Bürger, keine »Kunden«!
Erstellt von Redaktion am Samstag 7. Dezember 2019
Hartz IV: Im Dschungel der Kompetenzen
Piraten auf der Flucht ?
von Michael Kanert
„Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Diese Antwort erhalten Bundestagsabgeordnete häufiger, wenn sie nachfragen, wie es denn so läuft mit der Umsetzung von Hartz IV in den Jobcentern. Und wer zu viel fragt, der wird bei Frage 2 auch mal „auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen“. Und die lautet? Siehe oben.[1]
Ein schwacher Trost für die Abgeordneten: Auch das Bundesverfassungsgericht wurde jetzt auf eine vergleichbare Weise abgefertigt. Das Gericht musste prüfen, ob die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seit Jahren kritisieren Sozialverbände, dass die Leistungskürzungen meistens die Falschen treffen. Die Betroffenen seien oft psychisch krank und gar nicht in der Lage, sich auf eine Stelle zu bewerben. Also fragte das Bundesverfassungsgericht ganz schlicht bei der Bundesregierung nach: Welche Belege gibt es dafür, dass eine vollumfängliche Sanktion „wirkt“? Findet ein Mensch wieder Arbeit, nachdem seine Leistungen vollständig gestrichen worden sind?
Diese Frage hätte die Bundesregierung eigentlich aus dem Stand beantworten müssen. Sie ist kraft Gesetz verpflichtet, die Wirkungen von Hartz IV „regelmäßig und zeitnah zu untersuchen“.[2] Und immerhin werden nun schon 14 Jahre lang solche Sanktionen verhängt. Aber die Verfassungsrichter mussten in ihrem Urteil erstaunt notieren, dass ihnen keine „tragfähigen Erkenntnisse“ vorgelegt wurden. Deshalb – aber nur deshalb – erklärte das Bundesverfassungsgericht die von ihm geprüften Sanktionen für verfassungswidrig, sofern mehr als 30 Prozent der Leistung gekürzt werden.[3]
Keine Belege für Sinn und Zweck
Die ersten Meldungen und Kommentare über das Urteil hatten bei Anhängern eines bedingungslosen Grundeinkommens falsche Hoffnungen geweckt. Doch der vollständige Urteilstext macht klar: Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht, dass die Jobcenter künftig bedingungslos Geld auszahlen müssen. Ganz im Gegenteil: Als „Ausgangspunkt“ seiner Entscheidung schreibt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich: „Es steht mit den Anforderungen des Grundgesetzes in Einklang, existenzsichernde Geldleistungen zu mindern oder ganz zu entziehen, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen.“[4] Das bedeutet: Wer sich grundlos weigert, eine neue Arbeit zu suchen, darf durch eine „spürbar belastende Reaktion motiviert werden, [seinen] Pflichten nachzukommen.“
Wenn aber jemand tatsächlich bedürftig ist, dann muss der Staat handeln: „Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind.“[5]
Zwischen beiden Positionen besteht ein „unübersehbares Spannungsverhältnis“, heißt es trocken in dem Urteil. Die Lösung der Verfassungsrichter: Jedenfalls für die besonders scharfen Kürzungen muss konkret belegt sein, dass sie auch wirklich ihren Zweck erfüllen – dass sie nicht mehr Schaden verursachen als Nutzen. Doch weil die Bundesregierung nicht in der Lage war, diesen Beleg zu liefern, hob das Gericht die schärfsten Regelungen auf. Diese Entscheidung erging ausdrücklich „auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse“.[6]
Warum hat die Bundesregierung keine „tragfähigen Erkenntnisse“ zu den Sanktionen liefern können? Ist das ein Einzelfall? Eher nicht. Seit 14 Jahren schaut jede Bundesregierung weg beim Thema Hartz IV. Sie duckt sich weg, müsste man besser sagen. „Wir sind doch nicht lebensmüde“, raunte mancher Fachpolitiker schon vor zehn Jahren. Keiner wollte und will als „Hartz-Politiker“ in den Abwärtsstrudel geraten, in den die SPD wegen dieses Themas gekommen war.
