Das beste Beispiel sehen wir im Foto : Sprichwörtlich aus dem Nichts gekommen pöbelt sie sich an die Spitze. Ein SPD Mann welcher als Professor mit zwei Händen bis Fünf zählen kann, nachdem er zuvor beim G20 die Demokratie abstellte und sich nun als Finanzminister aufbläst. Ein alter Greis der in Bayern seinen Nachfolger Söder beim aufhängen neuer Kreuze hilft, obwohl er noch nie daran gehangen hat. Samt einer Oma welche nun aus immer sitzender Haltung mit ihren nächsten Start-Up endlich aus den Haus puschen kommen möchte. Sie alle bringen im Handgepäck Hilfsarbeiter wie Jens Spahn, Drohnen Uschi, Spezi Heil, Scheuer und auch Karl-Theodor zu Guttenberg mit, welcher an der langen Leine nach seinen DR. Titel suchen darf. DL Red. – IE
Von Nicholas Stark
Start-ups versprechen eine schöne neue Arbeitswelt. Doch die meisten Jung-Unternehmen sind ausbeuterisch und arbeitnehmerfeindlich.
Ein Gespenst geht um in Berlin. Es ist das Gespenst des Start-ups. Google plant seinen Start-up-Hub in Kreuzberg, passend dazu sucht Carsten Maschmeyer in seiner Fernsehsendung „Start-up“ „Deutschlands besten Gründer“. Dabei wird selten offen darüber gesprochen, was es wirklich heißt, in einem Start-up zu arbeiten.
Start-up bezeichnet ein meist junges Unternehmen, das eine innovative Dienstleistung oder ein Produkt anbietet: Carsharing, Essenslieferanten, digitale Fitnessprogramme. Die meisten bedienen sich moderner Technologien, sind aber (noch) nicht profitabel. Die Gründer*innen – zu 90 Prozent Männer – suchen Investoren, um sich so lange zu finanzieren, bis ihre Idee für immer die Welt verändert hat.
Die Berliner Start-up-Szene boomt: Alle 20 Minuten wird dort ein Start-up gegründet. Mit vergleichsweise günstigen Mieten und vor allem niedrigen Löhnen ist Berlin für Möchtegerngründer*innen und Investor*innen ein Paradies: arm, aber sexy. 80 Prozent der neuen Start-ups werden trotzdem pleitegehen.
Der Mythos von Berlin als alternativer Metropole soll internationale Talente aus dem Tech-Bereich anlocken: Programmierer*innen, Coder*innen und Hacker*innen. Sie sind begehrt auf dem Arbeitsmarkt und werden gut bezahlt. Gleichzeitig kommen viele Arbeitsuchende aus den sogenannten Krisenländern der Eurozone, die oft bereit sind, prekär und für sehr wenig Geld zu arbeiten. Sie gehen in den Kundenservice, Content und Marketing.
Das neue Opium des Volkes?
Das Durchschnittsalter in vielen Start-ups liegt unter 30 Jahren. Auch in den Führungsetagen gibt es meist kaum Mitarbeitende über 35. Im bundesweiten Schnitt sind 30 Prozent der Start-up-Mitarbeitenden (EU-)Ausländer. In Berlin sogar jede*r zweite.
Start-ups versprechen eine neue Arbeitskultur, die aufregend, progressiv und liberal wirkt. Sie steht für die Vision der Arbeit der Zukunft: (vermeintlich) flache Hierarchien, ein Kühlschrank voll Bier und ein Kickertisch daneben. Das neue Opium des Volks? Damit wollen Gründer*innen kreative Köpfe und clevere Coder*innen ködern. Schöne neue Welt.
Viele Start-up-Büros ähneln dem Gemeinschaftsraum in einem Studentenwohnheim. Manche Büros bieten Playstations, ein Kreuzberger Loft-Büro sogar ein Bällebad. Meetingräume werden nach Szeneläden der Berliner Clublandschaft getauft. Man tagt im „Berghain“.
Die Airbnb-Ästhetik der Architektur ist chic und soll „instagramable“ sein. Verhipsterte Glühbirnen hängen mit Textilkabeln von den Decken der ehemaligen Fabriketagen. Unverputzte Backsteinwände treffen auf industrielle Stahlsäulen und Neonschilder. Das Büro könnte ein Techno-Tempel sein. Doch die Fassade trügt. Hier werden schlechte Arbeitsbedingungen schön renoviert.
Hinter der Transformation des Arbeitplatzes steckt der Versuch, Arbeit und Freizeit zu verschmelzen. Du sollst Teil der Familie werden, den Unternehmensspirit tragen und an das Produkt, das Unternehmen, den Gründungsmythos glauben. Es ist eine Art Indoktrinierung. Team-Enthusiasmus und Projektbegeisterung sind innerbetriebliche Pflicht. Die eigene Begeisterung wird in Feedback-Runden kommentiert und bewertet.
Unicorn werden ist schwer
Der Feierabend wird bei Start-ups professionalisiert: After-Work-Drinks in der Büro-Küche, Kickerturniere und Filmabende mit den Kolleg*innen. Für viele internationale Mitarbeitende ist das hippe Büro der Mittelpunkt ihrer sozialen Existenz in Berlin, ein Ort zum Netzwerken, Kennenlernen, zum Spielen und Trinken. Das mag einigen gefallen, aber es erhöht eben auch den Druck, Überstunden zu machen, nach der Arbeit im Büro rumzuhängen und über den Job zu reden.
Neue Welten brauchen eine neue Terminologie. Die Start-up-Szene peppt ihren Arbeitstag mit Anglizismen auf. Mitarbeitende heißen Heroes, Gurus, Rockstars, Unicorns. Investoren nennt man Angels, Meetings Stand-ups, Mitarbeiterversammlungen All-hands und Einarbeitung Onboarding. Gott sei Dank heißen Kündigungen nicht Overboardings.
Unicorn zu werden ist der Traum jeder Gründer*in. Das Einhorn bezeichnet ein Start-up, das vor einem Börsengang bereits den Marktwert von einer Milliarde US-Dollar knackt. Hello Fresh, Delivery Hero und Airbnb haben das geschafft. Doch wie das mythische Wesen selbst sind solche Start-ups rar. Rund 200 gibt es weltweit. Dazuzugehören bleibt die große Vision fast aller Unternehmer*innen.
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Immer wieder ist von unterschiedlichen linken Strömungen und sogar von einigen Frauen, die sich als Feministinnen verstehen, zu hören, das Patriarchat im allgemeinen und insbesondere die unentlohnte (oder wie dann meist gesagt wird: „unbezahlte“) Hausarbeit nutze nicht etwa den Männern, die diese Arbeit konsumieren, sondern dem Kapital. Und die ‚Moral’ von der Geschichte – jedenfalls, soweit sie von geschlechter-gemischten antikapitalistischen Gruppen erzählt wird – besteht dann in der für antikapitalistische Männer frohen Botschaft: ‚Feminismus (oder Kampf gegen „Frauenunterdrückung“) besteht nicht etwa darin, daß sich FrauenLesben gegen das Patriarchat organisieren, sondern darin, daß Männer und Frauen gemeinsam gegen das Kapital kämpfen.
