DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Archiv für September 29th, 2019

Politikerehre – geht nicht.

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Pack sie bei der Berufsehre

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Politiker haben doch nicht einen Beruf gelernt, folglich haben sie keine Ehre

Von Johanna Roth

Scheitert das Impeachment, wird Trump lachen. Trotzdem ist es der einzige Weg, die Gesellschaft vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Ein klein wenig Anstand haben die Demokraten also noch. Drei Jahre lang konnte Donald Trump sich gut gelaunt alle möglichen Vergehen leisten, weil seine politischen Gegner*innen sich lieber tot stellten, als Verluste bei den nächsten Wahlen zu riskieren. Nun aber: eine offizielle Untersuchung gegen den US-Präsidenten, der Beginn eines möglichen Amtsenthebungsverfahrens.

Kein Wort hat das politische Amerika seit Trumps Amtsantritt so sehr bewegt wie das „Impeachment“. Anlässe dafür gab es zu Genüge, die Wende aber kam ausgerechnet mit einem Skandal, der bei der breiten Masse vergleichsweise wenig Empörung hervorrufen dürfte: Trump soll Mitte Juli 400 Millionen Dollar an Hilfsgeldern für die Ukraine zurückgehalten haben, um seinen ukrainischen Amtskollegen Wolodymyr Selenskyj zu nötigen, gegen seinen Herausforderer Joe Biden und dessen Sohn zu ermitteln.

Ein schwerer Machtmissbrauch, so viel ist sicher – aber keinesfalls der erste dieses Präsidenten. Dass die Vereinigten Staaten gegenwärtig von einem Kriminellen regiert werden, war lange vor dieser Sache klar, und dass die Demokraten so lange gebraucht haben, um zu handeln, ist ein Armutszeugnis, ganz zu schweigen von der Kratzfüßigkeit der Republikaner.

Mit Trump ist ein Mann ins Weiße Haus eingezogen, dem jedes Gespür für politische Konventionen fehlt. Auch ein System, das derart auf Sittlichkeit und Vernunft baut wie das US-amerikanische Präsidialsystem, in dem selbst ein Richard Nixon ging, als der Druck zu groß wurde, konnte dem wenig entgegensetzen. Wie oft hat Trump im Amt schon gelogen (die Washington Post zählte 10.796 Falschaussagen bis Anfang Juni dieses Jahres)? Wie oft dachte man: „Oh, darüber fällt er jetzt aber bestimmt“?

Da helfen weder Tweets noch Trillerpfeifen

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Merkel zeigt den Weg in den liebsten Spielplatz der Deutschen

Handeln die anderen Gewalten im Staat jetzt nicht, wird es bis 2024 so weitergehen. Solange Donald Trump nicht will, tritt Donald Trump auch nicht zurück. Und er fühlt sich offenbar immer sicherer; diesmal veröffentlichte er selbst ein Protokoll des Gesprächs mit Selenskyj und erklärte dazu gönnerhaft, es sei alles ein „Schwindel“. Als glaubte er ernsthaft, damit sei die Sache gegessen

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Ein Wettlauf mit der Zeit

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Welt und Zeit und ich als Kreatur

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Quelle          ;      untergrund-blättle CH.

Von Eckhard Mieder

Wenn ich morgens aufwache und nicht aufstehen möchte, das Grübeln ersetzt den Frühsport, die Zweifel über einen Sinn des Lebens (des eigenen und des menschlichen) drücken mich in das Kissen, dann erfreue ich mich an der freien Zeit, die ich habe und die mir noch bleibt.

Wenn ich dann aufgestanden bin, muss ich mich zurechtfinden. In einer Welt, die sich in „atemberaubendem Tempo“ verändert. In einer Zeit, die „schnelllebig“ geworden ist. In einer Welt, die „sich beschleunigt“. Ich befinde mich, kaum dass meine Füsse den lappländischen Flickenteppich neben dem Bett berühren, im „Wettlauf mit der Zeit“. Und kaum, dass ich Stulle, Apfel und Skyr gegessen habe, prasselt es auf mich ein: das Chaos dieser Welt und dieser Zeit, in der die „mediale Geschwindigkeit nicht mehr kompatibel ist mit der Trägheit moderner Gesellschaften“. Hä?

Habe ich nicht zwei Hände zum Greifen, zwei Beine zum Laufen, zwei Ohren zum Hören und zwei Augen zum Schauen? Liegt es nicht an mir, mich mithilfe der grauen Masse zwischen meinen Schläfen zurechtzufinden; dafür brauche ich weder ein digitales Navigiersystem, und auch irgendwelche Messgeräte nicht, die meine Schritte, meine Herzschläge, meinen Blutdruck und die Zahl der Wörter, die ich spreche, messen oder aufzeichnen. Kann man machen; macht doch.

