DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Archiv für September 12th, 2019

Stadtgespräch aus Istanbul

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

Schweigen brechen

File:Istanbul Hagia Sophia Sultanahmed.JPG

Von Önder Abay

Ein politischer HipHop-Song sorgt in der Türkei für Aufsehen: „Susamam“ wurde millionenfach geklickt und fasst die großen Probleme des Landes zusammen.

„Das Leben ist hart genug. Darum willst du, dass Musik dich unterhält und von der Realität ablenkt.“ Mit diesem Text beginnt ein Musikstück, das gerade für enormen Hype in der Türkei sorgt. „Susamam“ („Ich kann nicht schweigen“) ist ein HipHop-Song von 19 Musiker*innen unter der Regie des Rappers Şanışer. 15 Minuten ist es lang und behandelt Probleme in der Justiz, die steigende Zahl an Frauenmorden, Verbrechen an Umwelt und Tieren, den politischen Druck und die Arbeitslosigkeit. „Wir glauben, dass Musik etwas verändern kann. Komm mit uns!“, geht der Text weiter.

Im türkischen Mainstream gab es schon lange keine Künst­ler*innen mehr, die sich so offen oppositionell positioniert haben. Dementsprechend kommt das Video an: Seit der Veröffentlichung auf YouTube vor einer Woche wurde es über 18 Millionen Mal aufgerufen. Den Hashtag #susamam nutzen Menschen in den sozialen Netzwerken zudem, um sich über politische Probleme zu äußern.

Der Künstler Samet Gönüllü (alias Sokrat St) ist einer der Ini­tiatoren des Projekts. Gönüllü hatte nicht erwartet, dass das Video so viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen würde, sagt er. Zumal ohne jegliche PR-Kampagne. „Wahrscheinlich liegt es an der Zeit, in der wir leben.“ Es sei das erste gemeinsame Projekt von so vielen Rap-Musiker*innen mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen, sagt Gönüllü.

Die Initiatoren hatten die Künst­ler*innen gebeten, jeweils über ein aktuelles gesellschaftspolitisches Problem zu schreiben. Herausgekommen ist eine Collage, die die großen regierungskritischen Debatten der vergangenen Jahre zusammenfasst. Das ganze Projekt und das Video seien innerhalb von einem Monat entstanden. Gönüllü hofft, dass das Projekt auch dazu beiträgt, dass HipHop im türkischen Mainstream immer sichtbarer wird.

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Türkischer HipHop ist Ende der 80er Jahre nicht, wie zu vermuten, in der Türkei, sondern in Deutschland entstanden. Schon immer hatte das Genre einen oppositionellen Charakter, obwohl „Protestmusik“ in der türkischen Populärkultur historisch eher im Rock verankert ist. Als Subkultur hat sich HipHop in der Türkei nach und nach von der städtischen Peripherie in die Zentren ausgebreitet. Mittlerweile ist HipHop in der Türkei so beliebt, dass dort im vergangenen Jahr drei der fünf meistgehörten Tracks auf dem Strea­mingdienst Spotify HipHop-Songs waren.

Quelle          :            TAZ          >>>>>          weiterlesen

YOUTUBE

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Grafikquellen        :

Oben       —           Blick auf Hagia Sophia und Sultan-Ahmed-Moschee in Istanbul.

Source Own work
Author Julian Nyča
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Unten         —         Istanbul – aerial overview about historical Sultanahmet and Galata district

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Linkes Ausschlussverfahren

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

 gegen Landes-Vize der Linken angekündigt

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Drei Herzen – ohne linken Seelen ?

Von dpa

Nach einem Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs gegen den stellvertretenden Landeschef der saarländischen Linke, Andreas Neumann, will die Partei  ihn ausschließen. Der Ortsverband der Linke in Saarbrücken-Malstatt habe am Montagabend beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf Parteiausschluss zu stellen, sobald der Strafbefehl gegen Neumann rechtskräftig geworden sei, teilte der Sprecher der Linke am Dienstag in Saarbrücken mit.

Das Amtsgericht Saarlouis hat gegen Neumann einen Strafbefehl erlassen, weil dieser nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existierenden Universität fälschlicherweise einen Doktortitel getragen hat. Es erging eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung: Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro – also insgesamt 4500 Euro – bleibt vorbehalten. Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 1800 Euro ausgesprochen.

Nach Angaben des Amtsgerichts ist der Strafbefehl derzeit in der Zustellung an Neumanns Verteidiger. Nach dem Empfang habe Neumann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bisher hätten weder der Angeschuldigte noch dessen Verteidiger sich „substanziiert inhaltlich“ zu dem Tatvorwurf geäußert, teilte das Gericht mit.

Die Linke teilte mit, Neumann habe „dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Partei“ im Saarland schwer geschadet. Ein Verfahren auf Parteiausschluss werde sich „über eine längere Zeit hinziehen“, sagte ein Sprecher. „Deshalb wäre es uns allen lieber, er würde freiwillig die Partei verlassen. Aber da er das wahrscheinlich nicht tun wird, ist das hier zumindest mal ein Zeichen.“

Linke Saarbrücken-Malstatt

Quelle        :           Volksfreund – Trier         >>>>>         weiterlesen

Anmerkung: Nicht die Partei will den stellvertretenden Landeschef ausschließen

Ein Ausschluss ist das Ansinnen des Sprecherinnenrates des OV Malstatt, mit mehreren Mitgliedern vom parteinahen Jugendverband solid  besetzt. Das ist umso befremdlicher, da genau „diese“ Solid-Mitglieder die öffentlichen, parteischädigenden Auftritte  des Herrn Adolf L.  gebilligt und geduldet haben. 

