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RENTENANGST

ARGE WAF betrügt?

Erstellt von Redaktion am Sonntag 30. Mai 2010

Die meisten  Mitarbeiter der ARGEN kennen sich mit den Gesetzen nicht aus und gucken genau so dumm

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6d/KAS-Rentenpolitik-Bild-12016-1.jpg

 

Ausgehend von der vertraulichen Mitteilung eines Mitarbeiters der ARGE WAF wird vermutet, dass die Arge Warendorf die Kosten der Unterkunft (KdU) vorsätzlich, mindestens fahrlässig, falsch berechnet, indem nach wie vor die alten Wohnungsgrössen von 45 m² resp. 60 m² in den gegenwärtigen Bescheiden Anwendung finden. Abhängig von der Wohnungssgrösse ist der Betrag, der für Heizung und Warmwasser angesetzt wird. Dadurch ergibt sich hier ebenfalls eine Minder-Erstattung.

Nach der Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichtes (LSG) und des Bundessozialgerichts (BSG) müssen bei den Wohnraumgrössen die seit Januar 2010 geltenden Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zugrunde gelegt werden. Diese sehen 50 m² für eine Person, 65 m² für zwei Personen und zusätzlich 15 m² für jede weitere Person vor. Bei besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen sind diese Wohnungsgrößen noch einmal um 15 m² anzuheben. Das wäre z.B. bei Rollstuhlfahrer/innen oder bei Alleinerziehenden mit Kindern über 6 Jahren der Fall. Das tatsächlich die geänderten Werte des WNB mit um 5 m² erhöhten Wohnungsgrößen Anwendung finden, hat das LSG NRW zuletzt in einer Entscheidung vom 24.03.2010 (Az. L 12 B 120/09 SO ER) klargestellt.

Der Leistungsbezieher/Die Bedarfsgemeinschaft hat nicht die Möglichkeit, die erstellten Bescheide in ihrer Berechnungsgrundlage zu überprüfen; denn grundsätzlich wird der HARTZ IV – Bescheid ohne prüfbare Berechnung an die Bezieher versendet.

Die HARTZ IV – Bezieher resp. die Bedarfsgemeinschaft sollten die ARGE WAF auffordern, im Verlauf einer angemessenen Zeit (zwei – vier Wochen) einen neuen Bescheid zu erstellen, dem eine im Rechenweg grundsätzlich in allen Teilen prüfbare Aufstellung der verschiedenen Kosten beigefügt ist – aus der insbesondere die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Heizungskosten hinsichtlich der eingangs erwähnten anzuwendenden Wohnungsgrössen hervorgehen.

Ein Formblatt mit einem entsprechenden Text kann man sich hier herunterladen.

Hinweis: Dieser Artikel ist in der oberen Symbol – Leiste unter „DIE ARGE WAF“ verlinkt.

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Fotoquelle :  CDU Diese Datei wurde Wikimedia Commons freundlicherweise von der Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen eines Kooperationsprojektes zur Verfügung gestellt. Deutsch | English | français | македонски | русский | +/−

  • CC BY-SA 3.0 de
  • File:KAS-Rentenpolitik-Bild-12016-1.jpg
  • Erstellt: 1. Juli 1999

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