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RENTENANGST

Archiv für September 23rd, 2021

Ziemlich unsensibel

Erstellt von Redaktion am 23. September 2021

Geschlechtergerechte Sprache

Von Dörte Stein

Gendersternchen schaffen neue Hürden und schließen jene, die wenig oder nicht lesen können, aus. Sprache sollte nicht unnötig verkompliziert werden.

Die Kanzlerkandidaten und die Kanzlerkandidatin stolpern sich im Wahlkampf durch ihre Glaubenssätze zum Gendern. Obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen mittlerweile gesellschaftlicher Konsens ist, herrscht ein erbitterter Streit darum, ob und wie diese sprachlich abgebildet werden soll. Vom Gesetzesentwurf im „generischen Femininum“ bis zu „Genderwahn“ und „Sprachpolizei“ – in der überhitzten Debatte verlieren wir aus dem Blick, worum es wirklich geht: Inklusion. Es ist Zeit, den ungelösten Widerspruch zwischen geschlechtergerechter Sprache und Barrierefreiheit in den Fokus zu rücken.

Um gleich mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Der Gender-Doppelpunkt ist nicht barrierefrei, ebenso wenig wie das Sternchen. Cordula Schürmann, Prüferin bei der Bundesvereinigung LebenshilfeGendersprache schafft Irritationen, die teils sogar gewollt sind, um für geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren. Relativ unsensibel ist dieses Vorgehen jedoch im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Die angeblich „diskriminierungsfreie“ Sprache schafft Hürden, die anderen Menschen die Teilhabe erschweren.

„Erschwert wird das Textverständnis für Menschen mit sehr geringen Lesekompetenzen (Adressierte der Leichten Sprache) oder Leseungeübte (Adressierte der Einfachen Sprache, etwa 40 Prozent der Bevölkerung). Wegen der komplizierteren Rechtschreibung und Grammatik wird es schwieriger, die Schriftsprache zu erlernen. „Bei geübten Lesenden sinkt die Lesegeschwindigkeit, bei weniger geübten auch die Lesemotivation“, sagt der Soziologe Wolfgang Beywl.

Barrierefreiheit ist im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verankert und soll in allen öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden, das gilt auch für Information und Kommunikation. Jedoch wird dem Thema weit weniger Beachtung geschenkt als der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter.

Es bricht kein Shitstorm aus bei Texten, die für viele nicht zugänglich sind, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Seh- oder Hörbehinderung, aber auch Autismus, Demenz oder Schlaganfall. Nicht zu vergessen Kinder und Alte. Um Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, sollte die öffentliche Sprache einfach und verständlich sein. Aus diesem Grund verbieten Sachsen und Schleswig-Holstein nicht das Gendern, sondern das Sternchen an Schulen. Sie wollen geschlechterneutrale Sprache nach den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung.

So wird im Saarland gegendert ! Wer erkennt sie nicht ?

Da sich die geschlechtergerechte Sprache in einer Experimentierphase befindet, gibt es keine festen Regeln. Sie ist uneinheitlich und widersprüchlich, sie verschiebt die Bedeutung von Sonderzeichen und grammatischen Formen. Wer ohnehin schon Schwierigkeiten mit dem Lesen oder dem Sprachverständnis hat, braucht keine zusätzlichen Hürden. Domingos de Oliveira, Dozent und Referent für Inklusion und digitale Barrierefreiheit, ist weder für noch gegen eine gendergerechte Sprache.

Die bisher üblichen Formen hält er jedoch für ungeeignet: „Da jede Gendervariante bei Text und Sprache gängige Konventionen verändern muss und damit komplizierter macht, trägt keine davon in unserem Sinne zur Barrierefreiheit bei. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Betroffenen-Gruppen auf eine für alle Seiten akzeptable Variante einigen.“

Viele blinde und sehbeeinträchtigte Menschen nutzen eine Sprachausgabesoftware, die Sonderzeichen vorliest, weil das Sternchen, der Unterstrich und der Doppelpunkt noch andere Funktionen erfüllen müssen, als auf geschlechtliche Vielfalt hinzuweisen. Dennoch können die Gendermarker nicht einfach ausgeblendet werden, denn das würde die Sprache vom Schriftbild entkoppeln und letztlich Blinde aus der politisch korrekten Sprache ausschließen.

Teilnehmende und Abteilungsleitung

Quelle         :          TAZ         >>>>>           weiterlesen

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Oben     —   Aufkleber auf einem Hinweis­schild in Kiel an der Hörnbrücke (2015)

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Der Schutz des Lebens

Erstellt von Redaktion am 23. September 2021

Corona und der Schutz des Lebens

Mit Corona – ohne Klima sieht die Zukunft aus wie Oben

von Jürgen Habermas

Zur Grundrechtsdebatte in der pandemischen Ausnahmesituation

Seit Beginn der Corona-Pandemie stellt sich demokratisch verfassten Nationalstaaten – als den in erster Linie handlungsfähigen Akteuren – unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten vor allem eine Frage: Welche Pflichten erlegen die Grundsätze einer liberalen Verfassung der Regierung in einer solchen Situation auf und welche Handlungsspielräume haben sie dabei gegenüber ihren Bürgern?

