DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Das Landgericht Urteil !

Erstellt von Redaktion am Freitag 3. August 2012

Kallenborn gegen Lutze

Datei:OLG und LG Saarbrücken.jpg

In einen demokratischen Rechtsstaat ist das Anrufen von Schieds- oder Zivil- Gerichten ein ganz normaler demokratischer Vorgang. Das Recht wird einem jedem Bürger durch die Verfassung garantiert. Das diese Rechte ausgerechnet von einer Partei welche sich die „Partei der Sozialen Gerechtigkeit“ nennt, in Frage gestellt wird ist absolut unverständlich und ein Skandal in einem freien Land.

So erfolgte am 21.3.2010  im Wahlkreis von Oskar Lafontaine, 66740 Saarlouis, die nach Ansicht vieler schlimmste und bis heute nicht aufgeklärte Wahlfälschung der Linkspartei bundesweit; unter den Augen der Verantwortlichen aus Kreis- und Landes- Verband. Bei dieser, unter den Namen „Pappschachtelwahl von Ensdorf“ bekannt gewordenen Wahl verschwanden über 1000 Stimmzettel und sämtliche weitere Wahlunterlagen, welche laut Parteisatzung für zwei Jahre versiegelt aufzubewahren sind.

Auch wurde an diesen Tag eine ordentliche Kandidatenvorstellung verhindert und auch Stimmzettel in unterschiedlicher Größe mit verschiedenen Namensschriftzügen ausgegeben. Es wurde weder ein Kassenbericht erstattet noch eine Entlastung verabschiedet. Die Finanzdaten wurden kurz auf eine Leinwand projiziert !

Da Kallenborn als Landesdelegierter gewählt wurde, focht er so seine eigene Kandidatur an. Selbst Lafontaine erreichte in seinen Heimatwahlkreis nur 68 % der Stimmen. Mit der Durchführung solch einer Wahl wurde schon dort darauf hingewiesen das in der LINKEN Partei der Machterhalt und die Gier nach Posten wichtiger als eine faire Auseinandersetzungen ist. Es wurde nicht einmal versucht die eigene Wahlordnung samt Satzung einzuhalten.

Diese Wahl wurde am 24.3.2010 angefochten und bereits am 26.3.2010 entzog der MdB Thomas Lutze Kallenborn bei der Vorstandswahl des GV 66798 Wallerfangen das Wahlrecht mit dem O-Ton: „Kallenborn hat die Wahl von Ensdorf angefochten und obendrein steht das noch in der Saarbrücker-Zeitung! Kallenborn muss weg, er darf weder wählen noch gewählt werden!“

Lutze wird damit wohl der einzige Abgeordnete im Deutschen Bundestag sein, dem ein Landgericht rechtskräftig bescheinigt, dass er das freie Wahlrecht, ein Recht welches er per Eid zu schützen verpflichtet ist, mit Füßen getreten hat. Er hat sich damit als politisch untauglich erwiesen.

Das interne linke Schiedsverfahren zog sich über 14 Monate hin und ist damit Beweis, dass die Anrufung staatlicher Gerichte im begründeten Einzelfall erfolgreicher ist, als auf die Sprüche der meist von der Obrigkeit abhängigen Schiedskommissionen zu warten. Obwohl die Bundesschiedskommission die Ensdorf Wahl mit weitgehenden Gründen als Verstoß gegen die Satzung und wegen Wahlfälschung aufhob wurden die entsprechenden Konsequenzen gegen die Führung des Saarlandes nicht durchgezogen.

Der LG-Beschluss 5 T 156 /10 ließ ihr gar keine andere Wahl, denn sonst wäre auch dazu das staatliche Gericht angerufen worden und die Blamage in Sachen Demokratiemissbrauch noch auffälliger geworden. Es ist gewiss keine Werbung für eine LINKE Partei ihre eigene Satzung oder Wahlordnung derart zu missachten, so dass staatliche Gerichte eingeschaltet werden müssen und für das Recht eines Klägers Sorge tragen müssen. Das alles nur da Schiedskommissionen sich vielfach als unfähig und manipulierend erweisen.

