DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Archiv für Januar 29th, 2020

Die Deutsche Welle

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

Deutschen Welle Macht und Missbrauch

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Von Peter Weissenburger

Mit­ar­bei­te­r*in­nen der Deutschen Welle haben sich an die taz gewandt. Sie sagen, das Arbeitsklima sei von Drohungen und Machtmissbrauch geprägt.

Wenn in es in einem Unternehmen zu Vorwürfen sexueller Gewalt kommt, dann gibt es immer zwei Geschichten. Zum einen die des konkreten Falls: der mutmaßliche Täter, das mutmaßliche Opfer, die Ermittlungen. Und zum anderen die Geschichte der Unternehmenskultur. Die beginnt schon lange vor dem Ereignis und dauert darüber hinaus. Das Betriebsklima ist entscheidend, wenn es darum geht, ob Betroffene sich melden – und ob Täter mit Konsequenzen rechnen müssen.

In den vergangenen Monaten sind Mitarbeitende der Deutschen Welle (DW) auf die taz zugekommen, weil sie, wie sie sagen, seit Jahren unter dem Betriebsklima im Auslandssender leiden. Auch ein Artikel im britischen Guardian hat sich diese Woche mit internen Beschwerden über die Deutsche Welle auseinandergesetzt. Das Arbeitsklima beim Sender wird darin als vergiftet beschrieben, eine anonyme Mit­ar­bei­te­r*in wird mit den Worten zitiert „Die DW ist ein Sumpf.“ Es ist die Rede von Rassismus, Mobbing und systematischer Unterdrückung von Kritik. Das ist besonders brisant, weil es bei der DW einen noch nicht geklärten #MeToo-Fall gibt.

Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass über 80 Mitarbeitende aus verschiedenen DW-Redaktionen (diese Zahl nennt jedenfalls der Sender) am Mittwoch eine Gegendarstellung als offenen Brief an den Guardian verfasst haben. Zwar seien die beschriebenen Vorgänge inakzeptabel und müssten aufgeklärt werden. „Aber das Arbeitsumfeld, welches Sie in Ihrem Artikel beschreiben, hat keine Ähnlichkeit mit dem Newsroom, in dem wir heute arbeiten.“ Dieser sei „eine hochprofessionelle, freundliche und positive Arbeitsumgebung“.

Worum geht es also? Die taz hat in den vergangenen vier Monaten mit ehemaligen und gegenwärtigen Mit­ar­bei­te­r*in­nen der DW gesprochen, darunter ein Mitglied des Personalrats. Es geht um mehrere Gemengelagen, die der Text im Guardian zum Teil vermischt. Einige sind längst bearbeitet, andere bleiben offen – und sorgen in der Belegschaft für Frust.

Vorfälle und Beschwerden

Zum einen ist da der #MeToo-Fall, bekannt seit August 2019 durch einen Bericht der Zeit. Ein DW-Moderator soll 2016 in Berlin zwei Mitarbeiterinnen sexuell belästigt und eine weitere auch vergewaltigt haben. Der Beschuldigte, der alles bestreitet, hat den Sender im August 2018 verlassen, die Ermittlungen laufen noch.

Bis heute warten die Mitarbeitenden auf eine Klärung der Vorfälle. Sein Weggang wurde gegenüber der Belegschaft mit „Erschöpfung“ begründet, was Kol­le­g*in­nen irritierte. „Wir wussten alle, dass er zu Übergriffen neigt“, sagt ein Redaktionsmitglied. „Aber er hatte Macht, weil er ein Star war und weil er ein gutes Verhältnis zum Redaktionsleiter und zum Intendanten hatte.“

Zweitens ist da der Fall eines Teamleiters in der Sportredaktion, der durch rassistische und antisemitische Aussagen und durch Mobbing aufgefallen war. Dieser Fall wird im Guar­dian hervorgehoben, obwohl man ihn als abgeschlossen betrachten könnte. Denn aus Gesprächen mit Mit­ar­bei­te­r*in­nen wird klar, dass der Mann seit Anfang 2018 nicht mehr beim Sender arbeitet. Aus einer internen Beschwerdemail von November 2017 an die damalige Chefredakteurin Ines Pohl wird aber auch klar, dass der Fall zuvor ein Jahr lang verschleppt und Hinweise nicht mit der nötigen Entschlossenheit verfolgt wurden.

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Die dritte Gemengelage hat mit einem Beschwerdeschreiben einer Gruppe von Mitarbeitenden zu tun und mit der Art, wie die Senderleitung darauf reagierte. Der Brief wird im Oktober 2018 von 16 Mitgliedern der Sprachredaktion Arabisch am Standort Berlin verfasst. „Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der arabischen Redaktion und von der Produktion, sind zutiefst besorgt“, beginnt das Schreiben. Anlass ist damals, dass in der Redaktion ein Mann einer Kollegin gedroht hat, „ihr den Finger zu brechen“. (Der Mann hat in der Zwischenzeit „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ erfahren, teilt die DW auf Anfrage mit).

Die Ver­fas­se­r*in­nen des Briefs allerdings wollen „darauf aufmerksam machen, dass der Vorfall keineswegs isoliert zu betrachten ist“. Man habe „leider den Eindruck, dass die Führungskultur in der arabischen Redaktion zu einem Großteil auf Demütigungen, Einschüchterungen und Manipulation“ basiere. Der Brief kritisiert aber auch die Leitung des Senders. „Viele von uns haben in den vergangenen Jahren Rat und Hilfe innerhalb der Deutschen Welle gesucht. Uns wurde signalisiert, dass diese Missstände bereits bekannt seien. Eine konkrete Aussicht auf Verbesserung wurde uns aber nicht in Aussicht gestellt.“

Die Welle weltweit

Die arabische Redaktion ist eine von 30 Sprachredaktionen des Auslandssenders Deutsche Welle, der, anders als andere öffentlich-rechtliche Sender, nicht aus Rundfunkbeiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert wird. Von ihren Standorten in Bonn und Berlin und mit etwa 3.000 Mit­ar­bei­te­r*in­nen sendet die DW täglich Nachrichten- und Magazinsendungen in die ganze Welt.

Quelle         :           TAZ         >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben       —         Deutsche Welle headquarters in the Schürmann building in Bonn. In the background, the Post Tower, HQ of Deutsche Post can be seen.

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Die Grünen und Linken

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

«Grün» und «links» sind nicht immer deckungsgleich

Quelle          :         INFOsperber  CH.

Von   Jürg Müller-Muralt

Die Grünen haben verschiedene historische Wurzeln, nicht nur linke. Auch heute könnten Rechtsparteien die Ökologie wiederentdecken.

Grüne Welle bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019, grüne Regierungsbeteiligung in Österreich seit Anfang 2020, und gemäss jüngsten Umfragen sind die deutschen Grünen fast gleich stark wie die CDU/CSU: Grün ist längst zu einer erfolgreichen Politmarke geworden, aber diese ist, etwa im Gegensatz zur Klimastreik-Bewegung, keine junge Erscheinung. In der Schweiz gehen die organisatorischen Anfänge auf die Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts zurück, in Deutschland begingen die Grünen Mitte Januar 2020 ihr 40-Jahre-Jubiläum. Heute werden «links» und «grün» meist als weitgehend deckungsgleich betrachtet, sowohl von der Politikwissenschaft wie im allgemeinen Sprachgebrauch. Doch die Wurzeln und politischen Traditionen der grünen Parteienfamilie sind unterschiedlich und reichen von weit links bis weit rechts.

