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24 Todesfälle in Gewahrsam

Erstellt von Redaktion am Samstag 18. Juli 2020

Wie fahrlässig handelte die Polizei?

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Ein Artikel von Christian Jakob und Steffi Unsleber

Die taz hat 24 Fälle untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus betroffen waren, in Gewahrsam ums Leben kamen. Eine Dokumentation.

Die Ermordung von George Floyd in Minnea­polis durch vier Polizisten hat in Erinnerung gerufen, dass in mehrheitlich weißen Gesellschaften Rassismus in der Polizei ein Problem ist. Und Deutschland ist da keine Ausnahme.

Rassismus ist alltäglich und durchzieht die gesamte Gesellschaft – natürlich betrifft er auch die Polizei. Weil diese durch das Gewaltmonopol eine herausgehobene Machtposition hat, sollte besonders genau hingesehen werden, wenn Menschen in ihrer Obhut sterben. Diese Fälle müssen penibel aufgeklärt werden. Das dient letztlich auch der Polizei – und dem Vertrauen der Bevölkerung in die Institution.

Racial Profiling ist Alltag. Selbst nichtweiße Polizeibeamte wie der Pressesprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, erfahren am eigenen Leib, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe als verdächtig eingestuft werden, wenn sie in Zivil unterwegs sind. Cablitz hat vor zwei Wochen in einem taz-Interview im Berlinteil davon erzählt. Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte dennoch keine Studie zu Racial Profiling in Auftrag geben, obwohl das Gremium des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz (Ecri) genau das empfohlen hatte. Seehofer sieht aber keinen Bedarf. Dabei verstößt Racial Profiling gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Laut einer 2017 veröffentlichten Erhebung der europäischen Grundrechteagentur wurde ein Drittel der Schwarzen Menschen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren von der Polizei kontrolliert. 42 Prozent von ihnen glauben, dass sie nur aufgrund ihrer Herkunft angehalten wurden. Das ist der fünfthöchste Wert in der Europäi­schen Union.

In der Erhebung der Europäischen Grundrechteagentur wurde deutlich, dass besonders häufig Menschen mit einem nordafrikanischen oder subsaharischen Migrationshintergrund angaben, von der Polizei wegen ihrer Herkunft kontrolliert worden zu sein. Minderheiten mit einem russischen Migrationshintergrund glaubten in der Regel nicht, dass sie wegen ihrer Herkunft kontrolliert wurden. Das zeigt, dass Hautfarbe eine Rolle spielt.

Seit vielen Jahren arbeiten zivilgesellschaftliche Initiativen daran, dieses Problem in Deutschland öffentlich zu thematisieren. Zu diesen Gruppen zählt etwa die Antirassistische Initiative (ARI) aus Berlin, die in der vergangenen Woche die nunmehr 27. Aktualisierung ihrer Chronik „Bundesrepu­blikanische Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ vorlegte.

Geflüchtete, so schreibt die ARI, seien polizeilichen Aktionen in besonderem Maße ausgesetzt, sei es durch sprachliche Barrieren oder an „Orten der Isolation – Haftzellen, Flüchtlingslager oder Abschiebeflugzeuge –, in denen Gewalt ausgeübt wird“. Tötungen oder schwere Verletzungen würden mit „Notwehr“ gerechtfertigt, Ermittlungen gegen PolizistInnen schnell eingestellt. Das liegt auch daran, dass es keine unabhängige Stelle für Ermittlungen gibt – gibt es Vorwürfe gegen die Polizei, ermittelt sie gegen sich selbst. Das ist ein strukturelles Problem.

Wir möchten dieser Debatte mit journalistischen Mitteln begegnen und sie mit Fakten unterfüttern. Deshalb haben wir etwa 40 Fälle aus den vergangenen fünf Jahren genauer untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus betroffen waren, in Polizeigewahrsam umgekommen sind.