Die durch das Virus Sars-CoV-2 ausgelöste Pandemie ist, wie der Name bereits besagt, ein Naturgeschehen, das sich global ausgebreitet hat, also Leben und Gesundheit von Angehörigen der species homo sapiens überall auf dem Erdball bedroht. Unter biologischen Gesichtspunkten lässt sich die Bekämpfung der Pandemie als eine (freilich mit ungleichen Waffen geführte) Kriegführung von Species gegen Species verstehen. In diesem „Krieg“ gegen das Virus werden dem Gegner allerdings keine Rechte zugeschrieben; daher ist der Vergleich mit der militärischen Auseinandersetzung zwischen Nationen nur von begrenztem Wert. Die beteiligten „Parteien“ bewegen sich nicht in einem geteilten sozialen Raum, beispielsweise dem des Völkerrechts; aber wie im Krieg besteht das strategische Ziel in der möglichst schnellen Bezwingung des Gegners bei möglichst geringen eigenen Verlusten.

Die deutsche Diskussion über den richtigen Kurs der Pandemiebekämpfung wird dabei seit ihrem Beginn durch die Kontroverse zwischen den Verteidigern strikter Vorbeugungsmaßnahmen und den Fürsprechern eines libertären Öffnungskurses beherrscht. Einen interessanten blinden Fleck bilden dabei die Konsequenzen einer unklaren Zielbestimmung der staatlichen Gesundheitspolitik und die unausgetragene rechtsphilosophische Frage, ob der demokratische Rechtsstaat Politiken verfolgen darf, mit denen er vermeidbare Infektions- und Todeszahlen in Kauf nimmt.

Auch wenn die Corona-Rechtsprechung mehr oder weniger im Sinne des strengeren Regierungskurses geurteilt und stillschweigend einen prima facie bestehenden Vorrang des staatlichen Gesundheitsschutzes in der Pandemie berücksichtigt hat, fehlen dafür einstweilen Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts mit einer entsprechenden prinzipiellen Rechtfertigung dieses Tenors. Diese Lücke lenkt die Aufmerksamkeit auf die besonderen Aspekte einer derartigen Ausnahmesituation wie der Bekämpfung einer Pandemie. Der Staat ist auf eine ungewöhnliche Kooperation der Bevölkerung angewiesen, die von allen Bürgern starke Einschränkungen, sogar von verschiedenen, ungleich belasteten Gruppen solidarische Leistungen verlangt. Und zwar muss er diese Solidarleistungen schon aus funktionalen Gründen rechtlich erzwingen dürfen.

Die Aporie zwischen Rechtszwang und Solidarität ergibt sich daraus, dass in der Pandemie eine in unserer Verfassung selbst zwischen den beiden tragenden Prinzipien angelegte Spannung aufbricht – zwischen der demokratischen Selbstermächtigung der Staatsbürger zur politischen Verfolgung kollektiver Ziele einerseits und der staatlichen Gewährleistung subjektiver Freiheiten andererseits. Beide Momente ergänzen sich, solange es im Normalzustand um die innere Reproduktion der Gesellschaft geht. Sie geraten aber außer Balance, sobald die außerordentliche kollektive Anstrengung der Abwehr einer „von außen“ das Leben der Bürger bedrohenden Naturgefahr von den Bürgern Solidarleistungen erfordert, die über das üblicherweise bescheidene Maß an Gemeinwohlorientierung hinausgehen.

Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein. Legitim ist sie somit immer nur auf Zeit. Wie diese außerordentliche Autorisierung auch ohne weitere Notstandsregelungen rechtsdogmatisch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll am Ende dieser Erörterung stehen.

Sars-CoV-2 als globale Herausforderung für die nationalen Hauptakteure

Trotz der koordinierenden Tätigkeit internationaler Organisationen (wie insbesondere der Weltgesundheitsorganisation) haben sich in der Corona-Pandemie die Nationalstaaten als die eigentlich handlungsfähigen Akteure bewährt. Nur in einer Hinsicht machte die Europäische Union eine bemerkenswerte Ausnahme: Die EU-Kommission hat für die Mitgliedstaaten die Beschaffung und Verteilung des knappen Impfstoffes übernommen und damit wenigstens innerhalb der Grenzens ihres wirtschaftlich insgesamt privilegierten Gebietes das Gefälle verhindert, das sonst bei der Versorgung mit lebensrettenden Medikamenten zwischen wirtschaftlich stärkeren und weniger starken Staaten eingetreten wäre. Im Allgemeinen entschieden jedoch die einzelnen Nationalstaaten selbständig über die Krisenmaßnahmen. Indem sie sich auch gegenseitig beobachteten, haben sie gegen das Virus als den gemeinsamen Gegner jeweils eigene Strategien gewählt. Bis zum Zeitpunkt der – letztlich nur durch Impfung erreichbaren – „Herdenimmunität“ erstrecken sich die strategischen Optionen in diesem Kampf über einen breiten Spielraum. Wenn wir von der Selbstbindung demokratischer Rechtsstaaten absehen, reicht das Spektrum dieser Handlungsalternativen von der Nichtintervention in das natürliche Infektionsgeschehen und der Inkaufnahme hoher Übersterblichkeitsraten auf der einen Seite bis zu strikten Auflagen des nach wissenschaftlicher Einschätzung möglichst effektiven Gesundheitsschutzes der Bevölkerung mit dem Ziel einer möglichst niedrigen Rate der epidemisch verursachten „Übersterblichkeit“ auf der anderen Seite.[1]

Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein.

Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Coronapolitik der deutschen Regierung(en) durch einen relativ strengen, wenn auch nicht konsequent durchgesetzten Kurs aus. Die von Angela Merkel verfolgte Politik der Bundesregierung konnte sich dabei auf den mehr oder weniger einhelligen Rat der wissenschaftlichen Experten sowie auf die Medienpräsenz einzelner hartnäckiger Fachpolitiker (wie Karl Lauterbach) und einflussreicher Ministerpräsidenten (wie Markus Söder) stützen. Von geringfügigen Schwankungen abgesehen, ist dieser Regierungskurs von einer klaren Bevölkerungsmehrheit unterstützt worden. Allerdings ließ sich die Bundeskanzlerin bei der Verfolgung dieser Linie aufgrund ihres pragmatisch-abwartenden Regierungsstils vom vielstimmigen Einspruch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ohne zwingenden Grund zwei Mal bremsen – bis sie schließlich angesichts der drastischen Folgen ihrer Führungsschwäche „die Notbremse“ gezogen hat. Wenn ich die öffentlich zugänglichen Informationen und Einschätzungen richtig deute, hätte eine strenger durchgehaltene Vorbeugung gegen den Ausbruch der zweiten und der dritten „Welle“ der Coronainfektionen sowohl weniger Tote als auch weniger lange anhaltende Kontaktbeschränkungen und damit geringere ökonomische Einbußen erfordert. Ob Regierung und Bevölkerung daraus für die Vermeidung einer vierten Welle gelernt haben, steht dahin.

Wie in anderen Ländern wurde die öffentliche Diskussion auch in der Bundesrepublik von den einschlägigen Themen beherrscht – von der jeweils drohenden Überlastung des Gesundheitssystems, von den vorbeugenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen, dem Nachschub an Hilfsmitteln wie Masken, Tests, vor allem von der Entwicklung, Zulassung, Verteilung, kurzum der Verfügbarkeit der Impfstoffe. Eine genuin politische Dimension erhielt die Debatte jedoch erst durch den Streit über die rechtliche Zulässigkeit von Strategien und Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Dabei wurden allerdings die kontroversen Hintergrundannahmen, von denen sich die Verteidiger und die Gegner von mehr oder weniger strikten Auflagen haben leiten lassen, nicht deutlich deklariert.

In diesem Zusammenhang kann ich auf ein neues und für die nächste Zukunft ernstlich beunruhigendes Phänomen an dieser Stelle nicht genauer eingehen – ich meine die politisch aggressive und verschwörungstheoretisch begründete Verleugnung der pandemiebedingten Infektions- und Sterberisiken. Wegen ihres rechtsradikalen Kerns sind die scheinliberal begründeten Proteste der Corona-Leugner gegen die vermeintlich konspirativen Maßnahmen einer angeblich autoritären Regierung nicht nur ein Symptom für verdrängte Ängste, sondern Anzeichen für das wachsende Potential eines ganz neuen, in libertären Formen auftretenden Extremismus der Mitte, der uns noch länger beschäftigen wird.[2] In unserem Zusammenhang interessiert mich ein anderer Aspekt, unter dem sich politische Lager im Streit über die richtigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung ausgebildet haben, nämlich die Frage, ob der demokratische Rechtsstaat Politiken verfolgen darf, mit denen er vermeidbare Infektionszahlen und damit auch vermeidbare Todesfälle in Kauf nimmt.

Der Konflikt: Strengere oder laschere Präventivmaßnahmen?

In den Diskussionen über die geeigneten Strategien der staatlichen Gesundheitspolitik war von Anbeginn die Kritik der Wirtschaftsverbände und der FDP an der Erforderlichkeit und Eignung der restriktiven Vorbeugungsmaßnahmen bestimmend für die Profilierung gegensätzlicher politischer Lager.

2020-08-29 Corona-Demonstration Querdenken 10.jpg

Natürlich kamen im Streit über die Wahl zwischen lascheren oder strengeren Präventivmaßnahmen zu Recht auch andere Interessen zur Sprache – das breite Spektrum von Belastungen der besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen von körperlich und psychisch gefährdeten Kindern, Alten und Vorerkrankten, von Schülern und Eltern, von Berufen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind usw. Die vielstimmigen Einwände und Alternativvorschläge hätten klare normative Maßstäbe verlangt, anhand derer ihr Gewicht beurteilt werden kann. Tatsächlich aber ist die öffentliche Diskussion zum verfassungsrechtlichen Kern dieser durchaus verständlichen Kontroversen nicht wirklich vorgedrungen. Während sich die Verteidiger eines strengen Regierungskurses auf die Pflicht des Staates zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Rat der medizinischen Experten beriefen, haben die Fürsprecher der Lockerungslobby unter Berufung auf den öffentlichen Rat juristischer Experten die grundrechtlich geschützten subjektiven Freiheiten der Bürger gegen angeblich unnötige oder unverhältnismäßige Eingriffe des Staates eingeklagt.

