5G Mobilfunk rechtswidrig?
Erstellt von Redaktion am Dienstag 2. Juli 2019
Implementierung von 5G-Mobilfunktechnik in der BRD womöglich rechtswidrig !!
Von Stefan Weinert
Nachrichtlich: Bundesverkehrsministerium, Digitalbeauftragte Bund, RP Tübingen, Presse, OB Ravensburg, Stadtrat Ravensburg u.a. (auch als Update auf Petition)
An die Leitung des „Bundesinstituts für Risikobewertung“
Herrn Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel
Berlin – ………………
Vermutliche Unterlassung der Risikobewertung der 5G-Mobilfunktechnik durch Ihr Institut – vor allem hinsichtlich der Auswirkung auf Fauna und Flora und der aus ihnen generierten Lebensmittel
Implementierung und Installierung der 5G-Mobilfunktechnik in der BRD eventuell rechtswidrig?
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Hensel,
hinsichtlich dieses Schreibens an Sie berufe ich mich, so wie auch die mittlerweile 2.250 Unterzeichner dieser Petition —-> http://chng.it/ZVdqvzCTyH, auf Ihre Schrift „Wissenschaft im Dienst des Menschen“, Herausgeber: BfR – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion: Bundesinstitut für Risikobewertung, Auflage: 10.000 (ohne Datumsangabe), in der Sie klar darlegen, dass im Zentrum des BfR der gesundheitliche Verbraucherschutze im Sinne des Vorsorgeprinzip liegt, da der Verbraucher zu Recht verlangt, dass die Behörden weit im Vorfeld konkreter gesundheitlicher Gefährdung handeln und schützende Maßnahmen ergreifen. Demnach sind die wissenschaftliche Risikobewertung, der Vorschlag von Maßnahmen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren und die Kommunikation des Prozesses mit den Zielgruppen des Instituts, Ihre zentralen Aufgaben.*) Bezüglich einer womöglich fehlenden Risikobewertung der 5G-Mobilfunkstrahlung durch Ihr Institut, sind Sie aber meines Wissens Ihrer Aufgabe in diesem Fall nicht nachgekommen.
*) Dazu bewerten rund 250 Wissenschaftler Ihres Instituts aus verschiedenen Disziplinen an drei Standorten in Berlin Risiken, die von Lebensmitteln, die ja vor allem aus der Tierwelt und Pflanzenwelt generiert werden, Stoffen und Produkten (dito) ausgehen und die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen können. Diese Risiken können dabei sowohl von Stoffen als auch von Mikroorganismen ausgehen.
Allerdings haben wir (siehe oben) bis heute über keine Bewertung von 5G durch das BfR gehört oder gelesen. Stattdessen verkünden sämtliche staatliche Behörden – vom Bundeskanzleramt bis zum Bürgermeisteramt – die 5G-Technik sei harmlos, was aber so nicht stimmt, weswegen Leute wie ich und Gruppierungen wie die „weisse–zone–rhoen e.V.“ und viele andere sich auf den Weg gemacht haben, den (allerdings sehr hohen) gesundheitlichen Risiken für Mensch (Endverbraucher), Tiere und Pflanzen der 5G-Technik auf die Spur zu kommen. Es reicht auch nicht aus, wenn Sie auf die Bundesnetzagentur oder Strahlenkommissionen, Beauftragte Digital, oder das Bundesamt für Umwelt und Infrastruktur verweisen! Von Ihrer Selbstbeschreibung her, zeichnen vor allem Sie hier verantwortlich.