Wenn dem so ist, ist weder eine Wahlordnung noch die Satzung einer Partei das Papier wert auf der sie geschrieben werden. Wenn dann die eigenen Genossen dergleichen Vorkommnisse in der Presse als Stalinismus werten, braucht sich niemand mehr über den Niedergang der Partei zu wundern. Solcherart Vorkommnisse erinnern mehr an die einer kriminellen Vereinigung denn an eine  demokratische Partei innerhalb eines Rechtsstaat.

Aufgrund des nun vorliegenden Urteils ist die Anrufung des Amtsgericht gem.§§ 935-940 ZPO,823 BGB, mit Berufung auf das Legleitner-Urteil des 20.April 2010, LG 66119 Saarbrücken ohne Zuwarten auf eine untätige oder verschleppende Linke Schiedskommission jederzeit möglich und legal. Das Urteil ist also Richtungweisend und von allen durch die Parteien drangsalierten Mitgliedern anwendbar.

Az. 5 T 156 /10 Urtei des Landgericht-Saarbrücken     >>> HIER<<<

Fotoquelle: Wikipedia / gemeinfrei

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Hier noch die Abschrift eines  Beschluss der LSK welches uns unter den Namen „Cönens Meisterstück“ zugesandt wurde. Wahrlich ein Meisterstück sogar ohne Datum. Also Schrott !

DIE LINKE
LANDESVERBAND SAAR
Landesschiedskommission

Beschluss

In dem Schiedsverfahren

hat die Landesschiedskommission durch ihre Mitglieder Katja Cönen (amtierende Vorsitzende), Ute Cordes und Christoph Pütz beschlossen:

Die von der Antragsgegnerin gegen die Mitglieder der Landesschiedskommission Gen. Wolfgang Fieg und Gen. Martina Kien vorgebrachten Ablehnungsgesuche wegen der Besorgnis der Befangenheit werden als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe:

Ein Mitglied der Schiedskommission kann von einem Verfahrensbeteiligten wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Begründet ist die Besorgnis nur, wenn ein Verfahrensbeteiligter befürchten muss, ein Mitglied der Schiedskommission stehe der Streitsache nicht objektiv und unvoreingenommen gegenüber, es sei parteilich, bei dem Mitglied liege eine unsachliche innere Einstellung zu den Beteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens vor.

Über das Ablehnungsgesuch entscheiden – grundsätzlich – die übrigen (nicht abgelehnten) Mitglieder der Schiedskommission in Abwesenheit des abgelehnten Mitglieds (S 12 Abs. 3 Satz 1 SchO).

Die Antragsgegner begründet ihre Besorgnis der Befangenheit damit, dass die Genossen Fieg und Kien als Mitglieder der Landesschiedskommission hätten als Mitglieder der Landesschiedskommission an der in dieser Sache durchgeführten mündlichen Verhandlung am 23. 10. 2010 mitgewirkt. Obwohl sich in dieser Verhandlung die gegen die Antragsgegnerin erhobenen Vorwürfe als nicht erwiesen herausgestellt hätten, sei nach Schluss dieser mündlichen Verhandlung keine Entscheidung getroffen und verkündet worden. Die
Antragsgegnerin gehe davon aus, dass eine Entscheidung bewusst von den abgelehnten Mitgliedern der Schiedskommission verzögert worden sei, um dem Antragsteller Zeit und Gelegenheit zu, Nachtragsanschuldigungen“ zugeben.

Der Gen. Wolfgang Fieg äußerte sich zu dem vorgebrachten Ablehnungsgesuch in der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2011 und führt aus, dass „Im Anschluss an die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 23.10.2010 wurde bis zum Landesparteitag am 14.11.2010 kein Schiedsspruch beschlossen. Über die Gründe kann ich im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis keine Angaben machen.