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Grafikquelle       :            dieLinke Stadtratsfraktion Saarbrücken 05.02.2010; Birgit Huonker, Andreas Neumann, Astrid Schramm

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Predictive Policing:

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

Dem Verbrechen der Zukunft auf der Spur

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Quelle       :       Netzpolitik ORG.

 , Sonja Peteranderl

Verbrechen verhindern, bevor sie geschehen, Täter fassen, bevor sie eine Tat begangen haben: Das ist die Vision von Predictive Policing, vorausschauender Polizeiarbeit. Algorithmen berechnen Gefahrenzonen und die Wahrscheinlichkeit von Verbrechen — doch ihre Zuverlässigkeit ist umstritten.

Sonja Peteranderl ist SPIEGEL-Redakteurin im Netzwelt-Ressort. Sie spricht morgen bei unserer Konferenz „Das ist Netzpolitik!“ zum Thema Predictive Policing.

Auf einer digitalen Karte sind die Hochrisikogebiete, die so genannten Hot Spots, rot markiert: So weiß die Polizei, wo Täter/-innen bald zuschlagen werden – und kann ihre Patrouillen gezielt zu möglichen Tatorten schicken. So spart man Zeit und Ressourcen und verhindert im Idealfall Verbrechen, bevor sie passieren.

Klingt futuristisch? Predictive Policing, vorausschauende Polizeiarbeit, nennt sich diese Art der Kriminalitätsbekämpfung und unterstützt Polizisten inzwischen weltweit bei der Verbrecherjagd. Algorithmen durchforsten Datenberge, suchen nach Mustern und berechnen, wo Verbrechen wie Einbrüche auftreten könnten. Je nach verwendeter Software und Einstellungen fließen in die Bewertungen unterschiedliche Informationsquellen ein: Kriminalfälle aus der Vergangenheit, aber auch soziodemografische Daten, Bonität, Wetterprognosen, Verkehrsdaten, zum Teil auch aktuelle Informationen aus sozialen Netzwerken.

In den USA ist Predictive Policing Software weit verbreitet, auch andere Länder wie England, Südafrika, die Schweiz oder die Niederlande setzen auf datengestützte Prognosen. In Deutschland nutzen Landeskriminalämter bisher vor allem ortsbezogene Software wie „Predpol“, die Wohnungseinbrüche verhindern soll und versucht, die nächsten Ziele von Einbrecherbanden zu prognostizieren. Das Bundeskriminalamt hat für die Risikobewertung von polizeibekannten islamistischen Gefährdern das personenbezogene Analyseinstrument RADAR-iTE entwickelt, das zukünftig auch die Gewaltbereitschaft von Rechtsextremen kalkulieren soll.

Ein Verstärker von Vorurteilen

In den USA, aber auch in England setzen Polizeieinheiten Software bereits seit mehreren Jahren personenbezogen ein. Die Polizei von Los Angeles hat 2011 angefangen, mit “Operation Laser” rückfallgefährdete Kriminelle – sogenannte “Chronic Offender” – ins Visier zu nehmen. Bei Notrufen in Städten wie Fresno in Kalifornien berechnet die Software „Beware“ etwa, ob die Sicherheitskräfte am Einsatzort mit einem Gegenüber mit Vorstrafenregister oder einer Schusswaffe rechnen müssen.

Die Polizei von Chicago führt eine sogenannte Strategic Subjects List (SSL) mit Personen, die besonders gefährdet sind, an einer Schießerei beteiligt zu sein — als Opfer oder Täter. Der Ansatz: Die als Risikopersonen eingestuften Bürger werden von der Polizei besucht und vorgewarnt – das soll verhindern, dass die Prognose eintritt. Auch soziale Programme sollten Menschen mit einem hohen Gewaltrisiko auffangen.

In einer Studie kritisierte die RAND Corporation, eine Denkfabrik, die unter anderem die US-Streitkräfte berät, die Methodik: “Personen, die auf der SSL als besonders gefährdet gelistet sind, werden nicht seltener oder häufiger zum Opfer als unsere Kontrollgruppe“, so die Analysten.

Die potentiellen Täter auf der Liste dagegen hätten ein höheres Risiko, festgenommen zu werden, weil sie sich bereits im Visier der Polizei befinden. Anstatt Zielpersonen wie angekündigt mit Sozialmaßnahmen zu unterstützen, um mögliche Verbrechen mit Prävention zu verhindern, würde die Liste eher nach Schießereien oder anderen Verbrechen zur Suche nach Tätern herangezogen. Dazu fehle eine Einbettung der Software in eine Gesamtstrategie: Die Polizisten würden kein ausreichendes Training erhalten, das ihnen vermittelt, was die Liste genau bedeutet und wie sie sie für die Polizeiarbeit nutzen sollen.

