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RENTENANGST

arm gestorben

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 18. November 2010

„Sozialbestattung“ Der Dank  der Politiker<
welche den Schmarozzer immer Ihre Stimme gaben

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/47/Pankow_VII-Kriegsgr%C3%A4beranlage.JPG/800px-Pankow_VII-Kriegsgr%C3%A4beranlage.JPG

Friedhof Pankow VII – Der Ehrenhain für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Auch Sozialbestattungen sind Opfer von polituischer Gewalt !!

Ein Skandal!

Gestern und heute um 14.15.h konnte man im Fernsehen des WDR als Wiederholung eine Sendung sehen, die jeden normalen Menschen – ausser den verantwortlichen Politikern und deren Erfüllungsgehilfen in den Sozial- und Ordnungämtern – erschüttern musste. Der Erstsendetermin war am 15.11.2010.

Thema dieser Sendung war die sogenannte „Sozialbestattung“ – die Beerdigung von Menschen, die selber nicht das Geld auf dem Konto hatten oder durch eine Versicherung geschützt waren, deren Ertrag die Kosten für eine menschenwürdige Bestattung übernahm.
Ausführlich geschildert wurde der Fall der 82-jährige Witwe Ingeborg Steiniger. Ihr Ehemann war gestorben und sie hatte nicht das Geld für die Beerdigung. Deswegen wandte sie sich an das Sozialamt der Stadt Mönchengladbach und bat um Hilfe. Damit begann das entwürdigende Verfahren der Datenerhebung und dem Verlangen nach Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse einschliesslich Heizkostenabrechnung, Mietbescheinigung und anderer behördlicher Forderungen. Allein in der vorherrschenden Situation, dass man einen lieben Menschen durch den Tod verloren hat, diese Dinge vor der Beerdigung beizubringen, geht an die Grenze des Erträglichen und wenn man dann noch das Alter von Ingeborg Steiniger betrachtet, scheint diese Grenze ohne Rücksicht überschritten worden.
Nach Abzug aller monatlichen Kosten verblieben der Ehefrau 200 €, und davon sollte die Bestattung bezahlt werden. Richtig! Es war Bedingung für das „Ämtle“, die Kostenfrage zu klären, bevor der Tote beerdigt werden sollte.
Das Sozialamt bediente sich schliesslich eines perfiden Verwaltungstricks: Es übergab die Angelegenheit an das zuständige Ordnungsamt. Und das Ordnungsamt fackelte nicht lange. Es ordnete die unverzügliche Überführung des Leichnams „zur Entsorgung“ in ein Krematorium nach Venlo (NL) an. Die Asche des Toten wurde im einem Wäldchen hinter dem Krematorium verstreut.

Das alles geschah ohne das Wissen der Witwe Steiniger, der dadurch keine Gelegenheit gegeben wurde, sich in einer kleinen Trauerfeier mit Freunden und Bekannten von dem Verstorbenen zu verabschieden.

Und die deutsche Gründlichkeit treibt die perfide Handlungsweise der Verantwortlichen auf die Spitze: Die Quittung für die Aufwendungen der Ordnungsbehörde kam postwendend: Die Rechnung einschliesslich der Kosten für die ‚Lagerung‘ der Leiche für 29 Tage zu 30 Euro!!!

Quelle: WDRDort kann die Sendung als Podcast heruntergeladen werden:
Auswählen: November 2010 – Sendung am 15.11.2010
Verarmt – verstorben – verscharrt – Wenn der Tod zu teuer ist.

Die rechtliche Lage kann hier nachgelesen werden. Die PDF-Datei wird von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas, Königswinter, zur Verfügung gestellt. (Ratgeber „Sozialbestattung“ (PDF)).