Als Bundesinstitut in Deutschland hat das BfR nach Ihren Angaben den gesetzlichen Auftrag zur Risikokommunikation. Darunter verstehen Sie den kontinuierlichen und interaktiven Prozess der Öffnung gegenüber der Öffentlichkeit, der Wissenschaft, anderen Prozessbeteiligten und interessierten Gruppierungen. Wo denn bitte in diesem konkreten Fall? Dabei wollen Sie über mögliche Gesundheitsrisiken so früh wie möglich informieren und Einblick in Bewertung und Arbeitsergebnisse geben. Im Rahmen der so genannten Risikokommunikation sollen Informationen gesammelt, Erwartungen von Verbrauchern und Interessengruppen abgefragt und, wo immer wissenschaftlich vertretbar, in die Risikobewertung einbezogen werden, die den gesamten Prozess der Risikoanalyse und damit die Fragestellung, die Festlegung der Schutzziele, die wissenschaftliche Bewertung und Erläuterung, das Risikomanagement, die Kontrolle und die Evaluierung der Maßnahmen festlegt. Der gesetzliche Auftrag des BfR beinhaltet in diesem Prozess auch den Teilaspekt der Kommunikation von Aspekten der Risikoabschätzung und –bewertung sowie der Evaluierung der Maßnahmen.
Sie verstehen die Risikokommunikation als partizipativen Dialog unter Einbeziehung qualitativer und quantitativer Faktoren. Vorrangiges Ziel sei der risikomündige Bürger. Er soll in seiner Entscheidungsfindung unterstützt werden, indem er
in die Lage versetzt wird, Risiken auf der Basis vorhandener Erkenntnisse und in Kenntnis der verbleibenden Unsicherheiten selbst zu beurteilen. Ich darf sie dabei darauf hinweisen, dass es nur wenige Bürger gibt, die über beide Seiten von 5G eingehend (auto-)informiert sind (schätzungsweise 15 Prozent) und dass selbst Politiker vor Ort keine wirkliche Ahnung von 5G haben.
Mit Ihrem Verständnis von Risikokommunikation (so Ihre Broschüre) möchten Sie dazu beitragen, dass
• die Wahrnehmungskompetenz und Problemsensibilität verbreitert wird,
• Verständnis und Wissen sich verbessern,
• die Beurteilungskompetenz sich verbessert und dass das Entscheidungsvermögen unterstützt wird,
• Einstellung, Akzeptanz und Verhalten sich verändern,
• Konflikte und Krisengefahren bearbeitet werden und
• die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in Regulierungsinstanzen gestärkt wird.
Nichts davon ist hinsichtlich der 5G-Mobilfunktechnik Ihrerseits geschehen – trotz meiner Recherchen im Internet, konnte ich diesbezüglich nicht fündig werden. Sollte sich dies so bestätigen, wären Sie Ihrer Pflicht der Bürgeraufklärung, zur Erhöhung der Beurteilungskompetenz, des Entscheidungsvermögens und der Problemsensibilität des Bürgers nicht nachgekommen, weshalb die Implementierung und Installierung der 5G-Mobilfunktechnik in der BRD zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig sein dürfte.
Ich bitte Sie daher, die Risikobewertung der 5G-Mobilfunktechnik im Sinne Ihrer Behördenphilosophie „Im Dienst des Menschen“ nachzuholen und dabei nicht nur mit den Befürwortern, sondern auch mit den Gegnern von 5G interaktiv zu kommunizieren. Vielen Dank.
Mit umweltfreundlichen Grüßen,
Stefan Weinert
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Grafikquelle :
Oben — Funkantennen auf einem Blechturm in Höchst/Hassenroth im Odenwald. Links eine Mobilfunkantenne, rechts davon eine Kombination aus (oben) 5 Ghz-WLAN- und Parabolrichtantenne als Relaisstation. Mit der WLAN-Technik ermöglicht ein privater Anbieter die Internetanbindung, da in diesem Dorf DSL teilweise überhaupt nicht oder nur in der langsamsten Variante angeboten wird. Voraussetzung ist freie Sicht zu dieser Anlage, was leider nur für einen Teil der Häuser zutrifft.
Source | Own work |
Author | Mirkotim |
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Unten — Stefan Weinert – privat