I.
Gisela Bock und Barbara Duden erkannten demgegenüber (1976, 177): Mit der Verallgemeinerung der – zunächst: bürgerlichen – Hausfrauen-Ehe in Richtung IndustriearbeiterInnenschaft
„begann man, den Männern höhere Löhne zu zahlen, gerade so hoch, daß sie eine Frau in ökonomischer und sexueller Abhängigkeit halten konnten.“ (meine Hv.)
II.
Trotzdem setzten auch sie noch im gleichen Satz wie folgt fort:
„andererseits machte die Unterwerfung der Frau und die Durchsetzung der Familie als Organisationsform unbezahlter Hausarbeit in der Arbeitsklasse es möglich, den Arbeitern geringere Löhne zu zahlen, als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten.“
1. Hieran ist zunächst einmal unklar, worauf sich die Annahme gründet, daß es überhaupt so gewesen sei, daß „den Arbeitern geringere Löhne“ gezahlt wurden, „als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten“. Was mag in diesem Satz als Maßstab für ‚das Erforderliche’ mitgedacht gewesen sein? Die beiden Autorinnen sprachen es nicht aus.
Was spricht für die in dem zitierten Halbsatz implizierte Annahme, das Kapital hätte ohne „Unterwerfung der Frau“ höhere Löhne gezahlt?!
2. Der (am Anfang von Abschnitt II.) zitierte Halbsatz gründet im übrigen auf der – bereits in meinem ersten Absatz erwähnten – Verwechselung von „unbezahlt“ und „unentlohnt“: Ja, Frauen erhalten keinen Lohn für die Hausarbeit; aber sie werden sehr wohl – in Form von Unterhalt – für die Hausarbeit bezahlt (es sei denn, sie haben eigenes Vermögen)[1].
Noch Mitte des 19. Jahrhunderts lebten ProletarierInnen – jedenfalls nach Darstellung des Kommunistischen Manifestes – in „erzwungene[r] Familienlosigkeit“ (MEW 4, 478)[2], da die Löhne nicht ausreichten, um ein Haushaltsmitglied für die Hausarbeit freizustellen. Nicht nur Frauen-, sondern auch Kinderarbeit war weit verbreitet. Entsprechend gering war das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen. Die Wohnverhältnisse waren beengt und die langen Erwerbsarbeitszeiten ließen eh nicht zu, die Wohnungen groß für etwas anderes als Schlafen zu nutzen.
Alldies änderte sich – teils aufgrund erfolgreicher Kämpfe der Lohnabhängigen; teils aus daraus resultierendem staatlichen Befriedungsinteresse; teils, weil die Entwicklung der Produktivkräfte auch für das Kapital einen anderen (besseren) Zustand der Arbeitskräfte erforderlich machte – im Laufe der Zeit langsam; und nun wurden – in aller Regel an Männer – Familienlöhne gezahlt, die es erlaubten, ein Haushaltsmitglied – in aller Regel Ehefrauen – für die Hausarbeit freizustellen.[3]
III.
Die „Unterwerfung der Frau“ (Bock/Duden 1976, 177) war also nicht bloß eine psychologische Kompensation, die Männern vom Kapital angeboten und von diesen angenommen wurde, um Lohnzurückhaltung auszugleichen.
Danach hört es sich aber an, wenn Bock/Duden (1976, 177) schreiben: „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.
1. Tatsächlich ist – wie gerade schon ausgeführt – der Wert der Arbeitskraft nicht gesunken, sondern gestiegen: Insbesondere der männliche Teil der Lohnabhängigen konnte sein Reproduktionsniveau steigern; es entsprach der nunmehrigen „Kulturstufe“, die als „historisches und moralisches Element“ in die „Wertbestimmung der Arbeitskraft“ eingeht (MEW 23, 185)[4], daß sich Lohnarbeiter eine Hausfrau halten können – und auch manchen Frauen mag es attraktiver erschienen sein, Hausarbeit gegen Unterhalt, als Erwerbsarbeit gegen Lohn zu leisten.
Der de facto zur Verfügung gestellte Unterhalt mag niedrig (gewesen) sein – insbesondere, wenn schon der männliche Familienlohn niedrig ist – und sich auch nicht immer nach den gesetzlichen Regelungen[5] richten, sondern inner-familiär/informell ausgehandelt werden. Aber es ist ein Irrtum zu sagen, daß „Frauen für Männer grundsätzlich unbezahlt Arbeit verrichten“. Und es ist mißverständlich ausgedrückt zu sagen, daß für „einen Lohn […] der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“ erhalte (so aber Bock/Duden 1976, 177 – Hv. i.O.)
So wie für – i.d.R. männliche – direkt Lohnabhängige[6] gilt, daß sie einen solchen Lohn erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind (MEW 23, 185), so gilt auch für – in der Regel – Hausfrauen (ausnahmsweise: Hausmänner), daß sie einen solchen Unterhalt erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind.
2. Nur ist es freilich so, daß in das patriarchal-fordistisch Arrangement das „historische und moralische Element“ eingeht, daß Erwerbsarbeitern zugebilligt wird, sich eine Hausfrau zu halten, während Hausfrauen nicht zugebilligt wird, sich einen Hausmann zu halten. Dies heißt aber nicht, daß die vermeintlich unbezahlte Hausarbeit von Frauen für Männern den Wert der männlichen Arbeitskraft senkt; vielmehr erhöhen die Unterhaltspflichten den Wert der männlichen Arbeitskraft.
Und es heißt auch nicht (bzw. nur in einem sehr speziellen Sinne), daß Kapital bzw. Staat (als privater bzw. staatlicher Arbeit‚geber’) für einen Lohn zwei Arbeitskräfte erhalten. Denn es arbeitet im patriarchal-fordistischen Modell in der Tat nur der Mann für das Kapital bzw. den Staat, während die Frau nicht für das Kapital bzw. den Staat, sondern für den Mann arbeitet. Zutreffend ist zwar, daß nur „ein Lohn“ (ein Betrag) überwiesen wird, aber dieser Lohn ist ein sog. „Familienlohn“, der das Überleben der gesamten Familie (wenn auch manchmal: nur schlecht), sichert – während zur Erreichung dieses Zwecks im 19. Jahrhundert außerdem noch Kinder und Frauen für Staat und Kapital arbeiten mußten (und auch die Männer-Erwerbsarbeitszeiten waren damals noch höher als im 20. Jahrhunderts).
„das Modell des nun untergegangenen Industriesystems (Familienernährer und femina domestica), nach dem ein Lohn zwei Menschen Unterhalt bot, wich dem ‚one-adult-worker-model’ als ökonomisches und soziales Prinzip: Jede muss sich individuell um entlohnte Arbeit bemühen, auch wenn diese immer knapper wird und bei den meisten Frauen kaum zur Existenzsicherung reicht“.
