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Archiv für Januar 21st, 2018

Algorithmuskontrolle ?

Erstellt von Redaktion am 21. Januar 2018

Wie der Mensch die Kontrolle über den Algorithmus behalten kann

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Netzpolitik : ORG

Von

Software trifft immer häufiger Entscheidungen mit drastischen Auswirkungen auf unser Leben, ob bei der Kreditvergabe oder in der Medizin. Das Recht sollte dabei eine Möglichkeit zur Prüfung und Kontrolle bieten. Aktuelle Gesetzgebung bietet dafür erste Ansätze. Ein Überblick.

Seitdem Justizminister Heiko Maas (SPD) die Regulierung von Algorithmen auf die politische Agenda gesetzt hat, ist das Thema fast so prominent wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). „Der Angriff der Algorithmen“, so lautet die irreführende Übersetzung eines Buches von Cathy O‘Neil (im Original Weapons of Math Destruction, 2015), das die Entwicklung und Anwendung so genannter algorithmischer Entscheidungssysteme in den Vereinigten Staaten von Amerika thematisiert. Es stellt oft die Basis der hiesigen Debatte dar und leitet sie dennoch in die falsche Richtung.

Das Buch illustriert, wie es dazu kam, dass Maschinen – aka Algorithmen, aka Software – darüber entscheiden, welcher Mensch etwa zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, welcher Mensch welche Bildungsangebote zur Auswahl bekommt oder auch wie hoch das Strafmaß von Straftätern ausfallen soll. Diese Entscheidungen sind abhängig von individuellen Bewertungen. Die Berechnung dieser Bewertungen basiert auf Scoring, bekannt aus dem Bereich der Kreditvergabe, und soll auf Basis von gesammelten Erfahrungen aus der Vergangenheit möglichst zuverlässige Prognosen für die Zukunft geben. Die Frage ist natürlich, welche Daten der Ermittlung eines individuellen Wahrscheinlichkeitswertes zugrunde gelegt werden, in welche Beziehung diese Daten zueinander gesetzt werden und zu welchem Zweck die Bewertung gebildet wird.

Das Buch kritisiert, dass die algorithmischen Entscheidungssysteme undurchsichtig sind: Die Anwendung und Funktionsweise ist Betroffenen in den meisten Fällen nicht bekannt. Oft unterliegen die Algorithmen der Geheimhaltung – ihre Schöpfer begründen das mit Geschäftsgeheimnissen und potentieller Manipulation. Viele Möglichkeiten der Kontrolle und Beeinflussung maschineller Entscheidungen entfallen dadurch. Die Entscheidungssysteme werden überdies gern zweckentfremdet: Die Kredit-Scoring stellt dann etwa nicht nur Grundlage der Kredit-Vergabe, sondern auch der Berechnung von Prämien bei Autoversicherungen dar – unabhängig vom individuellen Fahrverhalten. (Hier dazu eine Analyse der Bertelsmann-Stifung).

Das ist sehr praktisch für reiche Erben: Sie können theoretisch auch besoffen Auto fahren, ohne Rückwirkung auf die Prämie. Wer dagegen aus ärmeren Verhältnissen kommt, sollte nicht zerknirscht sein, wenn ihm trotz exzellenter Fahrweise höhere Raten aufgebrummt werden – so funktioniert das System. Fast täglich häufen sich nun die Berichte über gravierendere Fälle fehlerhafter oder diskriminierender maschineller Entscheidungen. Diese sollen hier nicht wiederholt werden. Statt dessen widmet sich der Beitrag der Situation in Deutschland und der Frage von nahe liegenden rechtlichen Lösungsansätzen, die nach einer kurzen Einführung erörtert werden.

Anachronistische Debatten

Das Buch von Cathy O‘Neil ist lesenwert – führt es doch in die Debatte ein. Und gleichzeitig führt es an den aktuellen politischen Herausforderungen vorbei: Es wäre wohl besser mit dem Titel „statistische Massenvernichtungswaffen“ zu übersetzen gewesen. Denn es zeigt einerseits auf, welche Schäden durch maschinelle Entscheidungen entstehen können. Andererseits nimmt es vor allem solche Systeme ins Visier, die auf verhältnismäßig einfachen Algorithmen basieren und eher statisch-geschlossen sind. Die Datenbasis ist vergleichsweise überschaubar: Bei der Ermittlung individueller Risiko-Prognosen von Straftätern kommt etwa ein Fragebogen zur Anwendung mit Fragen zu Vergangenheit, Umfeld und psychischer Konstitution. Wären die Algorithmen transparent, könnte man sie untersuchen und prüfen.

