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Erstellt von Redaktion am Mittwoch 5. Dezember 2018

Ende der Amtszeit der Bundesdatenschutzbeauftragten

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Folgte sie Merkel allzu willig ins „Neuland“?

Quelle     :        Netzpolitik.ORG

Kommentar von

Dass sich die allzu blasse Noch-Bundesdatenschutzbeauftragte fachkundig in öffentlichen Diskussionen zu Wort meldet, erwartet wohl niemand mehr. Ihr gerade gewählter Nachfolger im Amt steht vor einer Herausforderung: Sowohl Datenschutz als auch Informationsfreiheit gehören wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit.

Könnten Sie ohne Hilfe eines informationstechnischen Gerätes den Namen der Noch-Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nennen? Das Amt, das auszufüllen sie vom Bundestag gewählt worden war, hatte vor ihrem Antritt eine wichtige Funktion: nicht nur als eine Behörde, die ganz praktisch und nach gesetzlichen Vorgaben Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bearbeitet, sondern auch als eine wegweisende Instanz, die fachkundig am öffentlichen Diskurs zu genau diesen Fragen teilnimmt. Die Noch-Amtsträgerin hat diese Aufgabe gleich für beide Sachgebiete schlicht nicht wahrgenommen, trat zu leise und zu selten öffentlich in Erscheinung. Sie hat damit die Bedeutung der Behörde im öffentlichen Diskurs maximal heruntergewirtschaftet. Was ihre Vorgänger in vielen Jahren Arbeit aufgebaut haben, ist insofern dahin, dass nach ein paar Jahren des Dahinsiechens nun niemand mehr nach einer kompetenten Stellungnahme der Amtsträgerin fragt.

Sie heißt übrigens Andrea Voßhoff. In ihre Amtszeit fällt eine Vertrauenskrise und auch ein Imagewandel der deutschen Geheimdienste, die von der NSU-Mordserie, den NSA-BND-Skandalen und zuletzt von den Eskapaden des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen geprägt war. An der Diskussion über eine Neuorientierung, die auf die Skandale hätte folgen müssen, beteiligte sich die Amtsträgerin nicht, obwohl ihr Amt als Bundesbeauftragte für den Datenschutz auch die Kontrolle und Prüfung der Bundesgeheimdienste umfasst.

Während die Christdemokratin Amtsträgerin war, erhitzten sich die Gemüter auch über die Streitfragen zum Staatstrojaner. Ursache war zum einen das zweite Staatstrojaner-Urteil anlässlich der verfassungsrechtlichen Prüfung des BKA-Gesetzes. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz ließ sich bei der mündlichen Anhörung gar nicht erst blicken. Zum anderen brachte die Große Koalition mit einer Änderung der Strafprozessordnung eine Gesetzesreform durch den Bundestag, die den möglichen Einsatz von Staatstrojanern enorm erweiterte.

Hierzu war tatsächlich von Voßhoff immerhin eine kritische öffentliche Wortmeldung zu hören. Sie kritisierte, dass sie im gesetzgeberischen Prozess weitgehend missachtet und stark unter Zeitdruck gesetzt wurde. Aber die Amtsträgerin muss sich fragen lassen, ob nicht auch ihr eigenes Verhalten dazu beitrug, dass die Bundesregierung und das Parlament offenkundig wenig Wert auf ihre Einschätzung und Expertise legten. In der Sache übrigens, also der Frage, welche rechtlichen und technischen Probleme die Gesetzesänderung mit sich bringt, hielt sie sich wie immer vom öffentlichen Diskurs fern.

In ihre Amtszeit fällt auch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu der es seitens der Amtsträgerin offenbar kaum etwas zu sagen gab. Aber weil alle schon jahrelanges Schweigen gewöhnt waren, hat auch schon fast keiner mehr erwartet, dass sich Voßhoff fachkundig zu Wort melden würde. Ihr gerade gewählter Nachfolger Ulrich Kelber hat hingegen versprochen, die DSGVO zu seinem Schwerpunkt zu machen. Die DSGVO-Umsetzung betonte der Sozialdemokrat und derzeitige parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium in einer Erklärung zu seiner Wahl als eine „wichtige Aufgabe“.