Obwohl sie in dem Vortrag ausführlich auf den alten Text, den sie 1977 zusammen mit Gisela Bock geschrieben hatte, zurückblickte, scheint ihr gar nicht aufgefallen zu sein, daß das, was sie jetzt – zutreffenderweise – über die fordistische Zeit sagt (ein Lohn bot zwei Menschen [und deren Kindern – füge ich hinzu] Unterhalt) genau das Gegenteil dessen ist, was sie 1977 zusammen mit Gisela Bock über das fordistische Arrangement behauptete: „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte, […].“ Nein, der fordistische Unternehmer (und die fordistische Unternehmerin genauso) erhielt nicht zwei Arbeitskräfte für einen Lohn, sondern, um eine Erwerbsarbeitskraft zu bekommen, mußte ein solcher Lohn gezahlt werden, der den Unterhalt einer ganzen Familie sichert!
Fordistische ‚Nur-Hausfrauen’ arbeiteten in erster Linie für den unmittelbaren familiären Lebensstandard (der niedriger wäre, wenn diese Arbeit – ersatzlos – nicht verrichtet würde) – und nur sekundär (soweit dadurch auch die Arbeitskraft des Ehemannes besser ‚in Schuß’ ist, als sie es wäre, wenn diese Hausarbeit nicht verrichtet würde) für Staat und Kapital. Dieser Sekundärnutzen wird aber von Staat bzw. Kapital in Form des Familienlohns sehr wohl bezahlt.
3. Das einzige, was tatsächlich nicht bezahlt wird, ist die Hausarbeit, die die Hausarbeit leistende Person nicht für andere (EhepartnerIn, Kinder), sondern für sich selbst leistet. Aber davon hat die diese Arbeit leistende Person ja auch selbst den Nutzen: der Magen ist mit warmen statt mit kaltem Essen gefüllt; die Wäsche ist sauber und stinkt nicht mehr etc.
An dieser Stelle spielt nun vielleicht für die Formulierung, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, eine Vorstellung eine Rolle, die Bock/Duden aber nicht explizierten: Unternehmen und Staat seien dafür verantwortlich, für den Unterhalt aller Menschen zu sorgen – egal, ob sie für Staat und Kapital oder nur für sich selbst arbeiten.
Ich weiß nicht, ob Bock/Duden einen solches moralisch-ökonomisches „Recht auf Existenz“ (auch unabhängig von Erwerbsarbeit) verfochten oder verfechten. Aber in der linksradikalen Szene steht sicherlich bei einer ganzen Reihe von Leuten, die ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ oder – neuerdings wieder – „Lohn für Hausarbeit“ fordern, eine solche Vorstellung im Hintergrund.
Aber die schlichte Wahrheit ist: Für das Überleben der Menschheit reicht es nicht, daß sich die Leute ihr Essen kochen und ihre Klamotten waschen (sei es individuell oder vergesellschaftet); das Essen und die Klamotten müssen zunächst einmal produziert werden.
Und deshalb gibt es im Kapitalismus Essen und Klamotten nur im Tausch dagegen, daß die eigene Arbeitskraft anderen Leuten zur Verfügung gestellt wird – und nicht allein schon dafür, daß Essen und Klamotten nach Erhalt zubereitet bzw. getragen und gewaschen werden.
Wenn der Satz, „Die unbezahlte Hausarbeit nutzt dem Kapital“, also nur die Banalität meint, daß der Kapitalismus nicht das Paradies auf Erden ist, dann ist der Satz wahr: Wenn das Kapital auch Löhne für Arbeiten, die nicht ihm, sondern dem Eigennutz dienen, bezahlen müßte, dann würde der Kapitalismus zusammenbrechen. Ja, in diesem banalen Sinne nützt dem Kapital der Umstand, daß eigennützige Hausarbeit unbezahlt ist.
Aber diese Banalität hat nichts mit dem Tausch (fremdnütziger) Hausarbeit gegen Unterhalt, mit der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und dem Patriarchat zu tun.
4. Kommen wir also auf das Patriarchat zurück: Hinter dem Satz, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, steht vielleicht noch eine weitere utopische Vorstellung: Das, was in Wirklichkeit ein Familienlohn ist, sei vielmehr das korrekte Einkommen pro Individuum. Wenn Männer ein Durchschnittslohn von x Euro für 8 Stunden Erwerbsarbeit bekommen, dann müßten auch Hausfrauen x Euro für diese 8 Stunden Hausarbeit bekommen.
Diese Vorstellung übersieht aber zweierlei:
a) In den x Euro sind der Unterhalt, den ein Ehemann mit ‚Nur-Hausfrau’ dieser Hausfrau und seinen Kindern zahlen muß, schon enthalten.
Die Frage kann im vorliegenden Zusammenhang[8] also nur sein, diesem Mann etwas (bei zwei Kindern und nicht-erwerbstätiger Ehefrau: genau die Hälfte) von seinen x Euro wegzunehmen und den ‚Wegnahme-Betrag’ der Frau künftig direkt zu geben (und sie dadurch von Verhandlungen mit dem Mann über die Verwendung des Haushaltseinkommens unabhängig zu machen) – und dann die Unterhaltspflicht für die Kinder auf beide gleich aufzuteilen.
Zusätzlich könnte der Ehemann – im Gegenzug zur Einkommensverminderung von Erwerbsarbeit entlastet werden, was aber im Gegenzug bedeuten müßte, daß er dann entsprechend mehr (und sogar noch etwas mehr[9]) Hausarbeit leisten müßte – und entsprechend umgekehrt in Bezug auf die Arbeitsbelastung der Frau.
Ein solcher ‚Rundtausch’ sowohl von Einkommen als auch Haus- und Erwerbsarbeitszeiten würde dem Kapital keinen einzigen Cent mehr kosten[10], was nichts anderes bedeutet, als daß dem Kapital durch das jetzige (tatsächliche) Arrangement kein einziger Cent erspart wird!
b) Damit kommen wir zu dem sowohl gesellschaftstheoretisch als auch politisch-strategisch vielleicht entscheidenden Punkt:
Herrschaft und Ausbeutung funktionieren nicht als schlichte Hierarchie, sondern als Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse[11] (die Vorteile der einen sind die Nachteile der anderen).
Das heißt: Die Überwindung von Herrschaft und Ausbeutung kann nicht in der Weise funktionieren, daß künftig alle Leute einfach in der bisherigen obersten – vorgestellten – ‚Hierarchiestufe’ einsortiert werden. Die Positionen der Herrschenden und Ausbeutenden sind nicht verallgemeinerbar.[12]
Die Überwindung des Kapitalismus kann nicht in der Weise erfolgen, daß in Zukunft alle Leute KapitalistInnen werden. Denn KapitalistInnen ohne Lohnabhängige kann es nicht geben.
Und das Entsprechende gilt auch für das Patriarchat: Daß der eine Teil der Menschen Familienlöhne bezieht, hat zur notwendigen Bedingung, daß ein anderer Teil von Menschen Hausarbeit gegen Unterhalt leistet.