24 Fälle dokumentieren wir hier ausführlicher. Sie zeigen, wie schnell ein Mensch sterben kann. Durch die Fälle zieht sich ein Muster aus Überforderung, Schlampigkeit und Gleichgültigkeit der Behörden. Und leider fehlt es auch viel zu oft an Aufklärungswillen.

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In die Sammlung aufgenommen haben wir Fälle, bei denen Menschen in Haft, Sicherheitsgewahrsam oder bei einem Polizeieinsatz umgekommen sind. Nicht gelistet sind Menschen, die selbst eine Feuerwaffe hatten, Geiseln genommen oder außenstehende Dritte auf andere Weise willentlich in Lebensgefahr gebracht haben. Wenn die Menschen mit einem Messer bewaffnet waren, tauchen sie jedoch in der Dokumentation auf. Oft ist die Existenz des Messers zumindest zweifelhaft, und außerdem kann man davon ausgehen, dass die Polizei in der Lage ist, Menschen mit einem Messer zu entwaffnen, ohne sie zu töten.

In die Dokumentation aufgenommen wurden alle Todesfälle von Menschen, die von Sicherheitsbehörden als fremd wahrgenommen werden – sei es aufgrund ihrer Hautfarbe oder aufgrund dessen, dass sie kein Deutsch können. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländische Staatsbürger und People of Color.

Die Gruppe „Death in Custody“ hat uns ihre Vorrecherche zum Thema zur Verfügung gestellt, wofür wir uns herzlich bedanken. Die 2019 gebildete Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, alle Fälle in Deutschland zu dokumentieren, in denen Menschen, die von Rassismus betroffen sind, seit 1990 in Gewahrsam gestorben sind. Bislang hat sie 161 Fälle in ihre Chronologie aufgenommen.

RedakteurInnen, KorrespondentInnen und AutorInnen der taz haben die Fälle untersucht und weitere Informationen gesammelt. Wir hoffen, damit dazu beizutragen, dass die Aufmerksamkeit, die der Tod George Floyds auf die Probleme auch in unserem Land gerichtet hat, wach bleibt.

Yaya Jabbi, 19. 2. 2016, Hamburg

Am 15. Januar wird der 21-jährige Yaya Jabbi aus Guinea-Bissau in einer Seitenstraße der Hamburger Reeperbahn festgenommen. Die Polizei findet 1,65 Gramm Marihuana bei ihm. Eine Kleinstmenge, die weit unter dem Eigenbedarf liegt – jedenfalls bei weißen Menschen. Die Polizei geht davon aus, dass Jabbi dealt, und steckt ihn in Untersuchungshaft. Wegen seiner Verbindungen zum Ausland bestehe Fluchtgefahr, urteilen die Haftrichter*innen. Einen Monat nach seiner Inhaftierung ist Jabbi tot. Am 19. Februar finden ihn Mitarbeiter*innen der Justizvollzugsanstalt aufgehängt an der Gardinenstange seiner Zelle.

Für die Behörden ist der Fall abgeschlossen: Yaya Jabbi hat sich in seiner Zelle erhängt, ein Gutachten bestätigt den Suizid. Die Obduktion wird damals von Klaus Püschel durchgeführt, dem Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Bei der Untersuchung stellt der Gerichtsmediziner keine Anzeichen von Fremdeinwirkung fest.

Püschel ist auch aus anderen Kontexten bekannt: Von 2001 bis 2006 verantwortete er den Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Dealern. Während eines solchen Einsatzes stirbt der Nigerianer Achidi John. 2015 lässt Püschel die Genitalien von Geflüchteten vermessen, um ihr Alter zu bestimmen.