Mich interessiert die Frage, ob die Prämisse dieser lautstarken Polemik stimmt; denn in der öffentlichen Diskussion stützte sich die Kritik auf die Annahme, dass es sich auch unter Bedingungen der Pandemie um eine ganz normale Abwägung des Rechts auf Leben gegen jene konkurrierenden Grundrechte handelt, in die ja die Maßnahmen des staatlichen Gesundheitsschutzes tatsächlich tief eingreifen. Interessanterweise sind in den ermüdenden Talkshows über die immer wieder gleichen Corona-Themen zwei grundsätzliche Fragen nicht ausdrücklich zur Sprache gekommen, die den politischen Streit erst ins rechte Licht gerückt hätten – nämlich weder die Frage nach der eindeutigen Zielbestimmung der staatlichen Gesundheitspolitik noch die Frage nach dem Gewicht der medizinischen Expertise unter dem rechtlich relevanten Aspekt der Ausnahmesituation einer solchen Gesundheitskatastrophe.

Welches Ziel hat der staatliche Gesundheitsschutz?

Das Bundesverfassungsgericht sieht zwar das Ziel der staatlichen Pandemiebekämpfung beiläufig darin, die Zahl der an Corona Infizierten und, davon abhängig, die Zahl der an Corona Gestorbenen so gering wie möglich zu halten. Aber in der politischen Öffentlichkeit ist dieses Ziel bestenfalls im Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe erwähnt worden, die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser nicht zu überlasten. Diese Belastbarkeit des Gesundheitssystems wird bis heute stillschweigend als die „rote Linie“ akzeptiert, die nicht überschritten werden darf und die auf diese Weise zur Rechtfertigung hygienischer Einschränkungen dient. Demgegenüber ist die Frage, ob sich diese Zielbestimmung zur Operationalisierung der eigentlichen Aufgabe, nämlich die Todesfälle infolge von Corona-Infektionen zu minimieren, überhaupt eignet, nicht thematisiert worden.

Das Ziel, die Rate der auf Corona zurückzuführenden „Übersterblichkeit“ der Bevölkerung so niedrig wie möglich zu halten, deckt sich ja keineswegs mit dem Ziel zu verhindern, dass die Zahl der schwer erkrankten und behandlungsbedürftigen Corona-Patienten die Grenze der vorhandenen Betten und Beatmungsgeräte überschreitet. Das aber bedeutet faktisch eine Verschiebung der Zielbestimmung, mit der die eigentlich entscheidende Frage aus der politischen Öffentlichkeit verdrängt worden ist: ob denn ein demokratischer Verfassungsstaat bei der Verfolgung des Ziels der Pandemiebekämpfung überhaupt das Recht hat, Politiken zu wählen, mit denen er die vermeidbare Steigerung von Infektionszahlen und damit der wahrscheinlichen Anzahl von Sterbefällen stillschweigend in Kauf nimmt. Es bedarf jedenfalls keiner großen Phantasie, um sich vorzustellen, wie öffentliche Diskussionen verlaufen wären, wenn diese Frage in den zahllosen Fernsehdebatten verhandelt und in der Presse nicht nur vereinzelt aufgenommen worden wäre.[3]

Eine Herabstufung des Ziels der staatlichen Gesundheitspolitik von der Minimierung der Infektionszahlen auf die Sicherung von Behandlungskapazitäten gewährt der Abwägungspraxis der Gerichte einen größeren Spielraum.[4] Wenn sich die Erforderlichkeit einer staatlichen Präventivmaßnahme auf das weitgesteckte Ziel bezieht, die Infektionszahlen zu minimieren, sind nicht nur strengere Verhaltensvorschriften und Auflagen gerechtfertigt als bei dem weniger anspruchsvollen Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Vielmehr drängt sich beim Vergleich dieser Ziele auch jene Grundsatzfrage auf, die tatsächlich im Hintergrund geblieben ist: ob die Verfassung eines demokratischen Rechtsstaats die Regierung im Hinblick auf das Minimierungsziel dazu verpflichtet, die Zahl der an Corona Verstorbenen so niedrig wie möglich zu halten.

File:Corona Lockdown.svg

Nur wenn diese Verpflichtung nicht besteht, gewinnt die Regierung mit der Inkaufnahme einer vorhersehbaren Zahl grundsätzlich vermeidbarer Todesfälle auch einen gewissen Spielraum für die Berücksichtigung anderer konkurrierender Rechtsansprüche. Denn die alternativen Zielbestimmungen stellen auch die Weichen für die gerichtliche Kontrolle staatlich verordneter Einschränkungen.[5] Sobald das Gericht die Erforderlichkeit einer Maßnahme mit Bezug auf das anspruchsvolle Minimierungsziel prüft, könnte es den Vorrang dieser Maßnahme nur gegen andernorts und anderweitig Leben gefährdende Nebenwirkungen „aufrechnen“, aber nicht gegenüber Ansprüchen aus konkurrierenden Grundrechten abwägen. Vielmehr würde sich die Abwägungspraxis dann im Wesentlichen auf die Einschätzung der Geeignetheit der kontroversen Maßnahme für das von vornherein als erforderlich anerkannte Ziel beschränken müssen. Diese strengere Zielbestimmung würde für die Corona-Rechtsprechung auf einen Prima-facie-Vorrang des Rechts auf Leben und Gesundheit vor allen übrigen Grundrechten hinauslaufen – auf einen Vorrang, den die Abwägungspraxis der Gerichte in normalen Zeiten nicht kennt. Aus diesem Grunde wollen manche Verfassungsrechtler in der Pandemie keine rechtlich relevante Ausnahmesituation erkennen; sie plädieren dafür, dem Recht auf Leben nur bei Gefahr der Überschreitung der roten Linie der Auslastung vorhandener Behandlungskapazitäten einen solchen Vorrang einzuräumen.