Oder allgemeiner gesprochen: Auch das Patriarchat ist nicht in der Weise überwindbar, daß die Männer-‚Rolle’ verallgemeinert wird, sondern es – bedarf genauso wie für eine Überwindung des Kapitalismus – einer Umverteilung von Macht, Vermögen, Einkommen, Arbeit und Bedürfnisbefriedigung – nur im Falle des Patriarchats nicht zwischen den Klassen, sondern zwischen den Geschlechtern.
IV.
Aber zurück zur These von Bock/Duden (1976, 177): „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.
Vielmehr war es so, daß die Männerlöhne in einem Ausmaß erhöht wurden, das es ermöglichte, Einnahmeverluste aufgrund geringerer Frauenerwerbsarbeitszeiten auszugleichen. Das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen stieg (das Erwerbsarbeitszeitvolumen sank und die Löhne stiegen) – und gleichzeitig wurden indirekt-lohnabhängige Frauen von direkt-lohnabhängigen Männern finanziell abhängig. Darin, diesen Deal gemacht zu haben, liegt die von Bock/Duden zurecht diagnostizierte „ Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung“!
V.
Die unentlohne Frauenhausarbeit erspart dem Kapital also nichts; aber sie erspart sehr wohl Männern ihren Dreck selbst wegzumachen etc.
Das heißt (und darüber hinaus ist zu sagen):
1. Antikapitalistische Organisierung macht feministische FrauenLesben-Organisierung gegen das Patriarchat keinesfalls überflüssig.
2. a) Was eine sozialistische Übergangsgesellschaft – ihrem Begriff nach – Frauen allenfalls bieten kann, ist eine Vergesellschaftung von Hausarbeit (und schon diese fand im Realsozialismus nur höchst teilweise statt). Mit einer solche Vergesellschaftung ist FrauenLesben aber wenig geholfen, wenn sie weiterhin bzw. wiederum in Niedriglohnbranchen gesteckt und von politischen Entscheidungsgremien ferngehalten werden sowie sexuelle Gewalt und Belästigung sowie Heterosexismus fortbestehen (wie dies im Realsozialismus der Fall war und wie auch dem sozialistischen ‚Ideal’ nach nicht ausgeschlossen ist, da dem Marxismus die Begriffe der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und der sexuellen/sexualisierten Gewalt fehlen).
b) Auch wenn zu hoffen ist, daß ein etwaiger neuer sozialistischer Anlauf erfreulicher verläuft als der erste, so waren aber die patriarchalen ‚Fehler’ des Realsozialismus nicht nur (wenn auch: zum Teil) einer unzureichenden oder falschen Anwendung der marxistischen Theorie geschuldet, sondern schon die marxistische Theorie ist, was das Geschlechterverhältnis anbelangt, analytisch unzutreffend und politisch-strategisch falsch. Siehe dazu meine in „trend. onlinezeitung“ März und April 2018 erschienenen Texte:
3. Noch weniger Grund als für die Annahme, daß die Überwindung der Herrschaft der kapitalistischen Produktionsweise als solche eine Überwindung des Patriarchats bedeute, ist es berechtigt zu verlangen, daß FrauenLesben ihre antipatriarchalen Interessen zurückstellen, bis die antikapitalistischen Interessen von männlichen und weiblichen Lohnabhängigen befriedigt wurde.
Bock/Duden 1977: Gisela Bock / Barbara Duden, Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit: Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus, in: Gruppe Berliner Dozentinnen (Hg.), Frauen und Wissenschaft. Beiträge zur Berliner Sommeruniversität für Frauen, Juli 1976, Courage: [West]berlin, 1977, 118 – 199.
Fraser 1985:What’s Critical about Critical Theory? The Case of Habermas and Gender, in: New German Critique, No. 35: Special Issue on Jurgen Habermas, Spring/Summer, 1985, 97 – 131; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/488202 (dt. Übersetzung: siehe Fraser 1994 u. 1995)
Fraser 1994 u. 1996: Nancy Fraser, Was ist kritisch an der Kritischen Theorie? Habermas und die Geschlechterfrage, in: dies., Widerspenstige Praktiken. Macht. Diskurs. Geschlecht, Suhrkamp: Frankfurt am Main, 19941, 19962, 173 – 221 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Fraser 1985)
Johnson 1978: Richard Johnson, Edward Thompson, Eugene Genovese, and Socialist-Humanist History, in: History Workshop. A Journal of Socialist Historians, Iss. 6, Autumn 1978, 79 – 100; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/pdf/4288192.pdf (dt. Übersetzung: siehe Johnson 1980).
Johnson 1980: ders., Edward Thompson, Eugene Genovese und sozialistisch-humanistische Geschichtsschreibung, in: Das Argument H. 119 Jan./Feb. 1980, 39 – 49 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Johnson 1978).
Kroll-Ludwigs 2011, § 1360: Kathrin Kroll-Ludwigs, [Kommentierung zu §] 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Harm Peter Westermann et al. (Hg.), Erman Bürgerliches Gesetzbuch. Band II, Otto Schmidt: Köln, 201113, 4376 – 4378.
Kroll-Ludwigs 2011, § 1360a: dies., [Kommentierung zu §] 1360a Umfang der Unterhaltspflicht, in: ebd., 4378 – 4386.
Voppel 2012: Reinhard Voppel, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 4 Familienrecht. §§ 1353-1362 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen), Sellier – de Gruyter: Berlin, 2012, 221 – 253.
Weber-Monecke 2017, § 1360a: Beatrix Weber-Monecke, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Franz Jürgen Säcker et al. (Hg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Bd. 8, Beck: München, 20177, 299 – 308.
[1]§ 1360 S. 2 BGB bestimmt: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“ (meine Hv.)
Der zweite Satz ist – wie im herrschenden Sprachgebrauch üblich – als sog. „generisches Maskulinum“ zu verstehen; das heißt: „einem Ehegatten […] er“ ist – wahlweise – auch (und in der herrschenden Praxis vor allem) als: „der Ehegattin […] sie“ zu lesen. Der Satz ist also zu verstehen als: „Ist einem Ehemitglied die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt dieses Mitglied [… usw.]“
Die Wörter „in der Regel“ in dem zweiten Satz der gerade zitierten Gesetzesvorschrift bedeuten, daß die „Verpflichtung aus dem eigenen Vermögen und dessen Erträgen zum Familienunterhalt beizutragen, […] beide Ehegatten gleichermaßen“ trifft (Kroll-Ludwigs, 2011, § 1360, 4377, Randnummer <im folgenden: RN> 9) – also unabhängig von der Aufteilung von Erwerbs- und Hausarbeit; aus etwaig vorhandenem Vermögen ist von beiden proportional zum Familienunterhalt beizutragen (Weber-Monecke 2017, § 1360, 304 [RN 15]; Voppel 2012, § 1360, 233 [RN 25]).
[2] „Familienlosigkeit“ ist dabei wohl nicht ganz wörtlich zu nehmen. Die zitierte Stelle lautet im Kontext: „Worauf beruht die gegenwärtige, die bürgerliche Familie? Auf dem Kapital, auf dem Privaterwerb. Vollständig entwickelt existiert sie nur für die Bourgeoisie; aber sie findet ihre Ergänzung in der erzwungenen Familienlosigkeit der Proletarier […].“ (meine Hv.)