Die Polizei von Chicago argumentiert, dass die RAND Corporation nur die Anfangsversion der „Strategic Subject List“ von 2013 ausgewertet habe und diese weiterentwickelt worden sei. Auch 2017 veröffentlichte Daten zum Ranking offenbarten allerdings gravierende Probleme. Die Liste, die als strategisches Instrument zur Fokussierung auf Hochrisikopersonen dienen sollte, hat sich längst zum Massenüberwachungs-Tool entwickelt. Etwa 1400 Personen waren als Hochrisikopersonen erfasst, insgesamt wurden mehr als 400.000 Menschen mit einem Risikowert eingestuft – junge schwarze Männer waren überproportinal häufig erfasst worden.

Predictive Policing kann wie ein Verstärker für bestehende Vorurteile und Diskriminierung wirken: Wenn die Polizei etwa vermehrt in als “Hotspots” definierten Vierteln patrouilliert, erfasst sie dort mehr Kriminalitätsmeldungen – die dann wiederum stärker gewichtet in Zukunftsprognosen einfließen.

Razzien oder Kontrollen in ärmeren Viertel bestätigen Annahmen zu weit verbreiteter Kriminalität, während Waffen- und Drogenhändler in wohlhabenden Vierteln seltener auffliegen, weil dort etwa weniger Razzien und Straßenkontrollen stattfinden.

Racial Profiling, die Tendenz, dass etwa schwarze Menschen oder Bürger mit Migrationshintergrund öfter kontrolliert werden, spiegelt sich in den Daten wieder: Nach dem Tod des 25-jährigen Afro-Amerikaners Freddie Gray etwa, der nach seiner Festnahme in Polizeigewahrsam starb, ermittelte das US-Justizministerium gegen die Polizei von Baltimore. Dem Ermittlungsbericht zufolge ist Diskriminierung durch die Polizei in Baltimore massiv: Schwarze Bewohner wurden überdurchschnittlich oft angehalten, häufiger verhaftet und verurteilt. Auf der anderen Seite war das Verhältnis zwischen Polizei und schwarzen Bürgern so schlecht, dass sie viele Verbrechen gar nicht meldeten.

Polizeiroutinen und Einstellungen beeinflussen so die Berechnungen des Algorithmus und zukünftige Verbrechen werden aus Daten abgeleitet, die unvollständig sind und deshalb diskriminierend wirken können. Menschenrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) kritisieren, dass Kriminalitätsbezogene Daten grundsätzlich verzerrt seien.

Noch kein nachgewiesener Erfolg

Polizeieinheiten sehen eine solche Software oft als Tool, das ihre Arbeit und die Einsatzplanung unterstützt. Unabhängige, fundierte wissenschaftliche Studien zum Einsatz und zum Erfolg von Predictive Policing stehen aber noch aus. Predictive-Policing-Software wird oft von Unternehmen, die zum Teil mit Universitäten zusammenarbeiten, entwickelt. Die bisherigen Studien stammen meistens von diesen Unternehmen – die ein Interesse daran haben, ihre Produkte zu vermarkten.

Eine Idee für mehr Transparenz beim Predictive Policing ist die Einrichtung unabhängiger Schiedsgerichte, an denen Technologie-Experten/-innen sowie Vertreter/-innen der Zivilgeschafft beteiligt sind, und die die Funktionsweise und den Einsatz der Polizeisoftware besser kontrollieren sollen, um etwa Diskriminierung zu vermeiden. Dazu müsste allerdings auch transparent sein, welche Variablen zu den Berechnungen von Gefahrenzonen und Verdächtigen herangezogen werden und wie genau der Algorithmus funktioniert.

Eine weitere Herausforderung ist der Datenschutz: Welche Daten fließen in die Berechnungen ein? Wem stehen die Daten zur Verfügung, wo und wie lange werden sie gespeichert? Doch die Polizeibehörden geben bisher nur gering dosierte Einblicke in die verwendeten Daten und Abläufe – und die Hersteller von Predictive-Policing-Software betrachten ihre Algorithmen als Geschäftsgeheimnis.

Der Beitrag erschien zuerst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

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2 Jahre linksunten-Verbot

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

Zwei Jahre linksunten-Verbot

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Nur Mächtige treten die Welt mit ihren Füßen

Quelle         :         Scharf  —  Links

von Achim Schill (mit Assistenz von Detlef Georgia Schulze)*

Versuch einer politisch-juristischen Einordnung

Als im August 2017 das Verbot von linksunten.indymedia[1] vom Bundesinnenministeri­um (BMI) verfügt wurde, gab es zwar einige Proteste, aber im Verhältnis zur Bedeu­tung dieses Verbotes waren die Reaktionen doch eher bescheiden. Ob es die Nach­wirkungen von G20 waren oder ob man mit diesem Verbot nicht gerechnet hatte (und dementsprechend nicht [politisch] vorbereitet war) – jedenfalls passierte im ersten Jahr nach dem Verbot nicht allzu viel.

Ich war nur sporadisch und erst in den letzten Jahren vor dem Verbot Leser von links­unten, hatte aber zusammen mit DGS (in drei Fällen auch mit Peter Nowak) Texte auf dieser Plattform eingestellt[2]. Von daher war es für uns drei eine Selbstverständlich­keit, uns mit linksunten zu solidarisieren.[3] Dass wir drei ca. ein Jahr später deswegen Post vom Landeskriminalamt bekamen, war zumindest für mich eine erhebliche Über­raschung.