Quelle       :            Blätter-online        >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —     Satirische spanische Darstellung Ende September 1918: der Soldado de Nápoles liest in der Zeitung vom gutartigen Charakter der Krankheit und gleichzeitig, dass der Platz auf den Friedhöfen ausgeht

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Ist die Linke zu defensiv?

Erstellt von Redaktion am 23. September 2021

Ist die Linke als Bewegung und als Partei zu defensiv?

File:ETH-BIB-Taormina, Esel-Karren-Dia 247-05635.tif

Zu Klein – zu Satt  und Lahm – Ideenarm ?

Quelle:    Scharf  —  Links

Von Charlotte Ullmann

Wir Linken sind und waren, seitdem ich zurückdenken kann (Studentenbewegung), viel zu defensiv:

In allen Fragen, insbesondere darin, die Systemfrage zu stellen oder die wenigen bisher stattgehabten Kämpfe (z. B. Häuserkämpfe hier in Frankfurt in den 70iger Jahren) für eine Systemveränderung konsequent durchzuhalten.

Sicher, dann kommt die „Staatsgewalt“ der jeweiligen Regierungen und zeigt, wo der Hammer hängt!

Wiewohl die Aktionen der derzeitigen bundesweiten Mieterbewegung (Mietenwahnsinn usw.), insbesondere derjenigen in Berlin, bereits ansatzweise zeigen, was man machen kann (Enteignung großer börsennotierter Wohnungsgesellschaften – siehe Mietendeckel).

Doch dann bekommen die „Revolutionären“ erneut einen  auf den Deckel, siehe Verfassungsgericht, das wegen einer formalen Lapalie, eines Machtstreits zwischen Bund und Ländern, den Mietendeckel wieder kassiert hat.

Das Argument von vielen Linken, dass unsere parlamentarische Demokratie lediglich der Erhaltung des kapitalistischen Systems verschrieben ist, ja sogar dieser frühkapitalistischen neoliberalen Zurichtung spätestens seit Kohl und Schröder (Agenda 2010) in den letzten 40 Jahren, stimmt mehr, als uns lieb ist.

Obwohl doch eigentlich unser Grundgesetz in vielen Paragraphen dagegen steht!

Und wenn wir diese unsere Verfassung konsequent umsetzten und lebten, wäre schon viel gewonnen, auch wenn es darin immer noch gewaltige Widersprüche gibt, wie bsw. denjenigen zwischen dem „Recht auf Eigentum“ und der Pfli cht, mit seinem Eigentum Gutes zu tun („Eigentum verpflichtet“).

Aber dieser Widerspruch ließe sich aufheben, wenn die Profiteure des Kapitalismus, die ca. 10% ausmachen, von den restlichen 90 %, täten die sich nur richtig zusammen, überstimmt würden.

Volker Pispers hat einmal in einem seiner fulminanten kaberettistischen Stakatos gefragt, warum 90 % der Wähler diejenigen Parteien wählten, die für die oberen 10 % der Menschen Politik machten.

Tja, diese Frage habe ich mir auch noch nicht beantworten können.

Dabei wäre es ja so einfach: Der Bürger hat die „Wahl“ in der (Schein)-Demokratie, um mit Brecht zu sagen: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber!“

Was tun? Das lässt sich nicht nur mit Lenin fragen!

Transformationsbemühungen scheinen hier nichts auszurichten.

Aber wer will sein Leben schon hergeben für revolutionäre Umwälzungen?

Mein Sohn, der jetzt Arzt geworden ist und von diesem erzkapitalistischen  Gesundheitssystem mittlerweile profitiert, schon gar nicht mehr.

File:Die Linke Grundrecht Grundeinkommen BGE Berlin 2013.jpg

Bleiben die Abgehängten und Abgespeisten (Arbeitslose und prekär Beschäftigte), die in ihrem alltäglichen Lebenskampf gerade noch überleben können, auf jeden Fall keine Kraft mehr für den Aufstand haben.

Wenn sie wenigstens diejenigen Parteien wählten (und nicht nur total verblendet und aus reinem Protest heraus die AFD, die für die Revolution von unten so viel tut wie der Papst gegen das Zölibat), also wenn sie  wenigstens diejenigen Parteien wählten, die noch in der Lage sind, die Systemfrage zu stellen wie zum Beispiel die Partei DIE LINKE, dann wäre es ja schon ein kleiner Schritt nach vorne.

Und jetzt mit der künstlich aufgeblähten Coronakrise, die vor allen Dingen dem Kapital nützt, den Reichen, diesen 10%,  die ihre Dividenden und Kursgewinne bei den krisengewinnlerischen Tech- und Gesundheitsaktien abgreifen und denen die Krisenverlierer schnurzegal sind?