Lukas Bärfuss’ Rundumschlag

Einen Hinweis auf die Komplexität des Themas findet man in einem Interview der Online-Zeitung Republik vom 28.12.2019 mit dem Schweizer Schriftsteller Lukas Bärfuss. Der Georg-Büchner-Preisträger ist nicht gut auf die Grünen zu sprechen. Er kritisiert sogar den Zweckartikel der Grünen Partei der Schweiz, weil dort steht, dass die GPS «der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Priorität einräumt». Die Partei setze «sich damit in einen Widerspruch zur humanistischen Tradition des aufgeklärten Staates. Eine ökologische Politik kann auch totalitär grundiert sein, das lehrt die Geschichte», findet Bärfuss. Der Schutz der ökologischen Rahmenbedingungen sei nur dann sinnvoll, wenn er im Interesse des einzelnen Menschen liege, denn es gebe keinen Selbstzweck in der Ökologie. Und: Der «ökologische Antihumanismus trat hierzulande mit der Ecopop-Initiative in Erscheinung». Das ist insofern unfair, weil sich zum einen die GPS klar von dieser Initiative distanziert und sie auch bekämpft hat, und weil die heutige Ecopop-Bewegung sich von ihren rechten Wurzeln weitgehend abgenabelt hat.

«Politischer Tausendfüssler»

Doch die stark zugespitzten Aussagen von Bärfuss verweisen eben auf die sehr unterschiedlichen, teils auch problematischen Ursprünge der breitgefächerten ökologischen Bewegung. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet die frühen deutschen Grünen als «politischen Tausendfüssler». Zu Beginn der Siebzigerjahre waren die Grünen ein bunter Haufen von Hippies, Kommunisten, Feministinnen, Friedensaktivisten, Atomkraftgegnerinnen, Öko-Sozialisten, Sympathisanten der Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF), bürgerlich-konservativ geprägten Umweltschützern – und ja, vereinzelt auch einstigen Nationalsozialisten.

Schwierige Gemengelage

Die linke Anti-AKW-Bewegung beispielsweise stützte sich auf technik- und industriekritische antikapitalistische Konzepte, die zwar teilweise auch von bürgerlich-konservativen Atomkraftgegnern geteilt wurden. Letztere griffen dagegen häufiger auf Traditionen von Ökologie, Natur-, Umwelt- und Heimatschutz zurück, die sich nicht selten auf ein reaktionäres und sozialdarwinistisches Gesellschaftsmodell stützte. In der Stuttgarter Online-Publikation Kontext: Wochenzeitung vom 15.01.2020 geht der auf die Wissenschaftsgeschichte der Biowissenschaften spezialisierte Philosophieprofessor Michael Weingarten dieser schwierigen Gemengelage in Deutschland nach. Um zu verstehen, wie es zum zeitweiligen Zusammengehen, zu einem «taktischen Bündnis auf Zeit» dieser «sich in ihren Leitvorstellungen eher ausschliessenden Strömungen kam», müsse man die frühen Siebzigerjahre in den Blick nehmen:

«Da erschienen nahezu zeitgleich und mit grossem publizistischen Erfolg Bücher wie ‘Die Bevölkerungsbombe’ von Paul R. Ehrlich (1971) und ‘Das Selbstmordprogramm’ von Gordon R. Taylor (1971); in diese Linie gehört auch Herbert Gruhls Buch ‘Ein Planet wird geplündert’ (1975). Für den deutschsprachigen Bereich noch wirksamer war Konrad Lorenz‘ Schrift ‘Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit’ (1973), zumal es in demselben Jahr erschien, in dem Lorenz den Nobelpreis für Medizin erhielt. In diesen Büchern werden die schon unübersehbar gewordenen ökologischen Probleme sozialdarwinistisch thematisiert mit Verweis auf eine ‘Übervölkerung’, verursacht durch die hohen Geburtenraten in Asien und in Teilen der arabischen Welt einerseits bei gleichzeitiger ‘Überfremdung’, ‘Entvolkung’ und drohendem ‘Aussterben’ der ‘weissen Rasse’ (der Deutschen, der Europäer) andererseits. Damit verbunden seien die ‘Verwüstung des natürlichen Lebensraums’ der Menschen sowie die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen der Erde. In seiner drastisch-bildreichen Sprache versuchte Lorenz deutlich zu machen, dass die ‘Zivilisierung’ der Menschheit zu deren ‘Verhausschweinung’, also zu ‘Degeneration’ und ‘Entartung’ führe. Ökologisch sei es geboten, diesen Prozess rückgängig zu machen, die Menschheit zu ‘entzivilisieren’, damit sie sich wieder in das Gleichgewicht der Natur einpassen und überleben könne.»

Konrad Lorenz als Leitfigur der Grünen

Die beiden österreichischen Wissenschaftsjournalisten Benedikt Föger und Klaus Taschwer dokumentierten schon vor rund zwanzig Jahren, dass Konrad Lorenz zeitlebens ein überzeugter Nationalsozialist war. Wikipedia wiederum hält zur Bedeutung von Lorenz für die Grünen fest: «Im hohen Alter äusserte er sich zudem als zivilisatorisch-ökologischer Gesellschaftskritiker und wurde in Österreich zu einer Leitfigur der Grünen-Bewegung.»

Umweltschutz als konservatives Thema

Auch der Historiker Peter Hersche räumt mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: «Der Umweltschutz hat seine Wurzeln nicht bei den Grünen». Unter diesem Titel schlägt der emeritierte Professor für Neuere Allgemeine Geschichte an der Universität Bern in der NZZ vom 08.05.2019 den grossen historischen Bogen: Von der deutschen Romantik (unter anderem eine Reaktion auf Aufklärung und industrielle Revolution), über den Beginn des modernen Kapitalismus zwischen 1870 und 1914 bis in die jüngste Vergangenheit, also bis etwa 1980, sei Umweltschutz eine vorwiegend konservative Bewegung gewesen. Schliesslich war der Konservatismus historisch die Gegenströmung zum Liberalismus und später zum marxistischen Sozialismus.

Ökologie und Bevölkerungsfrage

In den Siebzigerjahren wurde die Ökologie dann mit der Einwanderungs- und Bevölkerungsfrage gekoppelt. Die «Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» lancierte fremdenfeindliche Initiativen und forderte eine massive Reduktion der ausländischen Bevölkerung. Parteipräsident Valentin Oehen forderte gleichzeitig beispielsweise ein Ende des Wachstumszwangs und bleifreies Benzin. In den Siebzigerjahren gründete er die Arbeitsgemeinschaft für Bevölkerungsfragen (ab 1987 unter dem heutigen Namen Ecopop). Heute tritt Oehen gemäss NZZ vom 25.10.2019 «tatsächlich an Versammlungen der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) auf».

Für Sozialdemokratie lange kein Thema

Spätestens 1990 hatte sich die Schweizer Umweltbewegung klar links positioniert, «und zwar auf der Linie der nach 1968 entstandenen neuen Linken», wie Hersche schreibt. Die Grünen profilierten sich nach und nach zu einer Sammelbewegung verschiedenster Strömungen der neuen sozialen Bewegungen, also nebst Umweltschützern aller Art auch Friedensaktivisten, Feministinnen, Alt-Achtundsechziger und diverse Alternative. Die Sozialdemokratie dagegen verhielt sich gemäss Hersche mehrheitlich «gegenüber Umweltanliegen noch lange abweisend, so dass die neuen Grün-Linken eine Lücke zu schliessen schienen.»