Am Anfang hatte ich einfach nur eine ohnmächtige Wut, die sich aber an nichts Kon­kretem abreagieren konnte. Aber durch die Zusammenarbeit mit den beiden anderen Autoren konnte ich dadurch zumindest die Sache etwas besser politisch, aber vor al­lem auch juristisch einordnen. Das hat bewirkt, dass sich meine anfangs ohnmächtige Wut in einen hoffentlich produktiven Medienaktivismus (s. unseren in FN 2 und 3 ge­nannten Blog) gewandelt hat; und ich gedenke, diesen Medienaktivismus noch weiter zu kultivieren, bis das linksunten-Verbot erfolgreich bekämpft ist.

Jene anfängliche relative öffentliche Passivität in Sachen linksunten hat sich aber mittlerweile dahingehend geändert, dass es mehr kritische Presseberichte über das linksunten-Verbot gibt. Und ich hoffe sehr, dass unsere – wenn auch reichweiten-begrenzten – publizistischen Aktivitäten gegen unser Ermittlungsverfahren dazu einen Beitrag geleistet haben.

Aus heutiger Sicht würde ich sagen, dass das linksunten-Verbot ein populistischer Staatsaktionismus war, der ‚Stärke‘ (Handlungsfähigkeit) gegen das linksradikale Mi­lieu demonstrieren wollte, da man sich bei G20 erheblich blamiert hatte. Aber ich wür­de dennoch nicht sagen, dass diese Verbotsverfügung mit heißer Nadel gestrickt wur­de. Wenn man sich die Verbotsbegründung durchliest, merkt man, mit wie viel Akribie das BMI (vlt. auch der Verfassungsschutz) versucht, nachzuweisen, dass die Heraus­geberInnen von linksunten ein ‚Verein‘ waren. Man muss dazu allerdings anmerken, dass die Kriterien für Vereinsförmigkeit nach dem Vereinsgesetz nicht sehr hoch sind.[4]

Aber das ist noch nicht der entscheidene Punkt. Das Wesentliche an der Verbotsbe­gründung ist vielmehr, dass nicht (genau) unterschieden wird zwischen den Heraus­geberInnen und dem Medium sowie zwischen den HerausgeberInnen und den Auto­rInnen. Und diese Vermischungen machen genau die – mindestens doppelte – Rechtswidrigkeit der Verbotsverfügung aus:

  • Die erste Vermengung führt dazu, dass das BMI meint, das Medium linksunten nach Vereinsrecht behandeln zu dürfen.
  • Die zweite Vermengung führt dazu, dass das BMI meint, den HerausgeberIn­nen die eventuellen Straftaten in Artikeln von bloßen linksunten-AutorInnen verbotsrechtlich zurechnen zu dürfen.

Es ist daher nicht ausreichend – wie es einige machen – , die Verbotsverfügung des­halb zu kritisieren, weil sie keine ‚Güterabwägung‘ zwischen Vereinigungsverbot (Art. 9 II GG) und Pressefreiheit (Art. 5 II GG) vornehme[5]. Denn (1.) findet eine solche Ab­wägung, wenn auch knapp, in der Verfügung durchaus statt. Und (2.) sind beides ge­nau abgegrenzte Normen mit je spezifischem Geltungsbereich, so dass es also gar nichts abzuwägen gibt:

  • Art. 5 I, II GG (Meinungsäußerungs- und Medienfreiheit und deren Schranken sowie Zensurverbot) gilt für Meinungsäußerungen und Medien,und
  • Art. 9 I, II GG (Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsverbot) gilt für Vereinigun­gen (bzw. „Vereine und Gesellschaften“).
  • Schon die einfache Lektüre des Grundgesetzes zeigt also, daß die innenminis­terielle Konstruktion eines ‚Medienverbotes via Vereinsverbot‘ ein totaler juristi­scher Blindflug ist.

Zwar werden in der Rechtsprechung immer wieder Güterabwägungen und ‚Verhält­nismäßigkeits‘-Prüfungen vorgenommen, aber mit Verhältnismßigkeitsprüfungen im Einzelfall wird die ‚Generalität‘ (Allgemeingültigkeit) der Gesetzesnormen (und damit auch die Rechtssicherheit) erodiert und bei Güterabwägung (z.B. Verfassungsschutz versus Pressefreiheit) wird durch die Vermengung verschiedener Normbereiche Ver­fassungsgebung bzw. Verfassungsänderung im Wege vermeintlicher Verfassungsin­terpretation betrieben (die Schranke, die Art. 9 II GG[6] der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 I GG setzt, wird dreist auf Art. 5 GG übertragen[7], der aber in seinem zweiten Absatz sein ganz eigenes Schranken-System[8] hat).

Verfassungsänderung aber ist – auch im bürgerlichen Staat – nicht die Aufgabe der Gerichte (oder gar des Bundesinnenministeriums), sondern des Parlaments, des „Volks“ oder einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Die Gerichte sollen das Recht nur anwenden[9] (und das ist schon Aufgabe genug!) und nicht etwa erweitern.