Nach dem Landesparteitag am 14.11.2010 gehörte der Genosse Stefan Schorr, der an der mündliche Verhandlung am 23.10.2010 neben mir und der Gen. Kien teilgenommen hat, der Landesschiedskommission nicht mehr an. Eine Beschlussfassung über einen Schiedsspruch war danach in der Besetzung der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 nicht mehr möglich.“

Wenige Zeit nach der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 wurden am 14.11.2010 die Mitglieder der Landesschiedskommission neu gewählt. An der mündlichen Verhandlung nahmen neben den Gen. Fieg und Kien der Gen. Schorr teil, welcher nach der Neuwahl der Landesschiedskommission am 14.11.2010 dieser nicht mehr angehört. Da die Schiedskommission somit neu besetzt wurde und von den Mitgliedern, die an der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 teilnahmen, damit nur noch zwei Mitglieder der gegenwärtigen Schiedskommission angehören, musste die mündliche Verhandlung erneut anberaumt werden.

Allein aus der Tatsache, dass nach der mündlichen Verhandlung vom 23.10.2010 in der Sache kein Beschluss gefasst wurde, kann aus Sicht der Landesschiedskommission aber keine Besorgnis der Befangenheit gegenüber den an der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 teilnehmenden Mitgliedern resultieren.

Sicherlich ist es richtig, dass die Schiedskommission bemüht ist, unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung einen Beschluss zu fassen. In Einzelfällen mag es aber notwendig sein, dass die Bewertung der mündlichen Verhandlung und des bisherigen Vorbringens der Beteiligten eine intensivere Auseinandersetzung und möglicherweise längere Befassung mit dem verhandelten Sachverhalt erfordert. Am Ende einer solchen Befassung kann als Ergebnis die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung, die Anberaumung einer weiteren Beweisaufnahme ober die Verkündung eines Schiedsspruches stehen. Ziel der zeitlich nichtunmittelbaren Verkündung des Ergebnisses muss selbstverständlich der Anspruch sein, ein gerechtes und alle Tatsachen und Umstände berücksichtigendes, tragfähiges Ergebnis zu finden.

Anhaltspunkte dafür, dass mit der nicht unmittelbar an die mündliche Verhandlung vom 23.10.2010 anschließenden Verkündung ein anderes Ziel als das der gründlichen Aufarbeitung des verhandelten Sachverhaltes verfolgt worden wäre, sind vorliegend nicht erkennbar.

Zwar deutete der Vorsitzende unmittelbar nach der Beweisaufnahme am 23.10.2010 möglicherweise an, dass er den zu beweisenden Sachverhalt durch den vernommenen Zeugen nicht als erwiesen betrachtet. Diesen Ausführungen wäre aber zum Einen keine abschließende Bewertung zu entnehmen. Zum Anderen gab es aus Sicht der Schiedskommission möglichenrweise weitere zu verhandelnde oder beweiserhebliche Tatsachen, die eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung einer weiteren Beweisaufnahme erforderten. Die Beweiswürdigung und die Beurteilung der Frage, ob weitere Beweiserhebungen oder die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erforderlich sind, obliegen der Schiedskommission.

Es gilt außerdem folgendes zu berücksichtigen: selbst fehlerhafte Entscheidungen Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung begründen grundsätzlich Ablehnungsgesuch. (in Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, $ 42, Rn 28 mit weiteren Nachweisen)

Anhaltspunkte dafür, dass die nicht unmittelbar an die mündliche Verhandlung anschließende Beschlussfassung und die Verfahrensleitung und -gestaltung vorliegend willkürlich oder rechtswidrig in der Absicht, der Antragstellerin zu schaden, ausgeübt worden wären, sind nicht ersichtlich.

Die Vezögerung der Beschlussfassung lässt sich mithin auch damit erklären, dass die mündliche Verhandlung kuz vor dem Landesparteitag am 14. November 2010 stattfand und zu diesem Zeitpunkt vermehrt Anträge bei der Schiedskommission eingingen, die ebenfalls zu bearbeiten waren.

Eine unsachliche innere Einstellung zur Antragstellerin oder zum Gegenstand des Verfahrens ist nicht dargetan; die Besorgnis der Befangenheit betreffend die Genossen Fieg und Kien ist unbegründet.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 12 Abs. 3 S. 2 SchO).

