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Daten für alle

Erstellt von Redaktion am Freitag 7. April 2017

Das Bürgerrecht auf Transparenz

File:Bild 27b - Kreisverkehr; vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts; alle Fahrzeuge im Kreis haben die Vorfahrt, StVO 1956.svg

von Arne Semsrott

Das Internet liegt bald in Kanada. Kurz nach der US-Präsidentschaftswahl im November kündigte die freie Onlinebibliothek archive.org an, eine Kopie ihres gesamten Bestands – etwa 26 000 Gigabyte Backups von Webseiten sowie Bücher, Software, Videos und Bilder – aus Kalifornien nach Toronto zu schaffen. Zahlreiche Wissenschaftler und Archivare tun es ihr derzeit gleich. Aus Angst vor Löschaktionen der Trump-Regierung kopieren sie Forschungsdaten zum Klimawandel auf Server, die vor dem Zugriff der US-Behörden sicher sind.

Mit dem Machtwechsel in Washington eskaliert der Kampf um den Zugang zu Informationen in den USA. Dabei geht es nicht nur um Daten, die in Archiven lagern: Neun von zehn US-Experten im Feld der Informationsfreiheit erwarten nach einer Studie der Knight Foundation, dass die Transparenz von Politik, Verwaltung und auch der Wirtschaft insgesamt deutlich abnehmen wird.

Im Kreuzfeuer steht dabei die Ausgestaltung des Freedom of Information Act (FOIA). Das Gesetz, das zu seinem 50. Geburtstag vor einem Jahr noch reformiert wurde, gibt allen Menschen das Recht, beim Staat liegende Informationen anzufragen und zu veröffentlichen. So müssen sämtliche Akten, aber auch Bilder, Videos und Briefe oder SMS herausgegeben werden, soweit dies nicht schutzwürdige Interessen des Staats oder einzelner Personen gefährden würde. Weigern sich Behörden, können sie gerichtlich zur Herausgabe der Informationen gezwungen werden. Mithilfe des Gesetzes befreiten Journalisten und Bürgerrechtler in den letzten Jahrzehnten ganz legal und ohne Leaks zum Beispiel mehr als 100 000 Dokumente und Fotos zur Folterpraxis der USA im Irak und in Afghanistan sowie Arbeits-E-Mails ehemaliger Minister wie Hillary Clinton.

Ihnen steht allerdings eine restriktive Behördenpolitik gegenüber. Journalisten berichten regelmäßig von fast vollständig geschwärzten Aktenordnern sowie Antworten, die erst Jahre nach Antragstellung eintreffen. Schon unter Obama zogen sich die US-Behörden durch Verzögerungstaktiken immer öfter aus ihrer Verantwortung – unter Trump wächst die Befürchtung, dass der FOIA komplett sabotiert wird. Dabei geht es der Regierung nicht nur um die Offenlegung der Informationen, sondern auch um die Interpretation der Daten. Wer Originalakten nicht herausgibt, sondern nur daraus zitiert, kann die Deutungshoheit über Informationen behalten. Und wer Dokumente gar nicht erst zu den Akten nimmt, kann sie auch auf Anfrage nicht herausgeben.

Das ist in Deutschland nicht anders. Das deutsche Pendant zum FOIA, das Informationsfreiheitsgesetz, existiert seit 2006. Anders als in den USA ist es hierzulande unter Journalisten und Nichtregierungsorganisationen aber kaum bekannt und wird ­entsprechend

selten genutzt. Während US-Behörden im vergangenen Jahr Millionen Anfragen registrierten und die Nutzung des FOIA sogar in Hollywoodfilmen thematisiert wird, gingen bei deutschen Bundesbehörden gerade einmal 8885 Anfragen ein.

Das deutsche Gesetz ist allerdings auch deutlich schwächer als das FOIA. Es gilt zum einen nur auf Bundesebene (und auch dort nicht für viele Teile der Parlamentsarbeit), in den Bundesländern gibt es abweichende Regelungen. Zum anderen zählt der Katalog der möglichen Ausnahmegründe für Auskünfte mehr als 30 Regelungen, darunter den Schutz der inneren, äußeren und öffentlichen Sicherheit und die Sicherheit der Bundeswehr sowie das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Damit wird die Kontrolle von Verträgen in öffentlich-privaten Partnerschaften oder auch die Aufklärung des VW-Abgasskandals verhindert, weil die besonders interessanten Dokumente dazu fast immer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Auch der in Deutschland vergleichsweise stark verankerte Datenschutz wird häufig als Grund vorgeschoben, um missliebige Anfragen abzulehnen. So ist zwar festgeschrieben, dass bei Anfragen, die personenbezogene Daten betreffen, zwischen dem Datenschutz und dem Interesse an einer Offenlegung abgewogen werden muss. In der Praxis gewinnt aber meist die Geheimhaltung. Das führt dazu, dass schon mal Informationen über Politikertreffen mit Lobbyisten aufgrund von Datenschutzbedenken nicht herausgegeben werden. Im globalen „Right to Information Rating“, das den Rechtsrahmen der Informationsfreiheitsgesetze in 111 Staaten vergleicht, landet Deutschland folglich gerade einmal auf Platz 105.

Initiativen, das deutsche Informationsfreiheitsgesetz zu reformieren, scheiterten bisher an SPD und CDU. Stattdessen haben die Transparenzgegner einen Sieg errungen: 2013 verurteilte das Bundesverwaltungsgericht nach der Klage eines Journalisten den Bundesrechnungshof dazu, unter anderem Prüfberichte zu den Fraktionsfinanzen herauszugeben. Daraufhin änderten die im Bundestag vertretenen Parteien kurzerhand die Zugangsregelung – zunächst unbemerkt von der Öffentlichkeit, da die Änderung in einer nächtlichen Abstimmung im themenfremden Finanzausgleichgesetz versteckt wurde. Der Rechnungshof muss seitdem keine Auskunft mehr erteilen. Mögliche Rechtsverstöße der Parteien bleiben geheim.

Quelle : Le Monde diplomatique >>>>> weiterlesen

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Source Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360, von Mediatus interpretiert und selbst erstellt
Author Mediatus

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