Rechtes Spektrum marginalisiert

Doch was geschah mit dem bürgerlich-konservativen und rechten Spektrum der Umweltbewegung? «Die Allermeisten wurden nach 1980 marginalisiert, richtiggehend ausgebootet; in Deutschland etwa Herbert Gruhl, der Verfasser des Bestsellers ‘Ein Planet wird geplündert’», schreibt Hersche und schliesst seinen Artikel wie folgt: «Ihre Positionen stiessen bei den Linksgrünen auf grundsätzliche Ablehnung: Wer in der Schweiz, wie etwa Nationalrat Valentin Oehen oder später die Umweltorganisation Ecopop, auf den Zusammenhang zwischen Ökologie und Einwanderungspolitik pochte, kam für eine Zusammenarbeit nicht mehr infrage. An diesem offensichtlichen Widerspruch in der ökologischen Argumentation hat sich bis heute nichts geändert. Er ist nicht der einzige im Programm der heutigen Grünen. Aber diese Inkohärenzen werden tunlichst unter den Teppich gekehrt. Auflösen könnte sie vielleicht eine konservativ-ökologische Partei. Über die Gründung einer solchen Alternative zu den Grünen wird zwar gelegentlich geredet. Noch aber fehlt sie im politischen System der Schweiz wie ihrer Nachbarländer.»

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Anknüpfen an historische Vorbilder

Eine konservativ-ökologische Partei gibt es zwar tatsächlich nicht, aber immerhin eine bürgerlich-liberal ausgerichtete Alternative zu den Grünen: die Grünliberale Partei (GLP). Das Problem der Konservativen und vor allem der Rechten liegt darin, dass sie in ihren Reihen Exponenten haben, welche die Klimaerwärmung herunterspielen oder gar leugnen. Doch ist es nicht ausgeschlossen, dass die politische Rechte versuchen wird, an historische Vorbilder anzuknüpfen und die Klimaproblematik in einseitiger Weise mit der Bevölkerungsfrage und vor allem mit der Zuwanderungsfrage zu koppeln.

Wird Begrenzungsinitiative umgedeutet?

Derzeit geben sich Rechtsparteien wie die SVP noch klimaskeptisch. Doch es gibt Anzeichen dafür, dass sich das ändern könnte. SVP-Nationalrat Roger Köppel, Kämpfer an vorderster Front gegen die «Klimahysterie», forderte jüngst in einem Tweet nun doch Massnahmen gegen den Klimawandel, nämlich Antibabypillen für Afrika. Das Bevölkerungswachstum dort zu stoppen sei wirksamer «als Schweizer CO2-Verbote». Auch Christoph Blocher versuchte sich an der SVP-Kadertagung vom Januar 2020 in Bad Horn am Bodensee in Ökologie: «Man muss den Leuten klarmachen, dass die Zuwanderung der Umwelt schadet». Vielleicht versucht die SVP, mit diesem Argument ihre Begrenzungsinitiative, welche die Personenfreizügigkeit ausser Kraft setzen und notfalls kündigen will und im Mai 2020 zur Volksabstimmung kommt, zu Propagandazwecken ökologisch umzudeuten oder zumindest argumentativ aufzuladen. Ob ein solches Manöver vom Stimmvolk goutiert würde, bleibt fraglich. Denn ein Blick in die Homepage der SVP-Initiative zeigt klar, dass die Umwelt kein Kernanliegen des Volksbegehrens darstellt.

Österreich machts vor

In Österreich dagegen werden Zuwanderung und Klimaschutz mittlerweile von höchster Stelle in einem Atemzug genannt: «Man kann gleichzeitig die Grenzen und das Klima schützen», sagte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz zu seinem Regierungsprogramm, das er zusammen mit den Grünen ausgearbeitet hat. Philipp Loser schreibt dazu in seiner Kolumne im Magazin (Nr. 3/2020): «Der ÖVP-Chef hat es ganz offensichtlich fertiggebracht, die Furcht vieler Wählerinnen und Wähler vor dem Fremden mit der neu entdeckten Furcht der gleichen Wählerinnen und Wähler vor der Klimakatastrophe zu kombinieren».

Natürlich ist der globale Bevölkerungsdruck für Umwelt und Klima ein Problem. Wer allerdings behauptet, bevölkerungspolitische Massnahmen seien der zentrale Hebel zur Behebung der aktuellen Klimakrise, streut den Menschen Sand in die Augen und braut vor allem ein unappetitliches Politsüppchen.

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Keine

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Oben     —          Grün-Magenta-Brille aus Kunststoff für einige auf DVD erschienene Filme

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Im Land des Holocaust

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

Deutschland macht mich ratlos

Hauptplatz Schoener Turm Landsberg-1.jpg

Von   Ilana Hammerman

Ich besuche das Land, das meine Großeltern ermordete. Eine gute Idee? In Landsberg am Lech beginnen die Zweifel .

Saftige Wiesen, kristallklare Seen, malerische Dörfer und am Horizont die Alpen: Bayern ist wunderschön und voller Heiterkeit, weswegen ich im vergangenen Jahr entschied, meinen Urlaub während der jüdischen Neujahrsfeiertage hier zu verbringen. Eine sanfte Herbstsonne begrüßt mich am Tag nach meiner Ankunft und ich mache mich auf den Weg zu meiner ersten Radtour.

Den Windungen des Flusses Lech folgend radele ich bis nach Landsberg, der Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Ihr mittelalterlicher Charme, so lese ich in einer der Broschüren, die in meinem Hotel ausliegen, sei prächtig erhalten, was sich toll anhört, da ich wenige Dinge so sehr mag wie mittelalterliche europäische Städte. Nach einer zweistündigen Radtour sitze ich mit einem Eisbecher auf einer Bank am alten Hauptplatz, der eindrucksvoll restauriert und aufgeputzt worden ist, von den Pflastersteinen bis zu den pastellfarbenen Hausfassaden und reich verzierten Dächern.

Aber schon jetzt, noch ganz am Anfang meines Urlaubs, habe ich auf einmal das Gefühl, dass ich womöglich einen Fehler gemacht habe, als ich mich dafür entschied, hierherzukommen. Tatsächlich bringt mich mein Urlaub schnell an Orte, an denen ich auf keinen Fall sein will.

Ein Wallfahrtsort der Nazis

Das passiert, als ich auf meinem Smartphone auf Wikipedia den Eintrag „Landsberg am Lech“ anklicke. Jetzt sehe ich, dass es darin einen besonderen Abschnitt über die Geschichte Landsbergs unter der

Naziherrschaft gibt, ja sogar einen Hauptartikel, in dem es nur um dieses Thema geht. Ich lese:

In Landsberg schrieb Hitler Mein Kampf, als er dort nach seinem Münchner Putschversuch im Jahr 1923 im Gefängnis saß. Dadurch wurde die Stadt zu einem Wallfahrtsort der Nationalsozialisten und von 1937 bis 1945 sogar neben München, der „Stadt der Bewegung“, und Nürnberg, der „Stadt der Reichsparteitage“, zur drittwichtigsten Stätte des Nationalsozialismus. Ein Treffpunkt der Hitlerjugend, deren Mitglieder hier aufmarschierten und sich zu Reden und Kundgebungen auf dem malerischen alten Hauptplatz versammelten. Ich blicke auf und betrachte ihn noch einmal. In der Zelle Nummer 7, der ehemaligen Gefängniszelle Hitlers, bekamen die Jugendlichen ein Exemplar von Mein Kampf überreicht.

