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Berlin ohne Eigentum

Erstellt von Redaktion am Freitag 4. Mai 2018

Berlin ohne Grund und Boden

File:Kastanienallee, U-Bhf Eberswalder Str, Konnopke.jpg

von Heribert Prantl

Wenn man über den Mauerfall, die deutsche Einheit und ihre Folgen für die deutsche Grund-und-Boden-Politik nachdenkt, dann rückt eine Stadt wie von selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung: Berlin.

Zum einen hat die deutsche Hauptstadt die wohl rasanteste Wertsteigerung erlebt, die jemals ein Flecken deutscher Boden erfahren durfte. Es geschah am Abend des 20. Juni 1991: Der Deutsche Bundestag stimmte nach einer fulminanten Debatte mit 338 gegen 320 Stimmen für den Umzug „in die alte Reichshauptstadt“ Berlin – der Berliner Boden verteuerte sich daraufhin sofort um rund 100 Mrd. Euro.

Creatio ex nihilo – Wertschöpfung aus dem Nichts, nannte das trefflich mein Journalistenkollege Christian Bommarius. Doch was geschieht mit den genehmigten Bauvorhaben in Berlin? Die Mehrheit der Genehmigungen, so habe ich gelesen, wird zur Grundstückswertsteigerung missbraucht, nur vierzig Prozent werden tatsächlich realisiert. Das ist in einem Sozialstaat unerträglich; das ist asozial.

Der Staat hat bei den Bereicherten den zugeflogenen Reichtum nicht einmal teilweise abgeschöpft; er hat sich, als die exorbitanten Wertsteigerungen durch Verkäufe realisiert wurden, keinen Wertausgleich zahlen lassen; er tut dies bis heute nicht. Kurzum: Reich wird in Berlin nicht die Allgemeinheit, reich werden andere. Auch hier gilt die neoliberale Maxime: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert; die immense Verschuldung Berlins gibt darüber Auskunft.

In Berlin sind in den Jahren 2001 bis 2012 insgesamt 6300 Landesimmobilien mit einer Fläche von 16 Mio. Quadratmetern für 2,4 Mrd. Euro verkauft worden; das war, wie Insider wissen, sehr wenig Geld für wertvollen Boden; es wurde viel zu billig verkauft. Und, noch schlimmer: Die Grundstücke sind für immer weg. Aber: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren“ – so steht es in Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, einem Freibrief für Eigentümer. Aber: Eine Stadt ist kein x-beliebiger Eigentümer, eine Stadt kann nicht nach Belieben verfahren, weil sie sonst den Rechten ihrer Bürgerinnen und Bürger schadet. Nein, eine Stadt ist kein Privatbetrieb, sondern ein Gemeinwesen – kein Silicon Valley, keine Goldgrube, keine Immobilienblase. Und Grund und Boden ist kein nachwachsender Rohstoff.

Weil aber Grund und Boden endlich ist, muss Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet“ – hier unendlich schwer wiegen. Ich bin deshalb der Meinung, dass Grundstücke von der öffentlichen Hand an privat gar nicht veräußert werden dürfen – öffentlicher Grund und Boden darf, aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen, an privat nur per Erbbaurecht vergeben werden.

Immerhin unternimmt die neue Berliner Koalition den Versuch, eine transparente Liegenschaftspolitik zu formulieren, mit „wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischen Zielen“. Zu diesen Zielen muss allerdings auch die Nachhaltigkeit gehören. Nachhaltigkeit bedeutet im städtischen Bodenrecht: Erbpacht. Nachhaltigkeit heißt: Grundstücke werden nur noch unter Vereinbarung bestimmter Nutzung vergeben, unter Auflagen. Nachhaltigkeit heißt: Die Wohnungsbaugesellschaften müssen sich wieder ihre Baukompetenz und ihre Entwicklungskompetenz erarbeiten.

Wovon lebt die Stadt?

Hier zeigt sich: Stadtplanung und städtische Immobilienpolitik, sprich: Liegenschaftspolitik, dürfen nicht länger im vermeintlich marktwirtschaftlichen Wildwuchs entstehen. Sie brauchen ein festes Fundament, nämlich ein Grundverständnis des Städtischen. Das aber führt letztlich zu sehr grundsätzlichen Fragen: Was ist eigentlich eine Stadt? Wovon lebt sie? Was macht sie in ihrem Kern und Wesen aus? Und wie wird sie zur Heimat der Menschen, die dort wohnen?

In der „Charta von Athen“, der berühmten Schrift von Le Corbusier aus dem Jahr 1943, findet sich das Leitbild der funktionalen Stadt (Ästhetik spielt da, so sehr man es bedauern mag, bekanntlich kaum eine Rolle). „Stadtbau“, heißt es da, „ist die Organisation sämtlicher Funktionen des kollektiven Lebens in der Stadt und auf dem Land. Stadtbau kann niemals durch ästhetische Überlegungen bestimmt werden, sondern ausschließlich durch funktionelle Forderungen.“

Auch wenn diese Beschreibung in ihrem reinen Funktionalismus wenig inspirierend erscheint, trifft sie sich doch mit Corbusiers Beschreibung der vier Aufgaben des Städtebaus. Erstens: „Sicherung gesunder Unterkünfte mit ausreichend Raum, frischer Luft und genügend Sonne. Die Wohnung steht im Zentrum aller dinglichen Anliegen des Städtebaus.“ Das stimmt noch heute, 74 Jahre später. Genau wie Punkt zwei, der abstellt auf: „die Schaffung von Arbeitsstätten, ohne erdrückenden Zwang für den Menschen.“ Punkt drei verlangt „den Bau von wohltuenden Freizeiteinrichtungen“ und schließlich Punkt vier: „die Herstellung eines Verkehrsnetzes, das die Verkehrsbelastung reduziert.“

Heute, in den Zeiten von Diesel-Gate und Gentrifizierung, merken wir, wie aktuell diese Punkte plötzlich wieder geworden oder besser: immer geblieben sind. Eine Stadt darf nicht Goldgrube für Spekulanten sein, sie muss ein Gemeinwesen sein und bleiben. Andernfalls zerstört sie ihre Voraussetzungen und verliert jene Bedeutung, die sie immer hatte – Ort des freien Austausches und der Begegnung höchst unterschiedlicher Lebensentwürfe zu sein.

Eigentum verpflichtet!

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Grafikquelle   :     Kastanienallee, U-Bhf Eberswalder Str, Konnopke

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Attribution: Abaris

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