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Deutsche Angst Rekorde?

Erstellt von Redaktion am Samstag 6. Juli 2019

Superlative, aufsteigend sortiert 

File:Laurel and Hardy, Still from The Tree in a Test Tube.png

Eine Kolumne von

Sommerzeit, Hitzerekord, schlimmste Nachrichten aller Zeiten. Wir fassen es nicht, was dauernd los ist. Und das nächste Schneechaos wird sicher das Fürchterlichste. Hier sind noch ein paar Anregungen.

Das Humorvollste

Der berühmteste Journalist von Frankfurt – mit, wie dieses Magazin kürzlich enthüllte, einem Gehalt von „enormer“ Höhe – hat am 29. Juni eine seiner vorschriftsgemäßen Kolumnen veröffentlicht. Bei dieser Literaturgattung handelt es sich nach Auskunft von Wikipedia um einen „Meinungsbeitrag, der sich meist über nicht mehr als eine Zeitungsspalte erstreckt“ und „meist regelmäßig an gleicher Stelle“ erscheint. Die Kolumne vom Taunushang war daher wie meist regelmäßig genau eine Spalte, also exakt so lang, wie der Humor dauert. Der Kolumnist mit dem Kürzel bko nahm sich diesmal des Themas der Doppelspitzensuche an, und die Erwähnung des Duos Schwan & Kühnert trug ihn, über Dick & Doof, Don Camillo & Peppone, Giffey & Sarrazin usw., bis ganz nach unten zu Bosbach & Polenz. Weiteren Brüllern stand das Spaltenende entgegen: Ochs und Esel, Cäsar und Cleopatra, von Goethe und von Levetzow, Baader und Meinhof.

Am Wegesrand fielen ein paar Scherze ab: Kühnert muss erst seine Eltern fragen, und Polenz ist „der lebende Beweis, dass man auch im Alter noch ein erfülltes Digitalleben haben kann“. Damit ist locker das Niveau unserer Lieblingshumoristin erreicht, die in der ARD „den Thorsten, den Schäfer und den Gümbel“ vorschlug, weil der „mehr Dioptrien“ habe als AKK. Aber bko kann’s noch besser: Es findet sich, so meinte er, angesichts der Perspektiven eines SPD-Vorsitzenden kein Kandidat, „der nicht einen Zitteranfall bekommt“. Das ist, wie man neidlos anerkennen muss, humormäßig großartig. Es bringt den zeitlos-analytischen und den menschlich-feinen Geist der enormen Zeitung so zusammen, dass man gar nicht weiß, warum einem übel wird. „Beim Austeilen, selbst in den unteren Regionen, ist er unübertrefflich“, erregte sich bko einst über einen, der ihn kritisiert hatte (6.5.2016).

Aber wir wollen über dem Niveauvollsten das Anrührendste nicht übersehen: Es gibt, so bko, „alte“ weiße Männer, und „ältere“. Die Letzteren sind, obwohl die Grammatik es anders sieht, biologisch deutlich jünger als die alten, also etwa mittelalt, im besten Kolumnistenalter. Da hat’s noch Zeit mit dem Zittern. Jedenfalls solange es nicht psychogen ist.

Das Gewissenhafteste

Art. 20 Abs. 2 und 3 Grundgesetz formulieren ein paar einfach klingende Regeln über Funktion und Wesen des Staates:

„Alle Staatsgewalt (…) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Diese Worte kennt jeder Bankkaufmann und Realschullehramtskandidat, jeder Master und Magister, ob mit oder ohne Promotion aus Prag. Erst recht alle Berufspolitiker, die schon mit 18 geschworen haben, von nun an alles von allem zu verstehen. Wenn solch einer es in ein Staatsamt schafft, wandelt er sich zur vollziehenden Gewalt und ist an Gesetz und Recht gebunden. Und an das Gewissen. Letzteres tritt allerdings nur in besonders gravierenden Einzelfällen in Aktion, beispielsweise bei der Frage, ob andere Menschen abtreiben oder Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen, oder ob es eine Gleichbehandlung ist, wenn Rothaarige Abgaben zahlen müssen und Schwarzhaarige nicht. In weniger heiklen Fällen, etwa bei der Frage nach einem Kriegseinsatz der Bundeswehr, entscheidet statt des Gewissens der Fraktionsvorstand, weil es ja schnell gehen muss. Wohl dem, bei dem sich beides vereint! Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn ein ehemals aus Gewissensgründen an der Kriegsdienstleistung gehinderter zukünftiger Traumverteidigungsminister sich die Sache noch mal durch den Kopf gehen lässt.