Im Übrigen halte ich die Welt für so riesig-schön wie überschaubar-schlicht. Gehe ich nach links, gehe ich nach links. Gehe ich geradeaus, komme ich irgendwann ans Meer. Einem Moschusochsen weiche ich aus, wenn ich sehe, dass er mich sieht. Diese Schlichtheit der Betrachtung kommt vermutlich von meinen wochenlangen Wanderungen im Norden Europas. Oder von Island und Grönland, wo mich die Nachrichten aus der „beschleunigten Welt“ weder „in medialer Geschwindigkeit“ auf ihrem Kollisions-Geschwirbel mit der „Trägheit der modernen Gesellschaft“ erreichen noch … Noch vermisse ich irgendeinen Wettlauf. Den mit der Zeit schon gar nicht. (Es gab, erinnere ich mich dunkel, eine Sendereihe des DDR-Fernsehens, die den Titel „Wettlauf mit der Zeit“ trug. Eine irre Idee, fand ich. Wie konnte man darauf kommen, mit der Zeit olympisch umzugehen? Es konnte ein Bild gewesen sein; aber was aus solchen Bildern wird, hat die Zeit erwiesen. Und die Welt. Gut, das konnte niemand so genau voraussehen, auch diejenigen nicht, die sich in diesem Hürden-Lauf ganz vorn wähnten.)

Wer oder was ist es, der oder das mir einredet, ich müsse durch Welt und Zeit hetzen wie durch den schwedischen Wald der Elch, wenn er freigegeben ist zur Jagd? Bin ich recht eigentlich nur noch geduldet und ausgehalten als Rezipient, als Konsument, als Patient, als Instrument einer „beschleunigten Macht“, von der ich nicht wissen kann, ob sie sich als Regierung, als Ökonomie, als Medium verkleidet? Ist alles ein Karneval, drehen alle durch oder am Rad der Geschichte? Oder sind die nicht auch Getriebene, Gehetzte, Benutzte? Noch einmal: hä? Was für eine –Ente soll ich sein? Und was für –Enten sind die anderen?

Was mache ich heute? Lesen? Was schreiben? Ich könnte mich in ein Café setzen und den Leuten zuschauen. Mache ich ganz gern mal. Ich könnte mich für ein Philosophiestudium bewerben; ich las davon, dass ältere Herr- oder Frauschaften sich zwischen die jungen Leute im Hörsaal drängen und Antwort auf die Frage nach – da haben wir ihn wieder! – dem Sinn des Lebens suchen. Ich könnte in den Garten gehen, den ich sträflich vernachlässigt habe; und nur die Pflaumen und Äpfel ernte ich derzeit, so ein Garten muss ja auch einen Sinn haben. Im Wettlauf mit der Sommerzeit habe ich allerdings hoffnungslos verloren. Ich fühle mich noch im Sommer, doch da ist er schon an mir vorbei. Ich könnte für das Klima streiken.

File:Rudergerät Bewegungspark Losbergpark.jpg

 Ich könnte mich um meine Enkelkinder kümmern und mich als grossartiger Opa erweisen; diesbezüglich könnte ich mich beschleunigen, damit ich nicht in atemberaubender Langsamkeit ihr Wachsen und Werden verpasse. Dazu neige ich: zu dieser Entschleunigung, die Züge (Züge! Achtung! Eile! Tempo! Ziele!) einer leichten Asozialität hat. Eine gewisse Kontaktscheu, eine kleine Prise Autismus, kaum merklich für andere, weil ich meistens höflich bin. Und Höflichkeit, eine gewisse Dezenz, wird gern genommen. Befremdet auch, das muss ich hinnehmen. Ich muss ja auch die Welt und die Zeit hinnehmen.

Nun also nach dem Becher Frühstückstee eine Tasse Kaffee. Es braucht etwas zum endgültigen Wachwerden. Die kalte Dusche nach dem Aufstehen ist schon mal was. Heiss, kalt, im Wechsel. Oder ein Bad in einem norwegischen Bergsee, in einem lappländischen Fluss, aus dem Zelt heraus in die kalte Klarheit -, aber jetzt wird es zu romantisch und driftet in die Leibesertüchtigung ab. Apropos: Ich könnte auch zum Medizinischen Fitnesstraining gehen, auf dem Rudergerät sitzen und den Fisch-Imbiss auf der anderen Seite der Strasse anschauen … Gibt es nicht bald wieder Skrei? Nein, dafür muss es Winter sein. Denk doch mal ein bisschen über die Zeit nach, du Freizeit-Philosoph!, die es braucht, einen prächtigen Kabeljau wachsen zu lassen, auf dieser Welt, als Kreatur … Wo war ich gleich noch mal stehengeblieben?

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Oben      —             Ian and Susan jogging on Maunganui beach 3

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Source Own work
Author Tetzemann
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Flugtaxis unter den Wolken

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Bald schon sollen Lufttaxis weltweit über Städte fliegen.

Deutsche Firmen wie Lilium hoffen auf eine Revolution der Luftfahrt. Doch wer soll den Verkehr am Himmel regeln?

Eine Reportage von

Eigentlich müsste schon alles erfunden sein. Alle Transportmittel zum Beispiel, in denen der Mensch sich fortbewegen kann. Denn er, der Mensch, scheint ja unentwegt von dort wegzuwollen, wo er gerade ist. Für diesen Zweck hat er gegenwärtig unter anderem: das Auto, das Fahrrad, die Weltraumrakete, das Schiff, das Motorrad, die Bahn, das Flugzeug, das U-Boot, den E-Scooter, den Hubschrauber. Und noch Dutzende andere Fortbewegungsmittel. Früher gab es noch die Kutsche, aber die hat der Fortschritt wegrationalisiert.

Und der Fortschritt soll uns nun demnächst das Lufttaxi schenken. Elektrisch angetrieben, leise fliegend, Kurzstrecke über der Stadt, Mittelstrecke zwischen Städten. Soll überall starten und landen können. Niedrig genug, um den Flugzeugen nicht in die Quere zu kommen. Hoch genug, um einen erhabenen Blick zu genießen. Nicht über, sondern unter den Wolken also: Auch dort muss die Freiheit wohl bald grenzenlos sein.