Nach dem aktuellen Informationsstand würde ich sagen, dass die Verbotsverfügung motiviert war:

  1. a) durch die Militanz im Rahmen / am Rande der G20-Proteste im Juli 2017
  2. b) durch die damals bevorstehenden Bundestagswahlen

und

  1. c) ein Versuch war, auszutesten, inwieweit das Vereinsrecht dazu taugt, politisch un­liebsame Medien mundtot zu machen
  2. d) Die Militanz-Diskussionen, die bei linksunten – neben vielen anderen Diskussionen – schon seit geraumer Zeit geführt wurden und die die offizielle Verbotsbegründung tragen (sollen), waren dem Staat sicherlich auch ein Dorn im Auge und nicht nur vor­geschobener Verbotsgrund, aber sie allein reichten nicht, dass dem Staat ein Verbot schon vorher opportun erschien.

Bislang schien es, dass das BMI mit seinem Versuchsballon durchkommt. Aber mittlerweile mehren sich die Stimmen, die erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung äußern und auf diverse Mängel und Fehler hinweisen[10].

Wir drei BloggerInnen*) haben uns zumindest auf die Linie verständigt, dass linksunten-Ver­bot hauptsächlich über die Meinungs- und Pressefreiheit zu kritisieren. Dies ist schon deshalb der für uns allein gangbare Weg, weil wir über (eventuell bestanden haben mögende) ‚interne Strukturen‘ – und damit die eventuelle Vereinsförmigkeit des Her­ausgeberInnen-Kreises, der logischerweise von dem von ihm herausgegebenen Medium zu unterscheiden ist! – von linksunten gar nichts wissen. Von daher war für uns die ‚Vereinsfrage‘ immer schon ein untergeordneter Punkt, obwohl es zwischen uns in der Anfangsphase nach dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens auch in dieser Frage durchaus heiße Debatten gab[11]. Mittlerweile hat uns aber DGS mit seinem juristischem Fachwissen davon überzeugt, dass eine Kritik an dem linksun­ten-Verbot über das Vereinsrecht auf schwächeren Füßen steht (wenn auch nicht aussichtslos ist) als eine über die Meinungs- und Pressefreiheit. Und da gegen uns nicht als vermeintliche BetreiberInnen – sondern als bloße vermeintliche Unterstütze­rInnen des verbotenen Vereins und vermeintliche VerwenderInnen des vermeintlichen „Kennzeichens“ des vermeintlichen Vereins[12] – ermittelt wird (und wir uns deshalb nicht gegen einen Vereins-/Vereinigungs-Mitgliedschafts-Vorwurf wehren müssen), ist für uns diese Sprechposition umso leichter einzunehmen.

Coppia al Gay Pride di Milano 2008 3 - Foto Giovanni Dall'Orto, 7-June-2008.jpg

Wir sehen diese Argumentionslinie aber nicht im ‚Widerspruch‘ zu der in der Klage der vermeintlichen BetreiberInnen[13] bzw. den öffentlichen Stellungnahmen von deren AnwältInnen[14], sondern als ‚produktiv-inhaltliche Ergänzung‘.

Solange das juristische Verfahren gegen uns läuft und die Rechtswidrigkeit der Ver­botsverfügung nicht festgestellt wurde, solange werden wir unsere Kraft und Energie in diesen (publizistischen) Kampf hineinstecken!

  • Weg mit dem Verbot von linksunten!
  • Verteidigt die Meinungs- und Pressefreiheit – und das Zensurverbot!
  • Gegen die AFD-isierung von Staat und Gesellschaft!

Wir sehen uns beim Tag (((i)))[15]!

*) Detlef Georgia Schulze (aka TaP [Theorie als Praxis]) und Achim Schill (aka systemcrash) wurden – zusammen mit Peter Nowak – von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Unterstützung des vermeintlichen „Vereins“ linksunten.indymedia und Verwendung dessen „Kennzeichens“ vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Berlin beschuldigt. Sie sollen die Tatbestände Nr. 3 und 5 des § 20 (Vereinsgesetz) mit einer Ende August 2017 veröffentlichten Protesterklärung gegen das Verbot von linksunten.indymedia verwirklicht haben.

[1]http://theoriealspraxis.blogsport.de/images/BAnzAT25.08.2017B1.pdf.

[2]z.B.:

  • Sind die Grenzen des revolutionären Konsenses erst bei Antisemitismus überschritten?

http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/category/von-uns-bei-linksunten/nowakschillschulze-bei-linksunten/ – (zus. mit Peter und Detlef Georgia)

und

  • Das strategische Dilemma der Linken des 21. Jahrhunderts

http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2015/12/21/das-strategische-dilemma-der-linken-des-21-jahrhunderts/ (zusammen mit dg).

[3]http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/.

