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Die Bluttat von Chemnitz

Erstellt von Redaktion am Samstag 31. August 2019

Als einmal der Rechtsstaat zusammenbrach

Datei:KZ Auschwitz-Birkenau, Bahngleise der Entladerampe, Blumen zum Gedenken.jpg

Eine Kolumne von

Das Landgericht Chemnitz ist zu einem Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Deutsch-Kubaners gelangt. Am Sonntag wird in Brandenburg und Sachsen gewählt. Alle fürchten sich sehr. Was tun?

Die Lage

Wir befinden uns, sehr geehrtes Publikum, weiterhin und einmal wieder in dem nicht endenden 24/7- Quiz „Wer betreibt wessen Geschäft?“. Wenn Sie gelernte „Matrix“-Gucker und „GamesCom“-Besucher sind, ist Ihnen das Gefühl nichts Neues. Anderen muss man erst noch erklären, dass es sich um ein von dem berühmten Softwareentwickler Charles R. Darwin aus Shrewsbury konzipiertes Update für das Betriebssystem „Paradies“ handelt. Manche Brüder und Schwestern, nicht nur, aber auch an der Elbe, sind noch immer ganz verwirrt, um nicht zu sagen: besorgt.

Für sie gibt es jetzt sogar eine eigene Partei. Die hat ein sogenanntes Programm, das zwar größtenteils aus Unsinn besteht, sich aber für Früh-, Mittel-, Spät- und Neigungsrentner eignet, denen vor 30 Jahren ihre Lehrstellen „weggebrochen“, ihre Dreiraumwohnungen zusammengebrochen und ihre Ehre als beste Freunde der Sowjetunion sowie als geniale Schlaumeier abhandengekommen sind, und das alles nur wegen dieses Helmut K. und seiner heimlichen Geliebten, Frau Birgit Br., denen man nie hätte glauben dürfen. Einem Hermann Axen und einer Carmen Nebel wäre nicht passiert, was diesem Helmut Kohl von diesem sogenannten Gorbi! Gorbi! unter die Strickjacke gejubelt wurde. Vereinzelt war auf Facebook schon zu lesen, dass Gorbatschowi eventuell gar kein Deutscher gewesen ist. Es würde mich übrigens gar nicht wundern, wenn das wahr wäre!

Vorbei ist vorbei! Auch wenn es schön war, wie Genosse Egon Krenz grad letzte Woche wieder bei einer großen Feier zum 60. Geburtstag des sozialistischen Sandmännchens gesagt hat. Rückwärts nimmer! Deshalb schreiten wir, Arm in Arm, und Volksgenosse Lutz Bachmann vorneweg, ins neue Deutschland, wo die Ampelmännchen immer grün, die Kohle immer braun, der Vogel immer früh und die Rente immer sicher sind. Die sogenannte BRDäh hat uns und die Bürger im Saarland, in Bremerhaven, im Ruhrgebiet und in Oberhessen bitter enttäuscht. Auch die Eifel kann das Land der Zukunft nicht sein. Andererseits wäre die Heimkehr in die DeDeräh, jedenfalls jeans- und reisetechnisch, auch nicht das Gelbe, außer vielleicht für ein paar Pfarrer, Dichter und Weißer-Hirsch-Bewohner. Außerdem hätte man dann wieder 85.000 Vietnamesen, Mosambikaner und Kubaner (also einen kasernierten Werktätigen aus den russischen Kolonien pro 200 original Deutsche) am Hacken, und aus diesem Schlamassel würde uns das ungarische Brudervolk diesmal vermutlich auch nicht raushelfen.

File:Das ehemalige Karl-Marx-Forum in Chemnitz 2015.jpg

Da bleibt nur: Entweder Umsatteln und Rübermachen nach Königsberg, oder rein in die Zeitmaschine und zurück auf null, also 1933. Womit wir natürlich nur das Positive meinen – nicht dass wir da wieder missverstanden werden oder uns von der linken Pressemafia böswillig was unterstellt wird! Kein Mensch will doch Juden vergasen oder Helden der Arbeit in Lager sperren! Dahin kommen höchstens ein paar Bonzen, Zecken, Immobilienmakler, Zinswucherer, Kinderschänder, Brunnenvergifter, Schächter oder Raser. Außerdem Rechtsverdreher, Lügenmäuler, Politiker. Das ganze Pack also, das das Volk aussaugt und mit Almosen abspeist und noch auslacht und verachtet dabei. Und das ist ja normal und hat mit einer rechten Ecke nichts zu tun. Sondern es kommt praktisch aus der Natur. Jede Art schützt sich vor ihren Feinden. In einen Ameisenhaufen oder einen Bienenstock können Sie auch nicht einfach rein und alles durcheinanderbringen.