Um die Entwicklung des Lufttaxis ist ein Wettrennen im Gang, über das bislang kaum jemand sagen kann, ob es am Ende ein gutes Geschäft sein wird. Aber weil so viele Firmen, große wie kleine, an entsprechenden Konzepten werkeln, können die Lufttaxis eigentlich gar nicht mehr nicht kommen.

In einer großen neuen Halle auf dem Flugplatz Oberpfaffenhofen steht zum Beispiel der aktuelle Prototyp des Lilium Jets. Fünf Sitze, 36 elektrisch angetriebene Mantelpropeller, geplante Reichweite 300 Kilometer, geplante Höchstgeschwindigkeit 300 Stundenkilometer. Der Lilium Jet sieht aus, als sei er für einen James-Bond-Film designt worden, weißer Unterkörper, schwarze Glaskuppel darüber, aerodynamisch geformt wie ein überdimensionaler Tropfen im Wind, nur mit Tragflächen dran. Er startet und landet senkrecht wie ein Hubschrauber. Im Horizontalflug aber, wenn die Propeller in Flugrichtung gedreht sind, liegt er in der Luft wie ein Flugzeug.

Der Flugplatz in Oberpfaffenhofen, 20 Kilometer von München entfernt, ist einer dieser typischen deutschen Orte in Randlage, an denen sich die erstaunlichsten technischen Dinge verbergen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt unterhält hier sein Raumfahrtkontrollzentrum. Auch die Satelliten von Galileo, des europäischen Pendants zum GPS-Navigationssystem, werden vom Boden aus in Oberpfaffenhofen kontrolliert. Der Flugplatz aber sieht nach alter Bundesrepublik aus, verwitterte Gebäude, eine Art Containerhäuschen für die Personenkontrolle bei der Einfahrt. Vor der schmucklosen Lilium-Zentrale steht ein Bushaltestellenschild, die wenigen Abfahrtszeiten des Pendelverkehrs müssen vor Jahrzehnten draufgedruckt worden sein.

Ein näherer Blick auf den Prototyp sei nicht drin, sagt in der neugebauten Halle neben der Lilium-Zentrale der Pressesprecher des deutschen Start-ups. Die Firma sei jetzt im stealth mode. Keine Fotos, keine Videos und bitte nicht anfassen.

Die Konkurrenz soll nicht mitkriegen, wie der Lilium Jet fortentwickelt wird. Und es gibt reichlich Konkurrenz. Insgesamt 75 Lufttaxiprojekte weltweit hat die Unternehmensberatung Roland Berger in einer Studie gezählt, die im November 2018 veröffentlicht wurde. Darin stand, dass im Jahr 2025 weltweit bereits 3.000 Lufttaxis im Betrieb sein könnten. Im Jahr 2050 gar 100.000.

Die Flugzeughersteller Boeing, Airbus und Embraer ebenso wie die Helikopterfirma Bell arbeiten an eigenen Projekten oder sind an welchen beteiligt; Volkswagen und Daimler sind es auch, ebenfalls der Taxidienst Uber und die Firma Kitty Hawk des Google-Gründers Larry Page. Und das sind nur die bekannteren. Manch kleinere Firmen sind schon weiter. Der chinesische Drohnenhersteller Ehang hat bereits die ersten Exemplare seines drohnenartigen Lufttaxis ausgeliefert, und das deutsche Start-up Volocopter hat seine gleichnamige, hubschrauberähnliche Passagierdrohne kürzlich erstmals in Europa in die Luft geschickt, vor Publikum in Stuttgart. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, wo Volocopter seinen Sitz hat, hat zugeguckt, und der Daimler-Chef auch. Alexander Zosel, Mitgründer von Volocopter, schwebt vor, dass über den Megacities der Welt irgendwann bis zu 1.000 der 18-rotorigen Volocopter fliegen könnten. Gleichzeitig.

Deutschland ist neben den USA das Land, in dem am eifrigsten Lufttaxis entwickelt werden. Es geschieht, genau: in Kleinstädten in Randlagen. Volocopter fertigt in Bruchsal, der CityAirbus wird in Donauwörth entwickelt, und Lilium sitzt eben in Oberpfaffenhofen.

Matthias Meiner ist einer der vier Gründer von Lilium. Er ist Anfang 30 wie seine Mitgründer, alle haben an der TU München studiert. Daniel Wiegand hatte die Ursprungsidee zum Lilium Jet. Eines Tages vor knapp fünf Jahren tauchte er an der TU auf, um mit Studierenden zu reden, Meiner war da gerade Doktorand in Robotik. Nach ein paar Stunden Unterhaltung wurde langsam klar, warum Wiegand an seine Alma Mater gekommen war: Er wollte für seine noch nicht einmal existente Firma jemanden rekrutieren, der einen Background in Mechatronik, Elektronik und Robotik hatte. Wiegand und seinen beiden Mitstreitern Sebastian Born und Patrick Nathen fehlte es in dem Bereich an Know-how. Matthias Meiner hatte es. Mit ihm war das Team komplett, im Jahr 2015 gründeten die vier Männer Lilium.