Außerdem erfahre ich von der Webseite, dass der Stadt, entgegen den offiziellen Darstellungen der Behörden, ihre exponierte Stellung nicht „von außen übergestülpt“ wurde. Im Gegenteil, sie selbst vermarktete sich bereits ab 1933 mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln als „Stadt des Führers“, als Stadt, in der die Ideen der nationalsozialistischen Ideologie geboren wurden, und profitierte von dem wirtschaftlichen Wohlstand, den der Hitlertourismus ihr bescherte.

Die Stadt und ihre malerische Umgebung, so lese ich weiter, spielten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine besonders schreckliche Rolle: Im Sommer 1944 begann hier die Errichtung des größten Konzentrationslagerkomplexes innerhalb der Reichsgrenzen: zwölf Lager, alle als „Kaufering“ bekannt, wie der Bahnhof in der Nähe von Landsberg, der bis heute als zentraler Eisenbahnknotenpunkt dient. Ab September 1944 wurden Häftlinge, zumeist Juden, aus den Ghettos und Konzentrations- und Vernichtungslagern im Osten zu diesem Bahnhof gebracht und von hier auf die Lager verteilt. In einem Lager wurden auch französische Widerstandskämpfer inhaftiert.

Die Häftlinge mussten als Zwangsarbeiter in der Rüstungsindustrie schuften, die Deutschland vor der immer näher rückenden Niederlage retten sollte. Viele Gefangene verloren ihr Leben bereits in den Viehwaggons, die sie nach Kaufering brachten. Hunderte und Tausende von Menschen starben in den folgenden Monaten in den Lagern, an Hunger, verschiedenen Krankheiten, weil sie erfroren, erschossen wurden oder zu Tode gefoltert. Ende April 1945, am Vorabend der endgültigen Niederlage, evakuierten die Deutschen die Überlebenden aus den Lagern, damit, wie es Himmler befahl, kein einziger KZ-Häftling lebend in die Hände der Alliierten fallen würde. So zog der Marsch der Frauen und Männer aus den Lagern – erschöpft und krank, abgemagert bis auf die Knochen – durch die Altstadt von Landsberg, vor den Augen der Bürger der Stadt: ein weiterer Todesmarsch, für dessen Durchführung das zusammenbrechende Deutschland immer noch die Willenskraft fand.

Es ist das gleiche Altstadtviertel, durch dessen Gassen ich heute spaziert bin und auf dessen Hauptplatz ich sitze, so wie viele andere zufriedene Touristen, die meisten davon Deutsche – jetzt bin ich völlig verstört.

Dieses Land, dessen Söhne meine Großeltern ermordeten und dessen Nachgeborene mich mit Stipendien ausgezeichnet und in seine akademischen Einrichtungen aufgenommen hatten, dieses Land, dessen Sprache und Kultur ich kennengelernt und dessen Geschichte und Literatur ich erforscht habe, in dem ich viele Jahre gelebt und Beziehungen geknüpft habe – dieses Land macht mich immer wieder ratlos.

Auf dem Bayertor - Flickr - cspannagel (1).jpg

Meinem Urlaub ist der Boden entzogen: Bald darauf erfahre ich, dass es kein Zufall war, dass ich über diesen Lagerkomplex, der dem KZ-Dachau angegliedert war, nichts weiß. Jahrzehntelang versuchten Anwohner und Behörden nach dem Krieg, die Existenz dieser Lager zu ignorieren und sie der Vergessenheit anheimfallen zu lassen. An dem Ort, wo die Häftlinge Bunker für die nationalsozialistische Rüstungsindustrie gebaut hatten, am Stadtrand von Landsberg am Lech, befindet sich heute ein Gewerbegebiet. Die Überreste der Baracken, in denen die Zwangsarbeiter und ihre Wächter untergebracht waren, wurden beseitigt. Erst in den frühen 1980er Jahren entstand eine gemeinnützige Organisation, deren Mitglieder sich dafür einsetzten, die Verbrechen, die vor ihrer Haustür begangen worden waren, zu erforschen und Gedenkstätten an den Massengräbern der Opfer zu errichten. Heute steht die Information allen zur Verfügung, die darüber mehr erfahren möchten – und das will ich nun tun.

Floskeln für die Toten

Ich bitte einen deutschen Bekannten meiner Generation – wir gehören beide der „zweiten Generation“ an, jeweils der nach jener der Henker und ihrer Opfer –, mich mit seinem Auto zu fahren und die Gedenkstätten mit mir zu besichtigen. Er stimmt zu und ist sich sicher, die Orte problemlos finden zu können. Als die Initiative einst ins Leben gerufen worden war, hatte er ihre Aktivitäten verfolgt und einige der Gedenkstätten besucht.

In der lieblichen Landschaft rund um Landsberg/Kaufering ist es aber keine leichte Aufgabe, die Gedenkstätten für die Ermordeten zu finden. Wir folgen einer Karte, die wir aus dem Internet heruntergeladen haben, und fahren auf den Landstraßen kreuz und quer, bis wir den ersten Hinweis finden, ein niedriges weißes Schild am Anfang einer Schotterstraße: „KZ-Friedhof 100 m“.

Wir gehen zu Fuß weiter. Der Weg teilt sich in mehrere kleinere Pfade. Wir probieren den einen, dann den anderen, schließlich führt uns ein weiterer zu einem kleinen Areal, von einer niedrigen Steinmauer umzäunt, ein Tor mit einem Davidstern und gegenüber die Gedenkstätte.

Wir bleiben eine lange Stunde dort, trostlos und schweigend, jeder in seinen Gedanken und Erinnerungen gefangen, dann kehren wir zum Auto zurück, um unseren Weg fortzusetzen. Aber die anderen Wegweiser sind genauso unauffällig, und wir können nur einige der Denkmäler finden. Jedes von ihnen hat eine Inschrift im Gedenken an Hunderte, die dort begraben sind, manchmal auf Deutsch, manchmal auf Deutsch und Hebräisch, manchmal nur auf Hebräisch, also in einer Sprache, die weder mein Begleiter noch seine Landsleute verstehen. Sei’s drum, ohnehin sind die geschriebenen Worte bloß hohle Floskeln, von der Art, an die ich als Israeli seit meiner Kindheit gewöhnt bin: von Heiligen, Reinen und Gerechten, die von verfluchten Bösewichtern ermordet worden waren, von jenen, die der Hass erniedrigt, aber das Leid erhoben und geadelt hatte, und weitere solche Phrasen ohne menschlichen oder politischen Bezug zu dem Geschehen in jenen Jahren in Europa. Eine Inschrift ist in deutscher Sprache verfasst: „Durch die Nacht zum Licht! Hier ruhen KZ-Opfer“. „Was zum Teufel ist das“, frage ich meinen deutschen Bekannten, „zu welchem Licht sind die Opfer gegangen?“ Und er, ein politisch aktiver Mann mit kritischem Verstand, der bei Kriegsende ungefähr sechs Jahre alt war, sagt ohne offensichtlichen Zusammenhang: „Weißt du, es war die Generation meiner Eltern, die all diese Verbrechen begangen hat.“ Dann schweigen wir wieder.

Ich frage mich, wer unter den Deutschen, abgesehen von ihm und ein paar anderen, sich die Mühe machen würde, solche verborgenen Denkmäler zu suchen? Wer will sich daran erinnern und mahnen, dass das heutige Deutschland im Umgang mit den politischen Lehren der Vergangenheit versagt? Mehr darüber in Kürze.