Katja Cönen

Vorsitzende

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Grafikquelle  :

Quelle Eigenes Werk
Urheber Anna16

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Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Das Gebäude des Saarländischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Saarbrücken in der Franz-Josef-Röderstr. 15, Saarbrücken.
Datum

36 Kommentare zu “Das Landgericht Urteil !”

  1. GillaSchillo sagt:

    Wer als Mitglied von seinen verfassungsgemäßen Rechten Gebrauch macht (eine Wahl anfechtet, das Verfassungsgericht anruft) wird von der willfährigen Landesschiedskommission aus der Partei ausgeschlossen!

  2. Bremer sagt:

    Die LSKs nerven die Antragsteller durch so unnötig lange Verfahren, so irrsinnige formale Anforderungen und so komplettes Unverständnis der vorgebrachten Kritik, bis die Antragsteller genervt die Partei verlassen haben. Damit hat sich der Konflikt dann von selbst erledigt und es ist wieder „Frieden“ in der Partei. Und nur wenn das nicht schon in der ersten Instanz auf Landesebene erreicht werden kann, vollendet die zweite, die BSK den Prozess (der „Gerechtigkeit“).

    Bereits die Vorgängerpartei der Linken, die SED hatte parteiinterne Kritik dadurch „gelöst“, dass sie die Kritiker, wie seinerzeit auch Wolf Biermann, eben einfach hinaus komplimentierte. Nur gehen die Kritiker heutzutage (schon eher) freiwillig bei „so vielen dilettierenden Amateuren in den Organen der Partei“. Auch wohin sollte man die Kritiker denn „ausbürgern“ ?.

  3. RosaLux sagt:

    Dies war vermutlich G.Kallenborns größter Erfolg, die Anfechtung vom 24.03.2010 der KV-Wahlen (berühmt-berüchtige „Pappschachtelwahl“) am 21.03.2010, gefolgt vom rechtswidrigen Wahlausschluss der OV-Wahlen am 24.03.2010, vollzogen am 21.03.2010 durch Thomas Lutze, veranlasst durch Oskar Lafontaine, so darf man annehmen, auch diese erfolgreich angefochten mit LG-Beschluss vom 27.04.2010. – Herzlichen Glückwunsch für diese Standhaftigkeit und den Erfolg.

    Der Partei hätte es nun gut zu Gesicht gestanden, ihr Unrecht einzugestehen und sich bei GK zu entschuldigen und ihm zu danken, dass seinetwegen der interne Rechtsfrieden wiederhergestellt wurde.

    Natürliche Folgemaßnahmen hätten sein sollen:
    – Disziplinarisch: die verantwortlichen Versammlungsleiter hätten – auf Zeit (1-2 Jahre) – von diesen Aufgaben ausgeschlossen werden müssen, um weiteres Unheil zu verhüten,
    – Organisatorisch: die Wahlordnung hätte durch einen Anhang ergänzt werden sollen, in dem dss aktive und passive Wahlrecht ein-ein-deutig beschrieben wird, Grenzen von LSK-Beschlüssen (ein Antrag uf Ausschluss darf nicht den Verlust des Wahlrechts bedeuten), dazu Strafandrohung bei Zuwiderhandlung, mögliche Folgen aufgrund Zuwiderhandlung (z.B. Nichtigkeit), Schadensersatz wegen Wahlwiederholung, Form und Dauer der aufzubewahrenden Wahldokumente, u.a.m.

    Dass nichts dergleichen geschehen ist, kennzeichnet das niedrige moralische Niveau sowie die unverändert verächtliche Grundeinstllung gegenüber rechtlichen Grenzen schlechthin. Jeder Kaninchenzüchterverein hätte größeren Respekt vor der eigenen Satzung, als die LINKE an den Tag legt. Es ist ein Trauerspiel ohnegleichen! Wieso begreifen die Verantwortlichen, voran Oskar Lafonatine, danach der Landesvorstand und die 6 Kreisvorstände nicht, dass sie dem ganzen deutschen Volk und seiner rechtsstaatlichen Verfassung zutiefst verpflichtet, nicht nur ihren realiter machtlosen Mitgliedern.

