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Abschiebung bei Geburt

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 25. Oktober 2018

Der nächste Bamf-Skandal

Und auch das ist Regierungspolitik, dieses mal in Thüringen und es sind natürlich immer die anderen , welche glauben mit sauberen Fingern den anderen den richtigen Weg zeigen zu müssen. Es klingt wenig Glaubhaft in einer Partei zu arbeiten welche sich lautstark für die Schwächsten unter den Schwachen einsetzen möchte, um dann als Landesregierung skurrile Abschiebungen zumindest durch zu winken. Da bin ich heute froh, in keiner dieser Drecksbanden ein Mitglied mehr zu sein. Ich habe für meine Person immer eine klare Stellung bezogen und lege keinen besonderen Wert darauf einer Partei oder jeder anderen, staatlichen Institution billigend  Folge zu leisten.  – DL – Red – IE -.

Von Dinah Riese

Während seine Frau in den Wehen lag, sollte ein Mann in Thüringen abgeschoben werden. Das Bamf befand: Es gebe noch keine familiäre Bindung.

Die Nachricht klingt nicht gerade nach liberaler Flüchtlingspolitik: Im thüringischen Saalfeld sollte mitten in der Nacht des 10. Oktobers aus einem Krankenhaus heraus ein Mann abgeschoben werden. Seine Frau lag gerade in den Wehen. Acht Polizeibeamt*innen und ein Mitarbeiter der zuständigen Ausländerbehörde seien ins Krankenhaus gekommen, um den Mann nach Italien abzuschieben. Das Land sei für sein Asylverfahren zuständig, so die Begründung.

So berichten es der Flüchtlingsrat Thüringen und das Krankenhaus Saalfeld. Der Mann wurde demnach zum Flughafen in Frankfurt gebracht, dort wurde die Abschiebung dann gestoppt – die diensthabenden Hebammen hätten bei den zuständigen Stellen offensiv protestiert.

2014 hat die rot-rot-grünen Landesregierung sich eine „menschenrechtsorientierte Flüchtlings- und Integrationspolitik“ in den Koalitionsvertrag geschrieben. „Am Umgang mit Flüchtlingen und der Integration von Migrantinnen und Migranten bemisst sich die Humanität einer Gesellschaft“, heißt es da.

Unter dem Linken-Ministerpräsident Bodo Ramelow erließ die Landesregierung für 2014 einen „Winter-Abschiebestopp“, 2017 wurde zumindest von Heiligabend bis Neujahr nicht abgeschoben. „Es gibt wenige Tage im Jahr, die es verdienen, dass man mal innehält“, sagte der grüne Migrationsminister Dieter Lauinger dazu.

Kein Einzelfall

Wie passt dazu eine Abschiebung aus dem Krankenhaus? Zumal es nicht das erste Mal ist, dass so etwas in Thüringen passiert: Im Mai dieses Jahres sollte eine Frau abgeschoben werden, die mit einer Risikoschwangerschaft und gesundheitlichen Problemen in der Klinik war. Auch hier verhinderte das Krankenhauspersonal die Abschiebung.

„Der gesundheitliche und medizinische Raum des Krankenhauses ist eine Grenze für den Vollzug von Abschiebungen“, sagte nun der Menschenrechtsbeauftragte der Thüringer Landesärztekammer, Helmut Krause. „Wir erwarten, dass der Schutzraum Krankenhaus und die menschenrechtlichen Aspekte in solchen Situationen gewahrt werden.“

Eines muss man bei der Diskussion dieses Falls im Auge behalten: Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Ist laut Dublin-Verordnung ein anderer Staat für das Verfahren zuständig, ordnet ebenfalls das Bamf die Abschiebung an. Für den Vollzug sind dann aber die Ausländerbehörden im jeweiligen Landkreis zuständig.

„Noch keine familiäre Bindung“

Quelle     :         TAZ          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen   :

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