Wie auch immer, die kleinen Steine auf den Mauern und einige private Gedenktafeln mit den Namen und den Geburts- und Sterbedaten einiger Toter, die wenigstens dem Vergessen entrissen wurden, weisen darauf hin, dass die meisten Besucher anscheinend jüdische Nachfahren sind, die hier einem Vater, einer Mutter, einer Großmutter, einem Bruder oder einer Schwester ein ehrendes Andenken bewahren.

Quelle       :            Der Freitag            >>>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen  :

Oben             —       Hauptplatz 184; Schöner Turm oder Schmalzturm, ehemaliges Stadttor, sog. Schöner Turm oder Schmalzturm, siebengeschossiger Torturm mit laternenbekröntem Zeltdach, Stadttor mit Unterbau wohl nach 1270, obere Geschosse und Dachwerk um 1450; mit Ausstattung; siehe Stadtbefestigung. D-1-81-130-105

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Unten      —       Auf dem Bayertor

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Hackback im B-polizeigesetz

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

Seehofer will den digitalen Gegenangriff starten

2018-03-12 Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 19. Wahlperiode des Bundestages by Sandro Halank–038.jpg

Quelle        :            Netzpolitik  ORG. 

Von    

Werden IT-Systeme angegriffen, soll die Bundespolizei zurückhacken und im Extremfall andere Systeme lahmlegen dürfen. Das plant Horst Seehofers Innenministerium laut einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, aus dem wir Teile veröffentlichen. Das wäre ein gefährlicher Tabubruch.

Hackbacks stehen schon lange auf der Wunschliste deutscher Behördenchefs. Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen wollte zurückhacken dürfen, der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière ebenso und seit Monaten berichten Medien davon, dass sich ein konkreter Gesetzentwurf in den Schubladen des nun Seehofer’schen Bundesinnenministeriums befinden soll. Dieses Schubladenpapier nimmt nun konkrete Gestalt an: Wir veröffentlichen die entsprechenden Teile aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz.

Die Bundespolizei soll bei Angriffen auf IT-Systeme zurückhacken dürfen. Laut einem neuen Paragrafen zur „Abwehr von Cyberangriffen“ soll die Bundespolizei Angriffe auswerten, umlenken und zurückverfolgen dürfen. Über solche defensiven Maßnahmen hinaus soll sie bei einer gegenwärtigen Gefahr in IT-Systeme eingreifen sowie daraus „Daten erheben, übernehmen, löschen und verändern“ können.

In schweren Fällen dürfte sie die Systeme sogar außer Gefecht setzen, indem sie „zu einer Überlastung, Nichtverfügbarkeit oder sonstigen Störung der Funktion“ führt. Das soll etwa dann erlaubt sein, wenn sich der Angriff gegen kritische Infrastrukturen wie Energieversorger richtet. Alle Maßnahmen sollen nicht nur bei dem System erlaubt sein, von dem ein Angriff ausgeht, sondern auch bei Systemen, „die für den Cyberangriff verwendet werden“. Das müssen die Besitzer der Systeme nicht einmal wissen, geschweige denn wollen.

Die gleichen Mittel wie Kriminelle

Damit stünden der Bundespolizei die Mittel zur Verfügung, die auch Kriminelle für Angriffe auf IT-Systeme nutzen. Alle Stufen der sogenannten aktiven Cyberabwehr finden sich in dem Gesetzentwurf wieder. Das Umlenken von Angriffen findet sich bereits im von uns veröffentlichten Entwurf für ein zweites IT-Sicherheitsgesetz und befindet sich eine Stufe über der Vereitelung von Angriffen. Es soll ermöglichen, Angriffe auf andere Geräte umzuleiten, um sie unschädlich zu machen und durch genauere Beobachtung Informationen über Angreifer zu bekommen. Diese Daten können dann in der nächsten Stufe zurückverfolgt werden.

Auf Stufe 4 und 5 wird aktiv in fremde Systeme eingegriffen. Das kann zum einen bedeuten, dass Daten darauf gelöscht werden oder die Systeme durch Denial-of-Service-Angriffe überlastet und lahmgelegt werden können. Der Wunsch danach, Daten auf fremden Systemen löschen zu können, kam nach dem Bundestagshack 2015 auf, als Daten aus dem Parlament abgeflossen sind.

Es ist jedoch fraglich, ob Angreifer bis dahin nicht längst Backups abgegriffenen Materials anfertigen würden, die nicht aus dem Netz erreichbar sind. Ziel von Löschversuchen könnte aber auch Schadsoftware selbst sein. Beispielsweise bei Botnetzen, bei denen Geräte oftmals ohne das Wissen ihrer Nutzer infiziert sind und für Angriffe genutzt werden.

Wann ist die Bundespolizei zuständig?

Eine der Aufgaben der Bundespolizei ist der Grenzschutz, auch die Grenzen im sogenannten Cyberraum – oder „Ätherraum“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt – gehören laut Innenministerium dazu. „Aufgrund der zunehmend technologischen Entwicklung sind die Einwirkungsmöglichkeiten aus dem Cyberraum potentiell in allen Aufgabenbereichen der Bundespolizei denkbar.“ Dennoch ist schwer zu sagen, wann die Bundespolizei für einen Cyberangriff zuständig sein soll.

Schon heute ist das Kompetenz-Wirrwar unter den Behörden groß und Gefahrenabwehr ist eigentlich Ländersache. Wie die Abstimmung bei einem Angriff aussehen soll, ob das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder das Cyberabwehrzentrum involviert werden sollen, ist nicht ausgeführt. Es gelten aber die allgemeinen Bestimmungen des Bundespolizeigesetzes, wonach die Bundespolizei im Benehmen mit anderen Behörden handeln muss, deren Aufgaben betroffen sind.

Schon länger gab es Diskussionen darüber, welche deutsche Behörde für Hackbacks in Frage käme. Meist rückten dabei der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr in den Fokus, es blieben aber immer wieder verfassungsrechtliche Fragen offen.

Eine halbe Million für Sicherheitslücken

Offen bleibt auch, wer innerhalb der Bundespolizei die Kompetenzen für solche Aufgaben besitzen kann. Dass Bundesbehörden Schwierigkeiten haben, hochqualifiziertes IT-Sicherheitspersonal anzuwerben, ist kein Geheimnis. Das Innenministerium stellt sich folgendes vor: Das Know-How zur Abwehr von Angriffen sei bereits großteils verfügbar, man brauche „im Einzelfall“ ein Team von fünf bis acht „hochspezialisierten und arbeitsteilig agierenden Mitarbeitern“. Dafür rechnet das BMI mit 1,7 Millionen Euro zusätzlichen Personalkosten pro Jahr.

Für Hard- und Software sollen noch einmal 540.000 Euro „alle drei bis fünf Jahre“ dazukommen und 450.000 Euro jährlich für Qualifizierungsmaßnahmen. Dann noch eine halbe Million jährlich für Unterstützung aus Forschung und Industrie. Und eine halbe Million, um Sicherheitslücken zu kaufen:

Für selbst durchgeführte Beschaffungen bzw. die Beauftragung von Partnerbehörden zur Beschaffung von Kenntnissen über Sicherheitslücken und Fehlfunktionen von Software entstehen Kosten in Höhe von 500.000 Euro.

