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BKA – Abfragen-Netznutzer

Erstellt von Redaktion am Montag 8. April 2019

Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

Die Piratenpartei auf der Demo Demo Freiheit statt Angst (3916847906).jpg

Quelle     :      Scharf  –  Links

Von Piratenpartei

Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen [1]. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

Dr. Patrick Breyer warnt:
„In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

Patrick Breyer, Freiheit statt Angst 2009 01.jpg

Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts [2] musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume [3].

Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf [4].

Quellen/Fußnoten:
[1] Schreiben der Bundesregierung: bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2019/04/bda-bund_bverfg_2019-09-17_anon.pdf
[2] Fragen des Bundesverfassungsgerichts: bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2019/04/bda-bund_bverfg_2019-09-17_anon.pdf
[3] Schreiben der Beschwerdeführer: bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2019/04/bda-bund_bf_2019-03-31_anon.pd
[4] Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten: www.piratenpartei.de/2018/11/10/bundesdatenschutzbeauftragte-schliesst-sich-piraten-kritik-an/

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Grafikquellen       :

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