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 100 Millionen US-Dollar Wagniskapital eingesammelt, etwa vom chinesischen Tech-Konzern Tencent (der WeChat betreibt, das chinesische, nur modernere Facebook) und von der britischen Venture-Capital-Firma Atomico des Skype-Mitgründers Niklas Zennström. In dem Moment, als das erste Geld dagewesen sei, sagt Meiner, habe Lilium aufgehört, ein Studentenprojekt zu sein.

Er ist zum Interview in die Kantine von Lilium gekommen, Meiner trägt lockere Klamotten und einen Fünftagesbart. An anderen Tischen sitzen meist ältere Männer, die nach Jahrzehnten Schraubererfahrung aussehen, an manchen spannen die Arbeitsoveralls. Frauen sieht man kaum welche. Die Lilium-Führungsmannschaft auf der Hierarchieebene unterhalb der Gründungsteams ist international, viele haben zuvor bei prominenten Unternehmen innerhalb und außerhalb der Flugzeugbranche gearbeitet, bei Airbus, der NASA, der Beratungsfirma McKinsey.

Das Produktversprechen des Lilium Jet, sagt Meiner nun, sei ein Fluggerät, „das so einsatzfähig und flexibel ist wie ein Auto“. Im Grunde ist die Idee total simpel: „Mit einem Lufttaxi spart man im Vergleich zu anderen Transportmitteln Zeit, und im Vergleich zu anderen fliegenden Fortbewegungsmitteln wie dem Helikopter spart man Geld.“

Der Lilium Jet unterscheidet sich von fast allen anderen geplanten Lufttaxis, weil er eine wesentlich größere Reichweite haben soll. Der Volocopter zum Beispiel kann nur 30 Kilometer mit einer Akkuladung fliegen können. Das Wandelkleinflugzeug Lilium Jet hingegen soll die zehnfache Strecke des Volocopter zurücklegen können, das würde zum Beispiel von einem Dach in München bis zu einem Dach in Zürich reichen. Der Trip im Lilium Jet könnte die Reise im Flugzeug ersetzen oder die Bahnfahrt. Im Jahr 2025 soll der kommerzielle Einsatz beginnen, anfangs auf festen Strecken, in einem kurzen Takt. Davon, dass man ein Lufttaxi wie ein Autotaxi bestellen und hinfliegen könnte, wohin man wollte, ist noch längst nicht die Rede.

Quelle      :          Zeit-online          >>>>>             weiterlesen

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Oben      —        Volocopter 2X

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Illegale Polizei Aktionen ?

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Warum der derzeitige Einsatz von V-Personen durch die Polizei illegal ist

Querlle       :         Netzpolitik ORG.

 , Dr. Anna Luise Decker

Kontaktpersonen besorgen Verfassungsschutz und Polizei Informationen – ohne Ausbildung, aber mit Honorar aus der Staatskasse. Sie sind gleichzeitig hochwirksame und hochgefährliche Beweismittel. Unsere Gastautorin untersuchte, ob der Einsatz von V-Leuten bei der Polizei legal ist.

Anna Luise Decker studierte Jura in Münster und kam im Zuge eines Praktikums bei einer Berliner Kanzlei erstmals in Berührung mit dem V-Personen-System. Anschließend arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Wirtschaftsrechtskanzlei und promovierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu diesem Thema. Seit Januar 2018 ist sie Richterin in Berlin.

V-Leute werden in verschiedensten Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Sie sind nicht allein in strafrechtlich relevanten Sachverhalten unterwegs, sondern auch in Milieus, in denen die Schwelle zum Rechtsbruch womöglich (noch) nicht überschritten ist, die dem Staat aber trotzdem unheimlich sind. Es geht um Bereiche, zu denen der Staat selbst keinen Zugang hat, rechts- wie linksextreme Szenen zum Beispiel. Streng abzugrenzen sind V-Personen von verdeckten Ermittlern. Das sind Polizisten, die unter einer Tarnidentität agieren.

Warum die Polizei Privatpersonen einsetzt, liegt auf der Hand: Es ist leicht vorstellbar, dass es für einen Polizisten schwerer bis gar unmöglich ist, in eine Szene angeblich Gleichgesinnter einzutauchen. Zusätzlich ist die Gefahr einer Enttarnung größer als für denjenigen, der in dieser Szene verwurzelt ist. Denn ihm gelingt es, dort wie ein Fisch im Wasser zu schwimmen. Zudem unterscheiden sich V-Leute von Informanten, die nicht langfristig, sondern nur im Einzelfall Informationen der Polizei oder dem Verfassungsschutz weitergeben.

V-Leute haben keinen Dienstherren

V-Leute haben, anders als Polizisten, keinen Dienstherren. Sie besuchen weder die Polizeischule noch unterliegen sie einem Eignungstest, sie brauchen nicht einmal eine abgeschlossene Schulausbildung. Die Identität einer V-Person wird zu keinem Zeitpunkt preisgegeben, das versteht sich von selbst. Eine enttarnte V-Person ist verbrannt und kann nicht mehr eingesetzt werden. Als Zeuge vor Gericht tritt er oder sie nicht auf.

Verfahrensrechtlich relevante Informationen werden durch sogenannte V-Mannführer in den Prozess eingeführt. Nur der V-Mannführer tritt von staatlicher Seite mit der V-Person in persönlichen Kontakt. Das Ergebnis des Gesprächs mit seiner Quelle hält der Ermittler schriftlich fest und berichtet in dem sich möglicherweise anschließenden Strafverfahren den Verfahrensbeteiligten.

