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Die Fahne der Bösen

Erstellt von Redaktion am Dienstag 13. Oktober 2020

Leben in einen Demokratischen -Werte- Land

Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes 1867-1871.jpg

Von Christian Rath

Die demokratischen Parteien haben mit der Reichskriegsflagge ein Objekt für rustikale Symbolpolitik gefunden – ohne Rücksicht auf Grundrechte

Auch das größte Bundesland ist jetzt dabei. Vorigen Donnerstag forderte der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit überwältigender Mehrheit, die Reichskriegsflagge zu verbieten. Der Antrag für einen Erlass der Landesregierung kam von einer ganz großen Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP. Nur die AfD war dagegen.

Zuvor hatten bereits Bremen und Niedersachsen die Polizei angewiesen, Reichskriegsfahnen sicherzustellen und gegen die Nutzer ein Bußgeld zu verhängen. Am Freitag folgte dann Rheinland-Pfalz. Pläne gibt es auch schon in Bayern. Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) setzte das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz im Dezember. Dort soll über ein bundeseinheitliches Vorgehen diskutiert werden. Bis dahin wird es nun wohl so weitergehen. Mal kommt der Vorstoß von der SPD, mal von der Union. Und die Liberalen von FDP und Grünen marschieren brav mit.

„Reichskriegsflaggen werden regelmäßig von rechtsextremen Organisationen in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt und sind damit zu einem Identifikationssymbol dieser Gruppierungen geworden“, heißt es in NRW zur Begründung.

Dabei geht es gar nicht um echte Nazifahnen. Das Zeigen der Reichskriegsflagge, die im Dritten Reich ab 1935 benutzt wurde, ist schon lange strafbar, da in ihrer Mitte ein Hakenkreuz prangt. Bei den derzeitigen Verboten geht es ausschließlich um die Vorläufer ab 1867: die Kriegsflaggen des Norddeutschen Bunds, des Kaiserreichs und der demokratischen Weimarer Republik. Die Fahnen sollen verboten werden, weil sie von Rechtsextremisten als Symbol benutzt werden.

Will man aber reflexhaft alles verbieten, was Nazis gerade zur Selbstdarstellung einsetzen? In den USA nutzen Rechtsextreme derzeit Hawaii-Hemden und Iglus als Erkennungszeichen. Gibt es bald einen Hawaiihemd-Erlass? Man muss eben unterscheiden: Es ist zwar zu Recht verboten, NS-Symbole zu verwenden, weil sie als solche für die Gewalt- und Willkürherrschaft stehen. Es ist aber nicht verboten, dass heutige Nazis irgendwelche Symbole benutzen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht sogar „die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts“ und die „radikale Infragestellung der geltenden Ordnung“ im Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Verbote seien nur zu rechtfertigen, wenn konkrete Rechtsgüter gefährdet sind.

Doch bisher haben die Verbotsbefürworter außer Empörung über die Provokation wenig zu bieten. Im Bremer Erlass wird das Zeigen der Reichskriegsflagge als „Gefahr für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben“ bezeichnet. Die Benutzung soll als „Belästigung der Allgemeinheit“, als „grob ungehöriges Verhalten“ geahndet werden. „Wenn die Reichskriegsflagge genutzt wird, um zu provozieren, dann ist eben Schluss“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

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Was provoziert und belästigt, wird verboten, so kann man wohl die Haltung der Länder zusammenfassen. Ein Grundrechtsverständnis, das die Haltungen und die Provozierbarkeit der Mehrheit zum Maßstab macht, das findet man sonst aber eher in osteuropäischen Staaten. In Deutschland würde solches Denken normalerweise auf große Empörung stoßen – wenn es nicht gerade gegen Rechtsextremisten geht.

Quelle        :       TAZ      >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —      Dieses Bild zeigt die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes (1867-1871).

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