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Erstellt von Redaktion am Mittwoch 10. April 2019

Radikaler darf im Staatsdienst bleiben

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Von Sabine am Orde  und Konrad Litschko

Wie soll der Staat auf Beamte reagieren, die in der AfD sind? Innenminister Horst Seehofer ließ das prüfen.

 Acht Wochen dauerte die Prüfung, die Bundesinnenminister Horst Seehofer in seinem Haus beauftragt hatte. Die Frage war heikel: Wie radikal dürfen Beamte sein? Er wolle dies ganz generell klären, „für Rechts- wie Linksradikale“, erklärte der CSU-Mann. Aber der Anlass für die Prüfung war klar: die AfD.

Nun liegt das Prüfergebnis vor. „Die beamten- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen gegen eine extremistische Aushöhlung des öffentlichen Dienstes durch nicht verfassungstreue Beamte funktionieren“, heißt es in dem Schriftsatz, dessen Kernaussagen der taz vorliegen. Die reine Mitgliedschaft in einer Partei sei unproblematisch, also auch in der AfD, heißt es darin. Entscheidend sei vielmehr das „konkrete Verhalten“ der Beamten. Gerade bei Beamten auf Probe sei „besondere Sorgfalt“ geboten.

Der Auslöser für die Prüfung ereignete sich Mitte Januar. Da stufte der Verfassungsschutz die AfD als Prüffall ein, dessen weit rechtes Sammelbecken „Der Flügel“ und die Parteijugend Junge Alternative gar als Verdachtsfälle. Bei Letzteren gebe es „gewichtige Hinweise“ auf extremistische Bestrebungen. Was aber tun mit Beamten – LehrerInnen, PolizistInnen, RichterInnen, Behördenangestellten – , die genau in diesen AfD-Gruppen aktiv, aber gleichzeitig zu besonderer Verfassungstreue verpflichtet sind?

Das Problem ist nicht abstrakt, auch wenn konkrete Zahlen fehlen. Der Anteil der Beamten unter den 35.000 AfD-Mitgliedern sei hoch, das hört man oft in der Partei. Der „Flügel“-Anführer Björn Höcke ist Lehrer. In seinem Thüringer Landesverband treten gleich vier Polizisten auf den vorderen Listenplätzen zur Landtagswahl im Herbst an. In Sachsen ist der „Flügel“-Obmann, Jens Maier, ein Richter. In Mecklenburg-Vorpommern führt ein Polizist die AfD-Fraktion an. Und in Baden-Württemberg ist einer der AfD-Lautsprecher Thomas Seitz, ein Staatsanwalt – und ebenfalls „Flügel“-nah.

„In jedem Einzelfall“

Seehofers Ministerium sieht dennoch weite Spielräume für Beamte, auch rechts außen. Die „reine Zugehörigkeit“ eines Beamten zu einer Partei, die vom Verfassungsschutz als Prüffall oder Verdachtsfall eingestuft werde, „ist beamtenrechtlich ohne Relevanz“, heißt es im Prüfergebnis – mit offensichtlichem Bezug zur AfD. Erst wenn der Geheimdienst die Verfassungsfeindlichkeit klar feststelle, ändere sich dies – und könne dann mindestens für Beamtenanwärter „beamtenrechtlich erheblich sein“. Heißt: Solange der Verfassungsschutz prüft, haben die Beamten mit AfD-Parteibuch erst mal wenig zu befürchten.

Das Innenministerium betont aber auch: Schon jetzt können Disziplinarmaßnahmen über Beamte verhängt werden, wenn einzelne Verhaltensweisen „mit der Treuepflicht unvereinbar sind“. Dies sei „nicht schematisch“, sondern „in jedem Einzelfall“ zu entscheiden. Die Sanktionen reichten von Verweisen über Geldbußen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer

Was so ein Heimatminister kann, zeigt er auch allen gerne !

Gerade die Sicherheitsbehörden reagierten bereits früh in der Causa AfD. Vor allem der Verfassungsschutz ist hier in einer heiklen Doppelrolle: Das Amt durchleuchtet derzeit die AfD auf ihren Extremismusgehalt, muss gleichzeitig aber auch eigene Angestellte auf AfD-Nähe prüfen – und andere Behörden beraten, wenn dort Beamte extremistisch auffällig werden. Schon kurz nach AfD-Einstufung erklärte der sächsische Verfassungsschutzchef Gordian Meyer-Plath, es sei von „hoher Relevanz“, wenn Mitarbeiter des Amtes oder anderer Sicherheitsbehörden in der JA oder dem „Flügel“ Mitglied seien. Auch in anderen Landesämtern wurde auf die Sicherheitsüberprüfung bei Neueinstellung verwiesen: Hier würden die Mitgliedschaften künftig wohl mit abgefragt. Und für Bestandskollegen gelte: Wer bei sich Interessenkonflikte sehe, solle sich melden.

Im Bundesamt für Verfassungsschutz wandte sich die Geheimschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Mitarbeiter: Diese sollten prüfen, ob sie „durch Kontakte zu AfD-Mitgliedern oder eine eigene Mitgliedschaft in dieser Partei in sicherheitsrelevante Konfliktsituationen geraten können“. Falls dem so sei, könne man dies „in einem vertrauensvollen Gespräch“ erörtern, eventuell sei „ein Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich des BfV sinnvoll“. Dies, so hört man, sei bisher noch nicht nötig geworden.

Quelle      :          TAZ        >>>>>       weiterlesen

Zu möglichen Maßnahmen gegen verbeamtete AfDler

Verlockend, aber leider falsch

File:2017-04-23 AfD Bundesparteitag in Köln -68.jpg

Bulldoggen und Schnecken- die können doch niemanden erschrecken.

Ein Kommentar von Johanna Roth

Auch, wenn es verlockend einfach erscheint: Dienstrechtliche Konsequenzen für alle Beamte mit AfD-Mitgliedschaft sind nicht das Mittel der Wahl im notwendigen Kampf gegen rechte Umtriebe. Dass das Innenministerium nun von einer entsprechenden Überlegung Abstand nimmt, ist deshalb richtig.

Zum einen muss man sich fragen: Was, wenn es andersherum wäre? Beziehungsweise war es das ja schon: Das, was in den Jahren nach 1972 praktiziert wurde, ist für Linke noch heute traumatisch, nicht zuletzt, weil die Rehabilitierung der vom Radikalenerlass Betroffenen erst vor wenigen Jahren begonnen wurde. Demokrat*innen, die sich zu Recht darüber empören, genau wie über Erdoğans „Säuberungen“ des türkischen Staatsapparats, können nicht ernsthaft Berufsverbote für AfDler fordern. Zumal es immer noch um die Mitgliedschaft in einer Partei geht, die – Stand jetzt – weder verboten ist noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sondern im Bundestag sitzt.

So wütend Letzteres macht: Pauschale Gesinnungskontrolle ist moralisch kaum zu rechtfertigen. Der Idee von Berufsverboten liegt zudem der Irrtum zugrunde, dass sich Gesinnung überhaupt kontrollieren ließe. Sympathie für die AfD und deren rassistische und demokratiefeindliche Programmatik äußert sich ja auch längst nicht nur durch ein Parteibuch.

Quelle       :      TAZ        >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen      :

Oben       —        Horst Seehofer an seinem letzten Tag als CSU-Parteivorsitzender auf dem CSU-Parteitag am 19.01.2019 in der Kleinen Olympiahalle in München

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