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RENTENANGST

Die LSK Saar hat ..

Erstellt von Redaktion am Freitag 18. März 2011

immer noch nicht verstanden

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Die Linke Bundesschiedskommission

Eine alte Volksweiheit : Stell dich dumm – dann passiert nichts

Hatten wir schon am 13. 03. 2011 mit dem Bericht: „Die LSK Saar hört aber versteht sie auch?“  berechtigte Zweifel angemeldet, erreichte uns heute wie zur  Bestätigung der damaligen Aussage, folgende erneute Stellungnahme zur der am 12. 03. 2011 stattgefundenen mündlichen Verhandlung gegen die Anfechterin der Landtagswahl von 2009, mit der Bitte um Veröffentlichung:

Unter den „Juristen“ Maus, Pütz und dem Halb-Juristen Fieg können die KritikerINNEN der Partei DIE LINKE kein faires rechtsstaatliches Verfahren erwarten.

Ein Trauerspiel was die Vorsitzende Cönen von sich gibt… bügelt Begründung für ein Befangenheitsgesuch mit den Worten ab: Dient nicht der Sache. !

Ebenso der „Halbjurist“ Fieg, dem RA Warken für das Protokoll alles zwei x sagen musste, in einem Fall sogar drei mal.

Offensichtlich scheint RA Marc Schimmelpfennig gern das Recht zu verdrehen.

Abgelehnte Richter haben sich ab Kenntnis der Ablehnung bis zur Erledigung des Ablehnungsverfahrens jeglicher Tätigkeit zu enthalten.

Sollte ein Richter gegen das Enthaltungsgebot verstoßen, so setzt er damit einen neuen Ablehnungsgrund.

Richter müssen zu Ablehnungsgesuchen eine dienstl. Erklärung abgeben.

Die dienstliche  Äußerung haben die abgelehnten Richter selbst abzugeben. Sie können sich nicht auf Äußerungen anderer Richter beziehen.

Man kann auch nicht Sätze verwenden wie „ich fühle mich nicht befangen“.

Genau das hat aber Fr. Cordes getan.

Ein Verstoß.

Auch die Aussagen der Vorsitzenden Cönen am 12.03.2011 sind geeignet, ein neues Ablehnungsgesuch einzureichen. Das ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Bei der Gesamtwürdigung können auch Verfahrensverstöße des abgelehnten Richters im Rahmen eines anderen Prozesses eine Rolle spielen.

Auch Verfahrensverstöße, die im Rahmen eines Verfahrens schon zu  einem wenn auch als unbegründet angesehenem – Ablehnungsgesuch geführt haben, sind in die Gesamtwürdigung einzubeziehen.

Hier ist der „Summationseffekt“ zu beachten.

Das ist bei dem Genossen Fieg gegeben.

Für den Betrachter bleibt festzuhalten: Die Vorsitzende Cönen ist mit dem Verfahren überfordert.

Eine Empfehlung an alle, die sich Verfahren ausgesetzt sehen: möglichst viele Prozessbeobachter mitbringen

IE

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Grafikquelle  :

Grafikquelle : Bundesarchiv, Bild 183-15600-0005 / Köhler, Gustav / CC-BY-SA 3.0

3 Kommentare zu “Die LSK Saar hat ..”

  1. Kallenborn Gilbert sagt:

    Diese saarländische Landesschiedskommission ist nichts weiter als eine Nebenstelle des diktatorischen Landesvorstandes.

    Deswegen wurde sie ja von 12 auf nur 8 zusammengebastelt am 14.11.2010 und diese 8 sind handverlesene Abnicker des LaVo ohne eigenes Rückgrat.

    Der ex-Chef Wolfgang Fieg hat immer noch die DDR -Hymne auf seinem Handy als Erkennungston

    Duell am 19.2.2011 Parteiausschluss Kallenborn,Kallenborn zu Fieg: „Und du,bevor du Leute aus der Partei ausschließen willst,nimnm erst mal die
    Mauermördermelodei von deinem Handy…Fieg: „Das mache ich nicht!!!“Kallenborn : Das will ich protokolliert haben !

    Also ist sie heute noch drauf.Was Wunder auch.Fieg hat die DDR im Kopf und so „urteilt“ er auch.Zur Täuschung der Öffentlichkeit haben sie ihm den Vorsitz abgenommen,aber er zieht seine Fäden genauso wie vorher.An der Saar gibt es kein Recht,nur DDR-Methoden.

  2. Ex-Saarländer sagt:

    Linsler negiert nicht nur den Spruch der BSK, sondern denkt auch nicht daran, sich an Urteile d. Bundesverfassungsgerichts zu halten.

    Zitat aus dem Landtag v. 17.02.2011:

    Herr Kollege Linsler, auf Ihren Redebeitrag hätte man definitiv
    den erhöhten Vergnügungssteuersatz erheben müssen. Was Sie hier angeboten haben, ist an Satire fast nicht zu überbieten.
    Sie sagen zu Beginn Ihrer Rede:

    Wir wissen, was wir als Gesetzentwurf einbringen, ist verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, das ist nicht zulässig.

    Sie aber, wir bringen es trotzdem ein, wir sind der Meinung, dass es für eine Übergangszeit gelten kann.

    Linsler ist eine Schande für den LV Saar.

  3. SchmidtchenSchleicher sagt:

    @Ex-Saarlädner
    warum vergessen viele immer die Schiedskommission???
    Seit eine Juristin das Zepter schwingt, ist nichts mehr
    unmöööööööööööglich.
    Was man nicht biegen kann, wird verdreht.
    WILLKOMMEN im CLUB DER RECHTSVERDREHER

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