Anders sieht es bei solchen algorithmischen Entscheidungssystemen aus, die eine Vielzahl an personenbezogenen, kommunikations- und bewegungsbezogenen Daten über uns mit neuen Analysemethoden und maschinellem Lernen verbinden: Bekannt sind sie vor allem im Kontext der Beeinflussung unserer Wahrnehmung: Googles Services, Facebooks Newsfeed, Amazons Kaufempfehlungen. Die großen Plattformanbieter sammeln, kaufen, analysieren eine Unzahl an persönlichen Daten. Unsere Klicks und Likes ermöglichen eine spezifische Analyse unseres psychischen, physischen und sozialen Zustands. Die Verwendungsmöglichkeiten dieser Informationen sind schier unendlich. Sie können zu Werbezwecken und politischer Manipulation eingesetzt werden. Oder auch als Grundlage für Versicherungen oder vorhersagebasierte Polizeiarbeit. Einer Transparenz über ihre Funktionsweise stehen Geschäftsgeheimnisse entgegen und die private Verfügungsgewalt über zugrunde liegende Daten. Aber auch die Gesamtkomplexität des Systems stellt Kontrolle vor Herausforderungen – dazu braucht man sich nur kurz an den Suchalgorithmus von Google erinnern, der tausende Zeilen Code von unterschiedlichsten Programmierern enthält, die hunderte Male pro Jahr geändert werden.

Bisher kommen komplexe algorithmischen Systeme vor allem bei Plattformen wie Facebook zum Einsatz, wo sie zur Steuerung unserer Wahrnehmung verwendet werden. Doch die Einführung maschineller Entscheidungen in vielen anderen Bereichen wird mit Big Data und selbst-lernenden Algorithmen erst richtig interessant. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gehen davon aus, dass komplexe Algorithmen zukünftig nicht nur im Bereich Wirtschaft und Finanzen Anwendung finden, sondern etwa auch im Bereich des Rechts (Legal Tech), Gesundheit (Robotik im Operationssaal, in der Altenpflege und Diagnostik), Sicherheit (Predictive Policing, Grenzkontrolle, Sicherheit) oder der öffentlichen Verwaltung.

Wissenschaftler sagen, dass dies auf eine algorithmische Regulierung hinaus läuft: Die Gesellschaft würde nicht mehr durch Zwang und Anreize gesteuert, sondern über die Gestaltung von Kontext – von Umgebungen, in denen sich Menschen zurecht finden müssen. Dabei wirken perspektivisch die Personalisierung von informationellen Umgebungen von Menschen und Organisationen, die Profilbildung als automatisierte Zuweisung von Positionen und Lebenschancen und die Entwicklung von technischen Infrastrukturen zur Verhaltensbeeinflussung (Nudging) zusammen.

Wie kann man dabei gewährleisten, dass diese der Gesellschaft zu Gute kommt?

Herausforderungen der Kontrolle von Algorithmen

Führende Experten fordern Kontrolle: Mittels Algorithmen-Analyse (Auditing) und Überprüfung soll Transparenz hergestellt werden. Denn es gilt, die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit algorithmischer Entscheidungssysteme abzusichern. Auch ist zu gewährleisten, dass gesellschaftliche Werte wie Teilhabegerechtigkeit und Diversität erhalten bleiben und gestärkt werden. Letztlich gilt es auch, Fehler zu verhindern oder korrigieren zu können. Denn Bugs und Manipulation von Systemen sind ebenso denkbar wie unvorhersehbare Ergebnisse, insbesondere im Kontext von maschinellem Lernen. Ist das möglich?

Als klassische Teildisziplin der Informatik konzentrierte sich die Prüfung algorithmischer Entscheidungssystemen traditionell auf die Überprüfung der System-Design: In Abhängigkeit einer konkreten Fragestellung wird beispielsweise die Datenbasis des Systems, die Modellierung von zugrundeliegenden Variablen und die Entscheidungslogik überprüft. Auch die Implementierung und ihr Kontext sind Teil von Prüfverfahren.

Aktuelle Datenerhebungs- und Datenanalyseverfahren ergeben wie oben geschildert dynamische und komplexe algorithmische Entscheidungssysteme. Diese können logisch kaum noch geprüft werden. Damit verlagert sich der Fokus auf so genannte Input-Output-Analysen: Daten, die in das System einfließen, werden systematisch mit den Resultaten verglichen. Ziel ist die Kenntnis der algorithmischen Entscheidungsstrukturen. Eine Spielart ist die Entwicklung von Algorithmen, die erklärbare Modelle und Variablen generieren.

Das Problem ist: Der Fokus verschiebt sich hier von der Analyse des Algorithmus auf die Analyse relevanter Daten. Der Zugriff auf Daten generiert im Regelfall allerdings ähnliche Probleme wie der proprietäre Algorithmus. Selbst wenn die ganze Welt darüber streitet, ob Facebook eine Mitschuld an der Verbreitung von Fake News oder der Generierung von Echokammern trägt – Facebook gibt die Daten nicht raus.

Gesetzgebung, die Algorithmen-Kontrolle behindert

Forscher haben Möglichkeiten entwickelt, auf Umwegen relevantes Datenmaterial zu erheben – etwa durch die automatisierte Sammlung von öffentlich verfügbaren Informationen (Scrapen) oder den Einsatz von Fake Accounts oder Bots zum Zwecke der Erhebung von Nutzerdaten. Doch diese Methoden, automatisierte Verfahren der Datenerhebung, verletzen im Regelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingen der jeweiligen Webseitenbetreiber. Aber nicht nur das: Bis zur vergangenen Woche waren sie auch Gegenstand von IT-Sicherheitsgesetzen wie dem Computer Fraud and Abuse Act (1986) in den USA. Sie stellten ein nicht-autorisiertes Eindringen in vernetzte Systeme dar und waren damit Gegenstand des Strafrechts. Die US-amerikanische Rechtsprechung hat sich nun dankenswerterweise gerade geändert. Die Wirkung bleibt abzuwarten.

