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Der Rechnungshof

Erstellt von Redaktion am Montag 24. September 2018

Verteidigungsministerium vergab rechtswidrig millionenschwere Verträge mit Beratern

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Mit Unternehmensberatern will Ursula von der Leyen das Verteidigungsministerium effizienter machen. Doch nach SPIEGEL-Informationen hat der Rechnungshof aufgedeckt, dass von der Leyens Ressort zu Unrecht Millionen dafür ausgegeben hat.

Auf Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kommt eine unangenehme Affäre um die von ihr für viele Millionen Euro engagierten externen Unternehmensberater zu: Nach SPIEGEL-Informationen hat der Bundesrechnungshof (BRH) in einem Einzelfall aufgedeckt, dass das Verteidigungsministerium Aufträge für externe Unternehmensberater für das neu eingerichtete Cyber-Kommando regelwidrig vergeben hat. Konkret geht es zunächst um acht Millionen Euro.

Die Vorwürfe gehen aus einem vertraulichen Bericht der Rechnungsprüfer vom 7. August hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Darin schildern die Prüfer, wie das Ministerium rechtswidrig Beraterleistungen abrief. Die Revision des Ministeriums, die interne Ungereimtheiten prüft, hat die Vorwürfe mittlerweile bestätigt. Nun wird ermittelt, ob es andere solcher Fälle bei Berater-Verträgen gibt.

Es geht um Beraterleistungen für ein IT-Projekt der Bundeswehr, das intern „CIT Quadrat“ genannt wird. Dadurch modernisiert die Bundeswehr seit 2012 ihre nichtmilitärischen IT-Systeme, seitdem wurden in das Projekt bereits rund 350 Millionen Euro investiert.

Aus Sicht der Prüfer aber bediente sich das Ministerium aus Töpfen des Bundes, die für „CIT Quadrat“ gar nicht vorgesehen sind: So forderte das Wehrressort von März 2017 bis Juni 2018 Beraterleistungen aus dem Rahmenvertrag mit der Registriernummer 20237 an, der ausdrücklich nur für Einrichtung und Pflege von IBM-Software-Produkten in den Ministerien angelegt ist.

Mit den sogenannten Rahmenverträgen sollen Beraterleistungen für einzelne Ministerien einfacher angefordert werden können. Für bestimmte Themengebiete wurden mit Unternehmen Zeitkonten vereinbart. Aus diesen können Ministerien externe Berater für bestimmte Projekte abrufen, ohne dass man diese zeitintensiv ausschreiben muss.

Das Wehrressort aber forderte für das „CIT Quadrat“ ganz andere Leistungen als im Rahmenvertrag 20237 vorgesehen. Laut dem Prüfbericht wurden Berater, die Tagessätze zwischen 900 und 1700 Euro abrechneten, für „allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu den Bereichen IT-Strategie und IT-Management“ angefordert und aus dem Rahmenvertrag bezahlt.

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Wenn nur die bunten Fahnen wehen …     Könnte ihr Jüngster sein ?

Die Rechnungsprüfer schreiben in ihrem Bericht, das Ministerium „war daher nicht berechtigt, diese Rahmenvereinbarung für diese Leistung nutzen zu lassen“. Das Haus habe damit „gegen Vergaberecht verstoßen und diese Leistungen vergaberechtswidrig abrufen lassen“.

„Das BMVg gab dabei bestimmte Beraterunternehmen explizit vor“

Was sich zunächst wie ein ärgerlicher Einzelfall anhört, könnte sich für von der Leyen zu einer handfesten Affäre auswachsen. Wie kaum ein anderes Ministerium hat sie bei der Umstrukturierung ihres Hauses und den Reformen der pannenbelasteten Rüstungsbeschaffung auf externe Unternehmensberater gesetzt.

Quelle     :     Spiegel-online         >>>>>        weiterlesen

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Grafikquelle      :

Oben      —        Ursula von der Leyen während der Münchner Sicherheitskonferenz 2017

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Unten          —        Arbeitsbesuch Deutschland. Bundesminister Sebastian Kurz trifft die deutsche Verteidigungsministerin Ursula Von Der Leyen. Berlin. 12.04.2016, Foto: Dragan Tatic

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