DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Corona-Protest Berlin

Erstellt von Redaktion am Montag 31. August 2020

Aushalten!

Conspiracy theorist protest Berlin 2020-08-01 91.jpg

Ein Kommentar von Thomas Fischer

In Berlin zog der Aufmarsch der Apokalyptiker seine Bahn und jubelte dem Rechtsstaat zu, der ihm dies ermöglichte. Es geschah, was geschehen sollte. Das ist gar nicht so schlecht.

Angsthasen

Oh je! Tragisch! Muss Deutschland nun untergehen? Diese Frage stellt sich – aus „Reichsbürger“-Sicht natürlich etwas modifiziert – im Angesicht der von Hungerkünstlern, Eisköniginnen, Schaschlikbratern und Führerverehrern ausgerufenen vorrevolutionären Lage in… ach ja: Berlin. Dort wurde heute der sofortige Rücktritt des „Merkel-Regimes“ gefordert sowie ein Friedensvertrag zwischen den USA und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder dem, was davon übrig ist, zwecks Beendigung des Zweiten Weltkriegs und sanfter Überleitung des (Groß-)Deutschen Reichs in eine wahre, wirkliche, echte, verfasste Volksdemokratie. Dort gibt es keine Viren und erst recht keine Fremden. Nur wahre Liebe, Volkshygiene und dem eins aufs Maul, der dagegen ist.

Grundlagen

Kurzer Blick zurück: Der Polizeipräsident von Berlin hat am 26.8. mehrere große Demonstrationen verboten, die sich am heutigen Samstag (29.8.) in Berlin (Brandenburger Tor; Straße des 17. Juni) gegen die „Corona-Politik“, namentlich gegen jegliche einschränkenden gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen zum Infektionsschutz richten sollten, und diese Verbote für „sofort vollziehbar“ erklärt. Die Veranstalter wollten mit diesen Demonstrationen und Kundgebungen gegen die nach ihrer Ansicht verfassungswidrigen Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte der Bürger (insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG – allgemeines Freiheitsgrundrecht, aber auch andere Verbürgungen) protestieren.

Die Veranstalter beantragten gegen diese Verfügungen im sogenannten Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht die „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ der gegen die Verbotsverfügung eingelegten Widersprüche. Der prozessuale Hintergrund ist der: Gegen einen belastenden Verwaltungsakt einer Behörde (hier: Verbot) ist ein „Widerspruch“ zulässig, über den grundsätzlich die übergeordnete Behörde entscheidet; gegen deren Entscheidung („Widerspruchsbescheid“) kann man Klage zum Verwaltungsgericht erheben.

Das dauert naturgemäß seine Zeit. Vor allem aber hat der Widerspruch „aufschiebende Wirkung“, das heißt, das Verbot wird nicht rechtskräftig, solange nicht endgültig entschieden ist.

sinnvolle Rechtsmittel der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Das Ganze passiert im Verfahren des „Einstweiligen Rechtsschutzes“, einem Schnellverfahren, in dem bei eiligen Sachen eine „summarische“, „einstweilige“ Prüfung durch das Gericht erfolgt.

Die Rechtslage wird also ohne nähere Beweisaufnahme nach aktueller Sachlage im Sinn einer Prognose getroffen: Wie schwer wiegt der Eingriff, der angefochten ist? Könnte er später wiedergutgemacht werden, wenn sich die Anordnung / das Verbot im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist? Welche rechtlichen Gesichtspunkte sprechen für die Rechtmäßigkeit des belastenden Eingriffs?

Es wird also, etwas verkürzt gesagt, eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels unter Berücksichtigung der durch den Sofortvollzug drohenden Nachteile (für beide Seiten) vorgenommen.

Wir hörten in den vergangenen Tagen vielhundertmal von der Demonstrationsfreiheit und von Art. 8 GG. Für diejenigen, die sich nicht mehr ganz genau an ihn erinnern:

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Das ist also nach dem Grundgesetz kein Menschen-, sondern ein Bürgerrecht: Es gilt in Deutschland (nur) für „alle Deutschen“. Aus Art. 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit) und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit) ergibt sich nichts anderes. Außerdem muss man, wenn man über Demonstrationen spricht, Absatz 2 beachten: Das Versammlungsrecht kann durch Gesetz (oder durch einen auf ein Gesetz gestützten Verwaltungsakt) beschränkt werden. § 15 des Versammlungsgesetzes (VersG) ist so ein Gesetz:

(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist (…)

(3) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn (…) von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 … gegeben sind.

Im Verwaltungsrecht spritzt das Blut nur selten

Hierauf hatte die Berliner Polizeibehörde ihre Verbotsverfügung gestützt: Nach den Erfahrungen der erst kurz zurückliegenden gleich gerichteten Demonstration und Kundgebung sei mit einer Vielzahl bewusster und demonstrativer Verstöße von Teilnehmern gegen die Vorschriften der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zu rechnen; weiterhin damit, dass die Veranstalter diese nicht ernsthaft unterbinden und ein von ihnen bei der Anmeldung vorgelegtes sogenanntes „Hygienekonzept“ nicht ernsthaft umsetzen würden.

Verwaltungsrecht, auch (!) das in diesem Kosmos beheimatete Infektionsschutz- und Versammlungsrecht, ist eine ein wenig trockene Materie, in welcher das Blut in der Regel nur selten spritzt und nicht sehr schnell in Wallung gerät.

