarten. In Großbritannien wird der Impfstoff bereits weitflächig verimpft, auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ihn ohne Beschränkungen zugelassen – allerdings auf mangelnde Daten bei der Wirksamkeit bei älteren Menschen hingewiesen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt das Vakzin in Deutschland nur Menschen unter 65 Jahren, in anderen Ländern gilt sogar eine noch niedrigere Altersgrenze von 55 Jahren.
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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“
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