Wenn diese restlichen 90 % begreifen würden, wo der Hammer hängt, nämlich bei diesen 10% der Reichen, dann würden sie endlich so wählen, dass es auch ihnen nützt.

Charlotte Ullmann in Frankfurt am Main am 21.9.2021

Urheberecht
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Oben          —

Photographer
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Taormina, Esel-Karren
Description
Kolorierung des Dias durch Margrit Wehrli-Frey, 1933
Depicted place Taormina
Date 1932
Medium Fotografie : Glasdiapositiv
Dimensions 8,5 x 10 cm
Accession number
ETH-Bibliothek_Dia_247-05635
Source E-Pics Bildarchiv online http://doi.org/10.3932/ethz-a-000079401

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Source Die Linke

Author stanjourdan from Paris, France

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Wahlkampf unter Walen

Erstellt von Redaktion am 23. September 2021

Aus dem geschäftigen Leben eines gütigen Potentaten

Whale shark Georgia aquarium.jpg

Von Corinna Stegemann

Auch auf dem Meeresgrund wird der turnusgemäße Urnengang vorbereitet.

Dick, der Wal, zerrte schwitzend an seiner scheuernden Krawatte herum, am ganzen Körper juckte es ihn. Es war wieder Wahlkampf, und alle wollten etwas von ihm. Lautlos zog er durch sein Atemloch an einer Algenzigarre und versank in Erinnerungen …

Als junges Kalb hatte er mit seiner Schule oft Ausflüge an die Wasseroberfläche unternommen. Und da waren immer Menschen in lustig schaukelnden Booten, die freuten sich, wenn die Schulkälber auftauchten, sie riefen ihnen nette Dinge zu und waren immer fröhlich. Dann jauchzte Dick: „Wie schön muss es an Land sein, denn die Menschen sind allesamt immerzu glücklich und lachen unentwegt. Wenn ich groß bin, will ich auch an Land gehen und wie die Menschen leben.“

Der Schulleiter aber, der alte, weiße Pollard, runzelte dann nur seine breite, zerfurchte Stirn, verzog sein ohnehin schiefes Maul noch ein bisschen schiefer, schlug unwirsch mit seiner gewaltigen, muschelbedeckten Fluke auf und ab, dass es nur so spritzte, und stimmte schließlich wehmütige Gesänge an …

Als Dick älter, größer und kräftiger wurde, versuchte er immer wieder, dem Ozean zu entsteigen, doch wenn er dann gerade mal so mit Ach und Krach zumindest bis auf eine Sandbank gelangt war, schoben ihn die schreienden Menschen zu Hunderten mit Gewalt wieder zurück ins Meer. Irgendwann hatte er bitterlich enttäuscht aufgegeben, er wurde wasserscheu und erschuf tief auf dem Meeresgrund unter einer riesigen Panzerglaskuppel eine fast landähnliche, trockene Welt, in der er nun als selbstgewählter parteiloser Gebieter, gütiger Monarch und gestrenger, aber gerechter Potentat über ein glückliches Volk von vernünftigen und aufgeklärten selbstbestimmten Pflanzen und Tieren herrschte …

Das Telefon schrillte! Dick schreckte aus seinen Träumen von der fernen Vergangenheit hoch, zog sich schnell einen Happs Schillerlocken durch die Barten, warf eine Dose Sardinen hinterher und nahm hektisch den Hörer ab. Er hatte ein Retrotelefon. „Hier Lefti!“, bölkte es aus der Leitung. „Wie sieht’s denn nun aus? Können wir?“

Alle verfeindeten Lager hängten Poster und Plakate auf

Verdammt, der Wahlkampf! Den hatte er schon wieder verdrängt. Er hatte nie verstanden, was so aufregend an Wahlen sein sollte, doch die Menschen machten es halt auch und seine Untertanen freuten sich jahrelang darauf: Sie malten bunte Poster und Plakate, erfanden sich immer neue Lebensläufe, spalteten sich spielerisch in verfeindete Lager und diskutierten monatelang über Dinge, die sie eh nicht ändern konnten oder wollten – aber das war egal, es machte ihnen einfach Freude.

„Hey, Dick“, tönte es abermals aus dem Telefon, „Dick, hörst du mich? Dick, hier ist Lefti, können wir? Du weißt doch, unser heimlicher Deal, Dick, weißt du noch? Dick, der Deal von gestern. Weißt du noch? Dick? Können wir, Dick? Di-i-ick?“

Dick verdrehte die Augen zweimal im Kreis. Nicht jetzt auch noch Lefti vom BFS (Bündnis für Sauberkeit). Dick legte auf. Seine Gedanken schweiften in wabernden und bunten, mit sirrender Musik untermalten, wellenartigen Bewegungen ein weiteres Mal zurück …

Georgia Aquarium (4663504692).jpg

Erst gestern war er mit Lefti, dem Parteivorsitzenden der Schwämme, Schwämminnnen und Schwammartigen in der zwielichtigen Spelunke Zum letzten Tran versackt, wo in finsteren Ecken unter den dunklen Holzbänken illegal mit gefälschten Kapitänspatenten, getürkten Kaperbriefen und künstlichem Seetang gehandelt wurde. Sie hatten etwas wirklich Wichtiges besprochen, doch Dick konnte sich beim besten Willen nicht mehr an das Thema erinnern. Nur am Rande seines rechten Schläfenlappens kam ihm das Bild eines Purzelbaum schlagenden Fischbrötchens in den Sinn, das aber garantiert nichts mit Lefti und dem geheimnisvollen Deal zu tun hatte …