Gemeint war also wohl nicht: ‚Im Proletariat gibt es keine Familien’; sondern: ‚Proletarische Familien entsprechend häufig nicht dem bürgerlichen Idealbild von erwerbstätigem Ehemann und nicht erwerbstätiger Ehefrau.’
[3]Statt dieses patriarchalen Arrangements wäre es freilich – ohne, daß dies ein anderes Verteilungsverhältnis zwischen den Klassen bedeutet hätte – auch möglich gewesen, die Löhne weniger zu erhöhen und stattdessen die Erwerbsarbeitszeiten auch für die Männer stärker zu senken – und den (aufgrund besserer Wohnstandards, mehr Freizeit und höheren Kinderbetreuungsaufwandes bzw. abnehmender Kinderarbeit) steigenden Haus- und Erziehungsarbeitsaufwand auf beide Geschlechter gleichzuverteilen. – Genau an dieser Stelle kam aber freilich die von Bock/Duden zurecht erwähnte „Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung“ ins Spiel.
[4] „Wenn der Eigentümer der Arbeitskraft heute gearbeitet hat, muß er denselben Prozeß morgen unter denselben Bedingungen von Kraft und Gesundheit wiederholen können. Die Summe der Lebensmittel muß also hinreichen, das arbeitende Individuum als arbeitendes Individuum in seinem normalen Lebenszustand zu erhalten. Die natürlichen Bedürfnisse selbst, wie Nahrung, Kleidung, Heizung, Wohnung usw., sind verschieden je nach den klimatischen und andren natürlichen Eigentümlichkeiten eines Landes. Andrerseits ist der Umfang sog. notwendiger Bedürfnisse, wie die Art ihrer Befriedigung, selbst ein historisches Produkt und hängt daher großenteils von der Kulturstufe eines Landes, unter andrem auch wesentlich davon ab, unter welchen Bedingungen, und daher mit welchen Gewohnheiten und Lebensansprüchen die Klasse der freien Arbeiter sich gebildet hat. Im Gegensatz zu den andren Waren enthält also die Wertbestimmung der Arbeitskraft ein historisches und moralisches Element.“
[5] Nach der heutigen gesetzlichen Regelung sind beide EhepartnerInnen sowohl unterhaltsberechtigt als auch verpflichtet. § 1360 Satz 1 BGB lautet seit 1957: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.“ (Zuvor war in Satz 1 die Unterhaltspflicht des Mannes als Regelfall und in Satz 2 ausnahmsweise eine Unterhaltspflicht der Ehefrau, falls der Mann „außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“, festgeschrieben. [Voppel 2012, § 1360, 224 <RN 1>])
Nur die Form, in der sie ihren Beitrag zum Familienunterhalt leisten, unterscheidet sich gegebenenfalls (siehe § 1360 I 2 BGB wie in FN 1 zitiert). Im übrigen haben sie weder in zeitlicher noch in geldlicher Hinsicht gleich viel zum Familienunterhalt beizutragen. „Maßgebend ist vielmehr ihre [der Eheleute] Leistungsfähigkeit“ (Kroll-Ludwigs 2011, § 1360, 4376 [RN 2]) – also das „Verhältnis der Mittel aus Arbeit und Vermögen, […] die jeder Ehegatte aufzubringen in der Lage ist“ (Voppel 2012, § 1360, 230 [RN 19]).
Zur Höhe des Unterhalts bestimmt § 1360a I BGB nur: „Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.“
Was „angemessen“ ist ergibt sich – laut rechtswissenschaftlicher Auslegung der Vorschrift – daraus, was an Einkommen überhaupt vorhanden ist: Das „Einkommen der Ehegatten sowie vorhandenes Vermögen [begrenzen] die Unterhaltspflicht nach oben“ (Weber-Monecke 2017, § 1360a, 309 [RN 3 mit weiteren Nachweisen]; ähnlich, aber nicht nur in Bezug auf die Obergrenze auch: Kroll-Ludwigs 2011, § 1360a, 4378 [RN 2]).
[6] Direkt Lohnabhängige: Diejenigen, die darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Indirekt Lohnabhängige: Diejenigen, deren Lebensunterhalt davon abhängt, daß sie zu früherer Zeit ihre Arbeitskraft gegen Lohn verkauften und nun eine Lohnersatzleistung (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld I) beziehen; oder davon, daß sie ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt zumindest anbieten (Arbeitslosengeld II); oder davon, daß sie Unterhalt von einer Person erhalten, die ihrerseits direkt oder indirekt lohnabhängig ist.
[8] Im übrigen ist es zwar möglich und (kapitalismus-immanent) unbedingt begrüßenswert, für eine Erhöhung der vom Kapital zu zahlenden Lohnsumme zu kämpfen; und es ist auch möglich und noch begrüßenswerter für die Überwindung der kapitalistische Produktionsverhältnisse zu kämpfen. Aber alldies hat nichts mit der in diesem Text interessierenden Frage zu tun, ob die unentlohnte Hausarbeit dem Kapital etwas erspart.
Ein Teil der unterschiedlichen Gesamtarbeitsbelastung von Männern und Frauen erklärt sich daraus, daß Männer (und Frauen) im Rentenalter kaum erwerbstätig sind, aber an Frauen im Rentenalter trotzdem weiterhin die Hauptlast der Hausarbeit hängen bleibt.
[10] Wahrscheinlich unstrittig dürfte sein, daß einen solchen Rundtausch durchzusetzen, kein Kinderspiel sein wird, sondern (ungefähr) die halbe feministische Revolution wäre. Aber wie dieser Name (feministische Revolution) schon sagt, wäre dies in erster Linie eine Revolution gegen Männer (aller Klassen) und allenfalls marginal eine Revolution gegen KapitalistInnen:
Männern (und das heißt nach Lage der Dinge: zu allermeist lohnabhängigen Männern) müßte abgerungen werden, daß sie künftig die Hälfte der Haus-, Er– und Beziehungs- sowie Pflegearbeit leisten.
Wenn den Männern nicht künftig eine deutlich höhere Gesamtarbeitszeit zugemutet werden soll, müßte dem Kapital eine entsprechende Verkürzung der Erwerbsarbeitszeiten abgerungen werden. In diesem speziellen Zusammenhang könnte dem Kapital – im Gegenzug – aber eine Kürzung der Monatsentgelte angeboten werden (während im allgemeinen eine Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich richtig ist), da bei entsprechender Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und Beseitigung der Frauenlohndiskriminierung unter dem Strich die Familieneinkommen, also der Lebensstandard der Lohnabhängigen, (und auch die Gesamt-Erwerbsarbeitsbelastung der Familien) gleich bliebe. [*]
(Ich sage wohl gemerkt nicht, es solle künftig nur noch für Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gekämpft werden. Ich wäre vielmehr sehr dafür, wenn die Gewerkschaften entschlossen für Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich kämpfen würden. Aber dies wäre eine – begrüßenswerte – Umverteilung zwischen den Klassen und wäre für eine Überwindung des patriarchalen Geschlechterverhältnisses allenfalls am Rande von Bedeutung.
