Cordon sanitaire
Erstellt von Redaktion am Samstag 19. September 2020
Das Grundrecht auf Versammlung ist ein hohes Gut.
Von Jimmy Bulanik
Es gehört genuin zu jedem demokratisch verfassten Land. Dies muss bewahrt bleiben.
Die Grundrechte kennen kein Grenzen. Ob an Quantität, Ort, Anzahl der Lebensjahre, Bildungsgrad, Einkommensverhältnis, Stellung in der Gesellschaft. Dahingehend haben alle eine natürliche Personen eine Verantwortung wahrzunehmen.
Sich im Vorfeld zu informieren. Wer veranstaltet die Kundgebung ? Was ist die Intention ?
Was ist das Sujet der Veranstaltung ? Was für Menschen sollen angesprochen werden ? Welche Menschen nehmen an der Kundgebung teil ?
Grundsätzlich können alle Menschen welche an der Teilnahme an einer öffentlichen Demonstration interessiert sind, sich informieren. Bei der Pressestelle der Polizei, Pressestelle der Kommune je nach Bundesland im Kontext des Föderalismus. Diese können Auskunft geben über die Ausrichtung der Demonstration.
Wie hoch ist die Anzahl der Personen welche erwartet werden ? Wie ist die Einschätzung ob die öffentliche Kundgebung friedlich sein werden wird ? Sollte eine Anmelderin, Anmelder für gewalttätige Demonstrationen bekannt sein, ist zu erwarten das dies der Ordnungsbehörde bekannt ist.
Alle seriösen Menschen welche eine Kundgebung anmelden wollen ist folgendes zu empfehlen. Nach der Anmeldung der öffentlichen Demonstration, Kundgebung in der Mobilisierung auf Werbematerialien auf den § 6, Abs. 1 VersG zu verweisen. Zweifelhafte Organisationen, Personen im Vorfeld auszuschließen.
Ein entsprechendes Muster welches ich selbst erstellt habe, darf frei verwendet werden:
Entsprechend § 6, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes sind juristische Personen, natürliche Personen welche im Kontext von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bereits in in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu dieser Veranstaltung zu verwehren und sind somit ausgeschlossen.
Sollten trotzdem solche unerwünschte Personen, Organisationen als Teilnehmerschaft die Veranstaltung aufsuchen, den Ort der Veranstaltung betreten, so dürfen die Ordnungskräfte diese entfernen. Im Fall von der Anwendung von Gewalt, Verweigerung sollten die Ordnungskräfte umgehend die Hilfe der anwesenden Kräfte der Polizei verlangen. Es bedarf das Beibehalten eines moralischen Abstand.
Dies gilt aktuell für die öffentlichen Kundgebungen von Fridays For Future zum Beispiel. Damit diese nicht unterwandert werden. Gleichwohl gilt der Cordon sanitaire auch für Dritte.
class=“moz-quote-pre“>Nützliche Links im Internet:
Cynthia Nickschas – Es rührt sich was in mir
https://www.youtube.com/watch?v=x2Cf-3YwTHc
Hannes Wader & Konstantin Wecker – Sage Nein !
https://www.youtube.com/watch?v=IwSnUfvf9Zk
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Grafikquelle :
Abschlusskundgebung der FridaysForFuture Demonstration am 29. März 2019 in Berlin.