[4]„Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__2.html)

[5]So

und daran jetzt anschließend

  • Andrej Reisin: „Wenn der Staat Publikationen verbieten kann, ohne die eigentlich gebotene verfassungsrechtliche Abwä­gung überhaupt vorzunehmen, […].“ / „Eine inhaltliche Abwägung könnte außerdem immer noch zu dem Ergebnis kom­men, das es sich eben nicht um Angebote handelt, die den Schutz des Grundgesetzes verdienen, weil sie mehrheitlich zu Straftaten, Hass und Gewalt aufrufen.“ (https://uebermedien.de/41162/das-verbot-von-linksunten-indymedia-ist-zweifelhafter-denn-je/)

Selbst wenn bei linksunten „mehrheitlich“ Artikel erschienen wären, die „zu Straftaten, Hass und Gewalt aufrufen“, so wäre dies nach dem geltenden Recht der BRD keine Rechtfertigung dafür, das künftige Erscheinen des Mediums (mit welchem Inhalt auch immer) zu verbieten, sondern allenfalls dafür, die strafbaren Äußerungen zu bestrafen und unter Umständen aus dem Netz zu entfernen, soweit sie nicht als Dokumente der Zeitgeschichte (historische Quellen) trotzdem Schutz verdienen.

[6]„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html)

[7]Besonders deutlich wird dieser Schranken-Übertragungs-Versuch in einer Stellungnahme, die das Innenministerium nach dem Verbot gegenüber dem ARD-Medienmagazin ZAPP abgab: „Die Pressefreiheit findet dort ihre Grenzen, wo systematisch strafbare und verfassungswidrige Inhalte verbreitet werden. In einem solchen Fall sieht die wehrhafte Demokratie daher explizit auch das Mit­tel des Vereinsverbots vor.“ (meine Hv.) Nein, Art. 9 II GG dient nicht der Medienregulierung!

[8]„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)

[9]„Die Richter sind […] nur dem Gesetze unterworfen.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html)

[10]S. neben den in FN 5 und 14 genannten Texten die Berichte in taz und Kontext : Wochenzeitung (Stuttgart) (u.a.) zu dem Antrag von DGS an das Bundesinnenministerium, das linksunten-Verbot zurückzunehmen, und das Interview in der jungen Welt zum gleichen Thema: https://taz.de/indymedia-fordert-Pressefreiheit/!5614659/, https://www.kontextwochenzeitung.de/debatte/438/linksunten-6138.html und https://www.jungewelt.de/artikel/361214.einschr%C3%A4nkung-von-meinungsfreiheit-das-betreiben-linker-medien-muss-legal-bleiben.html.

[11]http://tap2folge.blogsport.eu/files/2019/06/drei_die_sich_nicht_immer_einig_sind__rev-2.pdf, S. 8 f.

[12]www.trend.infopartisan.net/trd0419/PE_03__21-3-2019_rev_29-3.pdf.

[13]http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=36,1333,0,0,1,0.

[14]u.a. https://taz.de/!5618428/; https://www.freie-radios.net/96766; https://www.strafverteidigervereinigungen.org/freispruch/texte/Freispruch%2013_linksunten_47_50.pdf.

[15]https://linksunten.soligruppe.org/call/.

Urheberrecht
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Grafikqzellen       :

Oben          —         80. Geburtstag von Kurt Biedenkopf 2010 (in Dresden), zusammen mit Stanislaw Tillich, Angela Merkel, Ingrid Biedenkopf, Thomas de Maizière

 

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Wozu noch Autos?

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

Die Unterscheidung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr wird verschwimmen

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Von Bernward Janzing

Wenn das autonome Fahren kommt, wird sich unsere Mobilität erheblich verändern. Das Thema wird aber reichlich fantasielos diskutiert.

Die Zeit ist reif für ein Gedankenspiel. An dessen Ende könnte die Erkenntnis stehen, dass die Ladebox für das eigene Elektroauto künftig genau so überflüssig sein wird wie überhaupt die eigene Garage.

Doch der Reihe nach. Es soll bei diesem Gedankenspiel um das autonome Fahren gehen. Denn dieses dürfte die Art und Weise, wie wir unsere Mobilität organisieren, stärker verändern, als es viele Akteure in unserer Gesellschaft heute noch glauben. Selbst Verkehrsexperten zeigen sich mitunter noch reichlich fantasielos, wenn es darum geht, die Bedeutung dieser technischen Entwicklung zu ermessen. Zum Beispiel erklärte ein Vertreter des Verkehrsclubs VCD kürzlich, für seine verkehrspolitischen Zukunftsbetrachtungen spiele das autonome Fahren noch keine Rolle, denn mit dieser Technik würden ja nur Oberklasse-Fahrzeuge ausgestattet. Und die könnten sich schließlich nur wenige Autofahrer leisten.

Welch eingegrenzte Sichtweise! Denn warum, bitteschön, sollte man sich ein autonom fahrendes Auto überhaupt kaufen? Denn dieses kommt angefahren, wenn man es braucht, gerufen per App. Der Preis des Fahrzeugs spielt dann für den Nutzer keine Rolle, sondern nur der Preis pro Fahrtkilometer. Sich ein autonom fahrendes Auto zu kaufen, ist ähnlich sinnvoll, wie sich ein Restaurant zu kaufen, weil man gerne essen geht.

Das autonom fahrende Auto, davon sollte man ausgehen, wird unser tradiertes Verhältnis zum Pkw massiv verändern. Die Unterscheidung zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr wird verschwimmen. Und manche Berufe werden aussterben: Kein Mensch wird mehr einen Taxifahrer brauchen, einen Fahrlehrer auch nicht. Die Kinder, die heute die Kindergärten besuchen, werden vermutlich keinen Führerschein mehr machen, weil sie ihn schlicht nicht mehr benötigen.