Mir geht es hier vielmehr um Folgendes: Eine Überwindung der geschlechtshierarchischen Verteilung von Haus- und Erwerbsarbeit sowie Einkommen ist möglich und emanzipatorisch sinnvoll, auch ohne gleichzeitig die Verteilung zwischen Klassen zu ändern. Oder anders gesagt: Die Feministinnen [aller Klassen] müssen nicht warten bis die Lohnabhängigen [aller Geschlechter] und deren Gewerkschaften in die Puschen kommen!)
Damit sind wir bei dem nächsten Punkt: Der Beseitigung der Frauenlohndiskriminierung. Sie erfordert u.a. eine strikte Quotierung in allen Branchen und auf allen Hierarchiestufen, da die Stundenlohndifferenz von Frauen und Männern vor allem dadurch zustandekommt, daß Frauen in Niedriglohnbranchen und auf unteren Hierarchiestufen konzentriert sind (S. 19). Dies wäre vor allem zum Nachteil von (nach Lage der Dinge: vor allem lohnababhängigen) Männern, da die Überdurchschnittlichkeit deren Löhne und Aufstiegschancen dadurch abgebaut würden – und es ist hoffentlich unstrittig, daß keine Verpflichtung von Frauen besteht, diese Ungleichbehandlung hinzunehmen.
Damit wäre der oben im Haupttext angesprochene ‚Rundtausch’ realisiert:
Erwerbsarbeitszeiten und entsprechend Einkommen würden für Männer niedriger und für Frauen höher als bisher.
Die Hausarbeitszeiten für Männer würden höher und die für Frauen niedriger als bisher.
Der Gesamt-Erwerbsarbeits-Belastung und die Gesamt-Einkommen der Familien und damit der Lebensstandard der Lohnabhängigen bliebe gleich; genauso – folglich – die Höhe der Profitrate des Kapitals, aber das Patriarchat wäre deutlich abgebaut. (Um das Patriarchat vollständig zu beseitigen müßte u.a. noch Folgendes hinzukommen – aber auch dies kann dem Kapital weitgehend egal sein –: Beseitigung von Männergewalt gegen Frauen und Herstellung voller Abtreibungsfreiheit).
Die Profitrate des Kapitals würde dadurch jedenfalls langfristig nicht tangiert. Kurzfristig würde es vielleicht zu einigen Schwierigkeiten kommen, da die Qualifikationsstruktur (nach Ausbildungsberufen und Studienfächer) von nicht- oder nur teilzeit-erwerbstätigen Frauen von der Qualifikationsstruktur der Männer, deren Erwerbsarbeit teilweise zu ersetzen ist, abweicht.
Diese Schwierigkeit auf der Ebene der technischen Umsetzung würde sich allerdings in einer sozialistischen Übergangsgesellschaft ganz genauso stellen, wie sie sich in Gesellschaftsformationen, in denen die kapitalistische Produktionsweise herrscht, besteht. Die technische Lösung dafür bestünde in Übergangsfristen und einer zunächst nur stufenweisen Einführung der Quotierung.
Das grundlegende machtpolitische Problem in Bezug auf das Geschlechterverhältnis besteht nicht im Kapital, sondern darin, Männer dazu zu veranlassen, künftig die Hälfte der Hausarbeit etc. zu erledigen und die männerbündische Struktur ingenieur – und naturwissenschaftlicher Studienfächer sowie technischer Ausbildungsberufe aufzubrechen.
[*] Alleinstehenden Männern im Niedriglohnbereich müßte dann allerdings erlaubt werden, die künftigen Höchstarbeitszeiten zu überschreiten und so ihr Monatseinkommen konstant zu halten. Es spricht auch nichts gegen eine Erhöhung des Mindestlohnes; aber es wäre falsch, die Durchsetzung feministischer Forderungen zurückzustellen, bis auch eine (gleichzeitige) Mindestlohnerhöhung durchsetzbar ist – genauso wie es auch falsch wäre, auf eine Erhöhung des Mindestlohnes zu verzichten, nur weil nicht gleichzeitig auch spezifisch feministische Forderungen durchgesetzt werden können.
[11] Johnson 1980, 43: „Beide Historiker haben einen hervorragenden Sinn für den Verhältnis-Charakter von Klasse, der die Analyse bereits über das Niveau sozialdemokratischer Auffassungen hebt (als statische Struktur oder ‚Stratifikation’); aber […]“ (Hv. i.O.; auf Engl. zuerst: 1978, 90) (Welche beiden Historiker gemeint sind und was sie „aber“ übersehen, ist im vorliegenden Zusammenhang nicht von Belang und muß daher hier nicht erörtert werden.)
[12] „So lange, wie die Arbeiter-Rolle und die Kinderaufzieher-Rolle als mit einander grundsätzlich unvereinbar konstruiert sind, wird es nicht möglich sein, irgendeine dieser Rollen so zu universalisieren, daß sie beide Geschlechter einschließt.“ (Fraser 1994 u. 1996, 197; auf Engl. zuerst: 1985, 118)
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mmer wieder Mittelpunkt des Streits: Sahra Wagenknecht.
30.04.2018 11:20 Uhr
Von Markus Decker
Im Streit über den Kurs der Vorsitzenden Sahra Wagenknecht stellen sich mittlerweile auch Verbündete gegen sie.
Der vorläufig letzte Akt folgte am Dienstag. Da traf sich die 69-köpfige Linksfraktion im Bundestag und nahm den Streit aus der Vorwoche wieder auf – wenn auch in zivilisiertem Ton, wie ein Teilnehmer gegenüber der FR berichtete. Derselbe Teilnehmer sagte aber auch, der Streit könne durchaus wieder eskalieren. Leider sei „nichts ausgeschlossen“. In der Sitzung zuvor soll es Gebrüll und Pöbeleien gegeben haben.
Bekannt ist, dass sich die Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger zuletzt mehrmals durch Fraktionschefin Sahra Wagenknecht herausgefordert fühlten. Dabei ging es um Wagenknechts Flüchtlingsskepsis ebenso wie um ihre Forderung, nur allein mit ihrem Co-Vorsitzenden Dietmar Bartsch als Spitzenkandidatin bei der Bundestagswahl zur Verfügung zu stehen – oder eben gar nicht. Letzter Akt war das Werben der 48-Jährigen für eine linke Sammlungsbewegung, in dem manche Parteifreunde den Versuch sehen, die Führungsgremien an den Rand zu drängen und die Linke zu einer Art Wagenknecht-Wahlverein umzufunktionieren.
Friede, Freude, Eierkuchen ?
