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DIE * WOCHE

Erstellt von Redaktion am Dienstag 23. April 2019

Wie geht es uns, Herr Küppersbusch

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Kolumne von Friedrich Küppersbusch

Kevin Kühnert will endlich tanzen, der Bundestag bekommt Blähungen und: Was tun gegen zynische deutsche Behörden?

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht in der vergangenen Woche?

Friedrich Küppersbusch: Wenn das der Frühling ist, wie wird dann der Sommer?

Und was wird besser in dieser?

Ich kann wieder über Regen schimpfen.

Dass Tanzverbot am Karfreitag bleibt umstritten. Wären Sie gern Party machen gegangen?

„Bisher wusste ich nicht, dass die SPD eine Spaßpartei ist“ – wäre ein Titel für Wolfgang Thierses Autobiografie. Ist jedoch sein Kommentar zu Genosse Kevin Kühnerts Tanzoffensive. Dramenwahl bei den Sozis, während drumherum viele sich mal einen ausnahmegenehmigen. Karfreitag, Volkstrauer- und Totensonntag sind in allen Bundesländern tanzfrei; zweie kirchlich und einer mit einer bedenklichen Vorstrafe als „Heldengedenktag“ der Nazis.

So sehr manche das einhergehende Verbot von Treibjagden begrüßen mögen, irritiert das Mitspracherecht der christlichen Kirchen bei der behördlichen Prüfung von Ausnahmeregelungen. Wem rhythmische Körperbewegung nicht halal oder koscher ist, wird nicht befragt. Ich plädiere für den Umbau der vorliegenden Gesetzgebung von „Tanz“ auf „Rasenmäher und Laubpüsterich“. Eine gesetzliche Lautstärkeregelung für den Nervklassiker „Footlose“ aus dem Film über Tanzverbote bei religiösen Fundis in den USA wäre human.

Im letzten Jahr war fast jeder zweite Widerspruch oder jede zweite Klage gegen Hartz-IV-Leistungsverweigerungen seitens der Jobcenter erfolgreich. Kann man einfach sagen: Wer nicht klagt, der eben nicht gewinnt – oder ist das System der Fehler?

Es erinnert an die hohe Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen gegen Asylentscheidungen des Bamf. Hier fieberte sich die CSU-Hupe Alexander Dobrindt eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ zusammen. Die Jobcenter verwalten gut vier Millionen Leistungsbezieher, da können die 17.700 Anfechtungen eher als Stichprobe gelten. Behörden und Gesetze, die Schicksalen mit dem Generalbass „Verklag mich doch“ begegnen, sind zynisch: Die Klientel kann sich in der Regel juristisch kaum zur Wehr setzen – darf es aber.

Was nehmen Sie mit aus der Lektüre des Mueller-Reports?

Quelle         :      TAZ        >>>>>       weiterlesen

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