Was von der »schlanken Verwaltung« übrig blieb
Dabei hatte es Anfang der 2000er Jahre Anlass genug für eine Verwaltungsreform gegeben. In den alten Arbeitsämtern beschäftigten sich nicht einmal zehn Prozent der Mitarbeiter mit der eigentlichen Arbeitsvermittlung.[7]
Mit diesem Behördendschungel sollte Schluss sein, versprach der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Alle Leistungen sollten „aus einer Hand“ kommen. Eine „schlanke“ Verwaltung sollte einen pauschalen Geldbetrag an die Arbeitslosen auszahlen und sie dann ganz schnell „eingliedern“. Wer nicht mitmachte, sollte Sanktionen spüren. Das nannte sich „Fördern und Fordern.“
Aber wie bei jedem neuen Gesetz stellte sich die Frage: Wer soll das alles in die Tat umsetzen? Man kennt das ja aus anderen Bereichen: Was hilft ein „Pakt für Kinderschutz“ ohne Erzieher und Ärzte? Oder eine Pflegereform ohne Pfleger?
Auf die neue Behörde warteten sechs Millionen „Kunden“. Dazu brauchte es Tausende Mitarbeiter, die einen Milliarden-Geldtopf klug und effizient ausgeben sollten. Wer diese Super-Sozialbehörde befehligte, hatte enormen Einfluss im Staat. Kein Wunder, dass sich die rot-grüne Mehrheit im Bundestag und die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat ausgerechnet in diesem Punkt nicht einigen konnten – anders als bei den Einschnitten in die Sozialleistungen der Bürger. Da war man sich quer über die Parteigrenzen irgendwann einig: Geldleistungen wird es nur am „Existenzminimum“ geben, es soll bei der Arbeitsvermittlung keine Rücksicht auf die bisherige Berufsbiographie genommen, und es sollen Sanktionen für Unwillige eingeführt werden. Aber der Streit um die Macht blieb ohne Annährung: Der Bundestag wollte die Hand auf dem Geld behalten und deshalb die Bundesagentur für Arbeit beauftragen. Der Bundesrat als Länderkammer wollte eine kommunale Behörde mit dem örtlichen Bürgermeister oder dem Landrat als Chef.
Doch da weder Regierung noch Opposition an einer Verschiebung von Hartz IV schuld sein wollten, wurde ein potemkinsches Dorf gebastelt: das Jobcenter. Hinter den Kulissen blieben die Arbeitsagentur und das Sozialamt erhalten und damit die alten Machtstrukturen. Das Sozialamt blieb zuständig für schwer kranke Menschen. Die Arbeitsagentur durfte sich um die relativ leicht vermittelbaren Menschen im ersten Jahr ihrer Arbeitslosigkeit kümmern. Für alle anderen „Hilfebedürftigen“ war jetzt als dritte Hand das zusätzlich geschaffene Jobcenter zuständig. Aber auch hier sollten Arbeitsagentur und Kommunen ihren Einfluss behalten. Sie wurden als „Träger“ je zur Hälfte an den Jobcentern beteiligt. Der Machtkampf um die Hartz-IV-Verwaltung hatte inzwischen viel zu lange gedauert. Die neue „Mischverwaltung“ namens Jobcenter musste in wenigen Wochen installiert werden: mit ausrangiertem Personal der Telekom, mit Personalüberhang der „Träger“-Behörden. Das Ergebnis ist bekannt. Vor vielen Jobcentern bildeten sich deprimierende Schlangen. Langjährige Buchhalter wurden von überforderten Vermittlern in Computerkurse für Anfänger geschickt, andere Menschen sollten alte Puzzle-Spiele zusammensetzen. Die Software musste überlistet werden, wofür es eine hundertseitige „Umgehungslösung“ gab. Hartz IV wurde zum Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen: Anwälte verdienten Millionen mit Massenklagen vor den Sozialgerichten. Dort wurde nahezu jeder zweite Bescheid beanstandet.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Franz Müntefering (l.) und Gerhard Schröder (r.) bei der Abschlusskundgebung im Bundestagswahlkampf 2005 in Frankfurt am Main…
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2.) von Oben — Noch mehr Täter —
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Deutsch: Wahlparty der Bundes-SPD zur Bundestagswahl 2013.
English: The federal election party SPD for the parliamentary election in 2013
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Source | Own work |
Author | Jonas Rogowski |
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Unten —
„Hartz macht nackig“.
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Source | Own work | ||
Author | High Contrast | ||
Permission (Reusing this file) |
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