Mit Zero Day Exploits – also Sicherheitslücken, die noch nicht öffentlich bekannt sind und die die betroffene Hersteller daher noch nicht schließen konnten – kann man in Systeme eindringen oder sie steuern. An solchen Schwachstellen sind Geheimdienste und Kriminelle gleichermaßen interessiert, sie werden auch auf Schwarzmärkten gehandelt. Dass staatliche Stellen sich an solch einem Markt beteiligen, kritisieren Experten stark. Denn es kann niemals sicher sein, wer noch um eine Sicherheitslücke weiß. Wenn sie offengehalten werden, bleiben alle betroffenen Systeme verwundbar. Das kann staatliche Infrastruktur ebenso wie die Geräte von Privatpersonen oder auch Stromversorger betreffen und führt zu mehr Unsicherheit.

Woher die Bundespolizei die Sicherheitslücken beschaffen und ob sie sich beispielsweise auch auf dem Schwarzmarkt beteiligen soll, bleibt offen. Eine der angedachten Partnerbehörden ist sicherlich ZITiS, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich. Sie wurde auch dafür gegründet, als Dienstleisterin für andere Behörden an Überwachungs- und Entschlüsselungswerkzeugen zu arbeiten.

Ein gefährlicher Dammbruch für zukünftige Gesetze

Die Formulierungen im Bundespolizeigesetz-Entwurf sind der deutlichste Schritt in Richtung Hackback, der sich bisher in einem Gesetzentwurf findet. Bisher fanden sich bereits im Entwurf für das zweite IT-Sicherheitsgesetz Elemente der sogenannten aktiven Cyberabwehr. Aber von der expliziten Erlaubnis, fremde Systeme lahmzulegen, waren diese noch weit entfernt. Es ist ein gefährlicher Tabubruch, den das Innenministerium hier begehen will.

Spezialisten kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass Hackbacks gefährlich und ineffektiv sind. Das erklärte zuletzt das Gutachten eines Bundeswehrangehörigen für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags. Gerade bei der Zerstörung und Ausschaltung fremder Systeme kann es zu Kollateralschäden kommen. Das Zurückhacken kann leicht eskalieren und es ist schwer, mit hundertprozentiger Sicherheit den wirklichen Gegner zu treffen. Der Abschreckungseffekt hingegen ist nur begrenzt.

Sicherheitslücken, die für Hackbacks ausgenutzt werden, können genauso gut gegen einen selbst verwendet werden, nach einmaliger Nutzung verlieren sie ihren Wert. Denn spätestens dann wird der Zurückangegriffene merken, wo seine Schwachstelle liegt. Kurzum: Echte Verteidigung, also die defensive Stärkung von IT-Systemen, ist die beste Verteidigung. Zurückhacken ist keine Lösung, sondern verstärkt das Problem.

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Noch befindet sich der Entwurf des Gesetzes im Innenministerium und ist noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt. Zuvor machten die Pläne über automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachung Schlagzeilen. Diese soll das Innenministerium jedoch nun ruhen lassen wollen. Laut Medienberichten, um gegenüber dem Justizministerium die ebenso vorgesehenen Staatstrojaner für die Bundespolizei durchbringen zu können. Bis der Gesetzentwurf in den Bundestag geht, kann also noch viel passieren. Setzt sich das Innenministerium mit seinem Wunsch nach Hackbacks durch, wäre das ein fataler Dammbruch auch für zukünftige Befugniserweiterungen.


Die Passagen aus dem Gesetzentwurf

§ 74 Abwehr von Cyberangriffen

(1) Die Bundespolizei darf zur Abwehr gezielter Beeinträchtigungen auf Informations- und Sicherheitsinfrastrukturen von Computersystemen (Cyberangriff)

1. Hilfestellungen zur Abwehr der Cyberangriffe leisten, insbesondere durch Schutz und Absicherung der betroffenen Informations- und Sicherheitsinfrastrukturen von Computersystemen und
2. die Cyberangriffe auswerten, umlenken, zurückverfolgen und Maßnahmen zur Früherkennung von Cyberangriffen einleiten.

(2) Die Bundespolizei darf zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eines Cyberangriffs mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme, von denen der Cyberangriff ausgeht,

1. eingreifen, und
2. aus ihnen Daten erheben, übernehmen, löschen und verändern.

(3) Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eines Cyberangriffs Maßnahmen vornehmen, die zu einer Überlastung, Nichtverfügbarkeit oder sonstigen Störung der Funktion der für den Cyberangriff genutzten informationstechnischen Infrastruktur führen, wenn der Cyberangriff gegen Systeme gerichtet ist, durch deren Störung eine Gefahr vorliegt für

1. Leib, Leben oder Freiheit einer Person,
2. solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, oder
3. kritische Infrastrukturen.

(4) Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 können auch gegen informationstechnische Systeme gerichtet werden, die für den Cyberangriff verwendet werden, ohne dass der Cyberangriff ursprünglich von diesen ausgeht.

(5) Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 4 dürfen auch ohne Wissen der betroffenen Person durchgeführt werden. Sie dürfen nur auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums oder ihrer oder seiner Vertretung oder des Präsidenten einer Bundespolizeidirektion oder ihrer oder seiner Vertretung durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums oder ihrer oder seiner Vertretung oder der Präsidentin oder des Präsidenten einer Bundespolizeidirektion oder ihrer oder seiner Vertretung getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft.

(6) Die Bundespolizei darf Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 5 nur durchführen, wenn dies zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.

(7) Im Antrag sind anzugeben:

1. soweit möglich, die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, mit Name und Anschrift,
2. eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, gegen das sich die Maßnahme richtet,
3. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme,
4. der Sachverhalt sowie
5. eine Begründung.

(8) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben:

1. soweit möglich, die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, mit Name und Anschrift,
2. eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, gegen das sich die Maßnahme richtet,
3. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4. die wesentlichen Gründe.

(9) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme nach Absatz 4 Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, soweit möglich nicht erhoben werden. Erkenntnisse, die durch Maßnahmen nach Absatz 4 erlangt worden sind, sind dem anordnenden Gericht unverzüglich vorzulegen. Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Verwertbarkeit oder Löschung. Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist sechs Monate nach der Benachrichtigung oder sechs Monate nach Erteilung der gerichtlichen Zustimmung über das endgültige Absehen von der Benachrichtigung zu löschen. Ist die Datenschutzkontrolle noch nicht beendet, ist die Dokumentation bis zu ihrem Abschluss aufzubewahren.

(10) Bei Gefahr im Verzug kann die Präsidentin oder der Präsident des Bundespolizeipräsidiums oder ihre oder seine Vertretung oder der Präsidentin oder des Präsidenten einer Bundespolizeidirektion oder ihrer oder seiner Vertretung im Benehmen mit der oder dem zuständigen Datenschutzbeauftragten über die Verwertung der Erkenntnisse entscheiden. Bei der Sichtung der erhobenen Daten kann sie oder er sich der technischen Unterstützung von zwei weiteren Bediensteten der Bundespolizei bedienen, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Bediensteten der Bundespolizei sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt werdenden Erkenntnisse, die nicht verwertet werden dürfen, verpflichtet. Die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 7 ist unverzüglich nachzuholen.

Aus den Erläuterungen zum Gesetzentwurf

Die Bedrohungslage für Cyber-Angriffe ist unverändert hoch. Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im sowie außerhalb des Internets. Die Cyber-Abwehrfähigkeiten des Bundes müssen ausgebaut werden. Die Bundespolizei verfügt in weiten Teilen über das erforderliche Know-How zur Abwehr derartiger Angriffe. Im Einzelfall wird hierzu ein Team von fünf bis acht hochspezialisierten und arbeitsteilig agierenden Mitarbeitern benötigt. Um ein solches Team im Bedarfsfalle auch tatsächlich zeitnah und für umfangreiche Auswertungen verfügbar machen zu können, werden erforderliche Funktionen üblicherweise dreifach vorgehalten. Hier ergibt sich ein jährlicher Personalaufwand in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Für die Durchführung kurzfristiger, gefahrenabwehrender Einsätze ist die Bereitstellung von weiterer IT-Hard- und Software nötig. Hier wäre die Bereitstellung von 540.000 Euro alle drei bis fünf Jahre erforderlich. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 450.000 Euro pro Jahr für Qualifizierungsmaßnahmen.