Nach Yaya Jabbis Tod will die Familie ihn so bald wie möglich beerdigen, so kommt es zu keinem zweiten Gutachten. Aber seine Angehörigen und Freund*innen glauben nicht an einen Suizid. Sie beschreiben Jabbi als fröhlichen Menschen. Auch das Suizidscreening in der Untersuchungshaft habe keine Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr ergeben, schreibt die Ini­tiative Remember Yaya Jabbi unter Berufung auf die Justizbehörde auf ihrer Website. Mit der Initiative kämpft der ­Bruder des Verstorbenen, Abou Jabbi, gegen dessen Vergessen. Katharina ­Schipkowski

Amos Thomas, 13. 7. 2016, Erharting bei Mühldorf am Inn
Der 62-jährige Amos Thomas soll aus einem Altenpflegeheim in Erharting, Oberbayern, in die Psychiatrie gebracht werden. Er leidet an einer chronischen Schizophrenie und hat die Wahnvorstellung, er sei Gott.

Thomas stammt ursprünglich aus Liberia und ist 1993 nach Deutschland gekommen, hier lebt er mit einer Duldung. An dem besagten Morgen soll er sich aggressiv verhalten haben, deshalb werden für den Krankentransport zwei Polizeibeamte hinzugezogen. Als es zu dem tödlichen Vorfall kommt, befinden sich in dem kleinen Raum neben Thomas sein Mitbewohner, DRK-Mitarbeiter, Heimpersonal und die Polizisten. Thomas geht mit einem Messer auf einen Polizisten los und verletzt ihn am Bein. Daraufhin wird er erschossen.

Der Fall kommt zur Staatsanwaltschaft Traunstein. Ein Jahr später teilt sie in einer Pressemitteilung mit, dass „keine Ermittlungen gegen eine bestimmte Person eingeleitet“ worden seien. Ihrer Auffassung nach sei der Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen, da einer der Beamten durch den Messerstich so schwer verletzt worden sei, „dass konkrete Lebensgefahr bestand“. Nach dem Messerangriff hätten beide Beamte ihre Dienstwaffe gezogen „und gaben insgesamt vier Schüsse ab“.

Thomas war sofort tot.

Michael Gaertner war der rechtliche Betreuer von Amos Thomas. Er sagt: „Amos konnte aggressiv werden, war aber letztlich harmlos. Wenn er austickte, konnte ich ihn runterholen.“ Patrick Guyton

Hussam Fadl, 27. 9. 2016, Berlin

Hussam Fadl lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in der Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Moabit, als es am Abend des 27. September 2016 zu einem Polizeieinsatz kommt. Die Polizist:innen sind angerückt, um einen Mann festzunehmen, der Kinder in der Unterkunft sexuell missbraucht haben soll – darunter auch die sechsjährige Tochter von Hussam Fadl.

Der Verdächtige sitzt bereits im Polizeiwagen, als Fadl auf das Auto zuläuft, er soll aufgebracht gewesen sein. Dann schießen drei Polizisten insgesamt viermal von hinten auf ihn. Wenige Zeit später stirbt er im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt: Warum haben die Polizisten geschossen? Die Polizei gibt an, Fadl habe ein Messer bei sich gehabt. Doch es gibt Zeug:innen, die dem widersprechen. Auf einem später sichergestellten Messer sind keine Fingerabdrücke des Mannes zu finden.

Der Hauptzeuge und Verdächtige im Missbrauchsfall wird nach Pakistan abgeschoben, bevor er von Ermittler:innen befragt werden kann. Trotz der Widersprüche stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Mai 2017 ein. Es heißt, die Polizist:innen hätten aus Notwehr gehandelt.

Im Mai 2018 weist das Kammergericht Berlin die Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. In einer Begründung heißt es, die Umstände seien „unzureichend aufgeklärt“. Das Gericht zweifle an einer „sorgfältigen Ermittlungstätigkeit“. Die Witwe Fadls und ihr Anwalt hoffen auf eine öffentliche Hauptverhandlung. Doch die Ermittlungen laufen bis heute nur schleppend. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich gegenüber der taz bis Redaktionsschluss nicht äußern. Sarah Ulrich

Dschaber al-Bakr, 12. 10. 2016, Leipzig

Quelle        :            TAZ          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —             Hamburger Polizeibeamte bei einer Festnahme

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2.)  von Oben     —      Polizei im Ordnungsdienst bei 1. Mai-Krawallen in Zürich

Autor   :    Mark Hull

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