DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Atomgegnerin gewinnt

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 22. Januar 2020

Atomkraftgegnerin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Quelle        :         Scharf  —  Links

Von Eichhörnchen

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.

Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

Das Landgericht Lüneburg lehnte die Prozesskostenhilfe ab, mit der Begründung, die Polizei habe bereits 100 Euro Schmerzensgeld gezahlt, die Klägerin habe keinen Anspruch auf ein höheres Schmerzensgeld, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Das OLG Celle Celle folgte der Entscheidung des Landgerichtes. Cécile Lecomte reichte daraufhin Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

Das Gericht hob nun die Entscheidung aus Lüneburg auf.

„ich freue mich über die Entscheidung, das ist immerhin die dritte Verfassungsbeschwerde, die ich gewinne! Nun kann mit der neuen Entscheidung das Verfahren vor dem Landgericht weiter gehen“ erläutert Lecomte.

„Vor dem Landgericht herrscht bei Amtsanhaftungsklagen Anwaltszwang. Wer kein Geld hat, kann nur klagen wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Das Landgericht lehnte diese aber ab. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin eine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes)“ so Lecomte weiter.

Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Schmerzensgeldklage durchaus Aussicht auf Erfolg hat.

“ […]erkennbar ist jedoch nicht, dass angesichts unbestrittener erschwerender Umstände völlig außerhalb eines denkbaren Rahmens sei, ein höheres Schmerzensgeld als 100,00 Euro zu verlangen. Damit hat das Landgericht die Frage nach der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes in das Nebenverfahren vorverlagert und der Beschwerdeführerin die Chance genommen, ihre Auffassung in der mündlichen Verhandlung und in einer zweiten Instanz weiter und nun anwaltlich unterstützt zu vertreten. “ so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, Az. 1 BvR 2666/18

In einem Blogbeitrag gibt Cécile Lecomte ihre Erfahrung anderen Betroffenen weiter und erläutert, wie Aktivist*innen Schmerzensgeld nach rechtswidrigem polizeilichem Gewahrsam erkämpfen können.

„Schmerzensgeld macht das Geschehen nicht wieder gut. Das System, das Menschenverachtung und Umweltzerstörung möglich macht, bekämpfe ich nach wie vor.  Die Sache mit dem Schmerzensgeld ist lediglich ein kleineres Übel im System. Damit finanziert die Polizei aber immerhin – unfreiwillig – die nächsten Aktionen!“ so Lecomte

Weitere Informationen

– Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvR 2666/18 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rk20191129_1bvr266618.html

– Blogbeitrag von Cécile Lecomte zu Schmerzensgeld:

http://blog.eichhoernchen.fr/post/Schmerzensgeld-bei-rechtswidrigem-Gewahrsam

– Gerichtliche Entscheidung zum rechtswidrigen Gewahrsam in Buchholz http://blog.eichhoernchen.fr/post/OLG-Celle-Gewahrsam-von-Kletteraktivistin-bei-Uranzugstopp-war-rechtswidrig

Urheberrecht
Die unter www.scharf-links.de angebotenen Inhalte und Informationen stehen unter einer deutschen Creative Commons Lizenz. Diese Lizenz gestattet es jedem, zu ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken die Inhalte und Informationen von www.scharf-links.de zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei müssen die Autoren und die Quelle genannt werden. Urhebervermerke dürfen nicht verändert werden.  Einzelheiten zur Lizenz in allgemeinverständlicher Form finden sich auf der Seite von Creative Commons http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/.

—————————————————————-

Grafikquelle         :   Scharf – Links      /  Bildmontage HF

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>