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Elke Twesten ist so frei

Erstellt von Redaktion am Samstag 12. August 2017

Fraktionswechsel und geheuchelte Empörung

Datei:Elke Twesten - Projekt Landtag.jpg

So geht Politik und so war Politik immer. Egal ob Ost oder West. Da treffen sich dann die 20 größten Gangster der momentanen Weltgeschichte in Hamburg, um anschließend per „Fake News “ innerhalb ihrer Länder große Erfolge zu verbreiten. Ehrlichkeit, Moral – gibt es nicht. Es sind absolute Fremdworte egal ob Merkel, Erdogan, Putin oder Trump. Namen sind nur Beispiele. Jeder will nur Gewinner sein um den eigenen Leuten irgendwelche Geschichten erzählen zu können. Letztendlich zählt für jeden dieser Betrüger aber nur die bare Münze.

Gleiches gilt auch für die Opposition, Egal ob sie nun Kipping, Schulz, Wagenknecht -oder Trittin heißen. Letztendlich wollen sie nur an die Kassen der Steuerzahler, um ein Leben ohne jegliches Risiko, auf Kosten der Naivität ihrer Wähler zu führen, welches ihnen in der freien Wirtschaft nie geboten würde.  Diesen wird sogar, aus Angst vor Machtverlust das Privileg abgesprochen -direkt zu wählen.  Genau genommen wird Merkel von 650 Personen des Bundestages und Gauck wurde von ca. 1000 in einer „Bundesversammlung“ ausgesucht. Steinmeier reichte ein runder Tisch zum kungeln. So müsste man Elke Twesten für ihre Blutgrätsche dankbar sein, rüttelt sie doch direkt an den Wagenburgen der Parteien.DL/IE

Politikverdrossenheit: Das moralinsaure Spektakel in Niedersachsen vernebelt den Blick auf politische Prozesse und verhindert die Auseinandersetzung mit dringenden gesellschaftlichen Fragen.

von  Zeitbremse

In gegenseitigen Vorwürfen zum Parteiwechsel einer Abgeordneten im niedersächsischen Landtag führen viele Menschen große moralische Argumente ins Feld. Doch das vernebelt den Blick auf politische Prozesse und verhindert, dass es selbst im Wahlkampf, zur dringend notwendigen Auseinandersetzung um politische Fragestellungen kommt. Ein Verrat an den Wählern, der der Demokratie schadet.

„Da ging hin der Zwölfe einer, mit Namen Judas Ischarioth, zu den Hohenpriestern und sprach: ‚Was wollt ihr mir geben? Ich will ihn euch verraten‘. Und sie boten ihm dreißig Silberlinge. Und von da an suchte er Gelegenheit, dass er ihn verriete.“
Die Bibel, Neues Testament, Matthäus 26, 14-16

Fünf Monate vor der nächsten Landtagswahl, und nur sieben Wochen vor der Bundestagswahl tritt die Abgeordnete der Grünen im niedersächsischen Landtag, Elke Twesten, aus ihrer Fraktion aus und in die Fraktion der CDU ein. Das darf sie; denn die Abgeordneten sind gemäß Verfassung nicht an Vorgaben der Parteien gebunden, und ihr Handeln ist nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie selbst führt als Begründung für ihren Schritt an, dass die Spitze der Fraktion ihre Kritik am Kurs der Grünen ignoriert habe; und in diesem Zusammenhang wird das „Problem Wolf und Deichsicherheit“ erwähnt. Außerdem, dies ist wahrscheinlich maßgeblich für ihr Verhalten, erklärt sie zum Anlass für ihren Übertritt, dass sie in ihrem Wahlkreis nicht erneut als Kandidatin zur nächsten Wahl nominiert wurde. Nun ist der Schritt, sich wegen Unstimmigkeiten mit den eigenen Parteifreunden aus der Zusammenarbeit mit ihnen zurückzuziehen, selbst wenn dies nur der Wölfe am Deich wegen erfolgt, leicht zu verstehen, und es hätte auch keinen Aufschrei in den Medien gegeben, wären nicht gleichzeitig zwei andere Aspekte des Schrittes von Frau Twesten bemerkenswert: Sie ist direkt in die Fraktion der CDU eingetreten, was ja nur mit der ausdrücklichen Bereitschaft zur Aufnahme durch die Damen und Herren der CDU-Fraktion möglich wird; und sie hat damit die Mehrheitsverhältnisse im Landtag so verändert, dass nun die Opposition über eine Stimme mehr als die Regierungskoalition verfügt. Damit wird der Regierung die Basis für ihr Handeln praktisch entzogen. Andererseits sorgt der Umstand, dass die Legislaturperiode in Niedersachsen ohnehin in Kürze endet, dafür, dass außer der verwaltungstechnischen Schwierigkeit, unplanmäßig Neuwahlen anzusetzen, eigentlich keine gravierenden Folgen zu erkennen sind. Das wirft die Frage auf, warum der Übertritt einer Landtagsabgeordneten ein derart großes Aufsehen erregte, so dass sich die „Spitzen“ der Parteien in Berlin und anderswo zu üblen Beschimpfungen und gegenseitigen Beschuldigungen hinreißen ließen. Die gipfeln in der Behauptung, Frau Twesten habe einen gemeinen Verrat begangen und sei von der CDU durch Zusagen angelockt worden, womit unausgesprochen gesagt ist, sie habe sich bestechen lassen. Die Nordwest-Zeitung in Oldenburg berichtet, Frau Twesten selbst habe davon gesprochen, ihr sei von der CDU ein „unmoralisches Angebot“ gemacht worden.

