Das EU-Urheberrecht :
Erstellt von Redaktion am Dienstag 26. März 2019
Sperrfeuer auf den letzten Metern
Quelle : Netzpolitik ORG.
9 Ergänzungen
–Europa steht morgen vor einer denkbar knappen Abstimmung über ein neues Urheberrecht. Seine Befürworter feuern aus allen Rohren. Sie behaupten, wer gegen Uploadfilter sei, helfe US-Konzernen. Sie begehen damit einen groben Denkfehler. Ein Kommentar
Wem nützt die Urheberrechtsreform? Selbst am Tag vor der wohl denkbar knappen Abstimmung im EU-Parlament läuft der Streit weiter, was die grundlegende Neuordnung europäischen Rechts bedeutet – und wer von ihr am meisten profitiert. „Ihr unterstützt datengierige US-Konzerne!“, kommentiert Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung. (Seine Kollegin Karoline Meta Beisel sieht das anders.)
In den Feuilletonspalten und auf Twitter wird intensiv gestritten, quer durch die Partei- und Lagergrenzen. Und mehr noch, allein in Deutschland gingen mehr als 150.000 Menschen gegen die Reform auf die Straße. Die Debatte ist zum epochalen Streit geraten: US-Konzerne oder Europa, Künstler oder Netzfreiheit, Google oder Axel Springer.
Falsche Gegensätze
Dabei ist einiges in der Schieflage. Die wohl schlimmste Nebelgranate im Urheberrechtsstreit ist die Frage, ob die Reform Google und den Internetkonzernen nütze oder schade. Klar: Google ist gegen Artikel 13 – nicht wegen den Filtern, die Google längst verwendet, sondern weil die Reform Google schärferen Haftungsregeln unterwirft als bisher. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alles, was Google schadet, automatisch Künstlern hilft.
Schon der behauptete Gegensatz „Konzernmacht gegen die Künstler“ ist falsch. Auf beiden Seiten der Debatte um den umstrittenen Artikel 13 stehen Konzerne: Internetgiganten gegen Musik- und Filmindustrie. Vor allem die Rechteinhaber lobbyierten intensiv für die Reform. Das fertige Gesetz, die Urheberrechtsreform, trägt deutlich ihre Handschrift. Kapital kennt keine Grenzen und Konzerne haben keine Heimat. Es hat wenig Belang, ob die Konzerne, die von der Reform profitieren, in Kalifornien sitzen oder in Hannover. Ihr erstes Interesse gilt weder Kunstschaffenden noch Nutzerinnen und Nutzern.
Befürworter der Reform konstruieren eine falsche Entscheidung zwischen den Rechten von Urhebern und der Ausdrucksfreiheit im Internet. Artikel 13 wird wohl zwangsläufig viele Inhalte ungerechtfertigt aus dem Netz fegen. Er legt die Beurteilung darüber, ob ein Bild, ein Lied oder Video eine Urheberrechtsverletzung enthält, in die Hände automatisierter Filter. Richter brauchen für ähnliche Entscheidungen oft Monate. Die Erfahrung zeigt, dass selbst hochentwickelte Systeme zwischen einem bloßen Plagiat und Parodie, Zitat und Montage nicht unterscheiden können – und im Zweifel einfach löschen und sperren.
Uploadfilter sind keine Kleinigkeit, die es für die „gerechtere Entlohnung der Künstler“ in Kauf zu nehmen gilt. Solche Systeme schaden der Kunst und allen Künstlerinnen, vor allem jenen, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können. Die Freiheit des Ausdrucks im Netz ist die Freiheit aller, von Künstlerinnen, Aktivistinnen, Influencern und jedem von uns.
Falsche Vorwürfe gegen Aktivisten
Umso perfider ist der Vorwurf, wer sich für Netzfreiheit einsetze, mache sich mit den Internetkonzernen gemein. Er ist im Einsatz für Freiheitsrechte nichts Neues. EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten drängen auch in einem anderen Bereich zum Einsatz von Uploadfiltern: Zur Bekämpfung terroristischer Inhalte. Die fehlende Trennschärfe zwischen geschützter freie Rede und zu löschenden Inhalten ist bei echten oder angeblichen „Terror-Inhalten“ mindestens so bedenklich wie bei Urheberrechtsverletzungen – allzu leicht rutscht etwas schützenswertes in den Filter, etwa ein Zeitungsartikel über Terrorismus statt tatsächlicher Terrorpropaganda.
Die Verantwortlichen mähen mit dem Vorwurf an ihre Gegenspieler, Google oder Terrorismus in Schutz zu nehmen, in gleicher Art Widersprüche nieder. Das macht eine Äußerung von EU-Sicherheitskommissar Julian King deutlich, der letzte Woche das EU-Parlament drängte, der Forderung der Kommission nach Uploadfiltern für terroristische Inhalte zuzustimmen. Wenn das Parlament dabei trödle, „helfe das nur den Extremisten“, sagte King. Es ist ein Argument, dass im Kern keinen Widerspruch duldet.
Zurück zum Urheberrecht: Klar teilen diejenigen, die gegen Uploadfilter marschieren, ein taktisches Ziel mit Google und Co., den verheerenden Artikel 13 zu verhindern. Gut möglich, dass sich nicht alle Netzaktivisten dabei immer zu hundert Prozent von den Internetkonzernen abgrenzen. Doch gerade den Leuten, die bei Privatsphäre und Datenschutz vielfach die schlimmsten Gegner der Konzerne sind, fehlende Abgrenzung von Google und Facebook vorzuwerfen, ist schlicht absurd. Die EU-Gesetzgeber verpassen mit dem Scheitern der Digitalsteuer und der Verschleppung der ePrivacy-Datenschutzreform weitaus bessere Maßnahmen gegen die Dominanz der Tech-Giganten. Es wäre fatal, wenn ausgerechnet der verfehlte Artikel 13 der Urheberrechtsreform sie ersetzte.
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Grafikquelle : Skulptur „Kampf um Europa“ von Peter Lenk in Radolfzell am Bodensee (Ausschnitt)…