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Fall Yves R. von Oppenau

Erstellt von Redaktion am Sonntag 26. Juli 2020

Die Schauermär vom Schwarzwald-Räuber

Oppenau hauptstr.jpg

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Im Schwarzwald bekämpften 2000 Polizisten eine überschaubare Gefahr. Welche Straftatbestände der „Waldrambo“ verwirklicht haben soll, blieb bislang vage. Anlass für einen Blick ins Gesetzbuch.

Beeren und Pilze

Der unheimliche Geselle, der am 17. Juli um 17.17 Uhr im Wald bei Oppenau festgenommen wurde, „ernährte sich von Beeren“ während er fünf Tage lang auf der Flucht war. Dies erfuhren wir vom „Merkur“ (22.7.), und es erregte die Aufmerksamkeit des Kolumnisten, der in seiner Kindheit zahlreiche Bücher gelesen hat, in denen „Beeren und Pilze“ die einzige Nahrung bewunderter Helden der Wildnis waren. In den heimatlichen Fichtenwäldern erwies sich das Angebot an Beeren allerdings als derart mager, dass doch meist eine Hunger-Geschichte von Jack London nachempfunden werden musste.

In Oppenau erklärte ein Polizeisprecher den Zuschauern: „Er saß im Gebüsch. Ob er sich verstecken wollte oder ob er dachte, ich habe keine Chance mehr, da versteck ich mich lieber, das wissen wir nicht.“ Hier prallen Alternativen aufeinander, die der kriminalistisch nicht geschulte Verstand eher für identisch halten möchte. Aber egal: Wenn es keine Probleme gibt, muss man halt welche erfinden. Jedenfalls ist die Polizei im Südwesten mit ihrem Problem-Waldmenschen schwer beschäftigt: „Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren“ („Merkur“), denn „auch fünf Tage nach der Festnahme des Pistolenräubers … sind noch viele Fragen zu seinem Verbleib nach der Flucht … offen“ („Südkurier“, 21.7.). Der Leser weiß: Wenn Ermittlungen „auf Hochtouren“ laufen oder gar „fieberhaft“ verfolgt werden, bleibt kein Auge trocken, und die Fotos von vermummten „Elitepolizisten“ im Unterholz erzeugen jenes Gefühl von polizeilicher Geborgenheit, das den Bürgern zuletzt ein wenig fehlte.

An der Suche nach dem als „Sonderling“ bekannten Mann sollen zeitweise bis zu 2500 Polizeibeamte beteiligt gewesen sein; der Schwarzwald wurde tagelang durchkämmt, bis er dann „im Gebüsch saß“, der Rambo. Das Gebüsch können Sie auf einem Foto in der „Bild“-Zeitung vom 18.7. besichtigen. Wenn man nicht per Überschrift erführe, dass „in diesem Gebüsch“ der Waldmensch gesessen habe, könnte man die abgebildete Vegetation für einen schwarzwaldtypischen Nadelbaumbestand ohne einen einzigen Busch halten. Fichte oder Tanne, Hauptsache Laubbaum, sagt sich der „Bild“-Fotograf, der wahrscheinlich schon ganz andere extrem originale Schauplätze gesehen hat.

Ausgangspunkt des Dramas war ein „Pistolenraub“ genanntes Ereignis am 12. Juli: Der Beschuldigte hatte im Wald eine Hütte aufgebrochen und hielt sich dort unerlaubt auf. Er war wohl mit Pfeil und Bogen bewaffnet. Nach Anzeige durch einen Privaten fuhren zwei Streifenwagen mit jeweils zwei Schutzpolizisten zu der Hütte, um die Sache zu prüfen. Sie stießen auf den Beschuldigten. Dieser bedrohte einen der Beamten mit einer Schreckschusspistole und forderte die Polizeibeamten auf, ihre Dienstwaffen auf den Boden zu legen und sich zu entfernen. Dann floh er unter Mitnahme der vier Pistolen, die er auch bei seiner Festnahme noch bei sich führte.

Wir wollen an dieser Stelle der Lebens- und Vor-Fall-Geschichte des Herrn Yves R. aus Oppenau nicht weiter nachspüren. Ich habe keinen Zweifel, dass in dieser Sache niemand im Umkreis von 20 Kilometern unbefragt und dazu keine Frage offen bleiben wird. Erste Eindrücke vermittelt ein „Bild“-Film vom 22.7., in dem der Schwiegervater einer Frau, die den Beschuldigten auf der Straße wandern sah, beim Traktorfahren gezeigt wird. Der Schwiegervater zeigt uns überdies das Gebüsch, vor welchem er stand, als er den Wandersmann von fern erblickte.

Gegenstand der heutigen Kolumne ist aber nicht die Rambo-Jagd im Schwarzwald; sie wird hier nur als Aufmerksamkeitsköder verwendet. Und dies trotz spannungsgeladener Fragestellungen wie der des „Südkuriers“:

Spekulationen gibt es auch weiterhin darüber, welche reale Gefahr tatsächlich während der fünftägigen Flucht von dem schwer bewaffneten Mann für die Bevölkerung und die Beamten ausging. In der Bevölkerung von Oppenau gab es widersprüchliche Aussagen dazu. Sie reichten von ‚völlig harmlos‘ bis zur Einschätzung ‚dem trau ich alles zu‘.“ („Südkurier“)

Dass sich „reale tatsächliche“ Gefahr anhand von „Aussagen der Bevölkerung“ ermitteln lasse und diese „widersprüchlich“ seien, wenn eine Person einmal für harmlos gehalten und ihr ein anderes mal „alles zugetraut“ wird, ist bemerkenswert. Eine Art Sinn ergibt es allerdings nur, wenn der Umstand, dass Teile der Bevölkerung einem Menschen „alles zutrauen“, diesen „real gefährlich“ machen würde. Eine Konstruktion, die sich ins Drehbuch schmiegt: „Waldrambo in Einzelhaft. Y. R. hat Zelle mit Waldblick“ („Bild“, 20.7.).

Räuber im Wald

Noch interessanter hingegen war die Meldung, gegen den „Pistolenräuber“ werde von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Offenburg „wegen schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubtem Waffenbesitz“ ermittelt. So ein ganz besonderer Räuber weckt den Juristen im Juristen, der sich reflexhaft fragt, was es wohl bedeuten könnte. Wie schon in früheren Kolumnen erwähnt, bestehen das Recht überwiegend aus Kommunikation und die Gesetze überwiegend aus Worten. Diese haben, nicht anders als im Bäcker- oder Gärtnerwesen, vor allem die Aufgabe, verschiedene Gegenstände voneinander zu unterscheiden. Ob Sie „Brötchen“, „Laugenstangen“ oder „Himbeerschnitten“ bestellen, macht einen Unterschied, selbst wenn Sie eine Woche lang nur Beeren gegessen haben. Und wenn Sie dem Gärtner sagen, er solle Rosen pflanzen, er Ihr Grundstück aber mit Löwenzahn verschönt, fühlen Sie sich missverstanden und lassen sich nicht mit dem Hinweis beruhigen, auf derlei Spitzfindigkeiten dürfe es nicht ankommen.

Quelle       :      Spiegel-online         >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen

Oben       —       Stadt de:Oppenau. Blick auf Hauptstrasse und Kirche St. Johannes / city of en:Oppenau, view on Main St and city church

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Unten          —       Thomas Fischer auf der re:publica 2016

Ot – Eigenes Werk

Thomas Fischer (Jurist)

CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016.

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