Der Kontrolle von Algorithmen steht in manchen Fällen auch das Urheberrecht im Weg: Etwa wenn Bots eingesetzt werden, um festzustellen, ob Gesichtserkennungssoftware auf diskriminierende Art Menschen afrikanischer Abstammung als Gorillas klassifiziert. Das erforderte beispielsweise Technologien der Identitätsprüfung. Diese zu umgehen verletzt unter Umständen die so genannte Anti-Circumvention-Provision des Digital Millennium Copyright Act. Sie kriminalisiert die Produktion und Verbreitung von Technologien, die Zugriffsbeschränkungen (DRM) auf kopiergeschützte Werke umgehen, selbst wenn dabei kein Urheberrecht verletzt wird.

Das heißt: Bei der Kontrolle algorithmischer Entscheidungssysteme geht es längst nicht nur um Algorithmen. Sie verlagert sich bei komplexeren Systemen auf den Datenzugriff. Wenn dieser von den Systembetreibern nicht zur Verfügung gestellt wird, gibt es Möglichkeiten, die Daten auf Umwegen zu erheben. Sollten die Methoden automatisiert sein, stehen dem im Regelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen, mitunter auch IT-Sicherheitsgesetze und das Urheberrecht. Verbesserungen in der Rechtslage würden nicht nur Transparenzgebote umfassen. Sie beginnen bereits bei der Abschaffen entsprechender Restriktionen.

Gesetzgebung, die Algorithmen-Kontrolle befördert

Die Kontrolle von algorithmischen Systemen in der Anwendung ist die eine Sache, die Kontrolle ihrer Entwicklung eine andere. Hier kommt der im Mai zur Anwendung kommende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der E-Privacy-Verordnung eine entscheidende Bedeutung zu: Wer darf welche Daten zu welchem Zweck erheben und auswerten?

Die Frage ist nicht neu. Aber sie gewinnt im Kontext algorithmischer Entscheidungssysteme eine neue Relevanz. Denn sie bestimmt einerseits darüber, welche spezifischen Daten maschinellen Entscheidungen zugrunde liegen, die einen Menschen betreffen. Andererseits bestimmen die Daten in ihrer Gesamtheit auch darüber, wie und was Algorithmen lernen. Sie sollten – in Abhängigkeit vom Zweck eines algorithmischen Entscheidungssystems – mindestens aktuell, vollständig und repräsentativ sein. Theoretisch müssten sie dann auch noch adäquat klassifiziert sein und in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden, der kontrolliert werden kann, so die Experten. Doch am Anfang bleibt die Frage: Wer darf welche Daten zu welchem Zweck erheben und auswerten? Wer gewährleistet die Integrität?

Um den Algorithmen Herr zu werden, fordern amerikanische Wissenschaftler das Recht auf Information zu erhobenen und verarbeiteten Daten und das Recht auf Korrektur erhobener Daten – sowohl für das Individuum wie auch für die Allgemeinheit. Denn solche Rechte stellten den direktesten Weg dar, die Basis maschineller Entscheidungen zu sichern. Nun, beide Rechte sind Gegenstand der Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13-16. Zumindest in Bezug auf personenbezogene Daten, mit allerlei Ausnahmen. Neuere Formen des Profiling basieren mehr und mehr auf Kommunikations-, Meta- und Bewegungsdaten wie sie etwa Messenger erheben. Diese würden theoretisch von der E-Privacy-Richtlinie erfasst, welche die Datenschutz-Grundverordnung ergänzen soll und gegen welche die Wirtschaft gerade Sturm läuft. Sie sieht beispielsweise das Einverständnis von Nutzern voraus, wenn Daten von WhatsApp, Facebook-Messenger oder Facetime verarbeitet werden. Sie muss dringend verabschiedet werden, es gibt sonst kaum Möglichkeiten der Kontrolle. Auch müssen Regelungen für die Ausnahmebereiche der Datenschutz-Grundverordnung gefunden werden.

Aber die Datenschutz-Grundverordnung bietet noch mehr: Sie gibt den so genannten Datensubjekten im Falle einer automatisierten Entscheidungsfindung, inklusive dem Profiling, ein Recht auf Information bezüglich der involvierten Logik eines Entscheidungssystemen, seiner Tragweite und angestrebter Auswirkungen. Außerdem sieht sie das Recht vor, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Betroffene haben das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung (Art. 22).

Die Datenschutz-Grundverordnung thematisiert damit wesentliche Herausforderungen maschineller Entscheidungen und fordert – zu Recht – Transparenz, Kontrolle und die Möglichkeiten menschlicher Intervention und Korrektur. Das klingt alles erst einmal sehr gut, hat jedoch so einige Tücken im Detail und im Kontext seiner Implementierung.

Welche Neuerungen die Datenschutz-Grundverordnung bringt und welche Herausforderungen sich bei ihrer Umsetzung stellen

Zunächst einmal regelt der Gesetzestext nur automatisierte Entscheidungen. In vielen Fällen algorithmischer Entscheidungen generiert die Software allerdings Empfehlungen – Empfehlungen für Nachrichten oder Einkäufe. Oder auch für Serviceleistungen, die einem Arbeitslosen angeboten werden. Oder für Strafmaße, die einem Richter für die Verurteilung eines Straftäter ans Herz gelegt werden.

