Das Atomwaffenverbot
Erstellt von Redaktion am Dienstag 27. Oktober 2020
Atomwaffen werden ab 2021 verboten
Quelle : INFOsperber CH.
Andreas Zumach / 26. Okt 2020 –
Honduras hat als 50. Land den UNO-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen unterschrieben – im Gegensatz zur Schweiz und Deutschland.
Mit Honduras ratifiziert der 50. Staat den Vertrag zum weltweiten Verbot atomarer Massenmordwaffen. Damit wird das Atomwaffenverbot am 22. Januar 2021 universell gültiges Völkerrecht. Ein besseres Geschenk zum 75. Geburtstag der UNO, deren Charta am 24. Oktober 1945 in Kraft trat, hätte es kaum geben können. Das ist ein «Sieg für die Menschheit», wie Peter Maurer, der ansonsten eher nüchterne Schweizer Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), zu Recht festgestellt hat – und ein grosser Erfolg für die vielen hundert an der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen beteiligten Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt.
Schweiz steht abseits
Die NGOs waren es, die das Abkommen initiiert und gegen den massiven Widerstand der USA, Deutschlands und anderer Staaten durchgesetzt hatten. Noch letzte Woche hatte die Trump-Administration zahlreiche Vertragsstaaten schriftlich aufgefordert, ihre Ratifikation rückgängig zu machen. Mit der Begründung, ein weltweites Verbot von Atomwaffen schwäche den seit 1970 bestehenden NPT-Vertrag, der lediglich die Weitergabe dieser Massenmordinstrumente untersagt. Mit dieser Falschbehauptung hatte auch die deutsche Bundesregierung vergeblich versucht, das Verbotsabkommen zu verhindern. Der Schweizer Bundesrat machte nach seiner anfänglichen Zustimmung zum Abkommen eine Kehrtwende und verweigerte die Ratifikation mit der Begründung, die Schweiz sei auf die atomare Schutzgarantie der NATO angewiesen. Nun heisst es aus Berlin und Bern, ohne Teilnahme der acht bis neun existierenden Atomwaffenstaaten sei das Abkommen nutzlos, und ein Beitritt Deutschlands oder der Schweiz würden daran nichts ändern. Die Regierung Merkel behauptet zudem, ein Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbot sei nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft in der NATO, die eine gemeinsame Politik zur Abschreckung mit und dem eventuellen Einsatz von Atomwaffen betreibt.
Verträge setzen Druck auf
Diese Argumentationen stehen im Widerspruch zur Entstehungsgeschichte und der Entwicklungsdynamik zahlreicher Abkommen zur Rüstungskontrolle und anderer Fragen aus den letzten 75 UNO-Jahren. Erst mit dem Inkrafttreten dieser Abkommen wuchs der politische und moralische Druck auf die zunächst abseits stehenden Staaten, diesen Verträgen ebenfalls beizutreten. Für den Beitritt Deutschlands und anderer NATO-Mitglieder zum Atomwaffenverbot haben sich inzwischen zwei ehemalige Generalsekretäre der NATO sowie 55 ehemalige Aussen- und Verteidigungsminister aus 20 Mitgliedsstaaten der Allianz ausgesprochen. Mit ihrer hartnäckigen Weigerung schürt die Bundesregierung den Verdacht, sie wolle die Option auf eine Mitverfügung Deutschlands über Atomwaffen im Rahmen einer künftigen gemeinsamen atomaren Abschreckungskapazität der EU offenhalten.
Weitere Infosperber-Artikel zum Thema:
Atomare Meinung aus dem Wohlstand
Bundesrat bleibt in seiner atomaren Nato-Partnerschaft gefangen
Hiroshima ist wieder eine Option
Die Schweiz drückt sich um eine Stellungnahme<a< a=““>
Israels Strategen drohen offen mit der Atombombe
FREIE NUTZUNGSRECHTE
© Das Weiterverbreiten sämtlicher auf dem gemeinnützigen Portal www.infosperber.ch enthaltenen Texte ist ohne Kostenfolge erlaubt, sofern die Texte integral ohne Kürzung und mit Quellenangaben (Autor und «Infosperber») verbreitet werden. Die SSUI kann das Abgelten eines Nutzungsrechts verlangen.
Bei einer Online-Nutzung ist die Quellenangabe mit einem Link auf infosperber.ch zu versehen. Für das Verbreiten von gekürzten Texten ist das schriftliche Einverständnis der AutorInnen erforderlich.
——————————————————————–————————-
Grafikquellen :
Oben — The BADGER explosion on April 18, 1953, as part of Operation Upshot-Knothole, at the Nevada Test Site.