Kipping und Riexinger widersprachen stets – woraufhin Wagenknecht im „Neuen Deutschland“ wissen ließ, eine Partei, in der es dauernd Streit gebe, werde schlecht geführt. Daraufhin wiederum schrieben 25 der 69 linken Parlamentarier Mitte März einen Brief. Darin heißt es: „Mit Erstaunen nehmen wir die inzwischen wiederholt öffentlich vorgetragene Kritik unserer Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht an der Arbeit der Parteispitze wahr. Wir teilen diese Einschätzung nicht. Im Gegenteil finden wir, dass sich die Partei seit dem Göttinger Parteitag von den davor liegenden Auseinandersetzungen gut erholt hat und sich weiterhin gut entwickelt.“
Unten — Vertreter der Partei Die Linke bei der Weltpremiere von Der junge Karl Marx bei der Berlinale 2017: v.l.n.r. Oskar Lafontaine, Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch, Katja Kipping, Petra Pau und Kristian Ronneburg
Die Väter des Grundgesetzes (GG) haben sich 1949 für die „Repräsentative Demokratie“ für die Bundesrepublik Deutschland entschieden. Das GG schreibt dies nicht als zwingend vor, denn es gibt auch die mögliche „Partizipatorische Demokratie“, die aber aus Gründen der schlechten Erfahrungen mit ihr während der „Weimarer Republik“ zunächst verworfen wurde.
Wir wählen also seit 70 Jahren Mandatsträger in die Parlamente (Bund, Land, Kreis, Kommune)im Glauben, diese würden unsere Anliegen angemessen widerspiegeln = repräsentieren, und sich für sie einsetzen. Nun zeigt aber die Realität, dass dies überwiegend nicht der Fall ist. Die Mitbestimmung des Bürgers hört faktisch mit seinem Kreuz in der Wahlkabine auf, weshalb mehr und mehr Menschen auch auf den Urnengang verzichten.
Jüngstes Beispiel ist die „Generelle Einführung von Tempo 30 auf Ravensburgs Straßen“, die bei vielen Ravensburgern und Pendlern aus Friedrichshafen, Tuttlingen bis Rieidlingen, auf völliges Unverständnis stößt. Bei dieser Entscheidung gab es weder Vorabinformationen, geschweige denn eine mit den Bürgern gemeinsam getroffene und konsensfähige Entscheidung.
Deshalb trage ich in der folgenden Petition den Wunsch nach einem „Bürgerquartal im Rathausoval“ vor – einen Runden Tisch mit dem Oberbürgermeister, seinen beiden Bürgermeistern, dem Gemeinderat (Vertreter)und der Presse. Ich habe die Petition noch einmal überarbeitet und sie in die Form einer Bitte (und nicht Forderung) gekleidet.
Des Weiteren möchte ich Sie an meinem folgendem Entschluss teilhaben lassen:
Einige Menschen würden es gerne sehen, wenn ich als Kandidat für die 2019 stattfindende Kommunalwahl ins Rennen gehe. In der Tat hatte ich überlegt, mich einer der Wählervereinigungen anzuschließen (denn als Einzelkandidat gibt es aufgrund des kommunalen Wahlsystems „null Chance“). Doch aufgrund der für mich völlig unangebrachten Positionen aller Fraktionen im Gemeinderat(keine Gegenwehr, stattdessen Abnicken der städtischen Vorhaben – auch im jüngsten Fall), sehe ich für mich keine andere Möglichkeit – und weil ich mich nach der Bundestagswahl 2017 als unabhängiger Kandidat entschlossen hatte, dass dies ein singuläres Ereignis war, werde ich dies nicht tun.
Stattdessen habe ich beschlossen, in die „Außerparlamentarische Opposition Ravensburg“ -apo.rv – zu gehen, die ich hiermit ins Leben rufe. Ganz gewiss habe ich nicht das Charisma eines Rudi Dutschke und ich bin auch keine Lichtgestalt, wie er sie war. Aber – wie auch Dutschke – verorte ich mich mit meiner Philosophie irgendwo (vom Gedankengut her, nicht was die Personen anbetrifft)zwischen dem historischen Jesus, den ich als Revoluzzer ohne Waffen verstehe, und Che Guevara. Allerdings mit der heftigen Einschränkung, dass ich – im Gegensatz zu den 68ern – nicht ausblende, dass Che ein lustvoller Mörder und Untergrundkrieger war.
Die apo.rv ist kein Verein, keine Partei, keine Wählergemeinschaft. Es werden keine Beiträge erhoben oder Gelder von Außen angenommen. Es gibt keine Mitgliederbescheinigung. Es gibt keinen Vorstand. Es gibt aber auch keinen Hass, keine Gewalt, keine Rechtsnationalen, keine Verunglimpfungen. Es gibt nur Eines: die Menschlichkeit. Der Mensch, nicht die Macht, der Mensch, nicht das Geld, der Mensch, nicht das Image, der Mensch, nicht die Lobby, der Mensch steht im Focus.
Mag‘ ich eventuell mit diesem Anliegen auch allein bleiben – einsam bin ich damit nicht.
Ich bin Demokrat. Anarchie kommt für mich nicht in Frage. Ich bin Demokrat und wünsche mir die ergänzende Partizipation (Beteiligung) des Bürgers zur bisherigen Repräsentation der Mandatsträger. Ich bin ein Demokrat. Ich will das System nicht abschaffen, jedoch trete ich dafür ein, dass es wieder lebendig wird, frei von Verkrustungen und „Vitamin B“.
Mit freiheitlichen demokratischen Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg
apo.rv
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Grafikquellen :
Oben —Ravensburg, Deutschland: Ansicht von Westen (vom Sennerbad)
Konservative betonen gern unsere christlichen Wurzeln. Tatsächlich hat sich unsere moderne Gesellschaft stark in Abgrenzung zum Christentum definiert.
Wissen Sie, was christliche Werte sind? Können Sie welche aufzählen? Mit solchen Fragen kann man Politiker, die sich gerne in Sonntagsreden plakativ auf selbige berufen, leicht ins Schleudern bringen. Meistens hört man dann von Toleranz, von Menschenrechten, Demokratie und der Freiheit des Einzelnen.
In der Tat sind dies wichtige Werte unserer Gesellschaft. Aber sind sie wirklich christlichen Ursprungs? Oder sind es nicht vielmehr Werte der Aufklärung, die, in Gegnerschaft zum Christentum, erst erstritten werden mussten? Beruhen die Grundwerte unserer Gesellschaft tatsächlich irgendwie auf religiösen Fundamenten, wie so oft behauptet wird, gerade wenn beabsichtigt wird, sich gegen den Islam abzugrenzen?
Nehmen wir zum Beispiel die „Toleranz“, die man vielleicht als grundlegenden Wert bezeichnen kann, weil ohne sie eigentlich keine freiheitliche Gesellschaft denkbar ist. Jeder und jede ist anders und darf dies auch sein. Aber ist „Toleranz“ ein christlicher Wert? Sicher nicht, denn das Christentum ist fast über die gesamte Zeit seines Bestehens mit dem Gegenteil, nämlich der Intoleranz eines absoluten Wahrheitsanspruchs, aufgetreten. Es gab nur die eine christliche Wahrheit, und diese galt es anzuerkennen. Der Weg zum „Heil“ war klar vorgegeben, und nur die Gläubigen konnten der Hölle entgehen. Das Nichtchristliche war ein Vergehen, gegen das Staat und Kirche gemeinsam vorgingen.
