DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Denken über Montesquieu

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 22. März 2018

Vom ’Geist der Gesetze’ zur politischen Realität der BRD

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Montesquieu’

Quelle  :  scharf – links

Von Dr. Nikolaus Götz

Eine Zuschrift zum Artikel von Prof. Dr. Richard Albrecht: „Gewaltentrennung oder Gewaltenteilung“?

Natürlich ist es methodisch gut, die deutschen Wortbedeutungen von ’teilen’ und ’trennen’ zum Französischen ’séparer’ (dt.: separieren) zu hinterfragen und sie dem Begriff ’Gewalt’ oder der ’Staatsgewalt’ oder ’du pouvoir’ als ’Gewaltenteilung’ oder ’Gewaltentrennung’ zuzuordnen. Und ebenso kann bei diesem ’Schlüsselwort’ der französische Autor  und bekannte Philosoph Montesquieu mit seinem Werk ’Vom Geist der Gesetze’ ’De l’esprit des lois’ nicht weggelassen werden. Doch Montesquieu sieht in seinen politischen Überlegungen den Begriff konzentriert auf einen ’prince’ einen Herrscher, der in Cäsarischer Manier alle Staatsgewalt auf sich vereint. Dieser ist in einer Person „Gesetzgeber, Regierung und Rechtsprechung“, so wie es so unzählig viele ’Könige’ bis ins ’Ancien régime’ (Deutschland: Kaiser Wilhelm II. bis 1918!) mehr oder weniger waren und die ihre ’pouvoir’ absolut handhabten. Das «L’état c’est moi!» eines Louis XIV sagt genug, wobei dieser König als ’Roi de soleil’ (Alles dreht sich um ihn als das bestimmende Zentrum Sonne.) den Anspruch auch noch der Vertreter Gottes auf Erden zu sein, also religiös-geistiger Führer in allen Fragen des Denkens, schon als „verloren“ abgegeben hatte. Doch er versuchte erneut auch diese „geistige Diktatur“, weswegen er das Edikt von Nantes wieder aufhob und das Problem ’Hugenotten’ schuf. So wird bei Montesquieu die Teilung oder Trennung der Staatsmacht auf ’Mehrere’ (Personen und/oder Institutionen) als Fortschritt betrachtet, um endlich zu „einem besseren Staat“, einem ’aufgeklärteren’ Staatswesen zu gelangen. Ein solches Staatswesen würde, so seine Überlegung zum Vorteil seiner Bürger sein.

Bei den heute real existierende Staaten in aller Welt stellt sich also die Frage, ob diese theoretischen Forderungen von Montesquieu erfüllt werden. Hierzu also ein Blick in die aktuelle Gegenwart, denn wozu sonst dienen denn solche philosophische Überlegungen? Doch dazu sind im Artikel keine Ausführungen auch nicht Montesquieu in den Mund gelegt zu finden. Deshalb sei runde 300 Jahre nach Montesquieu gefragt: In welchem Staat der Erde gibt es inzwischen ’Gewaltenteilung’ oder Gewaltentrennung?

Auf deutschem Boden existiert ein Staat, der sich als föderale Republik organisiert hat und in dem theoretisch alle Staatsgewalt „vom Volke“ ausgeht. Natürlich, so das Statement, wird die Staatsgewalt geteilt in Legislative, Exekutive und Judikative, wobei die ’Presse’ als unter der Hand erwähnte sogenannte „vierte Gewalt“ hinzukommt. In der politischen Praxis der BRD gibt es eigentlich jedoch keine Gewaltentrennung oder  -teilung, da die Exekutive direkt aus der Legislative heraus gebildet wird. Konkret: Die neue Kanzlerin Frau Merkel als Abgeordnete im Bundestag sitzend und damit selbst Teil des Parlamentes, also Legislative wurde als Vertreterin der stärksten Parteienfraktion über den Bundespräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt und sodann vom Parlament mehrheitlich als Regierung und damit als Exekutive gewählt. Die Regierungsgeschäfte der Exekutive im parlamentarischen System der BRD werden durch die Mehrheit der Parlamentarier, zugleich aber also die Legislative kontrolliert (?) vollzogen. Dass die nur ihrem Gewissen unterworfenen Parlamentarier beispielsweise bei der ausdrücklich geforderten Zustimmung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr den Regierungsvorlagen stets „abnickend“ folgen, zeigt anschaulich: Eine Gewaltentrennung zwischen Legislative oder Exekutive gibt es also nur in der Theorie. In der politischen Praxis der parlamentarischen Demokratie sind diese beiden ’Gewalten’ personal kurzgeschlossen.