Wie haben es mit maschinellen Entscheidungssystemen zu tun, die einen unterschiedlichen Grad an Autonomie aufweisen können. Doch die meisten Systeme sehen zumindest theoretisch Möglichkeiten menschlicher Intervention vor. Doch wie hoch ist die Chance, dass ein Mitarbeiter von Behörden von maschinellen Entscheidungen abweicht? Diese kosten ihn Zeit, die muss er erklären und außerdem sind die Systeme auf interventionsfreie Abläufe optimiert. Daher gilt es, auch Regelungen für Empfehlungssysteme zu schaffen, welche gravierende und/ oder rechtliche Wirkung entfalten.

Zunächst einmal regelt der Gesetzestext nur automatisierte Entscheidungen. In vielen Fällen algorithmischer Entscheidungen generiert die Software allerdings Empfehlungen – Empfehlungen für Nachrichten oder Einkäufe. Oder auch für Serviceleistungen, die einem Arbeitslosen angeboten werden. Oder für Strafmaße, die einem Richter für die Verurteilung eines Straftäter ans Herz gelegt werden.

Wie haben es mit maschinellen Entscheidungssystemen zu tun, die einen unterschiedlichen Grad an Autonomie aufweisen können. Doch die meisten Systeme sehen zumindest theoretisch Möglichkeiten menschlicher Intervention vor. Doch wie hoch ist die Chance, dass ein Mitarbeiter von Behörden von maschinellen Entscheidungen abweicht? Diese kosten ihn Zeit, die muss er erklären und außerdem sind die Systeme auf interventionsfreie Abläufe optimiert. Daher gilt es, auch Regelungen für Empfehlungssysteme zu schaffen, welche gravierende und/ oder rechtliche Wirkung entfalten.

Noch schwieriger allerdings ist die Umsetzung der Informationen über die maschinellen Entscheidungen zugrunde liegende Logik. Gemeint ist so etwas wie eine Erklärung, wie Algorithmen funktionieren. Wie oben erörtert, kann das unter Umständen sehr schwierig sein: Einer Transparenz von Algorithmen können unterschiedliche Dinge im Weg stehen, dazu zählt auch technische Komplexität. Ein Lösungsansatz kommt nun vom Oxford Internet Instituts – unter dem Schlagwort Counterfactual Explanations – eine Art Anwendungserläuterung: Sollte es nicht möglich ist, die Black Box algorithmischer Entscheidungssysteme zu öffnen und eine Transparenz herzustellen über die Logik eines maschinellen Entscheidungssystems, sollen Algorithmen den Betroffenen zumindest eine Erklärung geben können, wie eine konkrete Entscheidung verändert werden könnte. Einfaches Beispiel: Bei einem abgelehnten Kreditantrag sollte ein solcher Algorithmus Aussage dazu geben können, wie hoch das Jahreseinkommen sein müsste, damit die Entscheidung anders ausfällt. Aber das Ganze wird erst im Falle vieler Variablen interessant. Aus einer Matrix von Möglichkeiten wählt der Algorithmus dann diejenige Möglichkeit als Erklärung aus, die am leichtesten zu ändern wäre.

Das Spannende ist: Die Idee transformiert quasi Recht in Code. Doch bieten diese Erläuterungen wirklich die Übersicht und Kontrolle, die wir brauchen? Die Idee ist interessant: Sie gibt Betroffenen ein Stück Übersicht über algorithmische Entscheidungsprozesse zurück und bietet Handlungsoptionen, diese zu beeinflussen. Allerdings stellt sich die Frage: Wodurch ist gewährleistet, dass eine auf komplexen Berechnungen basierende Erläuterung eines komplexen, intransparenten Gesamtsystems korrekt ist? Wenn zugrunde liegende Daten und Algorithmen generell geheim sind, stellen sich dann nicht die gleichen Probleme wie beim Ursprungsproblem: Sind diese Anwendungserläuterungen transparent oder proprietär? Funktionieren sie fehlerfrei und angemessen? Kann eine Zuverlässigkeit gewährleistet werden, wenn selbst-lernende Algorithmen zum Einsatz kommen? Wie reagieren die Erklärungen auf unvollständige, fehlerhafte oder diskriminierende Daten? Könnte es sein, dass die Idee ganz wunderbar ist für bestimmte Fälle, aber bei gravierenden Entscheidungssystemen einfach nicht ausreicht und durch Informationsmöglichkeiten für die Allgemeinheit (Algorithmen-Folgenabschätzungen) und externe Tests ergänzt werden muss?

Es ist ein weites Feld …

Die Überantwortung menschlicher Entscheidungen an Maschinen steigert die gesellschaftliche Komplexität. Sie birgt ganz neue Herausforderungen gesellschaftlicher Herrschaftskontrolle. Darin nehmen nicht nur Algorithmen, sondern auch Daten eine zentrale Stellung ein. Maschinelles Lernen und andere Formen künstlicher Intelligenz stellen ein ungeheuer spannendes und risikoreiches Experiment mit der Gesellschaft dar. Es sollte nicht der kurzfristigen Innovationseuphorie zum Opfer fallen. Es gilt genau jetzt, die Weichen zu stellen, wozu die Maschinen dem Menschen dienen sollen. Naheliegende Regulierungsoptionen liegen in der Ermöglichung von Prüfung und Kontrolle. Hier nehmen die ordentliche Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung, die Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung und die Prüfung und Reform von IT-Sicherheitsgesetzen und Urheberrecht eine essentielle Stellung ein.