Das mit dem Fischbrötchen hatte er wahrscheinlich geträumt. Beim Gedanken daran bekam er schon wieder Hunger. Dick seufzte und wählte die Nummer der WSDG-Zentrale. Er ließ es genau einmal bimmeln, dann legte er sehr schnell wieder auf mit den Worten: „Keiner da, ich hab’s immerhin versucht.“ Die Seegurken von der WSDG (Wir sind die Gurken) nervten noch mehr als der verdammte Lefti, immerzu wollten sie Absprachen treffen und geheime Signale bestimmen, oder sie lagen ihm quengelnd in den Lauschlöchern, dass diesmal aber wirklich sie mit Gewinnen dran wären.

Nach Lust und Laune wurde in unregelmäßigen Abständen gewählt

Quelle          :       TAZ-online          >>>>>          weiterlesen

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Oben     —   „cropped and adjusted version of IMG 1023.JPG in commons“

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DL – Tagesticker 23.09.2021

Erstellt von Redaktion am 23. September 2021

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Die CDU – wo immer es auch geschrieben steht ? Nun zumindest zeigt sie jetzt allen, worum es in ihrer Partei denn geht ! Hast du Maaßen kannst du Spaßen über die,  welche sie einst vergasten ? Diese Täter aber waren niemals Verschwörungstheoretiker – sie wurden nur im Namen des politischen Staates eingeschworen!

Gipfeltreffen des schäbigen Konservatismus

1.) Die Lage am Morgen

Heute geht es um den Wahlkampf von Annalena Baerbock, um einen Wahlkampftermin in Thüringen, um einen Hungerstreik gegen die Klimapolitik, um heimliche Gedanken von Jens Spahn und um ein Trauergesicht. Beginnen wir bei der rohen Bürgerlichkeit. Ein Gipfeltreffen des schäbigen Konservatismus gibt es heute im thüringischen Meiningen. Dort kandidiert der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen für ein Direktmandat. Sein Gast im Wahlkampf ist am frühen Abend Thilo Sarrazin. Maaßen ist Mitglied der CDU, Sarrazin war Mitglied der SPD, bis ihn die Partei im vergangenen Jahr hinauswarf. Was sie verbindet, ist ihre intellektuelle Hochnäsigkeit. Was sie ebenfalls verbindet, ist eine starke Abneigung gegen Zuwanderung von Menschen, mit rassistischem Unterton. Konservativ sind sie beide, aber eben so schäbig konservativ, dass auch die AfD ihre politische Heimat sein könnte. Passende Überschriften für dieses Treffen wären ebenso: »Rohe Bürgerlichkeit«, ein Begriff, den der Soziologe Wilhelm Heitmeyer geprägt hat. Und »Radikalisierter Konservatismus«, der Titel eines interessanten neuen Buches von Natascha Strobl.

Spiegel-online

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Zu viele von den geistig Minderbemittelten machten es sich auf den Regierungsbänken bequem? Die Frage kommt von Radio Eriwan: „Frau Merkel wo steht dieser Lehrstuhl und wieviel an Zeit brauchen ihre Nachfolger-Innen um dieses zu studieren?“ In der CDU – oder muss dafür Jede/r zurück in die Vergangenheit reisen ?

Bundesregierung gab mehr als eine Milliarde Euro für Beratung aus

2.) Transparenz

Das meiste davon haben die CSU-geführten Ministerien für Inneres und Verkehr ausgegeben. Die Linke nennt die Summe eine „verheerende Bilanz“ für die große Koalition aus Union und SPD. Die Bundesregierung hat seit 2017 mehr als eine Milliarde Euro für externe Berater ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Matthias Höhn hervor. Spitzenreiter bei den Investitionen in Expertise von außen waren das Innenministerium mit mindestens 492,9 Millionen Euro, das Verkehrsministerium mit 196,9 Millionen Euro und das Finanzministerium mit 121,7 Millionen Euro. Höhn hatte die Regierung nach den Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der Wahlperiode am 24. Oktober 2017 bis zum 31. Juli 2021 gefragt. Teilweise beinhalten die Angaben der einzelnen Ministerien aber das ganze Jahr 2017. Das ist zum Beispiel beim Verkehrsministerium der Fall. Die geringsten Ausgaben für Expertise von außen meldeten das Arbeitsministerium mit 2,5 Millionen Euro und das Kanzleramt mit 3,3 Millionen Euro. Unter dem Strich wurden seit 2017 mindestens 1,073 Milliarden Euro für die externe Unterstützung ausgegeben.

Süddeutsche-Zeitung

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Wer macht denn da noch einen auf Überraschung ? Lässt sich die Spur nicht nahezu nahtlos bis zum Ende des Krieges zurückverfolgen ? Legte ein Adenauer mit Unterstützung der Siegermächte das Saatgut für die Republik wie sie sich heute zeigt? MAD ins englische Übersetzt steht im übrigen für Verrückt! Und sagen heute Keiner das alles nicht genau so gewollt gewesen wäre ? Politiker waren damals gewiss nicht dümmer als heute. Zu den Zeiten war es nur schweren sich die benötigten Titel zu ersitzen oder zu kaufen.