In einem Strafprozess ist grundsätzlich das unmittelbarste Beweismittel einzuführen. Daher hat die Aussage des V-Mannführers nicht den gleichen Wert wie eine originäre Vernehmung, er agiert als sogenannter Zeuge vom Hörensagen. Trotzdem sind durch V-Leute schon so manche Verbrechen aufgeklärt worden, an denen sich staatliche Ermittler zuvor die Zähne ausgebissen hatten.

Der finanzielle Anreiz muss hoch sein

Führt man sich das „berufliche“ Vorgehen einer V-Person vor Augen, wird deutlich: Es lebt sich ziemlich gefährlich. Der Anreiz, geheime Informationen mit dem Staat zu teilen, muss groß sein, damit er oder sie sich dazu hinreißen lässt, Geheimnisse mit der Polizei oder dem Verfassungsschutz zu teilen. Darum werden V-Leute auch großzügig entlohnt, sie bekommen Strafrabatte, Vorteile im Rahmen der eigenen Strafverfolgung oder andere Annehmlichkeiten.

Eine genaue Umreißung ihres Besoldungssystems entzieht sich jeglicher – jedenfalls öffentlich zugänglicher Darstellung – ebenso wie die meisten sonstigen Umstände ihres Einsatzes. An die Frage der Entlohnung schließt sich die ihres Erfolgsdrucks an. Die oft vertretene These, dass sich der Einsatz für den Staat dann ganz besonders lohnt, wenn auch viel geliefert wird, scheint daher nicht zu weit hergeholt. Es besteht die Gefahr, dass eine V-Person Informationen aufbauscht oder gar erfindet, um das eigene Honorar zu steigern. Denkbar ist zudem, dass auch die staatliche Kontaktquelle der V-Person ein Interesse daran hat, eine möglichst gehaltvolle Quelle präsentieren zu können und sie die gewonnenen Erkenntnisse zusätzlich aufwertet.

V-Personen sind hochwirksame, hochgefährliche Beweismittel

Allein die Nähe zur Erkenntnisquelle macht eine V-Person für eine staatliche Anwerbung interessant. V-Leute sind Gefängnisinsassen, die ihren Zellennachbarn Freundschaft und intrinsisches Interesse  vorspielen, die Beziehung zum Gegenüber aber in staatlichem Auftrag ausnutzen. V-Leute sind aber auch Private, die ein doppeltes Spiel spielen: Sie geben nur vor, sich dem kriminellen Milieu entsagt zu haben und den Staat auf dessen Kosten mit falschen oder nur der Ablenkung dienenden Informationen versorgen.

Der Einsatz privater Ermittler im staatlichen Auftrag wirft unzählige Fragen auf: Macht sich die V-Person zum Beispiel strafbar, wenn sie bei einem Ausflug mit ihrer Gruppe den Hitlergruß zeigt oder wenn sie sich im Rahmen einer Demonstration vermummt und eine Fensterscheibe einschlägt? Ist ihr Verhalten dem Staat zurechenbar, sodass sich die Einsatzbehörde womöglich sogar schadensersatzpflichtig gegenüber dem Ladeninhaber mit der eingeschlagenen Scheibe macht? Wie ist zu verfahren, wenn der V-Mann eine andere Person dazu verleitet, eine Straftat zu begehen?

Deutlich wird nach all dem: V-Leute sind hochwirksame, aber gleichzeitig auch hochgefährliche Beweismittel.

Aufgrund des dargestellten Spannungsverhältnisses mag man nun eine äußerst komplexe gesetzliche Normierung erwarten. Ein Gesetz, das sich der Problematik annimmt und geeignet ist – oder jedenfalls versucht -, Licht ins Dunkel zu bringen. Weit gefehlt, der V-Personeneinsatz war bundesgesetzlich bis vor kurzem nirgends gesetzlich geregelt.

Der V-Personeneinsatz der Polizei ist nicht bundesgesetzlich geregelt

Der Gesetzgeber hat erst im Jahr 2016 gehandelt. Durch § 9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes hat er den Einsatz Privater für den Bundesverfassungsschutz geregelt. Seither dürfen nur Volljährige für die Behörde ausforschen. Der Einsatz des Privaten darf jedenfalls auf Dauer nicht alleinige Grundlage seines Lebensunterhalts sein. Und der V-Mann darf auch nicht wegen eines Verbrechens, beziehungsweise wegen eines Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden sein – wobei von der letztgenannten Voraussetzung großzügig Ausnahmen zugelassen sind.

Der V-Personeneinsatz der Polizei ist hingegen bundesgesetzlich völlig ungeregelt. Die Strafprozessordnung enthält durch die Normierung des § 110a allein eine Regelung für verdeckt ermittelnde Polizisten. Weder der Begriff des „V-Mannes“ noch der der „V-Leute“ ist in der Strafprozessordnung erwähnt. Nur mit einem förmlichen Gesetz ist es möglich, Grundrechte einzuschränken. Der Einsatz polizeilicher V-Leute bewegt sich jedoch derzeit auf völlig unnormiertem Terrain. Das wirft die Frage auf: Ist es der Zweck, der das Mittel heiligt?