Die Abgeordneten sind gemäß Verfassung nicht an Vorgaben der Parteien gebunden, und ihr Handeln ist nur ihrem Gewissen unterworfen

Wenn die aufgeregten Funktionäre der Grünen und der SPD nun vom Verrat der Abgeordneten reden, dann meinen sie dies sicherlich nicht etwa im Sinne der Preisgabe von Geheimnissen, sondern im Sinne von Vertrauensbruch. Diese Bedeutung ordnet den Begriff Verrat im Moralischen ein und geißelt die Abkehr von Anstand und Haltung sowie Treue und Gehorsam. Man erwarte Loyalität, heißt es. Allerdings gilt dabei eine Voraussetzung, die im aufgeregten Geschrei um Frau Twesten keine Erwähnung findet: In einer Gemeinschaft kann nur Anstand und Loyalität herrschen, wenn sich alle Mitglieder gleichermaßen loyal verhalten. Da sind, betrachtet man das politische Personal in unserem Staatswesen, einige Zweifel anzumelden. Beim Schachern um Posten und Privilegien werden in allen Parteien und von allen Karrieristen härteste Bandagen verlangt; denn das System der Parteiendemokratie hat dazu geführt, dass Berufspolitiker das Spiel bestimmen, deren materielle Existenz an Parlamentsmandate und Regierungsposten geknüpft ist. Frau Twesten und ihre Kollegen im niedersächsischen Landtag erhalten monatlich 6.800 Euro Diäten (Gehalt), die zu versteuern sind, plus zusätzlich 1.100 Euro Aufwandsentschädigung, die sie nicht zu versteuern brauchen – hinzu kommen diverse Vergünstigungen. Frau Twesten verliert also eine Vergütung, wie sie in ihrer Zollbeamtenlaufbahn nie zu erreichen wäre. So bleiben die Loyalität und der Anstand schon mal auf der Strecke, will man für den Verlust derartig üppiger Bezüge einen Ausgleich suchen. Die allenthalben vernehmbare moralische Empörung der Politfunktionäre ist jedenfalls mindestens scheinheilig, wenn nicht schäbig.