Rechtsextremer Verdachtsfall:

3.) Sicherheitsrisiko im Bendlerblock

Der Geheimdienst MAD ist auf einen mutmaßlichen Rechtsextremisten im Verteidigungsministerium gestoßen. Er soll dort als Referent arbeiten. In der Abteilung SE des Verteidigungsministeriums werden die internationalen Einsätze der Bundeswehr vorbereitet und gesteuert. Auch die Spezialkräfte und das militärische Nachrichtendienstwesen liegen in der Zuständigkeit der Abteilung „Strategie und Einsatz“. Und ausgerechnet dort soll ein mutmaßlicher Rechtsextremist als Referent arbeiten. Auf ihn ist der Bundeswehrgeheimdienst MAD aufmerksam geworden, wie das Ministerium am Mittwoch den zuständigen Fach­po­li­ti­ke­r:in­nen im Bundestag mitteilte. Nach taz-Informationen handelt es sich um einen zivilen Referenten, also einen Beamten, nicht um einen Soldaten. Seinen Zugang zu vertraulichen sicherheitsrelevanten Unterlagen bekam er nun gekappt. Über den Vorgang hatte zuerst der Spiegel berichtet. Was genau die vom MAD ermittelten „sicherheitserheblichen Erkenntnisse mit Bezug zum Rechtsextremismus“ umfasst, ist bislang nicht bekannt. Es ist nicht der erste rechtsextreme Verdachtsfall in dieser Abteilung des Ministeriums. Seit vergangenem Herbst wird ein Regierungsdirektor überprüft, der Mitglied der vom Verfassungsschutz wegen „rechtsextremistischer Bestrebungen“ beobachtetem Burschenschaft Hamburger Burschenschaft Germania ist oder war.

TAZ-online

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Wiederholt sich nicht genau diese Situation nach jeder neuen Wahl in schönster Regelmäßigkeit ? Das Volk mit der großen Hoffnung auf eine Änderung an die Wahlurne gegangen, bleibt allein am Straßenrand stehen? So auch in den USA wo jetzt genau das passiert was den Deutschen Wähler-Innen noch bevorsteht ? Sind die Politiker-Innen nicht die größten Verschwörungstheoretiker welche jegliche Konkurrenz von  Andersdenkenden ausschalten? In den USA sogar ganz ohne Koalition! Geht es nicht immer nur um Macht – nach der ein/e Jede/r Politiker-In  rafft ?

„Unglaublich enttäuschend“:

4.) Schwerer politischer Rückschlag für Joe Biden

In dem Kongress der USA ist die Polizeireform von Joe Biden vorerst gescheitert. Das Aus der Gespräche sei „unglaublich enttäuschend“. Im Kongress sind Verhandlungen zwischen der Demokratischen Partei und den oppositionellen Republikaner:innen über eine umfassende Polizeireform vorerst gescheitert – für den amtierenden US-Präsidenten Joe Biden ist das ein herber Rückschlag. Der demokratische Senator Cory Booker sagte am Mittwoch (22.09.2021) im Kapitol, bei den Gesprächen habe es zuletzt keine „Fortschritte“ mehr gegeben. Biden-Sprecherin Jen Psaki sagte, das Scheitern der Gespräche sei „unglaublich enttäuschend“. Die umfassende Polizeireform war nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Mai 2020 in Angriff genommen worden. Die Reform sollte Polizeikräften Würgegriffe verbieten und die weitgehende zivilrechtliche Immunität von Beamten bei Fehlverhalten einschränken. Joe Biden scheitert im Kongress mit Polizeireform.

FR-online

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So ist das eben – im Konzert der „Weltmächte“ nicht in der Startaufstellung zu stehen. Dafür war selbst die „Größte Dame“ der Welt nicht groß genug! Keinen sollte aber überraschen wenn auch die EU nur unter „Ferner Liefen“ in Erscheinung treten, schaffen diese es doch nicht einmal Ungarn und Polen an ihre finanziellen Ketten zu legen?

Weltmächte einigen sich auf gemeinsame Linie gegenüber Taliban

5.) Permanente Mitglieder des UN-Sicherheitsrats

Es ist eine bedeutsame Einigung. USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China wollen friedliches und stabiles Afghanistan. Die fünf permanenten Mitglieder des UN-Sicherheitsrats haben sich auf eine gemeinsame Linie gegenüber den radikalislamischen Taliban nach ihrer Machtübernahme in Afghanistan geeinigt. Sie riefen die Taliban zur Bildung einer Regierung auf, die „alle Teile der Bevölkerung repräsentiert“, wie UN-Generalsekretär António Guterres am Mittwoch sagte. Demnach wollten alle fünf Weltmächte „ein friedliches und stabiles Afghanistan, in dem humanitäre Hilfe ohne Probleme und ohne Diskriminierung verteilt werden kann“. Sie streben „ein Afghanistan an, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen respektiert werden, ein Afghanistan, das kein Zufluchtsort für den Terrorismus ist“, sagte Guterres nach dem Gespräch der Außenminister der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Russlands und Chinas am Rande der UN-Generalversammlung in New York.

Tagesspiegel-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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