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Grafikquellen  :

Oben   —     CC-By-SA

(See here my formal authorization)

I, the copyright holder of this work, hereby publish it under the following license:
w:en:Creative Commons
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2.) von Oben   —     Wenn sich der Wald hinter Bäumen verbirgt (Symbolbild), Original: tropical forest path CC-BY 2.0 Steve Slater

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3.)  von Oben   —     autumn forest (Symbolbild) CC-BY 2.0 Stiller Beobachter

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4.) von Oben    —     Korean Forest (Symbolbild) CC-BY 2.0 lroderick7

 

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Texte von Uri Avnery

Erstellt von Redaktion am 21. Januar 2018

Abe, Isaak & Bibi

Autor Uri Avnery

DIE GANZE Sache könnte ein riesiger Witz gewesen sein, wenn er nicht real gewesen wäre.

Ganz Israel wurde davon ergriffen, die Linke, die Rechte und das Zentrum. Alle Zeitungen und Fernseh-Netzwerke, ohne Ausnahme.

Das war es: Die UNESCO hat die Machpelah-Höhle in Hebron zum palästinensischen Weltkulturerbe erklärt.

ICH MUSS zugeben,ich fiel auch in die Falle. Die Nachricht war so klar und so einfach, seine Aufnahme so einheitlich, dass auch ich dies gedankenlos aufnahm. Es stimmt, es war ein bisschen seltsam, aber es geschehen noch seltsamere Dinge.

Die „Höhle von Machpelah“ ist gar keine Höhle. Es ist ein großes Gebäude, das die Araber Ibrahimiyah, die Moschee von Ibraham nennen und im Zentrum von Hebron liegt, das die Araber Al-Khalil nennen, der Freund Gottes ( womit Abraham gemeint ist.).

Nach der Bibel kaufte Abraham, der Vorfahre der Juden, den Ort von seinem lokalen Besitzer (einem Hethiter) als Erbbegräbnis für seine Frau Sarah. Als seine Zeit kam, wurde auch er dort begraben, wie auch sein Sohn Isaak mit seiner Frau Rivka und sein Enkel Jakob mit seiner Frau Leah.(Seine andere Frau, Rachel, ist der Sage nach auf dem Weg nach Bethlehem beerdigt.)

Und jetzt kommt die UNESCO, der anti-semitische kulturelle Zweig der antisemitischen UN und erklärt, dass dies eine palästinensische heilige Stätte sei.

Gibt es bei Judenhetze keine Grenze?

Ein Tsunami von Emotionen überschwemmte Israel. Die Juden waren im Protest vereinigt. Jeder machte seiner Wut so laut wie möglich Luft. Selten wurde solch eine Einmütigkeit gesehen.

FALLS ICH einen Augenblick still gehalten hätte, um nachzudenken, würde ich gemerkt haben, dass die ganze Sache Unsinn ist. Die UNESCO teilt Orte nicht Nationen zu. Weltkulturerbe-Stätten sind das Erbe der ganzen Welt. Als Formalität erwähnen diese Erklärungen noch, in welchem Land jedes Weltkulturerbe liegt.

Die heilige Kirche in Nazareth liegt in Israel, aber sie „gehört“ nicht Israel. Die Gräber von heiligen jüdischen Rabbinern in Russland oder Ägypten gehören nicht Israel. Die UNESCO sagte nicht, dass die Machpelah-al Haram-Ibrahimi-Stätte den Palästinensern gehört. Sie sagt aus, dass sie in Palästina liegt.

Warum Palästina? Weil nach dem Internationalen Gesetz die Stadt Hebron ein Teil Palästinas ist, das von der UN als ein Staat unter Besatzung anerkannt wurde. Auch nach israelischem Gesetz ist Hebron nicht ein Teil des eigentlichen Israels, sondern unter militärischer Besatzung.

Ich bin einem ehemaligen Israeli mit Namen Ilan Landau dankbar, der in den USA lebt. Er machte sich die Mühe, las den Originaltext und sandte uns Emails, um unsern Eindruck zu korrigieren. In dem Augenblick, in dem ich dies las, schlug ich mich an die Stirn. Wie konnte ich nur so dumm gewesen sein!

Die UNESCO-Resolution ist fair und korrekt. Sie bemerkt, dass die Stätte allen drei monotheistischen Religionen heilig ist. Deswegen hat ein jüdischer Fanatiker – ein Siedler aus Amerika – 29 betende Muslime 1994 dort ermordet. Jüdische Fanatiker siedeln in der Nähe. (Kirjat Arba)

IST DER Ort wirklich heilig? Das ist eine dumme Frage. Ein Ort ist so heilig, wie die Menschen glauben, dass er heilig ist

Sind Abraham und seine Nachkommen wirklich hier beerdigt?