Der Gesetzesvorbehalt verbietet es, den Zweck das Mittel heiligen zu lassen

Von dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts gibt es keine Ausnahme. V-Leute besuchen Wohnungen von auszuforschenden Personen und unterhalten sich mit ihnen. Sie können Gesprächsinhalte, anders als bei der Telefonüberwachung, nicht nur abschöpfen. Sie haben sogar die Möglichkeit, Fragen zu stellen. V-Personen ist es dadurch möglich, derart tief in die Privatsphäre einzutauchen, wie es nicht einmal Telefonüberwachung vermag.

Die Möglichkeit, in die Grundrechte der Zielpersonen einzugreifen, ist bei V-Leuten demnach viel tiefgreifender ausgestaltet. Kurz gesagt: Der Gesetzesvorbehalt verbietet es, den Zweck das Mittel heiligen zu lassen.

Die mangelnde gesetzliche Normierung ist nicht alleine ein Problem der Rechtsphilosophie, anders als es der Vorsitzende der Deutschen Polizeigesellschaft Rainer Wendt darstellt. Das zeigt sich zum einen dadurch, dass der Gesetzgeber sich der Thematik jedenfalls für die Einsatzbehörde des Bundesverfassungsschutzes angenommen hat. Zum anderen empfahl eine seitens des Justizministeriums eigens eingesetzte namhafte Expertenkommission zur Reformierung der Strafprozessordnung im Jahr 2015 dringend, den V-Personeneinsatz auf gesetzliche Füße zu stellen.

Das Reformgesetz ist seither längst umgesetzt. Die Strafprozessordnung hat im Zuge der Novellierung einige Neuerungen erfahren: Zum Beispiel ist der Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten abgeschafft worden. Nur die Normierung der V-Person ist nicht einmal ins Entwurfsstadium gelangt.

Expertenkommission rief zu Normierung auf

Nachdem die Expertenkommission die Empfehlung abgab, erörterte das Parlament dieses Thema nicht weiter. Die Notwendigkeit, eine Normierung in der Praxis zu schaffen, wird noch verneint. Man könne den Einsatz der V-Person doch auf die sogenannte Ermittlungsgeneralklausel stützen. Konkret sind das die Regelungen der Paragrafen 161 und 163 der Strafprozessordnung. Diese Paragraphen legen fest, welche Aufgaben die Polizei im Ermittlungsverfahren hat.

Jedoch sind sich sowohl die Rechtslehre als auch die ständige Rechtsprechung darüber einig, dass diese sehr generell gefasste Norm nur als Eingriffsgeneralermächtigung für Ermittlungshandlungen von geringer Intensität dienlich sein kann. Unter anderem können Polizisten aufgrund der Ermittlungsgeneralklausel Erkundigungen im Umfeld einer gesuchten Person einholen oder sich KfZ-Kennzeichen notieren.

Für intensive Rechtseingriffe, wie sie durch den V-Personeneinsatz zweifelsohne begründet werden, bedarf es einer speziellen Eingriffsbefugnis. Die bereits dargestellte Telefonüberwachung kann beispielsweise nicht auf diesen Auffangtatbestand gestützt werden. Die Abhörmaßnahme greift nach allgemeiner Annahme derart tief in verschiedene Grundrechte ein, dass es dafür eben einer spezialisierten Regelung bedarf. Dennoch greift die polizeiliche Praxis derzeit bei V-Leuten auf diese Generalklausel zurück.

Das liegt zum einen daran, dass die obergerichtliche Rechtsprechung der Politik bisher noch keinen derart konkreten Handlungsauftrag gegeben hat wie seinerzeit bei den V-Leuten des Verfassungsschutzes. Für diesen Bereich hatte unter anderem und insbesondere das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2011 das Fehlen einer gesetzlichen Regelung konkret bemängelt. Der Gesetzgeber war gezwungen, die Verfassungsschutz-Praxis zu regeln.

Zum anderen fehlt ein solches Gesetz für den Bereich der Polizei bisher wohl auch deshalb, weil eine regulative Umsetzung des derzeit praktizierten und derart brisanten Konstrukts schier unmöglich erscheint.

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Angst und Endlichkeit

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Greta Thunbergs „How dare you“

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„How dare you“ –  „wie können sie es wagen“ – ein Satz welcher sich in der Reaktionen verdeutlicht welche von diesen selbsternannten Groß-Kotzen als Antworten zu hören sind.  Es zeigt die ganze Hilflosigkeit einer gängigen Politik auf, welche den Wählern zur Zeit geboten wird.   – DL – Red. – IE-

Von Georg Diez

Greta Thunberg hat in New York eine beeindruckende Rede gehalten. Auch weil sie dezidiert als Kind auftrat und Verantwortung zum Thema machte.

Es war ein Satz für das Wörterbuch des immer noch jungen 21. Jahrhunderts, ein Satz, der eine Welt zum Einstürzen bringen könnte, wenn diese Welt dafür bereit wäre: „How dare you“, sagte Greta Thunberg in ihrer Rede bei der Uno in New York diese Woche – es war das „Yes, we can“ der Generation Greta, und nicht so sehr Wut, Enttäuschung oder Verletzung trieb diese Rede, trieb diesen Satz an, sondern etwas, für das es ein altmodisches deutsches Wort gibt: Entrüstung.