Denn das autonome Fahren schreitet mit Macht voran – Ingenieure haben verschiedene Level definiert. Aktuell sind Fahrerassistenzsysteme (Level 1) schon weit verbreitet. Manche Fahrzeuge verfügen bereits über Komponenten von Level 2 („Teilautomatisiertes Fahren“). Dazu zählt ferngesteuertes Einparken. Auch Level 3 („Hochautomatisiertes Fahren“) wird in Forschungsfahrzeugen schon getestet. Dann folgt Level 4 („Vollautomatisiertes Fahren“), wobei der Fahrer nur noch in Bereitschaft wacht, um notfalls einzugreifen. Bei Level 5 werden alle Personen im Wagen zu Passagieren. Der Zürcher Zukunftsforscher Lars Thomsen geht davon aus, dass Level 5 im Jahr 2026 erreicht sein wird. Dann werde man die ersten Fahrzeuge sehen, die völlig selbstständig agieren, die keinen Fahrer mehr haben und nicht einmal mehr ein Lenkrad, allenfalls noch einen Notausknopf.

Die Begleiterscheinungen dieser Technik sind vielfältig, einige auch heikel. Man wird in enormem Ausmaß dezentrale Serverkapazitäten aufbauen müssen, um Latenzzeiten der Kommunikation zu minimieren. Man wird gigantische Datenmengen verarbeiten müssen, was – 5G lässt grüßen – einen enormen Ausbau des Mobilfunks erfordert und viel Energie kostet. Ferner werden personenbezogene Daten in großer Menge anfallen. Und für Hacker wird das Verkehrssystem ein potenzielles Ziel werden.

Quelle       :         TAZ            >>>>>            weiterlesen

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Grafikquellen      :

Oben        —          Zürich VBZ Tram 17 (SWP/SIG/BBC Be 4/6 2072 + SWS/BBC Be 4/6 2311) Bahnhofquai / Hauptbahnhof am 13. Juli 2015.

Source http://www.bahnbilder.de/bild/schweiz~stadtverkehr~strassenbahn-zuerich/894201/zuerich-vbz-tram-17-swpsigbbc-be.html
Author Kurt Rasmussen
The copyright holder of this file, Kurt Rasmussen, allows anyone to use it for any purpose, provided that the copyright holder is properly attributed. Redistribution, derivative work, commercial use, and all other use is permitted.
Attribution: Kurt Rasmussen

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Unten        —        Traffic jam in São Paulo, Brazil

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DL – Tagesticker 12.09.19

Erstellt von Redaktion am 12. September 2019

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Tragen nicht Trump und Johnson den Hauptanteil daran, dass die heimischen Bürger Innen über die Unfähigkeit der eigenen Regierung samt Opposition nur noch hämisch grinsen können ? Könnte das nicht als Zeichen gesehen werden, wie leicht wir unseren Beelzebub austreiben könnten ?

Boris Johnson:

1.) Buhmann Boris

Der britische Premierminister ist ein politischer Abenteurer, aber eine Gefahr für die Demokratie ist er nicht. Zerstört Boris Johnson die britische Demokratie? Die schweflige Atmosphäre von Abenteurertum und Brandstifterei, die seine Brexit-Politik umweht, wirkt auf die meisten deutschen (und viele englische) Betrachter schockierend. Die handstreichartige Suspendierung des Parlaments, die Ungewissheit, ob der Premierminister die Gesetzgebung des Unterhauses gegen ein ungeregeltes Ausscheiden aus der Europäischen Union (No Deal) respektieren werde – solche Verstöße gegen die guten politischen Sitten legen die Frage nahe, ob das Land noch verantwortlich und rechtstreu regiert wird. Es geht dabei keineswegs bloß um eine innerbritische Angelegenheit: Ein Vereinigtes Königreich, das sich von verfassungsmäßiger Seriosität verabschieden würde, wäre auch kein Partner mehr für vernünftige Brexit-Verhandlungen und für ein gedeihliches Miteinander danach. Es würde zu einem weiteren Risikofaktor für ganz Europa und für die gesamte westliche Welt.

Zeit-online

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Vielleicht erkennen erst dann die BürgerInnen die Unfähigkeit der heutigen Regierung und bestrafen nicht mehr die kleinen Geschäftsinhaber durch das abbrennen ihrer Lokalitäten und sehen  die wahren Schuldigen ? Der größte Fehler aber wäre es mehr gutes Geld in eine schlechte Sache zu Investieren.

Prognose für Deutschland

2.) Wem Altersarmut droht – und was dagegen helfen könnte

Seien wir mal optimistisch und nehmen an, in den nächsten 20 Jahren läuft die Konjunktur weiter so geschmiert wie im vergangenen Jahrzehnt. Mit zuverlässigem Wachstum und halbwegs sicherer Beschäftigung für die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung. Zugegeben, das ist wirklich sehr optimistisch. Aber selbst unter diesen sonnigen Bedingungen werden die Schatten über einem Teil der Gesellschaft immer weiter wachsen. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgerechnet hat, wäre selbst dann jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen: 21,6 Prozent könnten es nach diesen Berechnungen sein. Heute sind es 16,8 Prozent.