Selbst das ist irrelevant. Viele Leute – mich eingeschlossen – glauben, dass der erste Teil der Bibel bis in die assyrische Ära fiktiv ist. Das macht die Bibel nicht weniger wunderbar. Sie ist das schönste Werk der Literatur auf Erden. Wenigstens in der (Original ) hebräischen Fassung.

Selbst wenn jemand glaubt, dass Abraham, Isaak und Jakob wirkliche Personen waren, würde es zweifelhaft sein, dass sie dort beerdigt worden sind. Eine ganze Schule von Archäologen glaubt, dass der Begräbnisplatz irgendwo anders in Hebron ist, nicht das Gebäude. Die Gräber dort sind die von muslimischen Sheikhs.

Egal, wie es ist – Millionen glauben, dass die biblischen Vorfahren in der Höhle beerdigt sind. Für sie ist die Stätte heilig und sie liegt mitten im besetzten Palästina.

Aber wenn man die Bibel wörtlich nimmt, dann sollte man auch den Vers 9 im 25. Kapitel der Genesis lesen: „Und Abraham gab seinen Geist auf und starb in einem guten Alter und seine Söhne Isaak und Ismael begruben ihn in der Machpelah-Höhle“.

Wenn ich Leute darauf aufmerksam machte, die israelische Schulen besucht haben, waren sie zu tiefst entsetzt. Weil dieser Vers in keiner israelischen Schule erwähnt wird. Er existiert nicht.

Warum? Weil Ismael der Vorfahre der Araber ist, wie Isaak der Vorfahre der Juden. Wir lernten, dass Sarah unsere Urmutter ist, die in der Bibel als echtes Scheusal beschrieben wird und die ihren gehorsamen Mann, Abraham, dahin bringt, seine Konkubine Hagar und deren Sohn Ismael in die Wüste zu schicken, um dort vor Durst zu sterben. Aber ein Engel rettete sie und sie verschwanden, obwohl die Bibel noch eine lange Liste seiner Söhne gibt.

Die Enthüllung, dass die Bibel tatsächlich das Gegenteil sagt, ist schockierend. Ismael ist nicht verschwunden, irgendwann im Laufe der Jahre machte er mit Isaak Frieden. Die beiden Söhne beerdigten ihren Vater gemeinsam.

Dies verändert die Geschichte vollkommen. Es bedeutet, dass die Bibel die Araber auch rechtens zu Erben der Machpelah-Höhle macht, Seite an Seite mit den Juden und den Christen.

ICH GLAUBE nicht, dass Binjamin Netanjahu jemals diesen Vers gelesen hat. Er weiß nur, was jeder israelische Schüler weiß. Die strenge orthodoxe Linie.

In dieser Woche auf der Höhe der UNESCO-Hysterie hat Netanjahu etwas Bizarres gemacht: Mitten in einer formellen Kabinettssitzung, zog er aus seiner Tasche eine Kippah, setzte sie auf und fing an, aus der Bibel vorzulesen (natürlich, nicht den vorher erwähnten Vers). Er schaute positiv glücklich aus. Er zeigte den verdammten Goyims, dass sie alle Antisemiten seien.

Glaubt Netanjahu wirklich (wie ich denke), dass dieser Teil der biblischen Legende Geschichte ist? Falls ja, dann hat er den Verstand eines 10Jährigen. Falls nicht, dann ist er ein Betrüger. Auf jeden Fall ist er ein sehr fähiger Demagoge.

Aber er ist nicht allein – weit davon entfernt. Der Präsident von Israel, ein sehr netter Gentleman, wiederholte Netanjahus Anklagen der UNESCO. So auch der Sprecher der Knesset, ein Immigrant aus der Sowjetunion.

Es dauerte vier Tage, bis einige israelische Kommentatoren den wahren Text der UNESCO zitierten. Sie entschuldigten sich natürlich nicht, aber wenigstens begannen sie, den aktuellen Text zu lesen. Verlegen und leise schlossen sich ihnen einige andere Kommentatoren an. Die meisten ihrer Kollegen taten es nicht.

Eine besondere Erwähnung verdient Carmel Shama Hacohen, Israels Botschafter bei der UNESCO. Er ist nicht als Pfeiler der Weisheit bekannt. Tatsächlich wurde er zur UNESCO geschickt, um einem Protégé des Außenministers zu erlauben, seinen Platz in der Knesset einzunehmen.

Während der UNESCO-Versammlung wurde Shama-Hacohen sehr aufgeregt. (sein wirklicher Name war nur Shama, aber da dieser zu arabisch klingt, fügte er den sehr jüdisch klingenden Namen Hacohen hinzu). Er begann eine laute Auseinandersetzung mit dem palästinensischen Botschafter, eilte dann zum Podium und schrie auch den Vorsitzenden an.

WILLIAM SHAKESPEARE könnte – abgesehen von zwei Punkten – all dies „Viel Lärm um nichts“ genannt haben.

Der eine Punkt zeigt, wie leicht es ist, das ganze (jüdische) Israel, ohne Ausnahme in heiligen Zorn zu versetzen. Politiker und Kommentatoren von Links und Rechts, von Ost und West, Religiöse und Säkulare, vereinigt in einer wütenden Masse, selbst dann, wenn der Vorwand falsch ist.

Solch ein Ausbruch kann sehr ernste Folgen haben. Er löst alle inneren Bremsen.