Wie kann es sein, sagte sie, wie könnt ihr es wagen, sagte sie, wer gibt euch das Recht, sagte sie, unsere Welt zu zerstören – und die Wachheit, die Wundheit, die Direktheit, mit der sie es sagte, machte klar, wie verstellt, verdreht, verlogen die Worte derjenigen sind, die eine rhetorische Rüstung tragen, die sich verstecken hinter Begriffen von Wahrheit, von Politik, von Rationalität, die längst brüchig geworden sind vor dem Hintergrund der Klimakrise, und je länger sie sich verstecken, desto mehr verlieren sie an Legitimität.

Denn das war das Einschneidende dieses Auftritts: Sprachlich, symbolisch, rhetorisch stellte Greta Thunberg die Systemfrage – wenn ihr, Demokraten, Kleptokraten, Technokraten, Autokraten, Erwachsene, nicht in der Lage seid zu sehen, dass das Versprechen von Immer-weiter-so und ewigem Wachstum in den kollektiven Ruin führt, dann habt ihr das Recht verloren, für uns zu sprechen. Dann kündigen wir von unserer Seite, der Jugend, der Zukunft, den Generationenvertrag auf, den ihr gebrochen habt.

Das war die Kraft, das war die Bedrohlichkeit dieses Auftritts: Greta Thunberg, die in dieser Woche auch noch mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde, war in dieser New Yorker Rede dezidiert Kind, mehr als sonst, sie war Tochter, sie machte die existenziell zwischenmenschliche Dimension zum Thema, die Verantwortung füreinander – sie offenbarte einerseits eine Armut der Sprache, eine Verkümmerung der Affekte, eine Sterilität des Denkens in der gegenwärtigen Politik; und gleichzeitig appellierte sie an die tiefere Dimension dessen, was die Menschen ausmacht, an die Zeitlichkeit, die alles beherrscht, die Frage also, was nach uns kommt, das ewige Dilemma der eigenen Sterblichkeit.

Sie würde Angst verbreiten, sagen die, die sie kritisieren, sie würde Panik verursachen, und das sei schädlich, weil es die Menschen lähme – und zeigten vor allem, dass sie nur über ihre Sicht auf die Dinge reden und nicht über die Dinge selbst.

Tatsächlich ist die Botschaft, wenn man es so nennen will, von Greta Thunberg eine ganz andere. Es geht nicht um die Apokalypse, auch wenn sie, vollkommen zu Recht, von der Massenauslöschung spricht, die wir erleben, dem Sterben von Millionen von Spezies, verursacht durch den Menschen; das ist alles faktenbasiert, wissenschaftlich fundiert, oft im Gegensatz zu der beschwichtigenden Rhetorik derjenigen, die die Vernunft für sich reklamieren, und hat deshalb nichts mit biblischen Untergangsszenarien zu tun.

Die Botschaft von Greta Thunberg ist eine der praktischen Vernunft und der säkularen Ethik: Ich habe erkannt, vor dem Hintergrund der Endlichkeit allen Lebens, dass mein Handeln dazu führt, den Planeten zu zerstören, und ich ändere darum dieses Handeln, ich sehe die systemischen Zusammenhänge, aber ich fange mit mir an, im Sinne des kategorischen Imperativs Kants, seltsam verdammt dieser Tage und dabei Grundlage ethischen Handelns überhaupt – wie kann es sein, dass ihr, Erwachsene, sehenden Auges weitermacht mit der Zerstörung der Erde? Wie kann es sein, dass ich, das Kind, euch zeigen muss, was Vernunft ist?

 

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DL – Tagesticker 29. 09. 09

Erstellt von Redaktion am 29. September 2019

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Wie überall und immer ! In der Politik geht es nur darum die Ämter und somit Macht und Geld zu halten und zu mehren! Die Arbeit leisten bekennende Idioten – Innen – genannt  Ehrenamtliche.

 Impeachment gegen Trump

1.) „Es geht darum, das Amt zu säubern“

Sogar für die Verhältnisse des US-Präsidenten war diese Woche turbulent. Eine vom Weißen Haus veröffentlichte Telefonat-Mitschrift zeigte, dass Donald Trump die Ukraine unter Druck gesetzt hat, um gegen den Sohn seines größten politischen Rivalen zu ermitteln. Die Demokraten griffen deshalb zu dem Instrument, mit dem sie seit Trumps Amtsantritt drohen – und vor dem sie stets zurückschreckten: dem Impeachment, dem in der Historie der USA nur äußerst selten angewendeten Verfahren zur Amtsenthebung. Nur einen Tag später platzte die nächste Bombe: Die interne Beschwerde eines CIA-Beamten zeigte, dass Trumps Beeinflussungsversuche in der Ukraine systematisch und noch viel umfangreicher waren.

Welt

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Sollten Wahlen ihren Sinn erfüllen – wären sie lange abgeschafft.

Wahlen in Österreich

2.) Kurz vor Verlängerung

Nach der Ibiza-Affäre wählt Österreich am Sonntag eine neue Regierung. Der Skandal scheint kaum Wirkung zu zeigen: Vieles spricht für eine Wiederwahl von Sebastian Kurz und seiner Koalition mit der rechten FPÖ.  „Österreich hat in den letzten Monaten politisches Neuland betreten.“ Mit diesen Worten beginnt Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen ein Video, in dem er seine Landsleute zur Wahl aufruft. An diesem Sonntag dürfen 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher ein neues Parlament – den Nationalrat – und eine neue Regierung bestimmen.

Spiegel-online

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Der Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat gegen die Journalistin Mayr vor Gericht im Wesentlichen gewonnen.