Richter sind auch ans Recht gebunden, ans Gewissen sowieso. Zunächst aber ans Gesetz. Wenn man als Richter an einem obersten Bundesgericht über die Anwendung einer Gesetzesnorm zu entscheiden hat, die man hirnrissig, fehlerhaft oder widersprüchlich findet, kann man nicht einfach einen persönlichen Nichtanwendungserlass verkünden. Sondern man muss prüfen, ob das Gesetz nur falsch oder vielleicht verfassungswidrig ist. Und nur im letzteren Fall darf man es – vorläufig! – nicht anwenden, muss dann aber die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen (Art. 100 Abs. 1 GG). Das ist der Grundsatz. Die Praxis hält eine Palette von Möglichkeiten bereit, die Anwendung ungeliebter Regelungen zu vermeiden, ohne das furchtbare Risiko einzugehen, dass die eigene Meinung vom Bundesverfassungsgericht öffentlich als unzutreffend bezeichnet werden könnte. Denn diese Schmach drückt einen Bundesrichter nieder auf immerdar.

Ein anderer Grundsatz lautet: Die Verwaltung (ausführende Gewalt) ist an rechtskräftige Entscheidungen der Rechtsprechung gebunden, die sie betreffen. Bundesbehörden haben also rechtskräftige Entscheidungen zu beachten und umzusetzen, die zu Maßnahmen dieser Behörden ergangen sind. Zum Beispiel die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 (Az. 3 C 19.15), wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Verfassung wegen verpflichtet ist, unheilbar Kranken in ausweglosen, extremen Notlagen den Erwerb von Medikamenten zur Selbsttötung zu ermöglichen. Die Aufsichtsbehörde des BfArM, der Bundesgesundheitsminister, erteilte daraufhin (aus „ethischen“ Gründen) die Weisung, dem Urteil nicht Folge zu leisten; sein Amtsnachfolger hält bis heute daran fest. Das ist ein (fast) beispielloser Akt der Missachtung. Die Presse, die sich gern über Herrn Trumps Verhöhnung der Justiz ereifert, hält den Minister des Gewissens für kanzlerfähig.

Noch schwieriger ist es, wenn sich das Gewissen mit der Politik, dem Bayerischen Wahlkampf und überhaupt dem Ausländer verbindet. In diesem Fall ist ein Doktor der kleinen Prager Philosophie zurückgeworfen auf das, was ihm jeder Menschenverstand und der Herr Ministerpräsident sagen. Das habe er ja noch nie gehört, sagte der Magister der Politik, gleich nachdem er sich kürzlich von einer Überraschung erholt hatte: dass „die Politik“ (er meinte sich) auf ein Urteil des EuGH warten müsse. Da hat er vermutlich Recht. Allerdings: Wenn in allen Gutachten außer den selbst angeordneten steht, dass eine geplante Maßnahme vermutlich rechtswidrig ist, und man dann diese Maßnahme besonders schnell und nachdrücklich anordnet, wird für so etwas in der freien Wildbahn gelegentlich der Begriff „Untreue“ verwendet.

Dieses Wort ist allerdings zur Anwendung auf Regierungspersonal nicht wirklich zugelassen. Außerdem kann es ja auch gar nicht sein, denn da müsste man ja einen Schaden für das betreute Vermögen für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. Und das ist bei Ministern praktisch ausgeschlossen. Außerdem würde kein Mensch, der nicht skrupellos oder bar jedes Verstands ist, einen Schaden von 600 Millionen Euro an dem von ihm zu betreuenden Vermögen in Kauf nehmen, bloß um eine läppische Wahl zu gewinnen oder beim Herrn äh, Dings nicht in Ungnade zu fallen.

Das Größte

Quelle         Spiegel-online       >>>>>            weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben         —           Laurel und Hardy in einem Standbild aus dem Kurzfilm „The Tree in a Test Tube“, Timecode: 02:04 (Format: Minuten:Sekunden)

Source https://catalog.archives.gov/id/1679
Author United States Department of Agriculture, Office of Public Affairs

This image or file is a work of a United States Department of Agriculture employee, taken or made as part of that person’s official duties. As a work of the U.S. federal government, the image is in the public domain.

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Untren        —         Thomas Fischer auf der re:publica 2016

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