Der andere Aspekt ist sogar noch gefährlicher.

Auf der Höhe des Tsunami kam es mir plötzlich, dass sich scheinbar alle sehr freuten. Und dann wurde mir klar, warum.

Hunderte Jahre lang wurden Juden in Europa verfolgt, deportiert und gefoltert. Es war ein Teil der Realität. Sie waren daran gewöhnt. Antisemitismus aller Arten, einschließlich einem mörderischen, war ein Teil der Realität. Der Sadismus der Goyim traf sich mit dem Masochismus der Juden.

(Wie ich in der Vergangenheit schon zu verstehen gab, ist dies ein Teil der westlich-christlichen Kultur, die vielleicht von der Kreuzigungsgeschichte im Neuen Testament ausging. Dies gibt es als solches nicht im Islam, da der Prophet seine Anhänger ermahnte, die beiden andern „Völker des Buches“ – Juden und Christen zu schützen.

Nach dem 2.Weltkrieg und dem Holocaust ist der alte bösartige europäische Antisemitismus verschwunden oder in den Untergrund getaucht. Aber Juden haben sich nicht daran gewöhnt. Sie sind sicher, dass er irgendwo wieder auftaucht. Wenn es geschieht oder wenn es scheinbar geschieht, sind Juden geneigt zu empfinden: „Ich sagte es euch ja!“

In Israel ist dies noch komplexer. Der Zionismus wurde geschaffen, damit die Juden ihre „Exil“-Komplexe los werden. Um uns in ein normales Volk zu verwandeln, in „ein Volk wie jedes andere“.

Es scheint, dass dies nicht ganz erfolgreich gewesen ist. Oder dass der Erfolg unter der Verantwortung von Netanjahu und seiner Sorte geschwunden ist.

Diese Episode hat viele Juden glücklich gemacht. Sie sagen sich: „Wir haben Recht! Alle Goyim sind Antisemiten!“

(dt. Ellen Rohlfs, vom Verfasser autorisiert)

 

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Frage an Sahra & Oskar

Erstellt von Redaktion am 21. Januar 2018

Genossenstadl von Sahra & Oskar

File:Die Linke Weltpremiere Der junge Karl Marx Berlinale 2017.jpg

Von Peter Undfried

Was ist die Antwort auf den neuen Kulturkampf von hinten? a) eine neue „linke Sammlungsbewegung“? b) der Streit um des grünen Kaisers Bart? c) Emmanuel Macron?

Das erste und gleichzeitig letzte Gebot der alten linken Kirche lautet: Es wird keine grundlegende gesellschaftliche Veränderung zum Besseren geben mit dieser SPD. Aber auch nicht ohne die SPD. Danke und ade. Damit ist über allen geistigen Wipfeln Ruh’.

Wir haben keine andere SPD als die SPD. Eine vorwärtsgewandte SPD ist schlicht nicht denkbar, ich sage nur: Stegner. Hätten wir eine rückwärtsgewandte SPD im Sinne der Linkspartei, dann hätten wir gar keine SPD, sondern zwei Linksparteien. Womit sich die Linkspartei historisch erledigt hätte. Daher kann die Linkspartei das nicht wirklich wollen. Und die SPD hat zwar nur noch 20 Prozent und bald wohl weniger. Aber warum sollte sie zur Verhinderung des Niedergangs so werden wie eine Partei, die 9 Prozent hat? Zwar behauptet Sahra Wagenknecht, „Mehrheiten“zu vertreten. Das klingt aber so ein bisserl nach dem „Volk“, für das die AfD angeblich spricht.

Jetzt macht das beliebte Duo Sahra & Oskar mit seiner Idee eines neuen Genossenstadls namens „linke Sammlungsbewegung“ aber zunächst einen Denkfortschritt, indem die beiden sagen: Das mit der „Korrektur“ der SPD in unserem Sinne, das wird nix mehr. Richtig. Und Linkspartei, wie sie ist, reicht nicht. Auch richtig. Daher – so verstehe ich das – erweitern wir den Werte- und Markenkern „unten gegen oben“ um die zweite Frontstellung „innen gegen außen“. Um Arbeit richtig schützen zu können. Weil: Außen ist das neue Oben und enthält Migranten und speziell auch die EU.

Quelle       :    TAZ        >>>>>        weiterlesen

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Grafikquelle    :

Oben   —

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Attribution: Maximilian Bühn, CC-BY-SA 4.0

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Unten   —    Peter Unfried (2012)

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DL – Tagesticker 21.01.18

Erstellt von Redaktion am 21. Januar 2018

Direkt eingeflogen mit unseren  Hubschrappschrap

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Für das politische Versagen im Land reicht ein Satz : Martin Merkel muss weg !

1.) Zeitung: Schulz will mit kämpferischer Rede für Koalitionsverhandlungen werben

SPD-Chef Martin Schulz will den Sonderparteitag der Sozialdemokraten am Sonntag in Bonn einem Zeitungsbericht zufolge mit einer kämpferischen Rede für ein Ja zu Koalitionsverhandlungen mit der Union gewinnen. Schulz wolle dabei sieben inhaltliche Erfolge der Sondierungsgespräche mit den Unionsparteien in den Fokus nehmen, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf SPD-Führungskreise am Samstag.

