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Der Körper als Ressource?

Erstellt von Redaktion am Sonntag 28. Oktober 2018

Organspende: Der Körper als Ressource?

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Ja, aber Politiker sollten als Beispiel vorausgehen, schließlich haben sie für sich selbst den Hirntod erfunden ?

von Ulrike Baureithel

Mit medienwirksamen Aufregern war Jens Spahn (CDU) noch nie geizig. Anfang September erklärte der Gesundheitsminister in der „Bild“-Zeitung, er wolle die Organspende zum „Normalfall“ machen.[1] Künftig solle jeder Bundesbürger automatisch ein Spender werden, solange er oder die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.

Dass die Zahl der Organspenden hierzulande weit hinter dem Bedarf liegt, ist bekannt. Deshalb wird jedes Jahr Anfang Juni , wenn anlässlich des „Tags der Organspende“ die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlichten und seit Jahren rückläufigen Zahlen zum Spenderaufkommen kursieren, den Deutschen eine latente Schuldlast auferlegt. 2017 erreichten sie mit einem neuerlichen Rückgang von fast zehn Prozent ihren bisherigen Tiefststand: Von 797 Spendern konnten 2594 Organe entnommen werden. Die nachdrücklichen Appelle für den Organspendeausweis gehen alljährlich einher mit dem Hinweis auf die altruistischere Haltung in anderen europäischen Ländern und die vielen Kranken, die auf den Wartelisten ihrem baldigen Tod entgegensehen. Hartgesotten, wem kein schlechtes Gewissen aufblitzt, falls er keinen Organspendeausweis bei sich trägt.

In diesem Jahr wurde der Tag zusätzlich flankiert von der Forderung des Deutschen Ärztetags, das Transplantationssystem grundsätzlich zu verändern: Es könne von jedem Bürger und jeder Bürgerin erwartet werden, so der Antrag, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzten und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr „Nein“ zur Organspende formulierten.[2] Vorangegangen war ein Vorstoß der Bundesärztekammer, dessen Präsident, Frank Ulrich Montgomery, zu den Fürsprechern der sogenannten Widerspruchsregelung gehört, seit Jahren sekundiert vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Für diese gilt der Grundsatz, dass jeder so lange Organspender ist, bis er dem nicht aktiv widerspricht. So verfahren inzwischen viele europäische Länder.

Hierzulande gilt bislang nach wie vor die 1997 im Transplantationsgesetz (TPG) verankerte erweiterte Zustimmungslösung, nach der ein Organspender oder dessen Angehörige der Spende aktiv zustimmen müssen. 2012 wurde diese im Rahmen des Gewebegesetzes ergänzt durch ein Verfahren, das vorsieht, dass die Bevölkerung alle zwei Jahre von der Krankenkasse dazu angehalten wird, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Spendermeldung als lästige Pflicht

Während Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe konsequent an diesem Weg festgehalten hat und Spahn diesem lange folgte, legt er als Gesundheitsminister nun eine plötzliche Kehrtwende hin. Dabei hatte er noch wenige Tage, bevor er das Thema in den medialen Erregungskreislauf brachte, sein „Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ vorgelegt. Es handelt sich um die Umsetzung einer im Koalitionsvertrag beschlossenen Veränderung im klinischen Ablauf und reagiert auf die lange bekannte Tatsache, dass eigentlich die Krankenhäuser das Nadelöhr bei der Organspende sind.[3] Schon nach der Verabschiedung des TPG vor gut zwanzig Jahren berichteten Ärzte hinter vorgehaltener Hand, „dass niemand wild auf die Organentnahme“ sei und sie mit der Spendermeldung eher einer lästigen Pflicht nachkommen.

Auch die Klinikleitungen selbst haben kein großes Interesse daran, weil es sich bislang um ein Zuschussgeschäft handelt und die angespannte Personalsituation es oft gar nicht zulässt, den aufwändigen Prozess von der Erkennung des Hirntods über die Hirntoddiagnostik und das schwierige Gespräch mit den Angehörigen bis hin zur unter Zeitdruck stehenden Organentnahme abzuspulen. Daran änderten auch die von den Kliniken abzustellenden Transplantationsbeauftragten – die personelle Schnittstelle zwischen Intensivstation, Angehörigen und OP – nichts. An dieser Stelle setzt das Gesetz an: Es winkt den Krankenhäusern mit mehr Geld für die Explantation und den Koordinationsbeauftragten mit mehr Zeit und Macht, etwa durch den Zugriff auf die Patientenakten. Insgesamt soll das Gesetz den Anreiz erhöhen, mehr potentielle Spender zu melden. Befürwortet man die Organspende grundsätzlich, ist das durchaus rational und bewirkt möglicherweise eine Erhöhung des Organaufkommens.

