Die ansteckende Freiheit
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 23. April 2020
Grundrechte in Corona-Krise
Hierin hat der alte Kaiser noch geträllert –
und Merkel entweicht nicht mal ein Seufzer ?
Von Arnd Pollmann
Nein, die Grundrechte sind nicht abgeschafft. Aber die Pauschalität der Seuchenbekämpfung lässt an ihrer Rechtfertigung zweifeln.
Es war abzusehen: Je länger die coronabedingten Notverordnungen wirken, umso stärker wächst nicht nur unter FDP-Wählerinnen der Unmut über massive Grundrechtseingriffe. Auch das Bundesverfassungsgericht hat am letzten Mittwoch in einem Urteil zur Versammlungsfreiheit ein warnendes Zeichen gesetzt.
Zwar gelten die Grundrechte keineswegs „absolut“, die Verfassung selbst sieht die Möglichkeit von Eingriffen vor. Doch unterliegen diese Einschränkungen ihrerseits Schranken – im juristischen Jargon „Schranken-Schranken“ genannt. Pauschale Eingriffe sind unzulässig, jeder Einzelfall muss geprüft werden und sich mit Blick auf Härte und Dauer des Eingriffs als „verhältnismäßig“ erweisen.
Es wird Zeit für eine kritische Bilanz : Treffen all die Zwangsmaßnahmen auch manchmal die Falschen ?
Auch wenn derzeit keine Rede davon sein kann, dass wir uns im „Krieg“ befinden, dass eine politische „Ermächtigung“ stattgefunden hat und die Grundrechte „abgeschafft“ sind: Die panische Pauschalität, mit der die Seuchenbekämpfung auch völlig gesunde Menschen antastet, lässt an ihrer Rechtfertigung zweifeln. Selbst wenn der Vergleich ein wenig hinkt: Es ist, als wolle man die Kriminalität bekämpfen, indem man auch alle Unschuldigen als Gefährder einstuft und präventiv einsperrt. Im viralen Schockzustand mögen politische Vorstöße dieser Art verständlich anmuten. Aber nun wird es Zeit, Bilanz zu ziehen: Treffen diese Zwangsmaßnahmen stets die „Richtigen“ oder manchmal eben auch die Falschen? Und selbst wenn sie die Richtigen treffen: Sind all diese mit der epidemiologischen Gießkanne gestreuten Verordnungen gleichermaßen verhältnismäßig?
Nehmen wir an, wir wüssten in jedem einzelnen Fall sehr genau, was wir faktisch natürlich nicht wissen, wer alles infiziert ist und wer nicht. Nehmen wir zudem an, es sei gerechtfertigt, infizierte Menschen bedingt abzuschotten. Wäre dies auch dann gerechtfertigt, wenn es um nachweislich gesunde Menschen ginge? Das sind allein hierzulande rund 83 Millionen Menschen. Muss man diese allesamt davon abhalten, infiziert zu werden? In einem liberalen Rechtsstaat muss die Antwort lauten: nein!
Der Staat hat nicht paternalistisch dafür Sorge zu tragen, dass es uns allen gut geht. Er sagt uns ja auch nicht jeden Morgen: „Zieh dich warm an, wenn du das Haus verlasst!“ Der liberale Rechtsstaat mag die Aufgabe haben, Kranke in Quarantäne zu schicken, aber die Freiheit, die im Wörtchen „liberal“ steckt, ist immer auch die Freiheit gesunder Menschen, persönliche Gefahren bis hin zur eigenen Ansteckung eingehen zu dürfen – solange man eben nicht selbst ansteckend ist.
Deshalb ist die Aussicht darauf, massenhaft testen zu können, auch grundrechtlich essenziell. Um im Gedankenexperiment zu bleiben: Wären tatsächlich alle getestet und blieben alle Infizierten daheim, so wäre es in einem Rechtsstaat nicht länger auch nur denkbar, weiterhin auch diejenigen ans Haus zu fesseln, deren Test negativ ausgefallen ist. Man wird hier einwenden: Gerade weil wir faktisch eben doch nicht wissen, wer ansteckend ist, weil Menschen oft unvernünftig sind und eine gefährliche Knappheit an Intensivbetten herrscht, ist die Pauschalität der Maßnahmen eben doch gerechtfertigt. Aber das ist ein Irrtum. Für den unverantwortlichen Mangel an medizinisch technischer Versorgung sind Politik und Wirtschaft, nicht aber die einzelnen Grundrechtssubjekte verantwortlich. Zahllose gesunde Menschen müssen so ein eklatantes Systemversagen mit unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Grundrechte bezahlen.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle :
Oben — Kaiserkeller, 36 Große Freiheit
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Unten — Bereitschaftspolizei officers during a demonstration…
Freitag 24. April 2020 um 8:00
Das ist passiert: Die Rückholaktion der Bundesregierung für die im Ausland wegen der Corona-Pandemie gestrandeten Deutschen ist nach fünf Wochen beendet worden. In der umfangreichsten Rückholaktion in der Geschichte Deutschlands wurden rund 240 000 Menschen transportiert.
Kosten der Rückholaktion? Wer zahlt die Kosten?