Aufruf zur Verfolgung
Besonders die Juden haben unter der Intoleranz eines rechthaberischen Christentums immer übel leiden müssen. Noch im 20. Jahrhundert galt Toleranz in kirchlichen Kreisen als höchst anrüchige Haltung, und besonders die katholische Kirche sah in ihr noch bis zum zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren eine Anfechtung des Teufels.
Ohne den Grundwert der Toleranz können jedoch auch die Menschenrechte insgesamt keine sichere Grundlage haben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, formuliert unser Grundgesetz an prominenter Stelle. Dem stimmen moderne Christen zwar gerne zu und meinen ähnliche Sätze bereits in der Bibel zu finden. Doch wo andere Menschen schon allein wegen ihres Glaubens verfolgt werden sollen, wozu nicht nur der Koran, sondern leider auch die Bibel an viel zu vielen Stellen aufruft, ist das Wort „Menschenwürde“ noch nicht einmal als theoretischer Anspruch, geschweige denn als Wirklichkeit wahrnehmbar.
Ein wirklicher Freiheitsbegriff konnte so lange nicht aufkommen, wie die (christliche) Religion das gesellschaftliche Leben bestimmte. Denn zur Freiheit, also auch zur Meinungsfreiheit, gehört auch immer dazu, seine Meinung frei sagen zu können, also ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Die christliche Dogmatik aber kennt zwar die Möglichkeit einer Entscheidung gegen Gott, doch wer diese wirklich ergreift, fällt dem göttlichen Gericht anheim. Die römisch-katholische Dogmatik sieht sogar heute noch für all diejenigen, die den Katholizismus kennen gelernt haben, aber sich dennoch nicht zu ihm bekennen – was unter anderem auf alle Protestanten zutrifft –, nicht weniger als die ewige Folter in der Hölle vor. „Christliche Freiheit“ reicht eben nur so weit, bis man sich „falsch“ entschieden hat.
Schade eigentlich, oder? Wo gehobelt wird fallen die Spä(h)ne, selbst die der CDU?
Strafzölle auf Stahl und Aluminium
1.) Trump gewährt der EU eine weitere Schonfrist
US-Präsident Trump verschont die EU-Länder einen weiteren Monat von Strafzöllen auf Stahl und Aluminium. Die Bundesregierung reagiert darauf zurückhaltend. Denn Trump verlangt Zugeständnisse in der Handelspolitik – und einen weiteren Aufschub soll es nicht geben.
Was sich alles so Republik nennt? Hier im Land wird immer mal von Republikanern geschrieben, wo bei dann die Republik in der sie leben – verschämt verschwiegen wird? Versteht ein Mensch die Politiker? Die fliegen lieber (nach Washington) in den Waschsalon um sich so richtig einseifen zu lassen!
Dominikanische Republik
2.) Handel mit China, Bruch mit Taiwan
Die Dominikanische Republik nimmt diplomatische Beziehungen zu China auf und bricht gleichzeitig mit Taiwan. Die Außenminister Chinas und der Dominikanischen Republik, Wang Yi und Miguel Vargas, unterzeichneten am Dienstag in Peking eine entsprechende gemeinsame Erklärung. China habe damit „einen weiteren guten Freund in Lateinamerika“, sagte Wang Yi. Er stellte dem Karibikstaat „beispiellose und enorme Gelegenheiten“ in Aussicht.
Wer nimmt denn solch einen Troll noch als Politiker für voll? In die Ablage mit solchen Typen welche selber nie gearbeitet haben, ähnlich Westerwelle in seiner Zeit. Staatsschmarotzer ein Leben lang.
Mindestlohn-Debatte
3.) Mit einer Aussage verprellt der FDP-Chef die Mittelschicht
Wie ein Schiff sei Deutschland: Auf dem Sonnendeck blitzt und glänzt alles, aber darunter, ja darunter, sehe es ziemlich unschön aus. So beschrieb „Hart aber fair“-Moderator Frank Plasberg die Nation vor dem 1. Mai 2018, dem Tag der Arbeit, und fragte: „Beruf Niedriglöhner – Wirtschaftsboom auf Kosten der Ärmsten?“
In der einen Migrationsagentur wird Flüchtlingen bei der Integration geholfen – in der anderen werden sie isoliert und entmutigt. Das ist völlig absurd.Die Grundidee ist dieselbe: alle Behörden, die mit Flucht- und Asylfragen zu tun haben, an einem Ort zusammenlegen und so die Vorgaben der Asylpolitik effizienter umsetzen. Das klingt sinnvoll. Nur: Wie sinnvoll ist es, wenn diese Orte unterschiedliche, ja sogar konträre Ziele verfolgen? Je nachdem, ob die Bundesregierung abschieben – oder ein Landkreis integrieren will?
Wärer dieses nicht der rechte Platz für die gesamte politische Bagage? Fragen wir doch die Zooleitung in Berlin. Die Anführer dieser Banden. Auf diesen Felsen könnten sie zeigen was sie haben, ihre roten Ärsche – und was sie nicht können, leben in einer Gemeinschaft – da ihre Köpfe zu klein sind um das benögte Hirn zu umfangen..
Kritik an Pavian-Haltung
5.) Überbevölkerung auf dem Pavian-Felsen
Der Landestierschutzbeauftragte Willimzik sieht die Stadt Neunkirchen und die Zoo-Leitung in der Pflicht, die Probleme zu lösen. Der Streit um die artgerechte Haltung von 100 Pavianen im Neunkircher Zoo zwischen Tierschutz-Gruppen auf der einen Seite und der Stadt- und Zoo-Verwaltung auf der anderen Seite hat jetzt auch den saarländischen Landtag erreicht. In nicht-öffentlicher Sitzung debattierte der Umweltausschuss mit dem Landestierschutzbeauftragten und Tierarzt Hans-Friedrich-Willimzik darüber. Willimzik bezog nun im SZ-Interview zu diesem Thema Stellung.
PolitikerInnen sollten schon erst das Hirn brauchen bevor sie ihren Mund öffenen – wenn sie es denn haben ! Höchst wahrscheinlich aber fehlt es daran, sonst wären sie nicht Politiker!
Hartz IV
6.) Das perfide Spiel des Jens Spahn
Das Treffen der Hartz-IV-Bezieherin Sandra Schlensog mit Gesundheitsminister Jens Spahn dürfte ein Punktsieg für die Kritiker der umstrittenen Transferleistung sein. Denn das Aushängeschild der Konservativen in der Union lehnte es ab, ein Monat lang mit dem Regelsatz von 416 Euro auszukommen. Damit hat sich diesmal David gegen den politischen Goliath durchgesetzt. Das gefällt vielen, wie der Beifall zeigt.
7.) Historischer Scoop: TITANIC spricht mit Kim Jong-un – Das Interview!
Kim Jong-un überrascht die Welt: Erst war der nordkoreanische Machthaber bei Südkoreas Präsident Moon Jae-in zu Besuch, dann ließ er die Schließung seines Atomwaffentestgeländes ankündigen und demnächst will er sich mit US-Präsident Donald Trump treffen. Doch zunächst nahm sich Kim Jong-un Zeit für ein Interview mit TITANIC.