Für den Einsatz von Kompetenzen aus der Forschung und der Industrie in Einsatzvorbereitungen (z. B. Erstellung von Konzeptionen und Demonstratoren) und in den eigentlichen Einsatzlagen (kurzfristige fachliche Verstärkung) entstehen Kosten in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr aus dem Dienstleistungsportfolio. Für selbst durchgeführte Beschaffungen bzw. die Beauftragung von Partnerbehörden zur Beschaffung von Kenntnissen über Sicherheitslücken und Fehlfunktionen von Software entstehen Kosten in Höhe von 500.000 Euro.

Insgesamt entsteht ein jährlicher Personalaufwand in Höhe von 1,7 Millionen Euro jährlich. Der Gesamtbedarf an sachbezogenen Haushaltsmitteln beläuft sich auf 1,9 Millionen Euro.

Zu § 74 (Abwehr von Cyberangriffen)

Mit dem neuen § 74 erhält die Bundespolizei abgestufte Befugnisse.

Ziel dieses Maßnahmenbündels ist es, im Rahmen der Auswertung retrograd nach bis dato bekannten und unbekannten Angriffsmustern und -werkzeugen zu suchen, um diese zur Detektion oder Abwehr von Angriffen einzusetzen.

Hierzu können Endgeräte-Sensoren (z.B. Honeypot-Systeme) oder netzbasierte Sensoren eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Sensoren erfordert die Aufzeichnung und Speicherung der Kommunikationsverbindungen vom Angreifer zum Opfer und umgekehrt. Weiterhin wird der Zugriff auf die Systeme selbst benötigt, wenn die benötigten Daten durch den Betroffenen nicht bereitgestellt werden können.

Die Sensoren können im Inland bzw. auch im Ausland eingesetzt und betrieben werden.

Neben Sensorsystemen sollten außerdem die Kommunikationsverbindungen der Angreifer zu IT-Systemen im Angriffskontext sowie die Kommunikationsverbindungen der IT-Systeme im Angriffskontext mit den Opfern aufgezeichnet werden können, um Rückschlüsse auf den Angreifer oder auf Angriffsmuster ziehen zu können.
Die Maßnahme zielt auf die Erhebung, Speicherung und Auswertung des Datenverkehrs zwischen Angreifer und Opfer ab. Ggf. können IT-Systeme Unbeteiligter Dritter im Sinne des § 20 BPolG betroffen sein, wenn bspw. der Datenverkehr über diese abgewickelt wird.

Wenngleich für die Erstellung von Angriffssignaturen Inhaltsdaten im engeren Sinne nicht benötigt werden, ist die Eingriffstiefe gleichwohl erforderlich, weil gem. OSI-Schichtenmodell Teile der für die Signatur relevanten Daten auf Anwendungsebene transportiert und der Datenstrom daher bis auf diese Ebene analysiert werden muss.

Adressat der Maßnahmen:

Die erforderlichen Daten werden von in- und ausländischen Diensteanbietern (z.B. Internet Service Provider) auf Anforderung bereitgestellt.

Daten werden durch Zugriff auf eigene Systeme in betroffenen Netzen bereitgestellt.

Daten werden beim Betroffenen von deren Systemen nach behördlicher Vorgabe erhoben und auf Anforderung bereitgestellt.

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Grafikquellen       :

Oben           —       Signing of the coalition agreement for the 19th election period of the Bundestag: Horst Seehofer

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Proteste im Iran

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

Zeit für diplomatische Härte

Von Gilda Sahebi

Die Europäische Union will das Atomabkommen mit Iran um jeden Preis retten. Die Verlierer dabei sind die Oppositionellen im Land.

Seine Mutter stand neben ihm, als eine Kugel den Schädel von Puya Bakh­tia­ri zerbarst. Gemeinsam mit ihr und seiner Schwester war der 27-Jährige in der iranischen Stadt Mehrshahr auf die Straße gegangen, um gegen massiv erhöhte Benzinpreise zu protestieren. Am 16. November 2019 wurde Puya eines der ersten Opfer des iranischen Regimes, das die bis dahin größten Proteste seit Gründung der Islamischen Republik 1979 mit äußerster Gewalt niederschlug.

Der US-Sonderbeauftragte für Iran, Brian Hook, erklärte Anfang Dezember, also gut zwei Wochen nach Beginn der Demonstrationen, dass es mehr als 1.000 Todesopfer gegeben habe; etwa 7.000 Protestierende waren bis zum 26. November laut offiziellen iranischen Angaben inhaftiert worden. Zu den Toten gehören laut Amnesty International auch Minderjährige; der 15-jährige Mohammad Dastankhah wurde mit einem Schuss in die Brust getötet, als er auf dem Heimweg von der Schule war.

Die deutsche Reaktion angesichts der faktischen Hinrichtung Hunderter von Menschen Ende letzten Jahres? Der Protest der Iraner sei „legitim“ und verdiene „Respekt“, hieß es von der Bundesregierung. Die Gewalt gegen die Demonstranten sei „unverhältnismäßig“.

Europas Strategie ist nicht aufgegangen

Nun ist die drängendste Frage in der EU: Wie geht es weiter mit dem Atomabkommen? Die Europäer wollen verhandeln und die Iraner überzeugen, im Abkommen zu verbleiben. Diese Woche wurde der sogenannte Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst. All das, während in Iran wieder Menschen auf die Straße gingen und gegen das iranische Regime protestierten. Wieder gab es Verhaftungen. Mit diesem Regime, glauben die Europäer weiterhin, ließe sich ernsthaft verhandeln. Natürlich muss jede Lösung des Konflikts in der Diplomatie und nicht im Militärischen liegen. Aber die Strategie der Europäer gegenüber Iran ist bisher nicht aufgegangen.

Denn auch Demonstrationen in den Jahren zuvor waren vom iranischen Regime niedergeschlagen worden. Dass die Regierenden bei den Protesten Ende letzten Jahres kurzen Prozess gemacht haben, liegt auch daran, dass sie von EU-Seite keinerlei Konsequenzen dafür erfahren mussten, als sie auch in den vorherigen Protesten Menschen massenhaft inhaftiert und getötet hatten. Im Gegenteil; mit dem Atomabkommen aus dem Jahr 2015 gewann das Regime sogar an internationaler Legitimierung. Die Hoffnungen, die die iranische Bevölkerung in das Atomabkommen gesetzt hatte – ökonomische Erleichterungen –, haben sich nie erfüllt. Das Geld, das durch die Lockerung von Sanktionen ins Land floss, steckten sich Angehörige des Regimes und der Revolutionsgarden in die Taschen. Außerdem finanzierte das Regime die militärischen und politischen Interventionen im Irak, in Syrien und im Libanon.

Die Europäer verkennen, dass das Regime großer Profiteur des Atomabkommens ist. Die Führungsriege um Revolutionsführer Ajatollah Chamenei war anfangs gegen einen Deal. Aber auch sie haben inzwischen verstanden, wie opportun dieses Abkommen für sie ist. Das ist der wesentliche Grund dafür, warum Iran noch immer nicht ausgestiegen ist – obwohl die USA, der wichtigste Vertragspartner, das Abkommen schon lange nicht mehr stützen.

