Angela Erdoğan ermittelt
Erstellt von Redaktion am Freitag 8. April 2016
„Schmähkritik“ von Jan Böhmermann
von Jürn Kruse und Tobias Schulze
Die „Schmähkritik“ des TV-Moderators am türkischen Präsidenten hat ein juristisches Nachspiel. Das ist auch das einzig Normale an der Affäre.
Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen einen 35-Jährigen aus dem Raum Köln. Dem Mann wird vorgeworfen, den türkischen Präsidenten beleidigt zu haben. 20 Anzeigen sollen bis Mittwoch erstattet worden sein. Würden sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Beschuldigten bis zu drei Jahre Gefängnis. Wird ihm „verleumderische Absicht“ nachgewiesen, könnte er zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. (taz)
Um weiteren Anzeigenschreibern mehr Freizeit zu verschaffen: Ja, Jan Böhmermann hat den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt. Das weiß die Staatsanwaltschaft, das weiß der Moderator; hat er schließlich selbst gesagt, als er sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ am vergangenen Donnerstag im „Neo Magazin Royale“ vorlas. „Das darf man nicht machen“, warnte er, während er über die Genitalien des Präsidenten reimte. „Das kann bestraft werden und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber erst hinterher.“
Dort sind wir mittlerweile angekommen: Das ZDF hat den Beitrag am Tag nach der Ausstrahlung gelöscht, die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt, inzwischen auch gegen ZDF-Verantwortliche. „Das Ermittlungsverfahren wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten) geführt“, teilte die Behörde mit. Zur Sicherung der Beweise wurde ein Mitschnitt der Sendung angefordert.
Was für Folgen das haben könnte? Das liegt in erster Linie an der türkischen Regierung, denn für eine Verfolgung muss laut Paragraf 104 a des Strafgesetzbuchs „ein Strafverlangen der ausländischen Regierung“ vorliegen. Das müsste von der Regierung oder der türkischen Botschaft in Deutschland kommen, liegt aber wohl (noch) nicht vor. Und die Bundesregierung müsste „die Ermächtigung zur Strafverfolgung“ erteilen. Die müsste das Auswärtige Amt aussprechen.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
Freitag 8. April 2016 um 16:10
Wenn der Inhalt dieser Sendung zu strafrechtlichen Ermittlungen führt was hat sich dann Merkel einzumischen. Oder ist unsere Justiz auch nicht mehr unabhängig. Sie soll sich gefälligst an ihren Eid – zum Wohle des deutschen Volkes halten – und nicht um geistige Befindlichkeiten von abgehobenen Oberhäuptlingen.