    Die LINKE bräuchte daher einen moralischen Neubeginn, wäre sie dazu nur fähig.

  4. Dr. Schiwago sagt:

    Und dann behauptet die Linke Saar, sie hätte noch 2500 Mitglieder. Das ist wie die ganze Partei, einfach lächerlich.

  5. AntiSpeichellecker sagt:

    Die grandiosen Juristen in den Schiedskommissionen werden schon dafür sorgen, dass die Linke noch ein paar Jährchen dahin vegetieren kann …

  6. Kamenzer sagt:

    Die SED schloss nicht so einfach ihre Kritiker aus. Sie wurden erst gequält mit Repressalien am Arbeitsplatz, Rufmord, schikanieren der gesamten Familie, Drohungen bis hin zu Kriminalisierung. Wenn die Wiedereingliederung nicht klappte, dann erst erfolgte die politische Verfolgung, Knast, Verhöre usw., dann erst Abschiebung nach dem Westen. Ein Gericht hat da nichts gebracht, nur noch verschlimmert.
    Manche kippten durch die Qualen um und wurden dann gezwungen, für eine Mitarbeit bei der Stasi zu unterschreiben, da Gefahr für die Familie in Verzug war, nackte Angst. Nicht so einfach, liebe Leute! Viele haben das bis heute nicht verkraftet.
    Wenn eine Linke heute ähnliche oder gleiche Machenschaften praktiziert, dann ist das schäbig in höchstem Maße. Sie muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die einfachste Methode wäre, sie niemals zu wählen in dieser Form, wie sie heute agiert und sich darstellt. Leider haben dann die ehrlichen Kämpfer auch Probleme, aber sie werden es überstehen.

  7. Sepplbayer sagt:

    Die Entscheidungen der Kommissionen sind immer zum Wohle einzelner Platzhirsche. In Bayern ist es Klaus Ernst und seine Gefolgschaft; im Saarland Lafontaine & Co.
    Die Kommissionen sind nicht unabhängig und nicht frei in ihren Entscheidungen. Irgendwer hält immer die Hand drauf!

  8. pontius pilatus sagt:

    Lutze meinte immer sich einmischen zu müssen, dahingehend, dass er ein stetiges, undurchsichtiges Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel trieb, je nachdem, von welchem Lager er sich mehr Stimmen bei seinen eigenen Wahlen erhoffte.
    Dummerweise hat er sich dabei kräftig verrechnet und wurde beim Landesparteitag 2011 an-und ausgezählt. Aus der Traum vom stell. Landesvorsitzenden. Für den Landesgeschäftsführerposten ist er erst gar nicht mehr angetreten, wohlwissend, dass er gegen Sigrud Gilcher keinen Blumentopf gewinnen kann, weil dort die Mehrheiten standen.
    Dass er aber auch gegen den Herrn Pfarrer verliert, damit hatte er nicht gerechnet und bei Bekanntgabe des Ergebnisses so was von blöde reingeschaut. Spätestens auf dem Landesparteitag wurde ihm bewusst, dass hinter den Kulissen seit Wochen alles klar war und es Kräfte gibt, die seine Demontage systematisch vorbereiteten. Darf man auf Lafo und Lutzes alten Erzfeind Schindel tippen?
    Was das 2013 für Lutzes Bundestagsmandat bedeutet, kann sich jeder an 2 Fingern abzählen, er wird es noch nicht einmal parteiintern auf eine Liste schaffen.

    So geht es, wenn man glaubt, durch Lug, Trug und Illoyalität weiterkommen zu können. Irgendwann reißt jeder (Gedulds)faden.

  9. pontius pilatus sagt:

    Es hat sich immer noch nichts getan. Ein Blick auf die Homepage der Linke Saar verrät: letzte Sitzung der Landesschiedskommission: 2.6.
    Seither kreative Denkpause. Nichts mehr mit 4-Wochen-Rhythmus

    So viel zum Thema: erst zur LSK gehen

  10. Tabea sagt:

    Unter Führung der Vorsitzenden der saarländischen Landes-schiedskommission Julia Maus und der stellv. Vorsitzenden
    Katja Coenen:

    Verzögern, verschleppen, vor allem tricksen, dass sich die Balken biegen.