Vor dem Hintergrund, dass im politischen Geschäft ohnehin wenig anständige Gesinnung verbreitet ist, wirkt auch die Aufregung in den Medien reichlich übertrieben; es sollte doch hinreichend bekannt sein, nach welchen Maßstäben die Verteilung von Posten und Pfründen vorgenommen wird. Und die Vertreter der „Vierten Gewalt“ sollten ihren Lesern, Hörern und Zuschauern nicht mit künstlich aufgeblasener Empörung kommen, wo es sich um ein ganz gewöhnliches Alltagsgeschehen handelt. Die Zusammenhänge sind den Akteuren in der Politik und in den Medien doch bekannt, weshalb sich die Frage aufdrängt, welche wahren Motive hinter der Geschichte stecken. – Noch einmal: Die Landesregierung hat ohnehin keine bemerkenswerten Projekte mehr auf der Tagesordnung, da der Bundestagswahlkampf und der anschließende Landtagswahlkampf, selbst wenn er nicht vorgezogen worden wäre, für Regierungshandeln gar keinen Raum lassen. Aus dem gleichen Grund wird auch die Opposition mit der Mehrheit, die sie dank Frau Twesten jetzt „gewonnen“ hat, nichts anfangen können. Und bundespolitisch entsteht keine neue Lage, da vor den Wahlen Ende September auch im Bundesrat nichts Bewegendes mehr geschieht. Sturm im Wasserglas ist die passende Beschreibung des Geschehens. Zu beobachten ist jedoch, dass die Verrohung der Manieren im Gefecht um die Wählergunst beinah amerikanisches Ausmaß angenommen hat, wo es wesentlich darauf ankommt, dem „politischen Gegner“, dem Konkurrenten im Kampf um Posten, so übel wie nur eben denkbar mitzuspielen und dabei nach der Devise zu verfahren, der Zweck heiligt die Mittel – alle Mittel.

Welche wahren Motive stecken hinter der Geschichte?

Der sogenannte Wahlkampf, die Schlacht um Mandate und daran hängende Posten, wird angeblich geführt, um den Wählern zu demonstrieren, was sie bei einer Wahl bestimmter Parteien und deren Kandidaten während der kommenden Legislaturperiode zu erwarten haben. Es soll Leute geben, die das immer noch glauben. Tatsächlich aber geht es um Sympathiewerbung für einige wenige „Spitzenfiguren“ der Parteien, die wie Models auf Laufstegen Eindruck schinden sollen, ein Verfahren, das offenbar mehr Erfolg verspricht, je inhaltloser die Parolen sind. Und zur Herausstellung des eigenen Personals zählt es, des Gegners Leute herabzuwürdigen. Dem Prinzip folgen sie alle, von rechts außen bis links außen. Ein Beleg für die Anwendung dieses Grundsatzes ist beispielsweise die parteiinterne Wahl der sogenannten Spitzenkandidaten, die bei den beiden größeren Parteien Kanzlerkandidaten heißen, womit dem Wahlvolk weisgemacht werden soll, es gelte einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu küren. Das ist nach unserer Verfassung gar nicht vorgesehen. Das parlamentarische System, nach dem unsere Demokratie praktiziert wird, regelt nämlich, dass nicht das Volk die Exekutive wählt, sondern dass dies unabhängige Abgeordnete im Bundestag tun, „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Artikel 38 Grundgesetz). Darin unterscheidet sich unsere Verfassung ganz wesentlich von vielen anderen demokratischen Systemen, beispielsweise dem amerikanischen und dem französischen. Allerdings wird das Prinzip der Wahl durch Abgeordnete bereits seit Adenauers Zeiten (damals war eine Parole der CDU „auf den Kanzler kommt es an“) unterlaufen, und die CDU mutierte folgerichtig zum „Kanzlerwahlverein“. Seither wurde die Auseinandersetzung um konkrete politische Programme von allen Parteien mehr und mehr durch die Proklamierung möglichst unverbindlicher Werbesprüche ersetzt, die aus den Wahlkampfbüros stammen und bezeichnenderweise von Werbeagenturen formuliert werden. Die CDU hat für ihre diesjährige Kampagne zum Beispiel folgende Slogans gewählt: „Für gute Arbeit gute Löhne“; „Familien sollen es kinderleichter haben“; „Denen den Rücken stärken, die für uns stark sind“. Solche „Wahlaussagen“ nähern sich in ihrer Plattheit Sprüchen wie: „Lieber reich und gesund als arm und krank“.

Darin unterscheidet sich unsere Verfassung ganz wesentlich von vielen anderen demokratischen Systemen

Quelle   :    Der Freitag >>>>>> weiterlesen

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Grafikquelle :  Elke Twesten, Abgeordnete des niedersächsischen Landtages (ehemals Bündnis90/Die Grünen)

Quelle Eigenes Werk
Urheber Mathias Schindler

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