Das Urteil

Damit sind wir in Karl-Marx-Stadt angekommen, oder, wie es früher hieß, Chemnitz. Am 22. August 2019 hat das dortige Landgericht (Schwurgerichtskammer) im Verfahren 1 Ks 210 Js 27835/18 den Angeklagten, der „S.“ heißt (Persönlichkeitsschutz!), wegen Totschlags (§ 212 StGB) an einem „Deutsch-Kubaner“ in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe (§§ 53, 54 StGB) von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurde von der Verteidigung das zulässige Rechtsmittel der Revision eingelegt. Wenn die Strafkammer die schriftlichen Urteilsgründe verfasst (sie hat dafür neun Wochen Zeit) und den Verfahrensbeteiligten zugestellt hat, hat der Angeklagte einen Monat Zeit, eine Begründung des Rechtsmittels einzureichen, über das der zuständige Strafsenat des BGH entscheidet. Es kann also noch ein bisschen dauern, Rechtsfreunde, aber so isses nun mal.

Für das Todesopfer gibt es einen Gedenkstein. Es sind seit der Tat ungefähr weitere 800 Menschen in Deutschland vorsätzlich getötet worden, für die es keine Gedenksteine gibt. An den meisten hat die öffentliche Trauergemeinde deutlich weniger Anteil genommen als an jeder Katze, die vom Baum gerettet, und jedem Ferkel, das von einer Prinzessin adoptiert wurde. Ich weiß: Es nützt nichts, das zu sagen, ebenso wenig wie die Bitten der Familie des Tatopfers genützt haben, ihn in Ruhe zu lassen. Die Hasen von Chemnitz möchten sich in ihrer wirklich großen Freude an der Trauer nicht stören oder aufhalten lassen. Schon gar nicht vom Opfer.

Was ein Kammervorsitzender bei der Urteilsverkündung zur Begründung sagt, ist unverbindlich und muss nicht seine persönliche Meinung sein. Ich erwähne das, weil auch diesmal wieder allerlei Deutungsakrobatik sich über das Urteil „der Richterin“ (gemeint: der Kammervorsitzenden) ergoss und über „ihre Gründe“. Insoweit wie immer mein Tipp: Erst mal ruhig bleiben! Jetzt haben Sie schon ein Jahr lang um Gerechtigkeit gefiebert; da kann es auf ein paar Wochen bis zur schriftlichen Urteilsbegründung doch nicht ankommen! Die Landtagswahl des Schicksals werden Sie halt ohne Rechtsgutachten zum Verfahren 1 Ks 210 Js 27835/18 schaffen müssen, Bürger der IFA-Stadt! Aber das kriegen Sie hin! Herr Maaßen war ja bei Ihnen, um Sie mit dem Licht seines Ganz Großen Latinum zu wärmen, und Frau AKK, um Ihnen zu zeigen, dass man auch mit bescheidenen Mitteln viel aus sich machen lassen kann. Und die SPD plant, wie man hörte, demnächst den Sozialismus einführen, und Frau Doktor Giffey soll live vor dem Karl-Marx-Kopf ein neues Kinderhörbuch einspielen. Und Frau Baerbock hat gesagt, das schaffen wir.

Ich muss an dieser Stelle noch mal auf einen Rechtssatz zurückkommen, der Lesern stets am Herzen liegt: den sogenannten Zweifelsatz, auch genannt „In dubio pro reo“. Er ist schon 1.500 Jahre alt und stammt aus Konstantinopel, also praktisch von einem Ausländer, steht aber jetzt auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Er sorgt zum Beispiel dafür, dass bei Ihnen daheim nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit die Staatssicherheit nachschauen darf, ob Sie vielleicht gerade etwas tun, was Sie besser lassen sollten; und dafür, dass Sie selbst dann, wenn Sie beim Spazierengehen immer ein schwarz-rot-goldenes Hütchen aufhaben oder „Hase, du bleibst hier!“ rufen, nicht erst mal vier Jahre nach Bautzen oder Waldheim gebracht werden, bis ein Organ Zeit hat, Sie zu 20 Jahren Zuchthaus wegen mutmaßlicher Unterstützung einer möglicherweise terroristischen Vereinigung zu verurteilen.

