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Albtraum Auto

Erstellt von Redaktion am Montag 7. Dezember 2020

Verkehrspolitik und Mobilitätswende

Von Kerstin Finkelstein

Teuer, schmutzig, laut: Das System des individuellen Kraftfahrzeugs ist ein Auslaufmodell. Eine Verkehrswende ist dringend nötig.

Das geht nicht, dachte sich ein Autofahrer, der sich in seiner automobilen Freiheit beschränkt sah, als ihm nur noch zwei anstatt drei Fahrstreifen zur Verfügung standen. In erster Instanz wurde seine Klage positiv beschieden, der Senat muss seine Begründung überarbeiten. Hintergrund ist, dass die Einrichtung einer sicheren Radinfrastruktur laut StVO einen besonderen Grund haben muss. Die Tatsache, dass derzeit fast 60 Prozent der Verkehrsflächen von Kraftfahrzeugen genutzt werden und dem 3 Prozent für Radverkehrsanlagen gegenüberstehen, reicht nicht. Das Verwaltungsgericht monierte somit, dass die von der StVO geforderte „spezielle Gefahrenlage“ nicht klar dargelegt sei; die neuen Radwege seien wieder abzubauen. Die allgemeine Gefahrenlage (dieses Jahr sind zum Beispiel bereits 14 RadfahrerInnen in Berlin getötet worden) reicht nicht.

Wie hat sich der Autoverkehr eigentlich den enormen Raum verdient, der ihm allerorten zugesprochen wird? Vielleicht durch Steuern?

Nein. Autofahrer bezahlen für nicht einmal die Hälfte aller von ihnen verursachten Kosten. Den Rest zahlen alle – also auch Radfahrer, Fußgänger oder Nutzer des öffentlichen Verkehrs. Denn wer bei den Kosten des Kfz-Verkehrs nur an den Bau und Erhalt von Straßen denkt, vergisst einiges: Bau und Unterhalt von Parkplätzen, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung, erhebliche Mehraufwendungen bei Feuerwehr, Polizei, Wirtschaftsförderung, Grünflächenämtern und städtischen Bauhöfen. Je nach Kommune sind bei Einrechnung dieser Nebenkosten laut Verkehrsclub Deutschland (VCD) nur 15 bis 45 Prozent der Kfz-Ausgaben durch Einnahmen gedeckt. Jeder Bürger finanziert somit den städtischen Autoverkehr mit durchschnittlich 150 Euro pro Jahr mit. Und darin enthalten sind noch nicht einmal die Unfallfolgekosten von knapp 30 Milliarden Euro im Jahr, die kapitalisierbaren Umweltkosten und die gesundheitlichen Schäden etwa durch Lärm- und Feinstaubbelastung!

Anders als die gefühlte Wirklichkeit vermuten ließe, sind Autofahrer also nicht die Melkkühe, sondern die Schmarotzer des Systems.

Und haben ungewöhnliche Rechte. Wer käme etwa auf die Idee, seinen Kleiderschrank auf die Straße zu stellen, sich dort ab und an ein frisches Hemd zu holen und zu glauben, darauf ein kostenfreies Anrecht zu haben? Autofahrer hingegen stellen millionenfach ihre Stehzeuge (gefahren wird so ein Auto durchschnittlich lediglich eine Stunde pro Tag) kostenfrei in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung ab. Sie beherrschen so das Stadtbild, behindern die Mobilität andere Verkehrsteilnehmer (besonders von Menschen, die mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind) und blockieren schlicht Raum. Gesellschaftlich ist das akzeptiert, gilt als normal und ist legal.

Wie wäre es mit einem Bewusstseinswandel – und einer Neufassung des entsprechenden Paragrafen 12 StVO, der festlegt, wann das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen unzulässig ist. Parken könnte zum Beispiel grundsätzlich verboten sein, es sei denn, es wird anhand von Schildern ausdrücklich erlaubt. Zugleich wäre es im Sinne der Gleichbehandlung von Mietern und Auto­fahrern angemessen, die Parkgebühren dem ­örtlichen Mietspiegel anzupassen; schließlich geht es um die private Nutzung öffentlichen Raumes.

Was würde das konkret bedeuten: In Berlin beträgt der Quadratmeterpreis einer Mietwohnung derzeit durchschnittlich 13,56 Euro. Bei einer Parkplatzgröße von 12 Quadratmetern und einer durchschnittlichen Wohnhausgröße von sechs Stockwerken ergäbe sich als monatlicher Mietpreis für einen Parkplatz in mittlerer Lage ein Betrag von 976,32 Euro. Das entspricht einer täglichen Gebühr von 32,54 Euro und einem Stundentarif von 1,36 Euro. Nicht eingerechnet sind hier die anteiligen Kosten für Reinigung und Beleuchtung des Parkplatzes, sodass eine Gebühr von 1,5 Euro pro Stunde zumindest ­kostendeckend wäre. Deutlich platzsparender, im öffentlichen Raum schöner und der Lagerung ungenutzter Dinge angemessener wären stattdessen privat finanzierte Tiefgaragen.

Aber wie soll das denn gehen?, heißt es in hitzigen Diskussionen stets, Auto fahren ist ohnehin schon so teuer, und es sind doch so viele Menschen auf das Auto angewiesen! Dass Auto fahren auch für den Autofahrer teuer ist, stimmt. Der ADAC hat vorgerechnet, dass selbst der günstigste Kleinwagen (ein Citroën C1 VTi 72 Stop&Start) zusätzlich zum Anschaffungspreis ganze 331 Euro im Monat, also fast 4.000 Euro im Jahr kostet. Nur mal so zum Vergleich: Eine Jahreskarte für den Berliner ÖPNV kostet im Abonnement 728 Euro. Und der Unterhalt eines Fahrrads vielleicht 200 Euro. Wer also mit Rad und ÖPNV fährt, hat jährlich noch mehr als 3.000 Euro gespart und, selbst wenn er diese in Mietautos und Taxifahrten investiert, immerhin den Parkraum entlastet.

Und wer genau ist eigentlich auf das Auto angewiesen? Längst nicht jeder. Ganze 60 Prozent aller mit dem Auto zurückgelegten innerstädtischen Wegstrecken sind kürzer als 5 Kilometer – und damit für die meisten Menschen gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen. Zumal wenn es dank guter Infrastruktur mehr Spaß machen würde!

Quelle        :            TAZ         >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen         :

Oben        —    Daihatsu

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