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Grafikquelle  : BoonekampEigenes Werk

4 Kommentare zu “arm gestorben”

  1. Bundesdemokrat sagt:

    Ich habe diesen Bericht auch gesehen. Man muss diese Art des Umgangs mit mittellosen Verstorbenen und ihren Hinterbliebenen mit skandalös bezeichnen. Die Abschaffung des Sterbegeldes ist wieder einmal ein Beispiel wovor wir gewarnt haben. An der Basis unserer Gewerkschaft wurden Bildungsveranstaltungen dazu durchgeführt. Und siehe da, Mitglieder und ehrenamtliche Funktionäre erkannten die Probleme. Und wie so oft haben sich die „Großkopferten“ darüber hinweg gesetzt. Aber der Wahrheit genüge: Auch die Gewerkschaftsspitzen haben sich auf das falsche Thema
    ( Zuzahlung Arztbesuch ) eingelassen.
    Das Schlimmste an dieser Entwicklung: Bist du tot, verlierst du auch noch deine Würde.
    Bist du Hinterbliebener, spielt deine Würde keine Rolle.

  2. Verarmt – verstorben – verscharrt – Wenn der Tod zu teuer ist. « „Die Freiheit der Meinung setzt voraus-dass man eine hat“ sagt:

    […] Quelle […]

  3. Gabriel van Helsing sagt:

    Eine Bekannte von mir,(Bestatterin,) hat sich mit noch 2 weiteren Bestattern bereit erklärt, sogenannte Sozialbestattungen in unserer Kommune zu erbringen.
    Da ich von Natur aus neugierig bin, habe ich mir das in ihren Institut mal erklären lassen.
    Nebst Regularien 3ter Beerdigungsklasse.

    Nur soviel: „Ihr wollt es nicht hören.“

    Traurig macht mich, was dort lt. Gesetzgeber in unseren Sozialstaat abgeht.
    Der Gesetzgeber macht es sich sehr einfach, weil die Jüngeren von den Tod und was dann mit einen passiert,
    keine Ahnung haben. Auch wissen die wenigsten, was eine einfache Beerdigung kostet, weil der Tod in der heutigen Zeit, Gesellschaftlich totgeschwiegen wird.

    Die älteren können sich den Tod nicht leisten, weil ihre Rente und Ersparnisse, durch Kosten für Medikamente, Arztkosten, Pflegemaßnahmen, auf Null Euro aufgebraucht ist.

    Achso, besagte Bekannte, muss die Kosten, die ihr entstehen, ca. 12-18 Monate vor finanzieren.
    Deshalb reissen sich soviele Beerdingsinstitute um diese Beerdigungen 3ter Klasse.

    Ich empfehle jeden, der sich seinen eigenen Tod nicht leisten kann, seinen Körper für Studenten an den Unis zur Verfügung zu stellen.
    Die sorgen dann anschließend um eine einigermaßen würdevolle Bestattung.
    Die Kosten dafür übernehmen die Unis.

  4. Gabriel van Helsing sagt:

    Nachtrag zu oben,
    die PDF-Datei der Verbraucherorganisation Bestattungkultur ist „etwas“ falsch!

    Einem Sozialhilfeempfänger-Empfängerin und dazu zählt ein Hartz4 er, verbleibt für seine Beerdigung ein Schonvermögen von nur 2.600 EURO.
    Dieses Schonvermögen kann in einer Lebensversicherung, Sterbeversicherung abgeschlossen oder auf einen Sparbuch angelegt sein. Besser ist es natürlich, die darüber gebunkerte Knete, Zugriffsicher zu deponieren.
    Das gilt auch für Lebens-Versicherungen.

    Da jeder wissen sollte, dass mit seinen Tod die Versicherungspflicht endet, kommen jetzt die Unkosten.
    Beispiel gefällig,
    die Anfahrt zu den Verstorbenen ist Gesetzlich, die Feststellung durch Ausstellung des Totenscheines ist Privat. Die Rückfahrt des Arztes, egal ob Hausarzt, Notfall- oder Notarzt, wird wieder Privat abgerechnet.
    Diese Kosten erscheinen meistens auf der Gesamtrechnung des Beerdigungsunternehmen.
    Wenn man dann noch vorher weiss, dass es Ärzte gibt, die dafür ca. 30 EURO oder auch gar nichts berechnen,
    andere aber Reichlich mehr, weiss man, was einen erwartet.

    Ebenso muss man eventuell die Koruption zwischen Beerdigungsunternehmen und Ärzte mitbezahlen.
    Da fliessen schon mal für die Vermittlung, Hunderte von EUROs.

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