Carles Puigdemont
Erstellt von Redaktion am Freitag 30. März 2018
Liefert Deutschland ihn aus?
Das ist Politik – Die Gerichte halten wohl nur die Köpfe hin – Mächte unter sich !
Von Martin Klingst
Carles Puigdemonts Anwälte fordern, dass die deutsche Justiz seine Auslieferung an Spanien verhindert. Wie wahrscheinlich ist das?
Für die spanische Justiz ist der in einem schleswig-holsteinischen Gefängnis festgehaltene frühere katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont ein gewöhnlicher Straftäter, dem in Spanien der Prozess wegen Hochverrats und Veruntreuung öffentlichen Geldes gemacht werden soll.
Für seine deutschen Verteidiger hingegen ist Puigdemont ein politisch Verfolgter, der sich für Kataloniens Unabhängigkeit eingesetzt und dafür eine demokratische Volksabstimmung herbeigeführt hat. Puigdemonts Anwälte fordern darum, dass die deutsche Justiz Puigdemonts Überstellung nach Spanien verhindert und auch die Bundesregierung sich einer Auslieferung entgegenstellt.
Um das Ergebnis der Analyse vorwegzunehmen: Carles Puigdemont darf von Deutschland nach Spanien ausgeliefert werden. Und aller Voraussicht nach werden auch das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) und das mit hoher Wahrscheinlichkeit angerufene Bundesverfassungsgericht so entscheiden. Die Bundesregierung wird sich dem nicht entgegenstellen.
Muss die Bundesregierung einschreiten?
Grundsätzlich kann die Bundesregierung eine Auslieferung stoppen; diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen, und manchmal mögen übergeordnete politische Gründe dafür sprechen. Hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls ist die Regierung aber nur Zaungast: Das Auslieferungsverfahren innerhalb der EU liegt seit 2004 allein in der Hand der Gerichte.
Es war das ausdrückliche Ziel dieses Europäischen Haftbefehls, die einzelnen nationalen Regierungen zu entlasten. Sie sollten nicht mehr in diese oft sehr heiklen und politisch aufgeladenen Vorgänge hineingezogen werden. Europäische Auslieferungsverfahren sind allein die Aufgabe der Justiz. Deshalb haben die meisten Parlamente diese Entscheidungen auch bei den oberen Gerichten angesiedelt: in Deutschland bei den Oberlandesgerichten, in Großbritannien beim High Court, in Frankreich beim Cour d’appel.
Was besagt der Europäische Haftbefehl?
Seit 2004 gibt es den Europäischen Haftbefehl bereits. Wer im Land A von der Justiz gesucht und im Land B verhaftet wird, soll damit ohne große Umstände zurück nach A ausgeliefert werden können. Schließlich definiert sich die EU als einheitlicher Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts. Deshalb sollen die Mitglieder der Gemeinschaft einander vertrauen, dass die Strafverfahren in allen Mitgliedsländern fair und nach vergleichbaren Standards geführt werden.
Dazu prüfen die deutschen Richter zunächst, ob die Auslieferung zulässig ist. Ob die Tat, um die es geht, auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Und ob die dafür angedrohte Freiheitsstrafe mindestens zwölf Monate beträgt. Das Bundesverfassungsgericht wacht zudem darüber, dass eine Auslieferung nicht den Kern der Menschenwürde des Betroffenen verletzt.
Puigdemont könnte auf Kaution frei kommen
Warum Schleswig-Holstein?
Carles Puigdemont wurde in Schleswig-Holstein aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Eine Amtsrichterin in der Stadt Schleswig erließ zunächst eine sogenannte Festnahmeanordnung. Darin stellte sie Puigdemonts Identität fest, sie belehrte ihn über seine Rechte, hörte seine ersten Einwände und beschied, dass er wegen Fluchtgefahr einstweilen im Gefängnis bleiben muss.
Warum SH? Dort ist auch viel Wasser, wie an der „Costa quanta“? = es kostet wieviel?
Gesteuert wird das Auslieferungsverfahrens aber vom Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein, Herrin des Verfahrens ist das dortige Oberlandesgericht (OLG). Die Bundesregierung hat die Zuständigkeit für ausländische Ersuchen an die Bundesländer übertragen.
Das OLG wird also in den nächsten knapp 60 Tagen prüfen, ob Puigdemonts Auslieferung an Spanien zulässig ist. Und dieses Gericht wird auch entscheiden, ob er in dieser Zeit hinter Gittern bleibt.
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, den ehemaligen Ministerpräsidenten gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen. So machen es zum Beispiel hin und wieder die Briten in Auslieferungsverfahren. Deutsche Gerichte sind da jedoch weit zögerlicher. Bei Puigdemont ist es durchaus nachvollziehbar, wenn das Gericht eine Flucht befürchtet.
Hält das OLG die Auslieferung des Katalanen nach Spanien für zulässig, muss Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt in einem zweiten Schritt seine Bewilligung erteilen. Das ist in aller Regel eine reine Formsache. Manchmal wird diese Bewilligung mit einer Auflage erteilt, etwa wenn der Gesuchte Deutscher ist oder in Deutschland seinen festen Wohnsitz unterhält. Dann kann der Generalstaatsanwalt bestimmen, dass die betroffene Person nur für die Dauer des Prozesses an die ausländische Justiz überstellt wird, aber danach seine Strafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen soll.
Wäre Puigdemonts Auslieferung zulässig?
Quelle : Zeit – online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben —
Acte a Cambrils (27747730581)
Freitag 30. März 2018 um 14:50
Siehe mein Kommentar zu „OLG Schleswig“ !