Die berühmte Rechtstaats- und Sorgenpartei „AfD“ ist ein großer Freund des Zweifelssatzes, obwohl die Organe Brandner, Maier, Reusch und Co. ja sonst juristischen Spitzfindigkeiten eher kritisch gegenüberstehen. Der Zweifelssatz ist ihnen aber ein echtes Herzensanliegen. Nach dem Zweifelssatz, sagt die AfD, ist es praktisch ausgeschlossen, dass ein knorriger Potsdamer Rentner eine Volksverhetzung oder ein sich androgyn in den Hüften wiegender Geschichtslehrer aus Bornhagen eine Befürwortung von Verbrechen begangen haben kann. Dasselbe gilt natürlich auch für solche Rechts- und Friedensfreunde, die gelegentlich zufällig dabeistehen, wenn in Connewitz oder im Schanzenviertel anderen Spaziergängern Pflastersteine oder Stahlgeschosse aus den Fingern gleiten. Auch sie sind, da ist sich jedenfalls die „taz“ ganz sicher, total unschuldig, solange nicht ein „gesetzlicher Beweis“ geführt ist.

Der Beweis

Was ist nun ein gesetzlicher Beweis? Wenn man führende Presseorgane des ganzen Deutschland zum Chemnitzer Urteil liest, liegt die Antwort auf der Hand:

„Dass das Gericht die Schwäche (des) Beweises gegen Alaa S. nicht einmal anerkennt, sondern gegen das Offensichtliche sogar noch behauptet, die Beweislage habe ‚jegliche Zweifel‘ an der Schuld ausgeräumt, das ist allein schon gruselig“,

schrieb Experte Bangel am 23. August auf „Zeit-Online“. Und Expertin Forudastan brachte es in der „SZ“ auf folgenden Punkt:

„Es gibt keinen belastbaren Beweis dafür, dass Alaa S. für den Tod von Daniel H. verantwortlich ist. Das Urteil verstößt gegen einen ehernen Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.“

Knapp daneben ist auch vorbei, sagt Karl Marx. In § 261 StPO steht, dass das Gericht sein Urteil „nach freier Überzeugung“ gewinnt. Das heißt: Es gibt im deutschen Strafrecht keine „Beweisregeln“ (wie sie früher einmal verbreitet waren: „Sieben Zeugen sagen die Wahrheit“ und Ähnliches). „Freie Überzeugung“ bedeutet natürlich nicht Willkür oder „fester Glaube“, der Richter muss rationale, in ihrer Vernünftigkeit überprüfbare Gründe haben. Der Zweifelssatz sagt, dass ein Gericht nicht verurteilen darf, wenn es vernünftig begründete Zweifel hat, und dass es umgekehrt nur verurteilen darf, wenn es keine Zweifel hat. Wenn also ein Gericht verurteilt, weil es keine Zweifel hat, dann kann das zwar aus allen möglichen Gründen falsch sein, ist aber ganz gewiss kein Verstoß gegen den Zweifelssatz. Wer das behauptet, hat einfach keine Ahnung und sollte es unbedingt unterlassen, Leitartikel über Strafprozesse zu schreiben.

Quelle         :       Spiegel-online             >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen         :

Oben       —           KZ Auschwitz-Birkenau, Bahngleise der Entladerampe, Blumen zum Gedenken

Urheber Dnalor 01

Dieses Foto wurde von Dnalor_01 erstellt und unter nachfolgend aufgeführter Lizenz veröffentlicht. Das Bild kann frei verwendet werden solange der Urheber, die Quelle (Wikimedia Commons) und die Lizenz (CC-BY-SA 3.0) unmittelbar beim Bild genannt wird.

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2.)   von Oben        —    Das ehemalige Karl-Marx-Forum mit dem 1971 eingeweihten Karl-Marx-Monument in Chemnitz

Source Sandro Schmalfuß
Author Sandro Schmalfuß
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Unten           —         Thomas Fischer auf der re:publica 2016

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