Urteil in Karslruhe

3.) Erfolg für Thomas Fischer

Die Journalistin Gaby Mayr muss drei von vier umstrittenen Äußerungen über Fischers Kommentar zum Strafgesetzbuch künftig unterlassen. Das entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe. Vermutlich werden aber beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Der Konflikt begann im Jahr 2018. Deutschland diskutierte über § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ mit Strafe bedroht. Die Journalistin Gaby Mayr stellte im Frühjahr 2018 in zwei Beiträgen im Deutschlandfunk und in der taz die These auf, dass für die Verurteilung von Ärztinnen wie Kristina Hänel der Kommentar von Thomas Fischer zum Strafgesetzbuch mitverantwortlich sei, weil er eine Erläuterung des Vor-Autors Herbert Tröndle übernommen habe. Tröndle war ein fanatischer „Lebensschützer“, der gegen jede Liberalisierung der Rechtslage beim Schwangerschaftsabbruch gekämpft hat.

TAZ

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Hat die Stadt Angst den hinterlassenen politischen Dreck einer solchen Veranstaltung nicht so schnell entsorgt zu bekommen ?

Gerichtsurteil

4.) Björn Höcke darf „Faschist“ genannt werden

„Gegen den Faschisten Höcke“: So wollten AfD-Gegner unter anderem ihre Demonstration gegen eine AfD-Wahlveranstaltung benennen. Die Stadt Eisenach wollte das untersagen und unterlag vor dem Verwaltungsgericht. Björn Höcke, Thüringens AfD-Chef und Spitzenkandidat bei der Landtagsgswahl, hat am Freitag eine Wahlveranstaltung in Eisenach abgehalten. Wie so oft hatten politische Gegner eine Gegenveranstaltung angemeldet. Sie sollte unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“ stattfinden. Die Bezeichnung „Faschist“ wiederum gefiel der Stadt Eisenach nicht, sie erließ deswegen die Auflage, das beanstandete Wort wegzulassen.

Stern

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Politische Emporkommlinge zweier Familienclans streiten in der Gosse miteinander. Wer ist der größere Stinkstiefel?

Trump lästert am Telefon über Merkel –

5.) und kassiert jetzt klare Ansagen aus Deutschland

Die Bundesregierung will der Kritik von US-Präsident Donald Trump an der deutschen Ukraine-Politik nicht öffentlich widersprechen. „Wir kommentieren das nicht“, sagte eine Regierungssprecherin am Mittwoch in Berlin der Nachrichtenagentur AFP. Der US-Präsident hatte über die Bundeskanzlerin in einem Telefonat mit dem Präsidenten der Ukraine gesagt, sie würde nur reden und nichts tun. Präsident Selenskyj stimmte mit Trumps Meinung überein und kritisierte Merkel ebenfalls.  Das Gesprächsprotokoll war am Mittwochnachmittag auf Druck der Demokraten veröffentlicht worden. Die Opposition strebt wegen Trumps Äußerungen in Verbindung mit dessen Konkurrenten Joe Biden ein Amtsenthebungsverfahren an.

Merkur

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Wie naiv muss ein Volk sein, welches seine eigenen Metzger ohne Widerstand bezahlt? Gibt es so etwas vielleicht nur noch in Europa? In China haben sie begriffen das weder Polizei noch die Geschäftsleute ihre größten Gegner sind und arbeiten Punkt genau?

„Regenschirm“-Jahrestag

6.) Hongkong-Proteste münden erneut in Gewalt

Heute vor fünf Jahren begannen die friedlichen „Regenschirm“-Proteste in Hongkong. Zum Jahrestag gehen erneut Hunderttausende auf die Straße. Am Rande der friedlichen Kundgebung eskaliert die Gewalt jedoch wieder: Die Polizei antwortet mit dem Einsatz von Wasserwerfern auf Brandsätze. Nach einer friedlichen Kundgebung von Zehntausenden zum fünften Jahrestag der „Regenschirmbewegung“ in Hongkong ist es erneut zu Zwischenfällen mit radikalen Aktivisten gekommen. Die Polizei ging nahe dem Parlamentsgebäude mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen Demonstranten vor, die Brandsätze geworfen hatten.

ntv

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Immer mehr Veganer und Vegetarier:

7.) Bauernverbände warnen vor Schweineplage

Immer mehr Bauern in Deutschland klagen über eine regelrechte Schweineplage. Schuld ist die steigende Anzahl an Vegetariern und Veganern seit einigen Jahren: Da immer weniger Tiere gegessen werden, breiten sie sich immer stärker aus. Der Deutsche Bauernverband warnt: Sollten aktuelle Trends anhalten, könnte Deutschland bereits im Jahr 2027 vollkommen von Schweinen bedeckt sein. Anton Bröker ist verzweifelt. Seit 40 Jahren züchtet der Landwirt in Emden Schweine. Doch seit einigen Jahren macht ihm die schiere Menge der Tiere schwer zu schaffen. „Erst hatte ich immer so ein paar 100, aber seit die Nachfrage sinkt, vermehren sich die Biester immer weiter“, so der 62-Jährige. „Ich kann einfach nicht so viele verkaufen, wie Nachwuchs gezeugt wird.“ Inzwischen hat er 8000 Schweine und es werden jeden Tag mehr. Er musste mehrere Hektar Land dazukaufen und eine weitere Mastanlage errichten.

Postillon

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