  11. Frans Wagenseil sagt:

    @10 Pontiu Pilatus

    Das ist die bei den Linken ausgiebig praktizierte Sommerpause, die im Anschluss nach einer ganz kurzer Arbeitsperiode im Herbst dann in einen ausgiebigen Winterschlaf übergeht.
    So ist es auch zumindest in einem Ortsverband im Sulzbachtal.

  12. Muscatella sagt:

    Das Blondköpfchen richtet sich nach den Anweisungen ihres Chefs im saarländischen Landtag.

    http://www.demokratisch-links.de/kritik-an-linker-arbeit

  13. amore mio sagt:

    zu 11
    Kommt mir parteiintern irgendwie bekannt vor, diese Lethargie.
    Winterschlaf-Frühjahrsmüdigkeit-Sommerloch-gefolgt von einem herbstlichen Dauerkoma

  14. Hellmuth sagt:

    Wie bekannt, bin ich im März 2010 – dank des unermüdlichen Einsatzes von

    Prof. Heinz Bierbaum

    und durch dubiose Machenschaften der LSK-Mitglieder

    Martina Kien, Hans Ruge und Christoph Pütz, Rechtsanwalt

    aus der Partei ausgeschlossen worden.

    Was sich Oskar-„hörige“ erlauben, ist unterste Schublade.

  15. Dengmerter sagt:

    @ Tabea
    Cönen ist ja noch nicht mal in der Lage, einen Beschluss korrekt mit Datum aufs Papier zu bringen.
    Noch heute Stammtisch-Thema: die ehem. Mitarbeiterin von Oskar Lafontaine wusste nicht mal, was die Abkürzung BVerfG bedeutet.
    Nun ja, Hauptsache sie kann den Kühlschrank öffnen … und konnte in Beschlüssen und Protokollen „das Blaue vom Himmel lügen“, sorry es muss heißen ihrer Phantasie freien Lauf lassen, mit Unterstützung des Saarbrücker Juristen Christoph Pütz.

  16. Advocatus Diaboli sagt:

    Christoph Pütz … die graue Eminenz im Hintergrund. Lässt sich bei mündl. Verhandlungen so gut wie nie blicken, aber bei „Sauereien“ wirkt er mit.

  17. Didi sagt:

    Was sind das nur für Anwälte- pfuideibel

  18. gillaschillo sagt:

    Bei dem Namen Pütz gehen bei mir alle Alarmsirenen an …

  19. gillaschillo sagt:

    Die Verzögerung der Beschlussfassung lässt sich mithin auch damit erklären, dass die mündliche Verhandlung kurz vor dem Landesparteitag am 14. November 2010 stattfand und zu diesem Zeitpunkt vermehrt Anträge bei der Schiedskommission eingingen, die ebenfalls zu bearbeiten waren.

    Vorgenannte Ausführung zeigt überdeutlich die undemokratische Verschleppungstaktik der willfährigen und abhängigen Landesschiedskommission Saar unter dem Rechtsanwalt Christoph Pütz.

    Die Vorsitzende der LSK Saar (Angestellte der Linksfraktion im saarländischen Landtag) hat sich in dem Verfahren für befangen erklärt. Sie hat im Vorfeld den Antragsteller Prof. Dr. Heinz Bierbaum beraten (während der Arbeits- oder in ihrer Freizeit?).
    Sich für befangen zu erklären und an dann doch an den Sitzungen teilzunehmen, das hat schon was…

  20. Fingerhut sagt:

    @ Didi
    Es sind genau die Anwälte, die die Parteispitze (Bund und Land) gerne haben möchte, um mit allen Mitteln „satzungswidrig“ zu verhindern, dass sich andere Anwälte der Interessen der Verfolgten und Betroffenen annehmen…. ohne Grund wird Blondy die Tätigkeit bei ihrem früheren Arbeitsgeber – weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannte Kanzlei O.- nicht aufgegeben haben. Der frühere Arbeitgeber soll von Blondy nicht überzeugt gewesen sein.

