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Der deutsche Patient

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 11. Januar 2012

Ist das nicht alles nur Geldmacherei ?

Ein sehr heißes Thema greift Thomas Gutmann hier in seinen Kommentar mit der Transplantation von Organen auf. Er kritisiert besonders das die Regierung keine klaren Regelungen vorgibt und als Vermittlungsstelle mit privatrechtlichen Verträgen die holländische Stiftung Eurotransplant eingesetzt wurde.  Es braucht hier eine Diskussion darüber, was wir einander als Bürger an Solidarität schulden.

 Der deutsche Patient

Organe zur Transplantation sind knapp. Die Patienten auf den Wartelisten leiden und sterben. Die Verteilung dieser knappen Ressource stellt den Rechtsstaat vor harte Entscheidungen. Nach welchen Prinzipien soll er Lebenschancen an Bürger zuteilen (lassen), die an Leben oder Gesundheit bedroht sind, wenn nicht allen von ihnen geholfen werden kann? Wer muss weiter leiden? Wer soll sterben, wenn nicht alle leben können?
Es sagt viel über eine Gesellschaft aus, wie sie sich diesem Problem stellt. Dabei ist klar, dass es im demokratischen Rechtsstaat von Verfassungs wegen nur eine Instanz gibt, die Fragen von solch existenzieller Bedeutung für die Grundrechte der betroffenen Bürger entscheiden kann: das Parlament. Der Bundestag freilich wollte dies nicht tun. Er hat sich weggeduckt und das Problem, bei dem es für Politiker wenig zu gewinnen gibt, einfach umetikettiert und an die Ärzteschaft und die Gesundheits-„Selbst“-verwaltung abgeschoben: Nach Paragraf 12 des Transplantationsgesetzes aus dem Jahr 1997 sollen die Organe nach „medizinisch“ begründeten Regeln („insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit“) zugeteilt werden.

Dies ist aber nicht möglich. „Die These, die Verteilung erfolge nach medizinischen Kriterien, ist falsch“, heißt es etwa in der Begründung des Schweizer Gesetzes lapidar, „die Zuteilung geschieht nach ethischen Prinzipien. [Sie] basiert auf Wertentscheidungen.“ Die Frage etwa, ob der leberkranke Patient, der unmittelbar vom Tode bedroht, aber bereits zu krank ist, um noch langfristige Erfolgsaussichten zu haben, dem weniger dringlichen Patienten mit besserer Prognose vorgezogen werden soll oder nicht, kann nicht mit den Mitteln der Medizin beantwortet werden. Das Gesetz basiert deshalb auf einem Kategorienfehler. Es regelt nichts.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :     Der erste Ministerpräsident der Republik Kosovo und von den USA protegierte frühere UÇK-Führer, Hashim Thaçi (links im Bild, mit Joe Biden (Mitte) und der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo), im Jahr 2010: Konfrontiert mit dem Vorwurf, als Kopf der organisierten Kriminalität im Kosovo auch in illegalen Organhandel verwickelt zu sein[5][104][118][119]

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