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DIE * WOCHE

Erstellt von Redaktion am Montag 20. Mai 2019

Wie geht es uns, Herr Küppersbusch

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Kolumne von Friedrich Küppersbusch

Das Strache-Video, die Whistleblowerin und ein Wechsel der Kanzlerin zur UNO.

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht in der vergangenen Woche?

Friedrich Küppersbusch: Madonnas Gesang.

Und was wird besser in dieser?

Sicherheitsvorkehrungen beim ESC.

Jenseits des politischen Erdbebens – was haben Sie aus dem Strache-Video über den Rechtspopulismus und über Österreich gelernt?

Bei aller Erleichterung über die Enttarnung – Österreich und der Welt hätten zwei Jahre Strache-&-FPÖ-Regentschaft erspart werden können, wenn es einen wirksamen Schutz für Whistle­blower gäbe. Das Video dokumentiert eine Reihe strafrechtlich relevanter Taten: Bruch der Privatsphäre, Bruch des Rechts am eigenen Bild, zivilrechtlich eine arglistige Täuschung und sehr wahrscheinlich in der Anbahnung und Ausleitung eine Rutsche Urkundenfälschungen. Gerichte müssten prüfen, ob diese Straftaten aufgewogen würden durch ein höheres Interesse an der Vermeidung oder Aufklärung der Straftaten, die im so zustande gekommenen Video offenbart werden: Nein. Strache und Gudenus reden sich um Kopf und Kragen, sie bieten allerhand Verbrechen an, doch sie kommen nicht dazu, eines zu begehen. Ergo: Wer das Video gemacht hat, wusste, dass er sich selbst erheblich belastet, wenn er es veröffentlicht. Das wirkt bizarr, gemessen an der moralischen Fallhöhe – doch juristisch musste, wer das Video produziert hat, diese Punkte durchdenken. Nun wird quer durch den Garten gerüchtelt – Zen­trum für politische Schönheit, Böhmermann, doch die Welt hat schon „russische Geheimdienstmethoden“ im Verdacht, und die NZZ weiß was über den israelischen SPÖ-Kampagnero Silberstein. In journalistischer Perspektive gehen zwei Jahre rechtsextremer Regierung in Österreich aufs Konto mangelnden Quellenschutzes.

Die US-Whistleblowerin Chel­sea Manning ist wieder in Beugehaft genommen worden. Würde es hierzulande anders laufen?

Manning verweigert die Aussage, worauf sie erneut in Beugehaft genommen wird, wo sie dann wiederum die Aussage verweigert. Ja, „Beugehaft“, weil der Mensch gebeugt werden soll dort. In Deutschland heißt es „Erzwingungshaft“, mal in der Geschmacksrichtung „mittelalterlicher Schuldturm“, wenn Zahlung erpresst werden soll. Oder auch – um eine Zeugenaussage zu erzwingen. Allerdings nur, solange das betroffene Strafverfahren läuft und maximal 6 Monate lang. Bei Manning geht es um ein geheimes Laiengericht, dass erst prüft, ob es zu einer Anklage – hier gegen Assange – überhaupt kommt. Da jedoch die Anklage gegen Assange bereits vorliegt, ist es bloße Repressalie.

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Quelle       :     TAZ         >>>>>         weiterlesen

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