  21. amore mio sagt:

    Nicht zu vergessen: die große rechtspolitische Sprecherin der Linken, Birgit Huonker. Zu nichts zu gebrauchen, aber zu allem fähig

  22. Schichtwechsler sagt:

    #19
    Zig Mal habe ich vor dem Wortkreisler gewarnt. Dass es gute Gründe gab, Pütz nicht zu vertrauen, haben einige von Euch nicht hören wollen.
    Die undemokratischen Machenschaften von Wolfgang Fieg und Reiner Bierth hat Pütz voll mitgetragen.
    Stellt‘ doch endlich mal alle Beschlüsse der Landesschiedskommission Saar hier ein, damit auch für Außenstehende erkennbar wird, dass Fieg & Co. mit gezinkten Karten gespielt haben.

  23. Schichtwechsler sagt:

    von wegen nicht befangen …

  24. Jessica sagt:

    Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ ist strafbar.
    Man darf sich von den Advokaten Sand in die Augen streuen lassen … das ist ein Kavaliersdelikt?

  25. Saarbrigger sagt:

    In Kirkel (Arbeitskammer) hat Pütz zum ersten Mal öffentlich die unseriösen Machenschaften des damaligen Vorsitzenden Wolfgang Fieg ohne Widerspruch hingenommen.
    Mitglieder einer Kommission, die für befangen erklärt werden, und über deren Befangenheitsgesuch wegen Mangel an LSK-Mitgliedern nicht entschieden werden konnte, dürfen keine mündl. Verhandlung fortführen. Genau das hat aber Pütz, Bierth, Fieg und Müller getan (die beiden Letztgenannten sind Gewerkschaftler)
    So was nennt man in der Juristerei Rechtsbeugung.

    Beispiel: Nimmt mir die Polizei den Führerschein ab, darf ich ohne „Lappen“ = saarländisch, auch nicht mehr weiterfahren

    oder wird vor einem staatl. Gericht ein Richter für befangen erklärt, dürfen die anwesenden Schöffen die Verhandlung auch nicht fortführen.

    Was sich der Jurist P. in der Schiedskommission noch alles geleistet hat, darüber sollten die Betroffenen mal tacheles reden und vielleicht die Rechtsanwaltskammer über die rechtsbeugenden Aktivitäten informieren?!

    Genauso wenig kann ein „einfaches“ Mitglied der LSK über Befangenheitsgesuche mit anderen nicht anwesenden LSK-Mitgliedern telefonisch „beraten“. Auf diese Art und Weise wird der antragstellenden Partei die Möglichkeit genommen, weiteren Antrag auf Befangenheit zu stellen gegen vor Ort nicht anwesende LSK-Mitglieder.

    Rechtsbeugung in dieser pseudodemokratischen Partei ist keine Ausnahme, sondern hat System.
     
     
    Anmerkung UP.
    [“Lappen” = saarländisch]???
    nö!
    „Lappen“ und/oder auch „Fleppen“ war schlechthin die Bezeichnung für den DIN A 5 auf DIN A 6 gefalteten grauen Führerschein, den viele heute nicht mehr kennen – und zwar in allen Dialekten – sogar hannoveranisch!

  26. Saarbrigger sagt:

    Bewusste Täuschung gehört zum Handwerk der Schiedskommissionen.

  27. Blümeli sagt:

    Die Duldung der Machenschaften der LSK – en von der Führung ist aber genau so verwerflich in dieser Linken. „Mit gegangen, mit gefangen.“

  28. Gilbert Kallenborn sagt:

    Die Partei Die Linke Saar leistet sich Vergnügungsbootfahrten auf Kosten der Steuerzahler aus der Kasse der Landtagsfraktion unter dem Aufmacher „Versöhnungsfahrt Lafontaine/Gysi“.
    Frage: geht das auch mit einem Hubschrauber oder nur auf dem Wasser?
    oder: mit gemietetem „Sonderzug nach Pankow“ um Udo Lindenberg zu zitieren
    oder: mieten die demnächst aus Steuergeldern einen Zug mit 20 Waggons um die 300 Leute unterzubringen und fahren dann quer durch das Saarland? Hüttendreckbetrachtung VK, Fieghausen, inclusive?