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Protestaktion gegen Organraub, Berlin im Mai 2007, Wikimedia Commons,

Warum jedoch lässt Spahn seinem eigenen Gesetz gar nicht die Chance, entsprechende Effekte zu entfalten, sondern bricht eine Ad-hoc-Debatte vom Zaun, die, wie ihm seine Parteikollegin und gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag, entgegenhält, eher zur Verunsicherung der Öffentlichkeit beiträgt?[4] Spahns Lust an profilträchtiger Kontroverse ist bekannt, wenn er auch eher als grobkantiger Polarisierer unterwegs ist, als dass er sich durch Nachdenklichkeit in sensiblen bioethischen Fragen einen Namen gemacht hätte. Tatsache ist, dass die verbale Zustimmung zur Organspende nach den Skandalen der letzten Jahre wieder gestiegen ist und der Anteil der Menschen, die einen Spenderausweis bei sich tragen, bei 36 Prozent liegt. Möglicherweise sieht Spahn darin ein Möglichkeitsfenster, die Widerspruchsregelung in einer fraktionsübergreifenden Initiative ohne allzu großen Widerstand durchs Parlament zu bringen.

Paradoxe Widerspruchsregelung

Spahn jedenfalls findet die „Pflicht“, „konsequenzlos ‚Nein‘ zu sagen“, wie sie sich in der Widerspruchsregelung niederschlägt, zumutbar, eine „Pflicht zu aktivem Freiheitsgebrauch“, wie er den Skeptikern den Wind aus den Segeln zu nehmen versucht.[5] Doch was bedeutet eigentlich eine „Spende“ – im christlichen Sinn ein Akt der Nächstenliebe –, wenn sie selbstverständlich von einem erwartet wird wie der Ablass im Mittelalter und gegen die man höchstens ein Widerstands- oder Abwehrrecht in Anschlag bringen kann? Eine Leibspende zumal, viel mehr also als eine Geldspende, die niemand „selbstverständlich“ erwartet, die aber steuerlich abgesetzt werden kann.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Sozialethiker Peter Dabrock, sieht darin einen „tiefen Eingriff in das Selbstverfügungsrecht über den eigenen Körper“.[6] Schweigen werde auf diese Weise zur Zustimmung, und das ziehe einen „Paradigmenwechsel“ in einem „ganz zentralen verfassungsrechtlichen Bereich“ nach sich. Ähnlich sieht dies auch der ehemalige Bischof der Evangelischen Kirche, Wolfgang Huber, der vor „einer Art der Organ-Bereitstellungspflicht“ warnt.[7] Weniger religiös argumentiert der FDP-Vorsitzende Christian Lindner: Die Widerspruchslösung sei eine „Deformation des Selbstbestimmungsrechts“. Es dürfe keine „Art von sozialem Erwartungsdruck aufgebaut werden“, twittert er.

Durch diesen „Paradigmenwechsel“ würden aber nicht einmal die Angehörigen entlastet, denn Spahn verfolgt eine „doppelte Widerspruchslösung“: Nicht nur der Organspender wird gefragt, sondern im Spendenfall auch weiterhin Verwandte oder das enge soziale Umfeld. Das ist schon aus rechtssystematischer Sicht ein Paradox, denn in der Logik dieser Regelung stimmt ja zu, wer nicht widerspricht – weshalb dann noch die Angehörigen befragen, die ja nur den im TPG verankerten „mutmaßlichen Willen“ des Verstorbenen zu exekutieren haben? Ganz abgesehen von den rechtlichen Problemen, die selbst Ärztepräsident Montgomery einräumt, wenn er darauf hinweist, dass einem Patienten bei jedem noch so geringfügigen Eingriff das Einverständnis abverlangt werde, nicht aber bei einem so fundamentalen, wie ihn die Organspende darstellt.[8]

Das Ob statt das Wie diskutieren

Quelle    :      Blätter          >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben    —      Jens Spahn, Mitglied des Deutschen Bundestages.

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