Jetzt nur eine kurze Betrachtung der ’Judikative’. Bei der ’Rechtsprechenden Gewalt’ als Institution ist die ’Gewaltenteilung’ auch nur theoretisch vorhanden. ´Natürlich ist beispielsweise das ’Bundesverfassungsgericht’ nicht der ’Bundestag’ oder die Bundesregierung. Doch woher kommen die dort agierenden als ’unabhängig’ bezeichneten Richter, sei offen gefragt? Ein Paradebeispiel für die nicht vorhandene Trennung der Staatsgewalten ist der berufliche Werdegang des Saarländers Peter Müller. Als studierter Jurist und Richter (Ernennung durch die Exekutive) wurde er Abgeordneter des Saarländischen Landtages, dann längjähriger Ministerpräsident des Saarlandes, danach Präsident des Bundesrates bevor er vom Bundestag ins Bundesverfassungsgericht „gewählt“ wurde (Vgl.: Wikipedia: Peter Müller, Ministerpräsident). Die ’Exekutive’ bestückt also beispielsweise die Judikative, womit ebenfalls ’Personalunion’ zwischen Exekutive und Judikative herrscht. Generell „wählt“ der Bundestag zwar seine oberste Judikative, jedoch der Auswahlpool der möglichen Richterkandidaten kommt jeweils aus der Exekutive, wobei als nachvollziehbares Argument vorgebracht wird, dass die gemachte individuelle ’Amtserfahrung’ in die Judikative einfließen soll. Richtig! Denn wer lässt sich schon gerne seine Zähne von einem Automechatroniker reparieren! Leider kamen so nach dem Dritten Reich die überlebenden NS-Richter fast ungeprüft wieder in Amt und Robe- und machten wie Herr Filbinger in der neuen BRD Karriere – bis zu ihrem persönlichen Endsieg. Die von der diktatorischen Exekutive gegebene ’unabhängige’ Judikative in der Zeit der BRD-Gründerjahre war somit eher nicht vorhanden, zumal diese ‚neue’ Judikative sich staatskonform zur neuen Exekutive stellte.

Im Fall des angesprochenen Herrn Peter Müller sind sogar Legislative, Exekutive und Judikative personell vereint, wobei Herr Müller sich jedoch vorab qualifizieren musste, bevor seinen Dienst am Volke begann. Im Unterschied zur Epoche von Montesquieu ist auch keine zeitgleiche Ämteridentität festzustellen. Zudem wurden in jener Zeit die ’Ämter’ vererbt oder auch noch für Geld meistbietend verkauft, weswegen es neben der altgedienten kriegerischen Adelsklasse der sogenannten ’noblesse d’épée’ die ’noblesse de robe’ gab, zu der Montesquieu gehörte.

Die theoretischen Überlegungen aller großen Philosophen sind deshalb stets an der realen politischen Praxis zu überprüfen. Montesquieu wollte eine bessere Welt mit einem besserem politischen System. Sein Vorschlag dazu war die ’Gewaltenteilung’ oder ’Gewaltentrennung’  wobei er sein Werk mit Absicht „VOM GEIST der Gesetze“ benannte und nicht „vom Wortlaut“ der Gesetze. Der Jurist Montesquieu kannte seine Berufskollegen nämlich sehr gut und wusste, dass diese verbal-juristisch die Welt auf den Kopf zu stellen wissen. Wen wunderte es, dass der Zeitgenosse und große politische Querdenker Voltaire bei der Frage nach dem „besten Staat“ die unbefriedigenden Worte schrieb: „Il faut le chercher./Man muss ihn suchen gehen.“(Voltaire, Dictionnaire philosophique: Artikel: Etats, Gouvernements, 1767, Edit. Etiemple, Paris 1967, S. 188).

 
GEWALTENTRENNUNG – 19-03-18 20:52

Urheberrecht

Die unter www.scharf-links.de angebotenen Inhalte und Informationen stehen unter einer deutschen Creative Commons Lizenz. Diese Lizenz gestattet es jedem, zu ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken die Inhalte und Informationen von www.scharf-links.de zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei müssen die Autoren und die Quelle genannt werden. Urhebervermerke dürfen nicht verändert werden.  Einzelheiten zur Lizenz in allgemeinverständlicher Form finden sich auf der Seite von Creative Commons.

——————————————————————————————

Grafikquelle   :

Description
Français : caché sous les feuillages du square Honoré Champion à Paris VIème, le buste en pierre de Montesquieu .
English: Hidden under the foliage of the square Honoré-Champion in Paris 6th arrdt, the stone bust of Montesquieu .
Date
Source Own work
Author

. Jebulon for photograph

This file is made available under the Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>