  29. Frans Wagenseil sagt:

    #28

    Das mit dem Zug mieten wäre nicht schlecht.
    Eine Diesellok „Lumilla“ plus 16 D-Zug Reisewagen (je 150 Plätze) plus ein Proviantwagen, da passt dann Bagage aus dem Saarland rein.
    Jeder bekommt ein von der Linken Landtagsfraktion finanziertes „Oneway-Ticket“ auf dem Bahnsteig in Saarbrücken von den Reiseleitern ausgehändigt und dann geht es ab:
    Saarbrücken –> Mannheim –> Frankfurt/M –> Berlin –> Frankfurt/O
    –> Warschau –> Moskau –> Perm –> Omsk –> Irkutsk –> Chita.
    Während der gesamten Fahrt sind Türen verriegelt. Ein- und Aussteigen ist nicht mehr möglich.
    Hier in Chita ist dann das Ende der Bahnfahrt erreicht. Die beiden Reiseleiter nehmen eine Stunde vor der Einfahrt des Zuges in Chita den Reisenden die Schuhe ab und werfen sie mit dem gesamten Reisegepäck (auch ihr eigenes Gepäck und ihre eigenen Schuhe) aus den Fenstern des fahrenden Zuges.
    In Chita dann müssen alle barfuß und im Gänsemarsch in eine Einöde marschieren. Da ist dann ihr Barackenlager, welches zu einem Gulag gehört von altstalinistischen sowjetischen Fintenweibern bewacht wird.
    Da verbleiben sie dann alle auf Dauer und es wir ihre neue Heimat.
    Als erstes (Noch vor dem Abendessen) wählen sie dann Olaf zum Lagersprecher und Rolfi zum Stellvertreter. Um die übrigen Vorstandsposten können sich dann die restlichen 2402 Mitglieder kloppen, zu sagen haben sie ja ohnehin nix, was sie aber immer noch nicht begriffen haben.
    Jetzt hätte ich doch beinahe vergessen, die beiden Reiseleiter namentlich zu benennen:
    Thomas Schaumburger und Philipp Engel, beides bewährte und höchstqualifizierte Fachkräfte aus dem Linken-Tourismus.
    Vor Ort im Barackenlager bekommen die beiden dann eine neue Aufgabe:
    Sie geben die Zutrittsnummern (wie auf dem alten Finanzamt) für den Latrinenbesuch aus.

  30. Fridolin Fröhlich sagt:

    #1 Gilla Schillo sagt:
    Freitag 3. August 2012 um 09:26
    Wer als Mitglied von seinen verfassungsgemäßen Rechten Gebrauch macht (eine Wahl anfechtet, das Verfassungsgericht anruft) wird von der willfährigen Landesschiedskommission aus der Partei ausgeschlossen!

    »… und von der Parteispitze nach Strich und Faden „gelinkt“.« 🙂

  31. Zeitzeugen sagt:

    Eindeutige Erkenntnis:

    Die Partei DIE LINKE. kann man nicht mehr für voll nehmen.

  32. Erwin sagt:

    Wo Mafia-Methoden gebilligt werden, geht es meist mit rechten Dingen zu 😀

  33. Friitzje sagt:

    #30

    Die linken ihre Mitglieder doch deshalb, weil die Gelinkten Linke sind.
    Ist doch ganz einfach.

  34. Sascha sagt:

    @29 Frans Wagenseil

    … 🙂

    Und jeder Einzelne müßte Russisch lernen und folgende Losung zum Morgenapell laut aufsagen:

    „Ja chotschu wui stroitsch raketui i sowerschitsch polijot na luny!“

    (Übersetzung: „Ich möchte Raketen bauen und zum Mond fliegen!“)

  35. Michael Sch. sagt:

    # 33
    Die GELINKTEN sind mit Leib und Seele LINKE.

  36. friitzje sagt:

    #35

    Ja, aber sie haben den Fehler, dass sie sich linken lassen !!!

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