Spiegel-online

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Der nächste Tote im immer gleichen Spiel. Es ist schon schlecht wenn die Hirne von Möchtegern Hiwis zu klein sind die angerichteten Schäden zu erkennen? Vielleicht lernen die Polen noch das zurückschießen ?

Berliner Ring

3.) Tödliche Schüsse an der Autobahn: Ermittlungen gehen weiter

Ein Mann soll eine 26-Jährige in Polen erschossen haben. Wenige Stunden später stirbt er selbst auf der A10 nordöstlich von Berlin. Die Ermittlungen zu den tödlichen Schüssen bei einer Polizeikontrolle auf der Autobahn 10 laufen am Donnerstag weiter. Am Mittwoch erschossen Polizisten an der Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf bei einer Kontrolle einen Mann, der kurz zuvor in Polen eine 26 Jahre alte Ukrainerin erschossen haben soll. Kriminalisten sicherten bis in den frühen Donnerstagmorgen Spuren. An dem Fahrzeug des Verdächtigen wurden drei Einschusslöcher festgestellt. Der Wagen wurde nach der Spurensicherung sichergestellt.

Berliner-Morgenpost

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Dieses sollte sich jeder Mensch im Umgang mit den Mächtigen merken ! Ein Tritt daneben ist auch daneben ! Wenn es denn so wäre wie dargestellt? Ein armseliges Zeugnis für die Unfähigkeit des Absenders ?

War sie Spionin?  

4.) Nach Festnahme in Trump-Resort: Chinesin schuldig gesprochen

Mit vier Handys, Laptop und einem Datenträger mit Schadsoftware darauf wurde sie in Donald Trumps Ferienresidenz Mar-a-Lago aufgegriffen – und log die Polizei mehrfach an. Nun wurde die Chinesin von einem US-Gericht schuldig gesprochen. Ein US-Gericht hat eine Chinesin, die sich Zugang zum Feriendomizil von US-Präsident Donald Trump in Florida verschaffen wollte, schuldig gesprochen. Das Gericht kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass die 33-Jährige falsche Angaben gegenüber Beamten gemacht und wissentlich ein Gebäude mit Zugangsbeschränkung betreten hat. Das Strafmaß soll am 2. November verkündet werden. Der Frau droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Dollar (226.370 Euro).

T-online

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Nicht jeder Staatschef In, welche/r im Osten aufgewachsen ist, versteht es das Spektakel um die Börsen für sich nutzbar zu machen.

Geplante Börsenfusion

5.) Ein Coup der chinesischen Führung

Es ist zweifelsohne Phantasie gefragt. Denn eine zentrale Finanzinfrastruktur wie die Börse an einem der wichtigsten Finanzplätze der Welt wie London in chinesischem Eigentum ist schwer vorstellbar. Es trotzdem einmal zu versuchen, wie es nun die Hongkonger Börse tut, ist ein Coup der chinesischen Führung und der ihr ergebenen Stadtregierung in Hongkong. Sie bieten viel Geld für die Londoner Börse – ein Lockmittel, dem so mancher Aktionär verfallen dürfte.

FAZ

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Ist es nicht der Preis welcher von einen PolitikerIn gezahlt werden muß, – sich nie wieder rein  waschen zu können. Die wenigsten werden in diesen Job gerufen, sie drängen sich viel zu heftig darum, da nirgendwo anders so viel verdient werden kann, ohne je ein privates Risiko einzugehen.  Haben doch die meisten nie etwas gescheites gelernt. Kann es treffender ausgedrückt werden : „Wer nichts wird, wird Wirt …………………..“

Sigmar Gabriel wird 60

6.) Erwiesenermaßen ein politischer Raufbold

Ministerpräsident, SPD-Vorsitzender, Außenminister – Sigmar Gabriel hat schon viele Ämter bekleidet. Nun wird er 60 Jahre alt. Aus der Bundespolitik will er sich zurückziehen. Still dürfte es um Gabriel trotzdem nicht werden.  Es ist erst ein paar Tage her, da listete Sigmar Gabriel eine ganze Reihe von Charakterisierungen für einen Politiker auf: „Querulant des Nordens, Quartalsirrer, Enfant terrible, Paradiesvogel, Knallfrosch, Selbstdarsteller, Egomane, Zyniker, Abzocker, Windei, Schuft.“ Nein, Gabriel sprach nicht über sich selbst. Die Bezeichnungen galten FDP-Vize Wolfgang Kubicki, dessen neues Buch der frühere SPD-Chef und Außenminister vorstellte. Doch er ließ durchblicken, dass ihm diese für seine eigene Person keineswegs fremd sind. Er könnte noch ein paar mehr solcher Beschreibungen über sich selbst hinzufügen, ergänzte er.

ntv

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SUV-Fahrer wundern sich über Kritik an Fahrten auf dem Bürgersteig

7.) „Ist doch ein Off-Road-Fahrzeug“ 

Nach einem schlimmen Unfall in Berlin, bei dem vier Fußgänger ums Leben kamen, debattiert Deutschland über den Sinn und Unsinn von SUVs. Die Fahrer solcher Sports Utility Vehicles können die Kritik nicht nachvollziehen. Immerhin sei der Bürgersteig doch „Off-Road“ und damit genau der Ort, für den SUVs ursprünglich gebaut wurden.

Postillon

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