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Corona und Gewaltenteilung

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 29. Oktober 2020

Corona, Checks and Balances

File:Bundesarchiv B 145 Bild-F054633-0002, Ludwigshafen, CDU-Bundesparteitag, Geißler.jpg

Von Christan Rath

Wieder werden Grundrechte eingeschränkt, wieder wird die Freiheit beschnitten. Die Parlamente sollten endlich aktiv werden. Die Gerichte sind es schon.

Der Sommer der Lockerungen ist vorbei, und der nächste Shutdown steht vor der Tür. Doch wer entscheidet über welche Maßnahmen? Und wer stellt sicher, dass Deutschland sich nicht schleichend in ein autoritäres Regime verwandelt? Institutionell sind wir heute kaum besser aufgestellt als im März.

Zur Erinnerung: Es gibt keinen Ausnahmezustand. Alle Maßnahmen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz, einem Bundesgesetz. Konkret beschlossen werden die Verbote aber auf Landesebene – entweder durch Verfügungen der Kommunen oder durch Verordnungen der Bundesländer. Die Landesregierungen und die Bundesregierung versuchen zwar, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen, so wie bei der Videokonferenz an diesem Mittwoch. Solche Beschlüsse sind jedoch rechtlich unverbindlich.

Drei große institutionelle Fragen stehen heute im Raum: Warum kann die Kanzlerin, die an diesem Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung abgibt, nicht die Leitlinien der Politik bestimmen? Warum spielen die Parlamente bei so schweren Grundrechtseingriffen kaum eine Rolle? Und wer kontrolliert die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen?

Vorweg etwas Beruhigendes. Die Coronakrise wird bisher nicht für politische Manöver missbraucht. Der CDU-Parteitag fällt genauso aus wie der Parteitag der Linken. Für die Demos der Verschwörungsesoteriker gelten die gleichen Beschränkungen wie für andere Versammlungen. Auch die Religionen wurden gleichbehandelt, als im Frühjahr Gottesdienste verboten waren.

Die Fixierung der Medien auf die Bundespolitik ist ein Problem

Unterschiede gibt es aber immer wieder zwischen den Bundesländern. Im Süden wird meist schneller und etwas härter beschränkt als im Norden und Osten. Viele beklagen diese Uneinheitlichkeit und glauben, dass bundeseinheitliche Beschränkungen mehr Akzeptanz fänden.

Ein Weisungsrecht der Bundesregierung könnte eingeführt werden, aber bisher wurde zu Recht darauf verzichtet. Die Infektions­zah­len sind nun mal unterschiedlich in den Ländern, so wie deren Lage. Bayern hat Grenzen zu Österreich, Mecklenburg-Vorpommern hat die Ostsee. Der manchmal lästige Dialog der Länder über den richtigen Kurs ist auch allemal besser, als wenn ein etwaiger Kanzler Friedrich Merz die Richtung vorgäbe. Das Ringen der Länder zeigt Alternativen auf, schafft Transparenz und erschwert Überreaktionen.

Der Pluralismus der Exekutiven ist aber nur zum Teil ein Ersatz für die Beteiligung der Parlamente, denn nur dort kommt auch die jeweilige Opposition zu Wort. Es ist daher ein Problem, wenn massive Grundrechtseingriffe nur als Verordnungen der Landesregierungen beschlossen werden und nicht als parlamentarische Gesetze.

Datei:CDU Wahlkampfplakat - kaspl025.JPG

Politiker-Innen – So wie sie Lügen – regieren sie auch !

Erster Schritt muss hier sein, dass der Bundestag das Infektionsschutzgesetz konkretisiert. Das weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist darin nicht einmal als Möglichkeit erwähnt. Die Länder stützen sich oft nur auf die Generalklausel für „die notwendigen Schutzmaßnahmen“. Hier hat der Bundestag bisher gepennt.

Epidemische Lage muss wichtiger werden

Außerdem sollte die Feststellung der „epidemischen Lage“ durch den Bundestag mehr Relevanz bekommen. Bisher ist dieser Beschluss nur Voraussetzung für einige randständige Befugnisse von Gesundheitsminister Jens Spahn. Die Epidemie-Feststellung könnte aber auch als Grundlage für die entscheidenden Coronaverordnungen der Länder dienen. Wenn der Bundestag zum Beispiel alle zwei Monate darüber beschließen müsste, ob (noch) eine epidemische Lage besteht, wäre das ein Legitimationsgewinn.

Quelle       :          TAZ        >>>>>           weiterlesen

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Grafikquellen      :

Oben          —   Geißler, Heiner Dr.: Stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, Bundesrepublik Deutschland

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Attribution: Bundesarchiv, B 145 Bild-F054633-0002 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0

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