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RENTENANGST

Der Wahnsinn in Schland

Erstellt von Redaktion am Montag 14. Januar 2019

Ausgebürgert bleibt ausgebürgert

Ein typisch Deutsches Trauerspiel der heutigen Gegenwart. Besser lässt sich der Irrwitz unfähiger Politik nicht aufzeichnen. Von Dummen regiert und den Verwaltungen düpiert. Der Hauptmann von Köpenick feiert täglich seine Auferstehung. – Red. – DL – IE

Aus London Daniel Zylbersztaja, Berlin Pascal Beucker , Freiburg Christian Rath

Marlene Rolfes Mutter floh vor den Nazis nach England. Nun möchte die Tochter Deutsche werden. Das geht nicht.

In einem Café im Londoner Stadtteil Islington liest Marlene Rolfe von einem alten Blatt Papier. Ihr moderner Pagenschnitt, der rote Lippenstift und ihr grüner Wollpullover geben der 72-jährigen Künstlerin etwas Selbstbewusstes und Gegenwärtiges. Das Dokument, das sie vorsichtig in ihren Händen hält, ist die auf Deutsch verfasste Erklärung ihrer Mutter über ihre Inhaftierung in Nazi-Deutschland.

„Weil sie 1936 Flugblätter verteilte, wurde sie in verschiedene deutsche Zwangsanstalten gesteckt, am Ende ins KZ Ravensbrück“, erzählt Marlene Rolfe über ihre aus Berlin stammende Mutter. Ilse Rolfe, geborene Gostynski, war Jüdin und Kommunistin. Im Mai 1939 kam sie auf freien Fuß – unter der Auflage, Deutschland sofort zu verlassen.

So fand sich Ilse Rolfe kurz vor Kriegsausbruch in Großbritannien wieder. Im November 1941 wurde ihr per Reichsverordnung die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen – so wie allen im Ausland lebenden deutschen Jüdinnen und Juden. Ihre Mutter, die nicht hatte fliehen können, wurde 1942 im deutschen Vernichtungslager Belzec in Polen ermordet.

Zehntausende Juden flohen zwischen 1933 und 1945 vor der Verfolgung durch das Nazi-Regime nach Großbritannien. Nur wenige kehrten nach dem Krieg zurück. Auch Ilse Rolfe blieb in Großbritannien. Seit März 1945 mit einem Engländer verheiratet, kam im Januar 1946 ihre Tochter Marlene auf die Welt.

Marlene Rolfe möchte Deutsche werden

Nach Deutschland zog es Ilse Rolfe nach dem Krieg nur noch im Urlaub, trotz einiger Wehmut. „Sie blieb ihr Leben lang eine echte Berlinerin, der die Berliner Atmosphäre fehlte“, berichtet Marlene Rolfe. Trotz aller Narben, die die NS-Zeit gerissen hatte, war die Verbindung ihrer Mutter mit der alten Heimat immerhin so groß, dass sie 1975 von London aus die Wiedereinbürgerung beantragte und Doppelstaatsbürgerin wurde. Nun will auch ihre Tochter, Marlene Rolfe, einen deutschen Pass bekommen. Doch das könnte schwierig werden.

Der Brexit hat die Zahl von Briten stark ansteigen lassen, die einen Antrag auf einen deutschen Pass stellen. Davon erhoffen sie sich, auch nach einem EU-Austritt des Königreichs ihre persönliche Freizügigkeit erhalten zu können. Bei einem großen Teil der AntragstellerInnen handelt es sich um Menschen, die einst vor dem NS-Regime geflohen sind, oder deren Nachkommen.

Dabei können sie sich auf Artikel 116, Absatz 2 des Grundgesetzes berufen. Danach sind „frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge“ auf Antrag einzubürgern.

Allein von Januar bis Oktober 2018 gingen unter Berufung auf diesen Passus 1.228 Anträge bei den Auslandsvertretungen Deutschlands im Vereinigten Königreich ein. 1.667 Anträge waren es 2017, 684 im Jahr 2016, als der Brexit eingeleitet wurde. Zum Vergleich: 2015 begehrten nach Angaben der Bundesregierung gerade einmal 43 BritInnen eine „Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung“.

Quelle      :     TAZ       >>>>>          weiterlesen

Eine Absurdität bundesdeutschen Rechts

Alles noch Banane in diesen Land

Kommentar von Pascal Beucker

über verweigerte Einbürgerungen für Nachkommen von NS-Verfolgten

Es klingt zu absurd, um wirklich wahr sein zu können: Da verliert das Kind einer vor den Nazis nach Großbritannien geflüchteten deutschen Jüdin den grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, weil zum Zeitpunkt seiner Geburt noch ein grundgesetzwidriges Gesetz galt, das die Mutter diskriminierte – und zwar nicht als Jüdin, sondern „nur“ als Frau. So etwas kann man sich nicht ausdenken. Dieser Aberwitz ist tatsächlich bis heute bundesdeutsche Realität. Auf dieser Grundlage werden ernsthaft Einbürgerungsanträge abgelehnt. Es ist überfällig, dass damit Schluss gemacht wird.

Was ist das für ein grandioser Vertrauensbeweis, wenn die Nachkommen derjenigen, die sich vor dem nationalsozialistischen Vernichtungsfuror retten konnten, den deutschen Pass beantragen! Die Bundesrepublik sollte dankbar sein für jeden Einzelnen, der sich für diesen Schritt entscheidet. Da muss es doch völlig egal sein, wen und wann die Mutter oder Großmutter nach ihrer Flucht geheiratet hat.

Vergessen wir nie: Auch wenn sie dem deutschen Zivilisationsbruch nicht zum Opfer fielen, entkommen konnte keine jüdische Familie. Denn da waren immer noch der Vater, die Mutter, die Großmutter, der Großvater, die Schwester, der Bruder, der Onkel, die Tante, die Cousine oder der Cousin, die im Gas endeten. Aus verständlichen Gründen wollten viele jener jüdischen Deutschen, die sich im Gegensatz zu ihren Angehörigen ins Ausland retten konnten, nie wieder etwas mit dem Land der Täter zu tun haben. Und nun beantragen die Tochter, der Sohn, der Enkel oder die Enkelin die deutsche Staatsbürgerschaft, die ihren Vorfahren von den Nazis entzogen wurde. Wie kann man ein solches Begehren ablehnen, ohne vor Scham im Boden zu versinken?

Quelle        :        TAZ          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben     —        Freiburg im Breisgau

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Unten           —        Systemkritische Protestfahne „BananenRepublik Deutschland“

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