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Bericht über Glyphosat

Erstellt von Redaktion am Samstag 26. Januar 2019

taz zwingt Bayer in die Knie

von Jost Maurin

Der Chemiekonzern wollte der taz eine Titelseite zum Pestizid Glyphosat verbieten. Die taz klagte dagegen – jetzt zieht Bayer zurück.

Titelseiten der taz sind bekannt für ihren Humor. Am 24. Oktober 2018 zum Beispiel druckte die Zeitung eine Persiflage auf Pharmaanzeigen. Vor einem grellen rosa Hintergrund prangte die Schlagzeile „Das Krebs-Rundumpaket“. Der Untertitel pries eine Recherche auf der Seite 3 an: „Der Bayer-Konzern vertreibt Glyphosat, ein Mittel, das wohl Krebs verursacht. Er verkauft aber auch eines, das Krebs heilen soll“.

Daneben schwebte auf einer Wolke eine Sprühflasche mit dem Glyphosat-haltigen Pestizid „Round­up“, flankiert von einem Sternsymbol mit der Aufschrift „Super: macht Krebs“. Auf dem anderen Ende der Wolke flog das Bayer-Medikament „Aliqopa“, das bei genau der Krebsart helfen soll, die Wissenschaftler auch mit Glyphosat in Verbindung bringen. Hier stand ebenfalls in einem Stern: „Super: heilt Krebs“.

Trotz des ganzen Rosa, des „Super: macht Krebs“ und der Wolke, die wolkige Werbeversprechen symbolisiert, schien einer den Witz nicht zu verstehen: Round­up-Hersteller Bayer. Der Chemiekonzern mit Sitz in Leverkusen beauftragte den Medienrechtsanwalt Gernot Lehr, die taz abzumahnen.

Das „Super: macht Krebs“ stellte er in einem Schreiben vom 31. Oktober an die Zeitung nicht als Satire dar, sondern als ernst gemeinte Tatsachenbehauptung, dass Round­up Krebs verursache. Die sei aber nicht einmal durch die von Pestizidgegnern häufig zitierte Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation belegt, die Glyphosat nur als „wahrscheinlich“ krebserregend eingestuft hat. Lehr zufolge reicht das „wohl“ im Untertitel nicht, um das „macht Krebs“ in dem Stern zu relativieren.

Deshalb verlangte der Bayer-Anwalt: Die Zeitung müsse sich verpflichten, unter anderem nicht mehr über Round­up zu behaupten: „Super: macht Krebs“. Das hätte bedeutet, dass die taz das Titelblatt nicht mehr verbreiten dürfte. Es hätte zum Beispiel aus dem Archiv gelöscht werden müssen. Bayer drohte der Zeitung mit einer Vertragsstrafe, falls sie diese Verpflichtung verletzt. Außerdem hätte die taz Anwaltskosten von Bayer in Höhe von einigen tausend Euro übernehmen müssen.

File:Bayer AG in Leverkusen, Luftaufnahme.JPG

Es passiert immer wieder, dass Konzerne, eine Partei wie die AfD oder Prominente versuchen, Journalisten mithilfe von Rechtsanwälten einzuschüchtern. Schon vor Veröffentlichungen drohen die Juristen etwa in sogenannten „presserechtlichen Informationsschreiben“ mit Klagen, falls die Redaktion angeblich rechtswidrige Aussagen über ihre Mandanten publiziert. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zum Beispiel bekam nach eigenen Angaben allein von einer Kanzlei zwischen Ende 2012 und Mitte 2016 mehrere Dutzend solcher Schreiben. Ist ein den Mandanten nicht genehmer Beitrag bereits erschienen, verschicken ihre Anwälte gern Abmahnungen, wie es nun Bayer tat. „Diese Einschüchtereien finden ständig statt“, sagt taz-Anwalt Johannes Eisenberg.

Das Tolle aus Sicht der Konzerne ist: Egal, ob sie in der Sache recht haben, die Briefe können kritische Journalisten behindern. Denn diese Anwaltsschreiben müssen nicht nur von den in der Regel zeitlich sehr eingespannten Berichterstattern analysiert werden, sondern auch von den Justiziaren und oft auch Chefredakteuren. Gerade kleine Redaktionen haben keine Juristen und sind oft geneigt, sofort nachzugeben, um aufwendigen und kostspieligen Ärger mit Big Business zu vermeiden. Deshalb berichten manche dann lieber überhaupt nicht über das Thema oder ziehen kritisierte Beiträge klaglos zurück.

Gegen das Abmahnungswesen

Quelle         :     TAZ           >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen     :

Oben       —         [1] Kniebeugen (Squat) ist eine der drei Teildisziplinen des Kraftdreikampfs

Unten       —         Das Bayer-Werk in Leverkusen.

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Attribution: Rolf Heinrich, Köln

 

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