Es waren lange und wichtige politische Debatten, die Voßhoff in keiner Weise prägen oder auch nur Akzente darin setzen konnte. Dazu kamen viele weitere große und kleine Diskussionen, die sich in jeder einzelnen Woche ihrer Amtszeit zeigten, aber größtenteils unkommentiert blieben.

Auf den letzten Metern

Bis Anfang Januar wird Voßhoff ihr Amt noch mehr oder minder ausfüllen, dann erst übernimmt Kelber. Ob es zum Abschluss noch irgendetwas Bedeutsames von ihr zu hören oder lesen geben wird, bleibt abzuwarten. Hohe Erwartungen daran, dass sie auf den letzten Metern noch Akzente setzen könnte, hat wohl niemand mehr. Dazu hätte es seit Januar 2014 mannigfaltige Gelegenheiten gegeben, die sie verstreichen ließ.

Ihr Nachfolger wird im nächsten Jahr die Chance haben, sich wieder einzumischen in die Diskussionen um wesentliche Fragen der Digitalisierung und letztlich der Demokratie selbst, die schlicht den Datenschutz und auch die Informationsfreiheit betreffen.

In den fünf Jahren Amtszeit von Voßhoff hat sich auch durch ihre fehlende Stimme ein Verhalten unter den schwarz-schwarz-roten Koalitionären breitgemacht, das künftig nicht beibehalten werden darf: sich bei Überwachungsvorhaben den Diskussionen um Gesetzentwürfe und um die Ergebnisse von Anhörungen im Bundestag schlicht zu verweigern.

Neue Hoffnung?

Es ist das eingetreten, was schon zu Beginn der Amtszeit von Andrea Voßhoff prophezeiht und offen ausgesprochen worden war. Die Kritiker, zu denen ich auch gehörte, wurden leider nicht positiv überrascht.

Es gibt für ihre Behörde dennoch einen Pluspunkt zu vermerken: Die Anzahl der Stellen hat sich signifikant erhöht. Seit dem Jahr 2016 firmiert das Amt als eine oberste Bundesbehörde. Leider ist eine verbesserte Personalsituation und rechtliche Stellung offenkundig noch kein Garant für eine Wirksamkeit des Amtes. Insbesondere Journalisten machten die Erfahrung, dass inhaltliche Anfragen oder Bitten nach Interviews an die ehemalige CDU-Parlamentarierin erst nach Wochen in der Sache beantwortet wurden.

Wir bei netzpolitik.org haben übrigens nach vielen E-Mails und Nachfragen nur einmal eine Audienz gewährt bekommen, die allerdings als ein „Hintergrundgespräch“ bei Frau Voßhoff vorgesehen war. Entsprechend können wir den Gepflogenheiten nach nicht offenlegen, worüber die vier anwesenden Redaktionsmitglieder mit der Bundesbeauftragten gesprochen haben. Versichern können wir aber, an Kritik nicht gespart zu haben. Die Hoffnung, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte noch ihre Stimme erheben würde, hatte sich danach erübrigt.

Diese Stimme fehlt enorm. Ulrich Kelber wird es nach den Voßhoff-Jahren nicht leicht haben, sowohl dem Datenschutz als auch der Informationsfreiheit wieder eine öffentlich wirksame und kompetente Stimme zurückzugeben. Und die Bilanz von Andrea Voßhoff nur zu übertreffen, ist noch keine Leistung, sondern das Minimum. Kelber muss beide Themen dahin zurückholen, wo sie hingehören: in eine lebhafte öffentliche Debatte.

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Grafikquelle     :         Für uns in den Bundestag Andrea Voßhoff CDU Abbildung: Porträtfoto Plakatart: Kandidaten-/Personenplakat mit Porträt Objekt-Signatur: 10-001: 4039 Bestand: Plakate zu Bundestagswahlen (10-001) GliederungBestand10-18: Plakate zu Bundestagswahlen (10-001) » Die 13. Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 » CDU » Mit Porträtfoto Lizenz: KAS/ACDP 10-001: 4039 CC-BY-SA 3.0 DE

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