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Annähern an Gerechtigkeit

Erstellt von Redaktion am Sonntag 19. April 2020

Aus den Folterkellern des Assad-Regimes

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Von Kristin Helberg und Sabine am Orde

Mohammed A. ist in den Folterkellern des Assad-Regimes brutal misshandelt worden. Nun hofft er, dass ein Prozess in Koblenz ihm etwas Gerechtigkeit bringt. Dort muss sich ab Donnerstag einer seiner Peiniger verantworten.

Mohammed A. ist gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er ist oft dort, wegen seiner Herzprobleme. Auch zum Psychologen geht er, weil er nicht schlafen kann. Nachts liegt er wach, weil ihn schwere Migräneanfälle quälen. Und weil die Nerven seiner rechten Hand stark beschädigt sind, ist er auch in neurologischer Behandlung. Mohammed A. lebt seit 2014 in den Niederlanden, westlich von Amsterdam, aber ein Neustart mit seiner Frau und den beiden Kindern fällt dem 41-Jährigen schwer. Was er im Gefängnis des syrischen Geheimdienstes erlebt hat, kann er nicht hinter sich lassen.

Als sich im März 2011 die Menschen in Syrien erstmals auf die Straße trauen, um gegen das Regime von Präsident Baschar al-Assad zu protestieren, ist Mohammed A. dabei. In seiner Heimat Harasta, einem Vorort von Damaskus, organisiert er die Proteste mit, filmt sie und lädt die Videos auf Face­book und YouTube hoch. In vielen syrischen Orten gehen die Menschen damals de­mons­trie­ren, sie fordern Freiheit und Würde, ein Ende von Korruption und Vetternwirtschaft. Das Regime versucht, die Revolution mit Gewalt niederzuschlagen, Oppositionelle und Aktivisten werden verfolgt, Geheimdienste und Militär gehen immer brutaler gegen sie vor.

Am 14. Oktober 2011 wird Mohammed A. bei der wöchentlichen Freitagsdemonstration in Harasta verhaftet und in ein Gefängnis mit Ermittlungsabteilung im Zentrum von Damaskus gebracht. Zwei Wohngebäude, kaum zu unterscheiden von den Häusern der Nachbarschaft, allerdings mit Wachen vor der Tür. Sie gehören zu der berüchtigten Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes, die für die innere Sicherheit der Hauptstadt und des Umlands zuständig ist.

Im Keller der beiden Häuser liegen die Zellen. Auf fünf mal fünf Metern sind 80 bis 120 Menschen zusammengepfercht, sie können kaum atmen, nicht sitzen, nicht liegen, nur stehen. Mohammed A. wird an den Händen an der Decke aufgehängt, so dass nur seine Zehenspitzen den Boden berühren. Er wird mit Plastikrohren, Stöcken, Lederriemen geschlagen, überall hin. Stromstöße werden durch seinen Körper gejagt. Und wenn er ohnmächtig wird oder einschläft, übergießt man ihn mit kaltem Wasser. Tagelang. So erzählt er es vergangene Woche im Gespräch mit der taz.

Mehr als drei Monate dauert sein Martyrium. Bei den Verhören habe häufig ein Mann die Befehle gegeben: Oberst Anwar R., der die Unterabteilung für „Ermittlungen“ leitet. „Anwar R. war kein kleiner Kommandant, er war der Chef“, sagt Mohammed A.

Bald wird er seinen Peiniger wiedersehen. Auf der Anklagebank im Saal 128 des Oberlandesgerichts in Koblenz. Hier wird am kommenden Donnerstag der Prozess gegen Anwar R. und einen Mitangeklagten eröffnet. Die Vorwürfe: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 58-facher Mord und Folter in mindestens 4.000 Fällen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Es ist ein weltweit bislang einzigartiges Verfahren: Erstmals müssen sich Assads Folterknechte für ihre Taten vor Gericht verantworten.

„Ein Strafverfahren kann natürlich nichts richten bei einem Verbrechen von solcher Dimension“, sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das sich seit vielen Jahren dafür einsetzt, dass die Verantwortlichen für Folter und Kriegsverbrechen nicht ungestraft davonkommen. „Es ist zu groß, zu schwerwiegend. Aber der Prozess ist ein erster Schritt, eine Annäherung an Gerechtigkeit.“

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„Anwar R. hinter Gittern zu sehen, gibt den Opfern ein Gefühl von Gerechtigkeit“, sagt Mohammed A. Er hat zu diesem Prozess nicht nur durch seine Zeugenaussage beigetragen, er ist auch Nebenkläger.

Der Prozess ist möglich, weil seit 2002 im deutschen Völkerstrafgesetzbuch das Weltrechtsprinzip verankert ist. Seitdem kann die hiesige Justiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Der Prozess soll den Opfern Gerechtigkeit bringen. Er soll aber auch ein Zeichen an Diktatoren wie Assad senden: Dass der deutsche Rechtsstaat zu handeln bereit ist und Taten geahndet werden.

„Kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher und Völkermörder, keine Straffreiheit“, so lautet das Credo der zuständigen Ermittler. „Der Generalbundesanwalt leistet da verdienstvolle Arbeit“, lobt Kaleck, der früher mit Deutschlands oberstem Ankläger häufig über Kreuz lag.

Quelle         :         TAZ       >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen     :

Oben        —   Президент Сирийской Арабской Республики Башар Асад во время встречи с Президентом России Владимиром Путиным

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