Betroffene und Beobachter hätten dies oft gern, aus verschiedenen Gründen: Die einen, weil sie ihre Betroffenheit gern als Garantie für das eigene Rechthaben verstehen, die anderen, weil sie auch aus dem Erbsenzählen sehr gern und oft notgedrungen eine dramatische Story machen, in der es um lauter Feinde und Freunde, Gewinner und Verlierer, Rücktritte und Schlachten geht und am Ende ein Gladiator den Kampfplatz mit dem Goldenen Erbsenpokal verlässt, dieweil der andere im Staub verröchelt und vom jederzeit drohenden „Gremium“ keinen Listenplatz mehr erhält.  Daher sind die argumentativen Wege vom eigenen Anliegen bis in die höchsten und dramatischsten Höhen der Verfassung und der „Verhältnismäßigkeit“ häufig sehr schlicht und oft arg kurz geraten.

Das Demonstrations-Grundrecht des Art. 8 GG ist wichtig und gewichtig. Seine geradezu hymnische Erhöhung zur „schlechthin konstituierenden“ Voraussetzung demokratischer Verfasstheit, die in den letzten zwei Tagen einmal mehr zu hören war, scheint mir gleichwohl etwas übertrieben. Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können es, soweit es Demonstrationen im Freien betrifft, einschränken. Öffentliche Sicherheit ist – unter anderem – die Geltung der Gesamtheit der staatlichen Rechtsordnung.

Öffentliche Ordnung sind (auch) ungeschriebene Regeln, Voraussetzungen des Zusammenlebens und des Wohlergehens, zum Beispiel Gesundheit oder Angstfreiheit. § 15 Abs. 1 VersG formuliert daher eine rechtmäßige, ihrerseits verfassungskonforme, im Einzelfall zu konkretisierende gesetzliche Schranke der Grundrechtsausübung. Denn selbstverständlich hat der Staat nicht die Aufgabe, „um jeden Preis“ das Recht seiner Bürger auf Demonstrationen zu schützen, sondern auch die Pflicht, seine Bürger vor Rechtsbrüchen, Verletzungen oder Angriffen zu schützen.

Abwägungen

Quelle       :       Spiegel-online            >>>>>       weiterlesen

—————————————————————————–

Grafikquellen         :

Oben       —   Demonstration von und Verschwörungsgläubigen und Rechtsextremen unter dem Motto „Tag der Freiheit – Das Ende der Pandemie“ gegen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, gegen die bei der Demonstration demonstrativ verstoßen wurde, was zur formalen Auflösung der Demonstration und anschließenden Kundgebung führte am 1. August 2020 in Berlin.

6 Kommentare zu “Corona-Protest Berlin”

  1. Jimmy Bulanik sagt:

    Das was sich auf der besagten Demonstration versammelt hat, reflektiert das der Rechtsextremismus, potentiellen Rechtsterroristen in der Bundesrepublik Deutschland in diversen Verkleidungen und Firmierungen erscheint.

    Der Weg zur Botschaft der Russischen Föderation, deren Rufen nach „Putin“ ist ein Zeugnis einer Signatur. Ganz sicher ist, diese verkleideten, offenen erkennbaren Rechtsextremisten nicht in Russland unter deren Gesetzen, Regierung leben wollen.

    Der Vorfall das Rechtsextremisten mit eindeutigen Symbolen des Faschismus gemeinsam und gewaltsam versuchten in das Innere des Reichstag zu gelangen, hat Aufnahmen und Nachrichten produziert die vor den Augen der Weltöffentlichkeit irreversible sind.

    Die Politik in der Bundesrepublik Deutschland Im Bundestag, den Landtagen muss endlich das Phänomen des Rechtsextremismus präzise einordnen und langfristig, vielschichtig bekämpfen. Die Medien und der Polizei wird durch Rechtsextremisten offen und konkret mit Gewalt wie Mord bedroht.

    Die Demokratie muss Ergebnisse liefern und für sich selbst, als auch für die Politik und Investoren im (EU) Ausland als eine wehrhafte Demokratie erweisen.

  2. David der Kleine sagt:

    Keine Demo ohne Provokateure …

    https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/118637050_162691328734020_2520013173103534628_n.jpg?_nc_cat=109&_nc_sid=730e14&_nc_eui2=AeEe4hzksvpyFt9aePxh6FFOTVODNyRm9YJNU4M3JGb1gnsu1dsGeAuF7CPbB5pcuKE7d3XUP2Wzo1xUgb6Jj1-s&_nc_ohc=hnmK7PvEETMAX9KklNU&_nc_ht=scontent-frt3-1.xx&oh=207bc2f3565ffdc9edc4ba47f055257f&oe=5F72CD70

  3. David der Kleine sagt:

    Ab 04:10 Min.

    https://www.youtube.com/watch?v=EZlYq1WC7F0&feature=youtu.be&fbclid=IwAR1eU4I_P_j2FExOHMtChVjyG8QtKoDA5rTQcAIsw1-lMwj7bxCCf-tTHAs

  4. David der Kleine sagt:

    Berlin Demo am 29. August 2020 – Fazit: Warum werden wir belogen? Kein Ruhmestag für den Rechtsstaat

    https://www.youtube.com/watch?v=Q7AAUWmZbds

  5. David der Kleine sagt:

    Markus #Haintz #Polizeigewalt #Aufruf an #Anwälte, #Polizisten, #Politiker #Rechtsanwalt #Querdenken

    https://www.youtube.com/watch?v=ikycliHph3s

  6. Hannes sagt:

    Veronica Ferres kritisiert Politik für Umgang mit der Coronakrise

    Aha…

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>