Quelle      :            TAZ           >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellenn          :

Oben          —          Karte mit den wichtigsten Standorten der iranischen Atompolitik

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DL – Tagesticker 29.01.2020

Erstellt von Redaktion am 29. Januar 2020

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Machen denn unsere politischen Krakeeler mehr? Die putzen doch diesem Windbeutel nur die Schuhe, auf das sie mehr glänzen! Hat denn bei all diesen Plänen irgendjemand die Völker um ihre Meinungen befragt ? Dazu sind diese Missetäter viel zu Arrogant und Snobistisch !

Donald Trumps Friedensplan:

1.) Mehr Zwietracht statt mehr Frieden

Donald Trump hält seinen Friedensplan für die beste Lösung im Nahostkonflikt. Doch das ist purer Unsinn. Ihm geht es nicht um Frieden, er hat anderes im Sinn. Donald Trump – „Unser Plan wird das palästinensische Gebiet mehr als verdoppeln“Der US-Präsident schlägt in seinem Friedensplan für den Nahen Osten einen palästinensischen Staat vor. Die Übereinkunft sei eine „historische Chance“. © Foto: Mandel Ngan/​AFP/​Getty ImagesEinen Friedensplan für den Nahen Osten haben schon viele amerikanische Präsidenten entworfen – doch jedes Mal scheiterten sie bei der Umsetzung. Meist waren ihre Entwürfe für die sowieso schon hoch komplizierte Lage zwischen Israelis und Palästinensern zu kompliziert.
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Wer macht denn nun den Zählmeister – vielleicht das Spa-nferkel? Das Volk sollte einmal überlegen auf welche Person sie als erstes verzichten könnten ? Dann käme der Virus vielleicht nicht Selbstständig.

Coronavirus:

2.) Drei weitere Infizierte in Bayern

Das Coronavirus hat sich innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden des ersten deutschen Falls weiter ausgebreitet. Wie das bayerische Gesundheitsministerium am Dienstagabend mitteilte, haben sich drei weitere Menschen mit den neuartigen Virus infiziert. Die vier Fälle stehen in Zusammenhang. Alle Infizierten arbeiten bei der Firma Webasto im Landkreis Starnberg.

Sueddeutsche-Zeitung

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Herzlichen Glückwunsch an die Moderaten. Anständige Bürger – Innen würden sich mit solch einen Drecksack nicht in der Öffentlichkeit zeigen. Das sollten die politischen Leichengänger schon unter sich ausmachen. Mutti und die Militärischen Ehren ! Als Rechter Abgesang. 

Roland Kaiser und Judith Rakers – Semperopernball droht GAU:

3.) Moderatoren wollen nach Preis für Diktator abspringen

Der Dresdner Semperopernball gilt als Kultur-Event. Die Organisatoren vergeben alljährlich den St.-Georgs-Orden an Prominente. Diesmal sorgte die Wahl des Preisträgers für so laute Misstöne, dass eine Entschuldigung folgte. Empörung, Irritationen und eine Entschuldigung: Die umstrittene Verleihung des St.-Georgs-Ordens des Dresdner Semperopernballs an Ägyptens Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi am Sonntag hat für Proteste auf breiter Front gesorgt. Am Dienstagabend teilte Ballvereins-Chef Hans-Joachim Frey mit: „Wir möchten uns für diese Preisverleihung entschuldigen und davon distanzieren. Die Verleihung war ein Fehler.“ Frey hatte in der Vergangenheit schon mit einer anderen umstrittenen Entscheidung Schlagzeilen gemacht: 2009 war Russlands Präsident Wladimir Putin Ballgast und Preisträger.

Focus

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Opps – geht es jetzt einer hohlen Nuss an die Schale ?

Geplatzte Pkw-Maut

4.) Untersuchungsausschuss darf auf Scheuers Diensthandy zugreifen

Im Zusammenhang mit der geplatzten Pkw-Maut soll eine Sicherungskopie vom Diensthandy des Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) gezogen werden. Der Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll bei Bedarf auf die Handydaten zugreifen können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei gebeten worden, eine solche Kopie zu erstellen, heißt es in einer Antwort des Verkehrsministeriums an die Linke im Bundestag. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Welt

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Kein Wunder ! Wenn Züge nicht pünktlich einlaufen, kann auch kein verdächtiger Gegenstand gefunden werden. Die neueste Ablenkungsmasche der Bahn?

Kein verdächtiger Gegenstand gefunden :

5.) Hauptbahnhof Bonn nach erneuter Bombendrohung stundenlang gesperrt

Erneut hat die Bonner Polizei eine Bombendrohung für den Bonner Hauptbahnhof erhalten. Am Dienstagabend sei diese telefonisch gegen 18.30 Uhr eingegangen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei kam der Drohanruf aus der Telefonzelle am Bischofsplatz. Die Bundespolizei führte den Einsatz. Der Hauptbahnhof musste wieder gesperrt und geräumt werden. Nach GA-Informationen waren auch ein Bombenentschärfer sowie vier Spürhunde vor Ort. Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte den Eingang einer Bombendrohung auf GA-Anfrage. Im Einsatz waren rund 30 Beamte. Gegen 20.45 Uhr waren die Absuchmaßnahmen durchgeführt. Freigegeben wurde der Hauptbahnhof wieder gegen 23 Uhr ohne, dass ein verdächtiger Gegenstand gefunden worden war.

General-Anzeiget

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Gleiche Vorwürfe haben wir schon in den 60 Jahren gehört als wir kostbare Zeit für einen Trümmerhaufen verschenken mussten! In einen Krieg geht es nur darum mehr Gegner töten zu können.  Und das Drecksland Schland ist nie in einer  Nebenroolle aufgetreten.  Wenn schlechte Politiker – Innen säen – sollten sie auch ernten und sich nicht in Bunker verstecken. Kriege brauchen Kanonenfutter und keine Großmäuligen Feiglinge.

Bericht des Wehrbeauftragten :

6.) Von Mangeljahr zu Mangeljahr

Der Befund des Wehrbeauftragten bleibt deprimierend: Deutschland unterhält für rund 43 Milliarden Euro im Jahr Streitkräfte, die aus seiner Sicht nicht abwehrbereit sind. Die Bundeswehr wäre im Falle eines Angriffs auf befreundete Nationen oder auf Deutschland selbst „noch nicht aufgestellt und ausgerüstet für kollektive Verteidigung“, sagt der vom Bundestag eingesetzte Hans-Peter Bartels zu seiner aktuellen Bestandsaufnahme.

FAZ

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Ich erzittere mir die Erfolge schon seit mehr als 14 Jahren, mit Virus.

Angela Merkel:

7.)  „Coronavirus ist kein Grund zur Besorgnis“ 

Die Kanzlerin beruhigt das Land: In einer Fernsehansprache hat sich Angela Merkel heute direkt an die Bevölkerung gewandt und zur aktuellen Aufregung um das Coronavirus Stellung genommen. „Es besteht kein Grund zur Besorgnis“, so die Kanzlerin wörtlich: „Ich weiß, viele von Ihnen fürchten jetzt angesichts der Bilder aus China um ihre Gesundheit“, so Merkel mit gedämpfter Stimme unter lauten Schnaufgeräuschen. „Aber ich kann sie beruhigen: Deutschland ist sicher.“

Postillon

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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