Welt

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Zeuge: Sie suchten Ausländer

2.) Angriff auf Kabuler Hotel ist vorüber

Der Angriff auf ein Luxushotel in der afghanischen Hauptstadt Kabul ist nach rund dreizehn Stunden vorüber. Das Innenministerium erklärte das Attentat für beendet. Demnach wurden mindestens sechs Menschen getötet und sieben verletzt. Unter den Todesopfern ist eine Ausländerin, aus welchem Land sie stammte, wurde nicht mitgeteilt. Auch alle vier Angreifer seien tot, erklärte das Ministerium. Zuvor war von drei toten Angreifern die Rede gewesen. Der vierte sei erst später gefunden worden, hieß es. Er habe sich in einem Abstellraum versteckt gehabt. Alle Attentäter seien nun ausgeschaltet. Ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur vor Ort hörte aber auch danach weiter Schüsse und Explosionen aus dem Gebäude.

ntv

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Sollten die Köche öfter PolitikerInnen zum Probeessen einladen?

Fernseh-Köche

3.) Alle 50 Sekunden ein Hygienefehler

Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Behörde hatte 100 Folgen verschiedener Koch-Sendungen analysiert und sich dabei auf das Thema Hygiene konzentriert. Zu den häufigsten Fehlern gehörten demnach das Abwischen der Hände am Geschirrtuch und das Salzen und Würzen mit den Fingern. Häufig bemängelt wurde auch, dass das Schneidebrett zwischendurch nicht gründlich gereinigt wurde – und die Köche vergaßen, sich die Hände zu waschen, nachdem sie sich gekratzt haben oder niesen mussten. Das Bundesamt geht davon aus, dass schlechte Küchenhygiene aus dem Fernsehen auf die Zuschauer abfärben könnte.

Deutschlandfunk

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Es gibt immer noch viel zu viele Dummköpfe welche sich als Kanonenfutter den politischen Gangstern zur Verfügung stellen

Türkische Militäroperation in Syrien

4.) Erdoğan bestätigt Bodenoffensive

ISTANBUL dpa/afp | Die angekündigte türkische Militäroperation gegen kurdische Truppen im Nordwesten Syriens hat nach Aussage von Staatschef Recep Tayyip Erdoğan begonnen. Die Bodenoffensive in Afrin sei „faktisch“ gestartet worden, sagte Erdoğan vor Anhängern der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP im westanatolischen Kütahya.

TAZ

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Was für ein dummes Gelaber a la preußischer Korpsgeist. Politiker werden vom Volk gewählt und haben für Diese nicht nur Geld zu kassieren, sondern auch die Verantwortung für ihren Unsinn zu tragen. Sollen sie etwas anständiges arbeiten ! – Das Land ? Das schwimmt doch auch als Insel weiter – oder ? Dann fühlen die Menschen das poltische Versagen?

Interview

5.) „Es gibt auch eine Verantwortung für das Land“

Die SPD sollte nach Ansicht des früheren Saar-Landesvorsitzenden Reinhard Klimmt erneut in eine schwarz-rote Bundesregierung eintreten. Klimmt, von 1985 bis 1998 SPD-Fraktionschef im Landtag und 1998/99 kurzzeitig Ministerpräsident, äußert sich im SZ-Interview auch zu den Plänen seines einstigen Mitstreiters Oskar Lafontaine für eine neue linke Sammlungsbewegung. Und er erklärt, warum die CDU für Linke kein richtiges Feindbild mehr ist.

Saarbrücker-Zeitung

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Wenn es an eigenen Ideen fehlt, versuchen sie verzweifelt auf jeden Wagen aufzuspringen. Aus Angst alleine im Regen vergessen zu werde. Das ihre Wagen keine Räder mehr haben bemerken sie erst viel später.

Linke Volkspartei

6.) Trittin kritisiert Wagenknechts Sammlungsbewegung

Der linke Grünen-Politiker Jürgen Trittin lehnt die Idee einer linken Volkspartei unter der Führung von Sahra Wagenknecht ab. „Wagenknechts Politikmodell basiert auf Abgrenzung, der Entlarvung der SPD, eben der Spaltung der gesellschaftlichen Linken“, sagte Trittin dem SPIEGEL. Da müssten „noch viele Scherben eingesammelt werden, bevor sie glaubhaft Teil einer Sammlungsbewegung werden kann“.

Spiegel-online

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Wirbel um Altkanzler

7.) Trump fassungslos, dass Gerhard Schröder Kim liebt

Die neue Beziehung des deutschen Altkanzlers Gerhard Schröder hat im Weißen Haus einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. „Wer immer dieser Schröder auch sein mag – sein Verhalten widert mich an“, ließ US-Präsident Donald Trump ausrichten, nachdem ihm sein Presseattaché für alternative Fakten von dem Titelbild der „Bunten“ erzählt hatte. „Ein ehemaliger deutscher Bundeskanzler, der Kim liebt? Wie erbärmlich ist das denn?“, fand Trump klare Worte für seine Enttäuschung, „weiß er denn nicht, dass der nur einen jämmerlich kleinen roten Knopf hat?“

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Grafikquelle: DL / privat – Wikimedia Commons – cc-by-sa-3.0

 

 

 

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